17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14944 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.11.2016 Dienstfahrräder bei der Bayerischen Polizei In immer mehr deutschen Städten setzt die Polizei Fahrradstreifen ein. In einigen Kommunen verfügt die Polizei über eigene Fahrradstaffeln. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Setzt die Bayerische Polizei im polizeilichen Alltag Dienstfahrräder für Polizeibeamtinnen und -beamte ein? 1.1 Wenn ja, für welche polizeilichen Zwecke werden die Dienstfahrräder eingesetzt? 1.2 Werden die Dienstfahrräder auch zu zivilen Fahrradstreifen eingesetzt? 2. Verfügt jede Polizeiinspektion in Bayern über Dienstfahrräder ? 3. Gibt es Fahrradstaffeln bei der Bayerischen Polizei? 3.1 Wenn ja, für welche Zwecke werden die Fahrradstaffeln eingesetzt? 4. Über wie viele Dienstfahrräder verfügt die Bayerische Polizei derzeit insgesamt? 5. Welche Ausstattung (Radlkleidung, Helm, etc.) wird den Polizeibeamtinnen und -beamten zusammen mit den Dienstfahrrädern zur Verfügung gestellt? 6. Wer ist zuständig für die Beschaffung von Dienstfahrrädern und der dazugehörigen Ausstattung? 7. Wer ist zuständig für die Entscheidung, ob und zu welchen Zwecken Dienstfahrräder im Zuständigkeitsbereich einer Polizeiinspektion eingesetzt werden? 8. Wie bewertet das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) das Rad als Option im Polizeidienst, insbesondere beim Einsatz zu Verkehrskontrollen in den bayerischen Städten? 8.1 Welchen Bedarf sieht das StMI an Dienstfahrrädern der Polizei, insbesondere in Kommunen mit hohem Radverkehrsanteil , wie zum Beispiel in der Stadt Bamberg, wo der Radverkehrsanteil bei bis zu 30 % liegt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.01.2017 1. Setzt die Bayerische Polizei im polizeilichen Alltag Dienstfahrräder für Polizeibeamtinnen und ‑beamte ein? In vielen bayerischen Polizeidienststellen sind Dienstfahrräder vorhanden und werden dort lageabhängig verwendet . 1.1 Wenn ja, für welche polizeilichen Zwecke werden die Dienstfahrräder eingesetzt? Dienstfahrräder werden u. a. für Fahrradstreifen und sonstige Einsätze und Aufgaben verwendet. Fahrradstreifen dienen im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung dazu, die polizeiliche Präsenz zu verstärken und Bürgernähe zu praktizieren. Insbesondere im innerstädtischen Raum und in Parkanlagen kann durch Fahrradstreifen für den Bürger die polizeiliche Anwesenheit wahrnehmbar erhöht und damit auch ein präventiver Effekt erzielt werden. Fahrradstreifen stellen auch ein probates Mittel zur Anhaltung und Kontrolle von Verkehrsteilnehmern dar. Fahrradfahrer und auch andere Verkehrsteilnehmer werden insbesondere mit dem Ziel des Schutzes der Fahrradfahrer kontrolliert (Beispiel Parken auf Fahrradwegen, Rotlichtverstöße). Zusätzlich zur Verkehrsüberwachung übernehmen Fahrradstreifen auch die Verfolgung von Straftaten (Beispiel Fahrraddiebstähle, Taschendiebstähle), die Überwachung von Brennpunkten der allgemeinen Kriminalität und von der Einsatzzentrale zugewiesene Aufträge, wie z. B. die Aufnahme von Verkehrsunfällen oder die Bereinigung von Verkehrsbehinderungen. 1.2 Werden die Dienstfahrräder auch zu zivilen Fahrrad‑ streifen eingesetzt? Der Einsatz ziviler Fahrradstreifen erfolgt nur lageabhängig . Als Beispiele für den Einsatz ziviler Fahrradstreifen sind die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, Fahndungsmaßnahmen, Überwachung von Brennpunkten in städtischen Grünanlagen oder die Verkehrsüberwachung zu nennen. 2. Verfügt jede Polizeiinspektion in Bayern über Dienstfahrräder? In Bayern verfügen 124 Polizeiinspektionen von 230 Polizeiinspektionen über mindestens ein Dienstfahrrad. 3. Gibt es Fahrradstaffeln bei der Bayerischen Polizei? Zentralisierte Fahrradstaffeln gibt es bei der Bayerischen Polizei nicht. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14944 3.1 Wenn ja, für welche Zwecke werden die Fahrradstaf‑ feln eingesetzt? Siehe Antwort zu Frage 3. 4. Über wie viele Dienstfahrräder verfügt die Bayeri‑ sche Polizei derzeit insgesamt? Die Bayerische Polizei verfügt derzeit über 632 Dienstfahrräder . 5. Welche Ausstattung (Radlkleidung, Helm, etc.) wird den Polizeibeamtinnen und ‑beamten zusammen mit den Dienstfahrrädern zur Verfügung gestellt? Vor dem Hintergrund der Signalwirkung der allgemein bekannten Uniform sind uniformierte Fahrradstreifen derzeit mit den gängigen Dienstkleidungsstücken (Jeans, Cargohose, Einsatzanzug mit Poloshirt, langes bzw. kurzes Hemd, Wetterschutzjacke, Blouson, ggf. leichte Regenjacke) ausgestattet. Davon unabhängig ist aus Gründen des Arbeitsschutzes die Frage der „Helmpflicht“. Hier wird sowohl zum Schutz der uniformiert Fahrrad fahrenden Beamten als auch aus Gründen der Vorbildfunktion ein passender Helm als Schutzausstattung/Sonderbekleidung beschafft bzw. den Beamten zur Verfügung gestellt. Aktuell wird im Rahmen der Einführung der neuen Dienstkleidung auch Art und Umfang der Ausstattung mit einer funktionellen Sonderbekleidung von Fahrradstreifen geprüft. 6. Wer ist zuständig für die Beschaffung von Dienst‑ fahrrädern und der dazugehörigen Ausstattung? Entsprechende Sachmittel (Fahrräder, Helme) werden, sofern die Dienststellen Bedarf an Fahrradstreifen haben, von den Dienststellen aus deren Budget beschafft. 7. Wer ist zuständig für die Entscheidung, ob und zu welchen Zwecken Dienstfahrräder im Zuständig‑ keitsbereich einer Polizeiinspektion eingesetzt wer‑ den? Der Einsatz von Fahrradstreifen wird grundsätzlich auf Ebene der Polizeiinspektionen entschieden. Der Einsatz erfolgt lageabhängig und insbesondere in Einsatzräumen, in denen ein tatsächliches Bedürfnis besteht. 8. Wie bewertet das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) das Rad als Option im Poli‑ zeidienst, insbesondere beim Einsatz zu Verkehrs‑ kontrollen in den bayerischen Städten? Der Einsatzwert der Fahrradstreifen zeigt sich in der besonderen Mobilität, flexiblen Einsetzbarkeit, erhöhten präventiven Wirkung sowie der Bürgernähe und der damit verbundenen Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Die Fahrradstreifen erfahren sowohl bei der primären Zielgruppe der Radfahrer als auch bei unbeteiligten Bürgern eine hohe Akzeptanz. Nicht zuletzt sorgen dafür auch die gute Wahrnehmbarkeit und der unmittelbare Kontakt zum Bürger . Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sieht deshalb im Fahrrad ein sinnvolles und zukunftsfähiges Einsatzmittel. 8.1 Welchen Bedarf sieht das StMI an Dienstfahrrädern der Polizei, insbesondere in Kommunen mit hohem Radverkehrsanteil, wie zum Beispiel in der Stadt Bamberg, wo der Radverkehrsanteil bei bis zu 30 % liegt? Der Einsatz von Fahrradstreifen wird durch die Verbände festgelegt. Der Einsatz kann und soll weiterhin lageabhängig erfolgen.