17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14941 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 30.11.2016 Unterstützung für die Bayerische Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie werden die durch den kommenden Doppelhaushalt voraussichtlich neu zu schaffenden Stellen im Bereich der Polizei auf die einzelnen Polizeipräsidien verteilt werden? a) Falls diese Aussage zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich sein sollte, wann wird diese Entscheidung getroffen werden? 2. Wie werden die Absolventen des nächsten und übernächsten , die Ausbildung zum Polizeidienst absolvierenden Jahrgangs (2. und 3. Qualifikationsebene (QE)) auf die Polizeipräsidien in Bayern verteilt? a) Welches Präsidium erhält voraussichtlich wie viele neue Beschäftigte? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.01.2017 Zu 1. und 1. a): Das Konzept „Sicherheit durch Stärke“, das die Staatsregierung auf ihrer Klausurtagung vom 26. bis 30.07.2016 in St. Quirin am Tegernsee beschlossen hat, enthält neben vielen weiteren Punkten auch jeweils 500 zusätzliche Stellen für die Polizei in den Jahren 2017–2020. Diese 2.000 Stellen sorgen für spürbar mehr Präsenz und Sicherheit. Für die Jahre 2019/2020 ist allerdings noch das Gesetzgebungsverfahren zum Doppelhaushalt 2019/2020 abzuwarten. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die eingestellten Polizeibeamtinnen und -beamten den Basisdienststellen in der Regel erst nach Abschluss ihrer Ausbildung (2,5 Jahre) und der Verwendung in den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei (1,5 Jahre) zur Verfügung stehen. Nach derzeitigen Planungen soll im zeitlichen Zusammenhang mit der Zuteilung des ausgebildeten Personals auch die Zuweisung der Stellen an die Verbände erfolgen. Zu 2. und 2. a): Die Absolventen des nächsten und übernächsten Ausbildungsjahrgangs der 2. QE werden zum 01.09.2017 und zum 01.03.2018 verteilt. Die Personalzuteilungen an die Polizeiverbände erfolgen halbjährlich orientiert auf Grundlage des aktuell gemeldeten Personalbedarfs, beispielsweise infolge von Ruhestandsabgängen, Beurlaubungen, Abordnungen und Schwangerschaften. Ziel ist eine möglichst ausgewogene Personalausstattung bei der gesamten Bayerischen Polizei. Die Absolventen des nächsten und übernächsten Ausbildungsjahrgangs der 3. QE werden zum 01.10.2017 und zum 01.04.2018 verteilt. Die Festlegung und Verteilung der Zuteilungsanteile erfolgt orientiert an der Zahl der freien Dienstposten der 3. QE und der bereits ausgebrachten kw-Dienstposten eines jeden Polizeiverbandes. Dabei wird insbesondere zur Berücksichtigung sozialer Härtefälle für jeden Verband eine Mindestzuteilung vorgesehen. Die Verteilung des neuen Personals auf die einzelnen Dienststellen obliegt den Polizeipräsidien. Aufgrund des zeitlichen Abstandes und der Vielzahl an Faktoren, die bei der Personalzuteilung zu berücksichtigen sind, kann noch keine Aussage dahingehend getroffen werden , wie viele Zuteilungsanteile den Polizeiverbänden zu den genannten Terminen zugewiesen werden.