17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14939 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 01.12.2016 Hochwasserschutz in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz an Gewässern 3. Ordnung in den vergangenen 20 Jahren (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? 2. In welcher Höhe wurden in den vergangenen 20 Jahren staatliche Fördermittel für den Hochwasserschutz an Gewässern 3. Ordnung ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz an Gewässern 1. und 2. Ordnung in den vergangenen 20 Jahren (aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? 4. In welcher Höhe wurden in den vergangenen 20 Jahren Zuschüsse an Kommunen für den Hochwasserschutz an Gewässern 1. und 2. Ordnung ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 5. Wie viele bayerische Kommunen verfügen aktuell über eine Hochwasserschutzplanung (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der notwendige Hochwasserschutz auch von finanzschwachen Kommunen geleistet werden kann? 7. a) In wie vielen Fällen wurde der maximale staatliche Fördersatz von 75 Prozent ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Kommune und Regierungsbezirk)? b) In wie vielen Fällen wurde der Fördersatz von 65 Prozent bei integralen Hochwasserschutzmaßnahmen ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Kommune und Regierungsbezirk )? c) In wie vielen Fällen wurde der Fördersatz von 65 Prozent für Kommunen mit Lage im Raum für besonderen Handlungsbedarf ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Kommune und Regierungsbezirk)? 8. Was spricht nach Ansicht der Staatsregierung gegen die Übernahme der Unterhaltungslast von Gewässern 3. Ordnung durch den Freistaat Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.01.2017 Vorbemerkung: Die angegebenen Daten beziehen sich auf den Zeitraum 2000–2015. Auf eine Auswertung vor 2000 wurde aufgrund des Arbeitsaufwands und der vor diesem Zeitraum anders vorliegenden Datenformate verzichtet. 1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz an Gewässern 3. Ordnung in den vergangenen 20 Jahren (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? 2. In welcher Höhe wurden in den vergangenen 20 Jahren staatliche Fördermittel für den Hochwasserschutz an Gewässern 3. Ordnung ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? Regierungsbezirk Gesamtkosten [€] Kosten Freistaat Bayern [€] Oberbayern 105.903.234,90 50.901.267,77 Niederbayern 56.788.334,78 27.555.885,73 Oberpfalz 32.701.836,66 17.189.136,65 Oberfranken 30.868.536,91 17.956.457,87 Mittelfranken 34.124.109,65 16.338.906,43 Unterfranken 33.248.418,42 15.137.623,22 Schwaben 110.668.413,06 65.246.736,49 Gesamt 404.302.884,38 210.326.014,16 In den Kosten (Zeitraum 2000–2015) sind ebenfalls ökologische Maßnahmen sowie Unterhaltungsmaßnahmen enthalten , welche auch einen Bestandteil des integralen Hochwasserschutzes darstellen. 3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz an Gewässern 1. und 2.Ordnung in den vergangenen 20 Jahren (aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? 4. In welcher Höhe wurden in den vergangenen 20 Jahren Zuschüsse an Kommunen für den Hochwasserschutz an Gewässern 1. und 2. Ordnung ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? Regierungsbezirk Gesamtkosten [€] Kosten Freistaat Bayern [€] Oberbayern 932.603.130,58 783.694.919,66 Niederbayern 560.354.691,89 513.403.064,42 Oberpfalz 167.984.114,22 137.895.279,17 Oberfranken 222.379.465,47 165.036.081,84 Mittelfranken 190.576.342,08 167.668.689,48 Unterfranken 160.700.737,66 123.230.183,41 Schwaben 460.539.669,77 389.443.022,54 Gesamt 2.695.138.151,67 2.280.371.240,52 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14939 In den Kosten (Zeitraum 2000–2015) sind ebenfalls ökologische Maßnahmen sowie Unterhaltungsmaßnahmen enthalten, welche auch einen Bestandteil des integralen Hochwasserschutzes darstellen. Neben Gewässern 1. und 2. Ordnung sind ebenfalls die Kosten für staatliche Maßnahmen an Wildbächen sowie staatlichen Speichern an Gewässern 1. und 2. Ordnung eingerechnet. Bei Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern 1. Ordnung, an staatlichen Wasserspeichern und Wildbächen sowie Gewässern 2. Ordnung (Neumaßnahmen seit 2009) handelt es sich um staatliche Vorhaben, d. h. die Maßnahmen werden durch den Freistaat Bayern umgesetzt. Insofern wurden keine Zuwendungen an Kommunen gezahlt, sondern im Einzelfall Beteiligtenbeiträge von Kommunen erhoben. An Gewässern 2. Ordnung waren, i. d. R. bis 2009 – übergangsweise auch länger, die Bezirke Zuwendungsempfänger . 5. Wie viele bayerische Kommunen verfügen aktuell über eine Hochwasserschutzplanung (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? Nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Kommunen, welche in den letzten 15 Jahren Fördermittel über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) für Hochwasserschutzvorhaben und damit auch zu Hochwasserschutzplanungen in kommunaler Zuständigkeit erhalten haben. Zahlen zu Hochwasserschutzplanungen, welche außerhalb der RZWas-Förderung durch die Kommunen durchgeführt wurden, liegen nicht vor. R eg ie ru ng sbe zi rk O be rb ay er n N ie de rb ay - er n O be rp fa lz O be rfr an ke n M itt el fra nke n U nt er fra nke n S ch w ab en G es am t Anzahl der Kommunen 154 79 67 45 50 59 104 558 6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der notwendige Hochwasserschutz auch von finanzschwachen Kommunen geleistet werden kann? Sowohl bei staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen (Vorhabensträger Freistaat Bayern) als auch bei kommunalen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen (Vorhabensträger Kommune) wird die besondere Situation von finanzschwachen Kommunen auf Basis der Räume mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Für Kommunen in dieser Gebietskulisse übernimmt der Freistaat in der Regel nochmals 15 % mehr an Ausbaukosten. Darüber hinaus können Kommunen bei staatlichen Maßnahmen ihren baren Beteiligtenbeitrag durch sogenannte unbare Beteiligtenleistungen in Form einer Übernahme von Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Mähen der staatlichen Hochwasserschutzdeiche im Gemeindegebiet) weiter reduzieren. Prinzipiell gibt es auch die Möglichkeit, dass Kommunen Kosten auf Vorteilsziehende (z. B. vorteilsziehende Bürger oder Gewerbebetriebe ) umlegen. Der kommunale Finanzausgleich, welcher 2017 einen neuen Höchststand von rd. 8,9 Milliarden Euro erreichen wird, stärkt die Investitionskraft der Kommunen im Freistaat und versetzt sie in die Lage, ihre Aufgaben angemessen zu erledigen. Die Ausgleichswirkung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt hierbei die Belange einnahmeschwächerer Kommunen in besonderem Maße. Wesentliche Zuweisungen und Förderungen bestimmen sich u. a. nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Zudem können die Kommunen zum Beispiel über Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen frei verfügen und sie so auch für Hochwasserschutzmaßnahmen verwenden. 7. a) In wie vielen Fällen wurde der maximale staatliche Fördersatz von 75 Prozent ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Kommune und Regierungsbezirk)? Regierungsbezirk Oberbayern – 202 Vorhaben in den Kommunen : Altmannstein, M; Ampfing; Andechs; Bad Aibling, St; Bad Tölz, St; Berg; Berg im Gau; Bernbeuren; Bernried am Starnberger See; Brunnen; Buch a. Buchrain; Burggen; Burgheim , M; Burgkirchen a. d. Alz; Buxheim; Dachau; Dachau, GKSt; Dießen am Ammersee, M; Dietramszell; Dorfen, St; Eberfing; Ebersberg, St; Eggstätt; Egling; Egling a. d. Paar; Erding, St; Erdweg; Feldkirchen-Westerham; Finning; Fischbachau ; Forstern; Freilassing, St; Freising, GKSt; Fridolfing ; Fürstenfeldbruck, GKSt; Gachenbach; Gaimersheim, M; Garching b. München, St; Gauting; Geisenfeld, St; Geltendorf ; Geretsried, St; Gerolsbach; Glonn, M; Gmund a. Tegernsee ; Grabenstätt; Grafing b. München, St; Greifenberg; Großkarolinenfeld; Großmehring; Großweil; Haag a. d. Amper ; Habach; Halsbach; Hettenshausen; Hohenlinden; Höslwang ; Huglfing; Ilmmünster; Ingolstadt; Inning a. Ammersee; Ismaning; Jetzendorf; Karlsfeld; Karlskron; Kirchanschöring; Kirchdorf a. d. Amper; Kirchseeon, M; Kirchweidach; Kolbermoor , St; Langenbach; Langenpreising; Manching, M; Markt Indersdorf, M; Markt Schwaben, M; Marktl, M; Mauern ; Miesbach, St; Moosburg a. d. Isar, St; Mörnsheim, M; Münsing; Murnau a. Staffelsee, M; Nassenfels, M; Neuburg a. d. Donau, GKSt; Neuburg-Schrobenhausen; Oberaudorf; Oberhaching; Oberhausen; Obing; Ottenhofen; Pähl; Pastetten ; Paunzhausen; Peißenberg, M; Peiting, M; Penzberg, St; Penzing; Pfaffenhofen a. d. Ilm, St; Pförring, M; Pittenhart ; Pliening; Poing; Pörnbach; Prien a. Chiemsee, M; Prutting; Puchheim; Pürgen; Raubling; Reichertshofen, M; Rennertshofen, M; Riedering; Rohrdorf; Rudelzhausen; Samerberg ; Schechen; Schrobenhausen, St; Schwabhausen; Steinhöring; Surberg; Tacherting; Taufkirchen; Teisendorf, M; Teising; Trostberg, St; Tuntenhausen; Tüßling, M; Tutzing ; Unterammergau; Unterneukirchen; Unterschleißheim, St; Unterwössen; Utting am Ammersee; Valley; Vohburg a. d. Donau, St; Waidhofen; Walting; Warngau; Wasserburg a. Inn, St; Weilheim i. OB, St; Wellheim, M; Wettstetten; Wielenbach ; Wolnzach, M. Regierungsbezirk Niederbayern – 112 Vorhaben in den Kommunen: Abensberg, St; Adlkofen; Aholming; Aiterhofen; Altdorf, M; Attenhofen; Auerbach; Bad Abbach, M; Bad Griesbach i. Rottal, St; Bayerbach; Bayerbach b. Ergoldsbach; Bogen, St; Bruckberg; Buch a. Erlbach; Dingolfing, St; Drachselsried ; Eggenfelden, St; Egglham; Eging a. See, M; Elsendorf; Ergolding, M; Ergoldsbach, M; Essenbach, M; Fürstenstein; Furth; Geiersthal; Gerzen; Haarbach; Hengersberg, M; Herrngiersdorf; Hohenthann; Hunderdorf; Iggensbach; Julbach ; Kelheim; Kelheim, St; Kirchroth; Künzing; Laberweinting ; Landshut; Langquaid, M; Leiblfing; Loiching; Mainburg, St; Malgersdorf; Mamming; Massing, M; Mengkofen; Moos; Moosthenning; Neufahrn i. NB; Niederaichbach; Obernzell, M; Oberschneiding; Obersüßbach; Offenberg; Osterhofen, M = Markt; St = Stadt; GKSt = Große Kreisstadt Drucksache 17/14939 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 St; Passau; Pfeffenhausen, M; Pilsting, M; Regen, St; Rottal-Inn; Saal a. d. Donau; Schwarzach, M; Siegenburg, M; Simbach a. Inn, St; Straßkirchen; Straubing; Tiefenbach; Vilsbiburg, St; Vilsheim; Vilshofen an der Donau, St; Volkenschwand ; Waldkirchen, St; Wallersdorf, M; Winzer, M; Zeilarn ; Zwiesel, St Regierungsbezirk Oberpfalz – 98 Vorhaben in den Kommunen : Amberg; Amberg-Sulzbach; Arrach; Auerbach i. d. OPf., St; Bach a. d. Donau; Barbing; Bechtsrieth; Bodenwöhr; Breitenbrunn , M; Bruck i. d. OPf., M; Burglengenfeld, St; Edelsfeld; Eschenbach i. d. OPf., St; Etzelwang; Freihung, M; Freystadt , St; Hagelstadt; Hahnbach, M; Hemau, St; Hirschau, St; Hohenfels, M; Hohenwarth; Kastl, M; Königstein, M; Lappersdorf , M; Michelsneukirchen; Miltach; Nabburg, St; Neukirchen b. Hl. Blut, M; Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg; Neumarkt i. d. OPf.; Neumarkt i. d. OPf., GKSt; Neunburg vorm Wald, St; Nittenau, St; Obertraubling; Parkstein, M; Pettendorf; Pfakofen; Pilsach; Poppenricht; Pösing; Postbauer -Heng, M; Pyrbaum, M; Regensburg; Regenstauf, M; Schnaittenbach, St; Schwandorf; Schwandorf, GKSt; Sengenthal ; Sinzing; Steinberg am See; Störnstein; Sulzbach- Rosenberg, St; Teublitz, St; Traitsching; Velburg, St; Vilseck, St; Wackersdorf; Walderbach; Waldmünchen, St; Weiden i. d. OPf.; Weiding; Weigendorf; Wernberg-Köblitz, M; Wörth a. d. Donau, St; Zandt Regierungsbezirk Oberfranken – 45 Vorhaben in den Kommunen : Altendorf; Bad Staffelstein, St; Bayreuth; Bindlach; Bischofsgrün ; Breitengüßbach; Burgkunstadt, St; Buttenheim, M; Coburg; Eggolsheim, M; Forchheim, GKSt; Harsdorf; Heinersreuth ; Heroldsbach; Hirschaid, M; Igensdorf, M; Ködnitz ; Kulmbach, GKSt; Küps, M; Leutenbach; Litzendorf; Marktredwitz, GKSt; Mistelbach; Münchberg, St; Neuenmarkt ; Neunkirchen a. Brand, M; Pottenstein, St; Pretzfeld, M; Rattelsdorf, M; Rödental, St; Seßlach, St; Sparneck, M; Strullendorf; Thiersheim, M; Töpen; Trebgast; Tröstau; Weidenberg , M; Wunsiedel, St; Zell im Fichtelgebirge, M Regierungsbezirk Mittelfranken – 55 Vorhaben in den Kommunen : Adelsdorf; Ammerndorf, M; Ansbach; Bad Windsheim, St; Baiersdorf, St; Bubenreuth; Diespeck; Dittenheim; Ellingen , St; Erlangen; Gebsattel; Georgensgmünd; Haundorf; Heidenheim, M; Heilsbronn, St; Hemhofen; Herrieden, St; Hersbruck, St; Höchstadt a. d. Aisch, St; Illesheim; Ipsheim, M; Langenfeld; Langenzenn, St; Lauf a. d. Pegnitz, St; Lichtenau, M; Markt Nordheim, M; Meinheim; Merkendorf, St; Nürnberg; Oberasbach, St; Oberscheinfeld, M; Pfofeld; Reichenschwand; Rothenburg ob der Tauber, GKSt; Röttenbach ; Scheinfeld, St; Schwabach; Theilenhofen; Uttenreuth; Veitsbronn; Vestenbergsgreuth, M; Vorra; Westheim; Winkelhaid Regierungsbezirk Unterfranken – 62 Vorhaben in den Kommunen : Bad Kissingen, GKSt; Bad Königshofen i. Grabfeld, St; Bad Neustadt a. d. Saale, St; Bergtheim; Bessenbach; Burglauer ; Collenberg; Dittelbrunn; Ebelsbach; Ebern, St; Elfershausen , M; Eltmann, St; Eschau, M; Gerbrunn; Goldbach, M; Großeibstadt; Großheubach, M; Großostheim, M; Güntersleben ; Haibach; Hendungen; Hofheim i. UFr., St; Hohenroth ; Hösbach, M; Karlstein a. Main; Königsberg i. Bay., St; Krombach; Kürnach; Laufach; Leidersbach; Leinach; Lohr a. Main, St; Maroldsweisach, M; Miltenberg, St; Mömbris, M; Mömlingen; Niederlauer; Nüdlingen; Oberaurach; Oberelsbach , M; Ostheim v. d. Rhön, St; Rhön-Grabfeld; Röthlein; Schöllkrippen, M; Stettfeld; Sulzbach a. Main, M; Theres; Thundorf i. UFr.; Waldaschaff; Wiesentheid, M; Würzburg; Zeil a. Main, St Regierungsbezirk Schwaben – 104 Vorhaben in den Kommunen : Affing; Aichach, St; Aitrang; Amberg; Bad Grönenbach, M; Bad Wörishofen, St; Betzigau; Biberbach, M; Bissingen, M; Buchloe, St; Burgberg i. Allgäu; Buttenwiesen; Daiting; Diedorf, M; Dietmannsried, M; Donauwörth, GKSt; Durach; Eggenthal; Eppishausen; Erkheim, M; Fischach, M; Friesenried ; Füssen, St; Görisried; Haldenwang; Heretsried; Hergatz; Höchstädt a. d. Donau, St; Holzheim; Kaufbeuren; Kempten (Allgäu); Kissing; Kühbach, M; Langenneufnach; Legau, M; Lindau (Bodensee), GKSt; Lutzingen; Markt Rettenbach, M; Markt Wald, M; Mindelheim, St; Nersingen ; Neu-Ulm, GKSt; Obergünzburg, M; Obermaiselstein; Oberostendorf; Oberrieden; Otting; Pforzen; Rain, St; Rammingen ; Ried; Rieden am Forggensee; Salgen; Seeg; Sontheim ; Sonthofen, St; Stadtbergen, St; Stetten; Syrgenstein; Tagmersheim; Tapfheim; Thannhausen, St; Thierhaupten, M; Waldstetten, M; Waltenhausen; Welden, M; Westendorf; Wiesenbach; Wolfertschwenden; Zusmarshausen, M b) In wie vielen Fällen wurde der Fördersatz von 65 Prozent bei integralen Hochwasserschutzmaßnahmen ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Kommune und Regierungsbezirk)? Im Zeitraum 2000 bis 2015 wurden insgesamt 469 Vorhaben mit dem Ziel „Integraler Hochwasserschutz“ verwirklicht und mit mindestens 65 % gefördert. Da der Großteil der Kommunen bereits in Antwort 7 a aufgeführt wurde, wird auf eine erneute Auflistung verzichtet. R eg ie ru ng sbe zi rk O be rb ay er n N ie de rb ay er n O be rp fa lz O be rfr an ke n M itt el fra nk en U nt er fra nk en S ch w ab en G es am t Anzahl der Vorhaben 119 94 79 32 30 34 81 469 c) In wie vielen Fällen wurde der Fördersatz von 65 Prozent für Kommunen mit Lage im Raum für besonderen Handlungsbedarf ausbezahlt (bitte aufgeteilt nach Kommune und Regierungsbezirk)? In der Vergangenheit spielte die Lage der Kommunen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf keine Rolle im Hinblick auf die Fördersätze nach RZWas. Alle Kommunen wurden gleich behandelt. Im November 2016 wurde die Regelung eingeführt, dass Kommunen in den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zukünftig auf bestimmte Vorhaben einen Zuschlag von 15 % erhalten. 8. Was spricht nach Ansicht der Staatsregierung gegen die Übernahme der Unterhaltungslast von Gewässern 3. Ordnung durch den Freistaat Bayern? Von den rund 100.000 km Bäche und Flüsse werden derzeit gut 10.500 km vom Freistaat Bayern unterhalten. Hierunter fallen die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie die ausge- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14939 bauten Wildbachstrecken. Eine pauschale Übernahme aller Gewässer in die staatliche Unterhaltungslast würde eine komplette Umorganisation und Neustrukturierung bedeuten und einen großen Schritt weg von kommunaler Selbstverwaltung hin zu staatlicher Gesamtaufgabenwahrnehmung darstellen. Die Zuständigkeiten der Unterhaltung sind im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) geregelt. Demnach ist die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Auch fachlich sprechen erhebliche Gründe dagegen. So ist gerade bei kleinen Gewässern eine flächige enge Vor-Ort- Präsenz notwendig, wie sie nur die Kommunen sicherstellen können. Auch würde die pauschale Übernahme der Unterhaltung durch den Staat zu einer fehlenden Identifikation der Gemeinden mit ihrem Gewässer und automatisch zu einem Kompetenzabbau bei den Gemeinden führen, was wiederum gerade bei der Bewältigung von Hochwasserereignissen an schnell anspringenden kleineren Gewässern massive Probleme und Nachteile auslösen könnte. Denn den Kommunen kommt im Hochwasserfall eine entscheidende Rolle zu (siehe Art. 50 BayWG), welche voraussetzt, das Gewässer vor Ort zu kennen und auch kurzfristig notwendige wasserbauliche Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Prinzipiell empfiehlt es sich insbesondere für kleinere Kommunen, die Gewässerunterhaltung, aber auch Hochwasserschutzmaßnahmen , durch eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren. Hier haben sich Unterhaltungszweckverbände , Landschaftspflegeverbände, Hochwasserschutzzweckverbände oder kommunale Zweckvereinbarungen bewährt. Diese Möglichkeiten werden auch in den derzeit gängigen Förderrichtlinien (RZWas 2016) berücksichtigt und teils besonders finanziell unterstützt.