17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14942 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.11.2016 Beschulung und Förderung jugendlicher Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder bzw. Jugendliche sind derzeit in Bayern untergebracht und wie viele waren es Anfang des Schuljahres 2016/17 und Anfang des Schuljahres 2015/2016 (in absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach schul- und berufsschulpflichtig und nach jeweiligem Landkreis und kreisfreier Stadt)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an beruflichen Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 entwickelt und wie viele der Schülerinnen und Schüler davon hatten einen Fluchthintergrund (bitte die Anzahl nach Geschlecht und nach jeweiligem Landkreis und kreisfreier Stadt)? 3. Wie viele berufsschulpflichtige Flüchtlinge sind derzeit nach den aktuellen vorliegenden Zahlen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? 4. In welchen Kommunen im Regierungsbezirk Schwaben werden berufsschulpflichtige Flüchtlinge aktuell beschult (bitte unter Angabe der Kommune mit der Anzahl der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge, Schulen und Klassenzahl)? 5. Wie viele der berufsschulpflichtig gemeldeten Flüchtlinge wurden im Schuljahr 2015/16 nicht beschult (bitte in absoluten Zahlen und in prozentualer Relation zur Anzahl aller berufsschulpflichtigen Flüchtlinge und zudem aufgeschlüsselt je Landkreis)? 6.1 Wie viele junge, nicht mehr berufsschulpflichtige junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr besuchen derzeit Berufsintegrationsklassen und Sprachförderklassen und in welchem Umfang müsste das Angebot noch ausgeweitet werden, damit es als bedarfsdeckend für junge Erwachsene bis 25 bezeichnet werden kann? 6.2 Welche Maßnahmen zur Sprachförderung und Berufsintegration junger Erwachsener bis 25 und darüber hinaus werden vom Freistaat Bayern bezuschusst? 7. Wo werden derzeit Übergangs- oder Integrationsklassen an Realschulen und Gymnasien angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 8. In welcher Form und in welchem Umfang gibt es eine staatliche Unterstützung von Modellen oder Maßnahmen zur Weiterbetreuung nach Erlangung des Schulabschlusses bis zum Antritt einer Ausbildungsstelle? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.01.2017 Die Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder bzw. Jugendliche sind derzeit in Bayern untergebracht und wie viele waren es Anfang des Schuljahres 2016/17 und Anfang des Schuljahres 2015/2016 (in absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach schulund berufsschulpflichtig und nach jeweiligem Landkreis und kreisfreier Stadt)? Dazu wurden vom StMAS folgende Informationen und Zahlen zur Verfügung gestellt: In den beigefügten Tabellen kann die Situation in Bayern und in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten zum 31.08.2015, also kurz vor Schuljahresbeginn 2015/2016, sowie zum 31.10.2016 entnommen werden. Da seit Schuljahresbeginn nur wenige Wochen vergangen sind und die Zugangszahlen und damit die Veränderungen des Gesamtbestandes im Verhältnis zum Vorjahr deutlich geringer sind, wurde auf die zusätzliche Zusammenstellung einer Übersicht exakt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 verzichtet . 2. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an beruflichen Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 entwickelt und wie viele der Schülerinnen und Schüler davon hatten einen Fluchthintergrund (bitte die Anzahl nach Geschlecht und nach jeweiligem Landkreis und kreisfreier Stadt)? Die statistischen Merkmale Migrationshintergrund bzw. Fluchthintergrund werden in den Amtlichen Schuldaten der beruflichen Schulen nicht erhoben. Daher liegen dem Staatsministerium dazu keine Informationen vor. 3. Wie viele berufsschulpflichtige Flüchtlinge sind derzeit nach den aktuellen vorliegenden Zahlen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14942 Dem Staatsministerium liegen lediglich die Zahlen der Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter vor (vgl. auch Anlage zur Antwort auf Frage Nr. 1.). Darin enthalten sind auch junge Menschen, die andere Bildungsangebote (z. B. allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen , Fachklassen der Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung, Sprachkurse der freien Träger) nutzen bzw. gar nicht mehr berufsschulpflichtig sind, weil sie beispielsweise bereits das zweijährige Modell durchlaufen haben oder über höherwertige Bildungsabschlüsse bzw. ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Aus der beigefügten Tabelle können die Zahlen der begleiteten und unbegleiteten Flüchtlinge entnommen werden. Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) erfolgt nach Erreichen der Volljährigkeit keine weitere Altersunterscheidung , sodass hier eine weitere Gruppierung der Altersklassen 18 bis 21 Jahre nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund ist eine exakte Angabe der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge nicht möglich. Die Teilmenge der berufsschulpflichtigen begleiteten Minderjährigen kann der Tabelle (Stand 31.10.2016) entnommen werden. 4. In welchen Kommunen im Regierungsbezirk Schwaben werden berufsschulpflichtige Flüchtlinge aktuell beschult (bitte unter Angabe der Kommune mit der Anzahl der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge, Schulen und Klassenzahl)? Im Regierungsbezirk Schwaben werden berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge in Berufsintegrationsklassen an folgenden Schulen beschult: Stadt/ Landkreis (LK) Schule Anzahl Klassen Anzahl Plätze LK Aichach- Friedberg Berufl. Schulen Wittelsbacher Land; Staatl. Berufsschule Aichach-Friedberg 9 180 Augsburg Städt. Berufsschule I Augsburg 2 40 Augsburg Städt. Berufsschule II Augsburg 5 100 Augsburg Städt. Berufsschule III Augsburg 2 40 Augsburg Welser-Schule; Städt. Berufsschule IV Augsburg 1 20 Augsburg Städt. Berufsschule V Augsburg 1 20 Augsurg Städt. Berufsschule VI Augsaburg 8 160 Augsburg Reischlesche Wirtschaftsschule der Stadt Augsburg 2 40 Augsburg Berufsfachschule für Ergotherapie Augsburg der Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft 1 20 Augsburg Wirtschaftsschule der privaten Wirtschaftsschule Frenzel gGmbH Augsburg 1 20 Augsburg Jakob-Fugger-Wirtschaftsschule Augsburg der Hermann-Schmid- Akademie gGmbH 1 20 Augsburg Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Maria Stern Augsburg des Schulwerks der Diözese Augsburg 1 20 LK Donauwörth Ludwig-Bölkow-Schule; Staatl. Berufsschule Donauwörth 5 100 Stadt/ Landkreis (LK) Schule Anzahl Klassen Anzahl Plätze LK Günzburg Staatl. Berufsschule Günzburg 8 160 LK Dillingen Staatl. Berufsschule Höchstädt a. d. Donau 8 160 LK Neu-Ulm Staatl. Berufsschule Illertissen 7 140 LK Oberallgäu Staatl. Berufsschule Immenstadt i. Allgäu 10 200 LK Oberallgäu Priv. Wirtschaftsschule Merkur Immenstadt i. Allgäu der gemeinn. Priv. Wirtschaftsschule Merkur GmbH 1 20 Kaufbeuren Staatl. Berufsschule Kaufbeuren 8 160 Kempten Staatl. Berufsschule I Kempten (Allgäu) 3 60 Kempten Staatl. Berufsschule II Kempten (Allgäu) 3 60 Kempten Staatl. Berufsschule III Kempten (Allgäu) 6 120 LK Dillingen Staatl. Berufsschule Lauingen (Donau) 1 20 LK Lindau Staatl. Berufsschule Lindau (Bodensee) 6 120 LK Ostallgäu Staatl. Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf 8 160 LK Ostallgäu Staatl. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Marktoberdorf 1 20 Memmingen Johann-Bierwirth-Schule; Staatl. Berufsschule I Memmingen 2 40 Memmingen Staatl. Berufsschule II Memmingen 2 40 Memmingen Staatl. Wirtschaftsschule Memmingen 1 20 Memmingen Staatl. Fachoberschule Memmingen 1 20 Memmingen Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe Memmingen der Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft 1 20 LK Unterallgäu Staatl. Berufsschule Mindelheim 15 300 LK Augsburg Staatl. Berufsschule Neusäß 19 380 LK Neu-Ulm Staatl. Berufsschule Neu-Ulm 11 220 LK Neu-Ulm Staatl. Fachoberschule Neu-Ulm 2 40 LK Donau- Ries Staatl. Berufsschule Nördlingen 3 60 LK Donau- Ries Staatl. Wirtschaftsschule Nördlingen 1 20 Summe 167 3.340 Stand 15.11.2016 5. Wie viele der berufsschulpflichtig gemeldeten Flüchtlinge wurden im Schuljahr 2015/16 nicht beschult (bitte in absoluten Zahlen und in prozentualer Relation zur Anzahl aller berufsschulpflichtigen Flüchtlinge und zudem aufgeschlüsselt je Landkreis)? Dem Staatsministerium liegen lediglich die Zahlen der begleiteten und unbegleiteten Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter vor (vgl. auch Anlage zur Antwort auf Frage Nr. 1). Darin enthalten sind auch junge Menschen, die andere Bildungsangebote (z. B. allgemeinbildende Schulen, Be- Drucksache 17/14942 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rufsfachschulen, Fachklassen der Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung, Sprachkurse der freien Träger) nutzen bzw. gar nicht mehr berufsschulpflichtig sind, weil sie beispielsweise bereits das zweijährige Modell durchlaufen haben oder über höherwertige Bildungsabschlüsse bzw. ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Daher können keine Aussagen zu nicht-beschulten Berufsschulpflichtigen getroffen werden. 6.1 Wie viele junge, nicht mehr berufsschulpflichtige junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr besuchen derzeit Berufsintegrationsklassen und Sprachförderklassen und in welchem Umfang müsste das Angebot noch ausgeweitet werden, damit es als bedarfsdeckend für junge Erwachsene bis 25 bezeichnet werden kann? Wie viele junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr Berufsintegrationsklassen besuchen, kann erst nach Auswertung der Amtlichen Schuldaten (voraussichtlich im Frühjahr 2017) genau beziffert werden. Aktuell kann dazu keine Angabe erfolgen. Die Berufsintegrationsklassen stellen für die Gruppe der jungen Erwachsenen nur ein Angebot zur Berufsvorbereitung unter mehreren dar. Neben den Berufsintegrationsklassen existieren auch zahlreiche weitere Angebote , die den Anforderungen dieses Personenkreises gerecht werden. 6.2 Welche Maßnahmen zur Sprachförderung und Berufsintegration junger Erwachsener bis 25 und darüber hinaus werden vom Freistaat Bayern bezuschusst ? a) Das Angebot von Sprachkursen für erwachsene Asylbewerber ist in erster Linie Aufgabe des Bundes. Bereits seit 2013 nimmt sich der Freistaat Bayern dieser Aufgabe überobligatorisch unter Verwendung eigener Haushaltsmittel an, da die Sprachkursangebote des Bundes für Asylbewerber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind. Die Anstrengungen, die der Freistaat Bayern hierfür seit 2013 unternommen hat, sind bundesweit einzigartig. Im Jahr 2013 betrug das maximale Fördervolumen noch bis zu 1,5 Mio. €, im Jahr 2014 bis zu 3,0 Mio. € und im Jahr 2015 bis zu 3,75 Mio. €. Insgesamt hat die Staatsregierung für das Jahr 2016 fast 17 Mio. € an Haushaltsmitteln für freiwillige Leistungen zur Sprachförderung für Asylbewerber zur Verfügung gestellt: Nachfolgend wird aufgelistet, welche Projekte der Freistaat Bayern zur Sprachförderung für Asylbewerber finanziert bzw. unterstützt: • Modellprojekt „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylbewerber“: Bei diesem Modellprojekt handelt es sich um Deutschkurse, die inhaltlich speziell auf die Lebenssituation von Asylbewerbern und Geduldeten zugeschnitten sind. Das Angebot umfasst 300 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und wird parallel zum Spracherwerb um Erstorientierungsmaßnahmen ergänzt. • Projekt „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ (IdA 1000): Ziel dieses Projektes ist es, Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete in den Arbeitsmarkt zu vermitteln und zu integrieren. Im Rahmen dieses Projektes wird zunächst Wert auf Spracherwerb, insbesondere auch die sprachliche Erstorientierung für den Arbeitsmarkt gelegt. Es handelt sich hierbei um ein gemeinsames Projekt des Sozialministeriums, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. – vbw im Rahmen der Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ (s. hierzu auch Buchst b). • Modellprojekt IdA Bayern-Turbo: Ziel des Projekts ist die Herstellung der Ausbildungsreife von jugendlichen Asylbewerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit durch Sprachförderung sowie Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung , Vorbereitung auf die Ausbildung, Qualifizierung , Praktika und Begleitung. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein gemeinsames Projekt des Sozialministeriums , der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. – vbw im Rahmen der Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ (s. hierzu auch Buchst b)). • Modellprojekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylbewerber “: Im Rahmen dieses Modellprojekts können zertifizierte Träger Alphabetisierungskurse für Asylbewerber anbieten. Ziel ist die Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen in Kursen zu 100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten . Diese Kurse können von Asylbewerbern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. • Ehrenamtliche Deutschkurse: Der Freistaat Bayern unterstützt die breite, bereits vorhandene, ehrenamtlich tätige Basis. Ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro finanziell unterstützt. Die Durchführung und Organisation der ehrenamtlichen Deutschkurse und Sprachpatenprojekte übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.). • Sofortprogramm „Lernen-Lehren-Helfen“: Im Rahmen dieses Programms werden Fortbildungen von ehrenamtlichen Kursleitern in der Arbeit mit der Online-Lernplattform „Deutsch-Uni Online (DUO)“ des Instituts für Deutsch als Fremdsprache der Ludwig-Maximilians- Universität München (LMU) organisiert. Die ehrenamtlichen Kursleiter werden in die Lage versetzt, mithilfe der Onlineplattform individuell zugeschnittene Sprachkurse für Asylbewerber zu geben. • Projekt „Computergestütztes Lernen für Geflüchtete“: Zweck des Projekts ist es, computergestütztes Lernen für Geflüchtete zu fördern. Dies betrifft also nicht ausschließlich die Sprachförderung, sondern geht weit darüber hinaus . Selbstverständlich ist aber auch die Sprachförderung wesentlicher Teil dieses Projektes. Zudem werden Synergieeffekte in Zusammenhang mit dem Sofortprogramm „Lernen-Lehren-Helfen“ nutzbar gemacht. b) Auf IdA wurde unter Buchstabe a schon Bezug genommen . Wie oben erwähnt hat die Staatsregierung am 13.10.2015 mit der Bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ unterzeichnet. Alle Beteiligten haben sich hier ganz maßgeblich mit eingebracht, denn Integration in Ausbildung eröffnet Lebenschancen. Sie ist damit nicht nur zentraler Baustein der sozialen Integration, sondern bedeutet auch Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Dass Bayern damit einen guten Weg eingeschlagen hat, zeigt die Bewertung im Bildungsmonitor 2016. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat jüngst festgestellt, dass die gemeinsame Initiative der Bayerischen Staatsregierung Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14942 mit der bayerischen Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung bundesweit ein herausragendes Beispiel zur Integration darstellt. Die Staatsregierung hat sich im Rahmen dieser Vereinbarung zur Durchführung eigener Ausbildungsmaßnahmen verpflichtet, um die Tätigkeit der zuständigen Sozialleistungsträger – der Arbeitsagenturen und Jobcenter – zu flankieren. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Mittel und nicht um Einsparungen in anderen Bereichen. Die Maßnahmen zur Integration in Ausbildung sind im Einzelnen : • Maßnahmen zur Sprachförderung: IdA 1000 und IdA Bayern Turbo. Auf die Ausführungen unter Buchst. a) wird Bezug genommen. • Mit dem Programm „Fit for Work” (Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen) werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Betriebe gefördert, die Jugendliche ausbilden, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen . Zum förderfähigen Personenkreis zählen auch anerkannte Asylbewerber. Darüber hinaus sollen mit „Fit for Work für Geflüchtete“ junge Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete aus Landesmitteln mit 2,64 Mio. Euro gefördert werden. Die Förderung soll zum Beginn des Ausbildungsjahres 2016 greifen. • Für zusätzliche „Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge“ sind 1,62 Mio. Euro vorgesehen. Die bereits genehmigten 25 Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge (Stand 13.09.2016) sollen anerkannte jugendliche Flüchtlinge, junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive oder junge Geduldete, die peer-groups (Gruppen von jugendlichen Flüchtlingen, die sich an bestimmten Treffpunkten aufhalten und untereinander eine große Solidarität haben) und Familien pro-aktiv aufsuchen und über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung informieren sowie Hilfestellungen leisten. Sie stehen aber auch für Betriebe, die diese Flüchtlinge ausbilden, als Ansprechpartner zur Verfügung und verfolgen einen Netzwerkansatz. 7. Wo werden derzeit Übergangs- oder Integrationsklassen an Realschulen und Gymnasien angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? Übergangsklassen als Klassenform existieren ausschließlich an Grund- und Mittelschulen. Zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit geringen Deutschkenntnissen wurden an Realschulen sog. „SPRINT-Klassen“ (Sprachförderung intensiv) und an Gymnasien sog. „InGym-Kurse“ (Integration am Gymnasium) eingerichtet. Im Schuljahr 2016/2017 sind an folgenden 17 Realschulen SPRINT- Klassen eingerichtet: – Leopold-Ullstein-Realschule, Staatliche Realschule Fürth – Geschwister-Scholl-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg II – Johann-Pachelbel-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg III – Staatliche Realschule Ergolding – Staatliche Realschule Passau – Ferdinand-von-Miller-Realschule, Staatliche Realschule Fürstenfeldbruck – Johann-Andreas-Schmeller-Realschule, Staatliche Realschule Ismaning – Staatliche Realschule Neubiberg – Joseph-von-Fraunhofer-Schule, Staatliche Realschule München II – Marieluise-Fleißer-Realschule, Staatliche Realschule München III – Johann-Rieder-Realschule, Staatliche Realschule Rosenheim – Staatliche Realschule Coburg I – Albert-Schweitzer-Realschule, Staatliche Realschule Regensburg II – Heinrich-von-Buz-Realschule, Staatliche Realschule Augsburg II – Christoph-Probst-Realschule, Staatliche Realschule Neu-Ulm – Ruth-Weiss-Realschule, Aschaffenburg – Jakob-Stoll-Schule, Staatliche Realschule Würzburg. Staatliche InGym-Kurse (Integration am Gymnasium) sind im Schuljahr 2016/2017 an folgenden Schulen eingerichtet: – Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München – Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg – Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg – Peutinger-Gymnasium Augsburg – Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg 8. In welcher Form und in welchem Umfang gibt es eine staatliche Unterstützung von Modellen oder Maßnahmen zur Weiterbetreuung nach Erlangung des Schulabschlusses bis zum Antritt einer Ausbildungsstelle ? Im Rahmen des Bundesprogramms „Bildungsketten“ unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter insbesondere leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Förderschulen beim Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung. Die Berufseinstiegsbegleitung soll helfen, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler beginnt i. d. R. in Jahrgangsstufe 8 und kann bis in das zweite Jahr der beruflichen Ausbildung hineinreichen. Dadurch wird zum einen der Einstieg ins Berufsleben erleichtert , zum anderen die Gefahr des Abbruchs der beruflichen Ausbildung reduziert. Das Staatsministerium leistet Beiträge zur Fortbildung der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter insbesondere durch die Weitergabe von Informationen, fachliche und organisatorische Hinweise und Vernetzung der Berufseinstiegsbegleitung mit den Schulen. Die Kosten für die Berufseinstiegsbegleitung werden durch die Bundesagentur für Arbeit und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) je zur Hälfte finanziert. Für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entstehen keine Kosten . Drucksache 17/14942 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14942 Anlage 1 Drucksache 17/14942 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 1 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14942 Anlage 2 Drucksache 17/14942 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 2 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14942 Anlage 2