17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14943 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 07.12.2016 Bargeldversorgung Die seit Jahren andauernde Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat nicht nur gravierende Folgen für Sparer und Anleger, sondern auch für Banken. Die Finanzinstitute stehen deshalb und wegen steigender Eigenkapitalanforderungen unter Druck, ihre Kosten zu senken, und haben etliche Filialen und Selbstbedienungs(SB)-Stellen geschlossen bzw. werden das noch tun. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht zu erkennen. Auch bayerische Sparkassen sind davon betroffen und haben bereits viele Geschäftsstellen aufgegeben und „Geldautomaten“ abgebaut. Die Sparkassen spielen in unserer Gesellschaft eine besondere Rolle – laut bayerischem Innenministerium haben sie „den öffentlichen Auftrag zur regional flächendeckenden Versorgung Bayerns mit Finanzdienstleistungen“ und damit auch zur Bargeldversorgung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Zukunft hat nach Auffassung der Staatsregierung Bargeld in unserem Land? 2. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ist aus Sicht der Staatsregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld gefährdet? 3. Können Kommunen, die sich für den Erhalt eines Geldautomaten oder einer SB-Stelle selbst an den Kosten beteiligen oder sie ganz übernehmen wollen, bereits jetzt eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat bekommen? 4. Sieht die Staatsregierung mittel- bzw. langfristig das mögliche Erfordernis, dass sich die Einrichtung bzw. der Betrieb von Geldautomaten insbesondere in strukturschwachen Gebieten zur faktischen oder gar rechtlichen Pflichtaufgabe der jeweiligen Kommunen entwickeln könnte? a) Würde sich spätestens dann das Erfordernis einer Fördermöglichkeit durch den Freistaat ergeben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird – zu Frage 1 und 2 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie – wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Staatsregierung hält Bargeld für weiterhin unverzichtbar. Für die Nutzung von Bargeld spricht insbesondere die uneingeschränkte Akzeptanz im Geschäftsverkehr, die Unabhängigkeit von technischen Geräten sowie der Schutz von persönlichen Daten. Zu 2.: Hierzu lassen sich keine abstrakten, allgemeinen Aussagen treffen. Derzeit wird jedenfalls keine Gefährdung gesehen. Im Übrigen liegt die Aufgabe der Bargeldversorgung in der Zuständigkeit der Deutschen Bundesbank. Zu 3.: Die Versorgung mit Finanzdienstleistungen ist Aufgabe der Sparkassen, die insoweit ihren öffentlichen Auftrag erfüllen (§ 1 Sparkassenordnung – SpkO). Für Kommunen ist daneben kein zusätzlicher Aufgabenbereich eröffnet. Mangels Zuständigkeit der Kommunen ist daher insoweit auch keine Förderung der Kommune durch den Freistaat Bayern zulässig . Zu 4.: Nein. Zu 4. a): Entfällt.