Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.11.2016 Situation und Schutz von Frauen in Flüchtlingsunterkünften Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind der Staatsregierung die „Empfehlungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern zum effektiven Gewaltschutz für geflüchtete Frauen mit Kindern in Flüchtlingsunterkünften “ bekannt, und wenn ja, welche Rückschlüsse werden aus den skizzierten Problemlagen : fehlende Präventions- und Interventionskonzepte bei sexualisierter Gewalt, fehlende Schutzräume, unzureichende Kooperation mit Beratungsstellen, keine geregelten Beschwerdeverfahren, gezogen? 2.1 Wie wird sichergestellt, dass die Situation von schutzbedürftigen Frauen und Frauen mit Kindern bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie ausreichend beachtet wird? 2.2 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über die Existenz spezifischer Angebote für geflüchtete Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Manching und Bamberg und wie wird über diese spezifischen Angebote informiert ? 2.3 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über die Finanzierung und die Träger der spezifischen Angebote für geflüchtete Frauen und nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht? 3.1 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung darüber , welches Informationsangebot über den Zugang zu Beratungsstellen für geflüchtete Frauen existiert (bitte die einzelnen Beratungsstellen mit der entsprechenden Finanzierung nennen)? 3.2 Wie viele Traumazentren oder vergleichbare Einrichtungen existieren nach Kenntnis der Staatsregierung, die sich auf die besondere Situation von geflüchteten Frauen (insbesondere von Gewalt betroffenen geflüchteten Frauen) spezialisiert haben (bitte die einzelnen Einrichtungen mit Ortsangabe und ggf. bekannter Finanzierung nennen)? 3.3 Inwieweit sollen die Möglichkeiten für geflüchtete Frauen erweitert werden, Frauenhäuser aufzusuchen? 4.1 Plant die Staatsregierung, die zu erwartenden Mehrbedarfe in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote, welche laut dem Bericht der Bundesregierung „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ lückenhaft und unterfinanziert sind, finanziell aufzufangen (sollte dies zutreffen, bitte den Umfang angeben)? 4.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zur Unterbringung von Frauen, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte , Erstaufnahmeeinrichtungen und der ARE als Sofortmaßnahme zum Schutz der Frauen oder als langfristige Perspektive? 4.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Meldungen bzw. Anzeigen von Gewalt und sexualisierter Gewalt gegenüber geflüchteten Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und den ARE? 5. Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über den Zugang von Frauen zu Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zum Thema Gewaltschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und den ARE? 6. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte sind in Bayern nur für die Unterbringung von Frauen oder alleinerziehenden Müttern vorgesehen (bitte die genauen Orte benennen )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.12.2016 Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen davon ausgegangen , dass mit dem Begriff des „Flüchtlings“ „Asylbewerber “ gemeint ist. Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist. 1. Sind der Staatsregierung die „Empfehlungen der freien Wohlfahrtspflege Bayern zum effektiven Gewaltschutz für geflüchtete Frauen mit Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ bekannt, und wenn ja, welche Rückschlüsse werden aus den skizzierten Problemlagen: fehlende Präventions- und Inter- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.03.2017 17/14954 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14954 ventionskonzepte bei sexualisierter Gewalt, fehlende Schutzräume, unzureichende Kooperation mit Beratungsstellen, keine geregelten Beschwerdeverfahren , gezogen? Die „Empfehlungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern zum effektiven Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Frauen mit Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ sind der Staatsregierung bekannt. Die Staatsregierung führt intensive Gespräche mit den Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege und befindet sich mit diesen hinsichtlich des seitens der Staatsregierung sehr ernst genommenen Themas des Schutzes von Frauen und Kindern in Asylunterkünften in einem intensiven Austausch. 2.1 Wie wird sichergestellt, dass die Situation von schutzbedürftigen Frauen und Frauen mit Kindern bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie ausreichend beachtet wird? Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen („EU-Aufnahmerichtlinie“), ist bislang nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Unabhängig von europarechtlichen Vorgaben nimmt die Staatsregierung die Situation von allen Schutzbedürftigen (nicht nur die von Frauen und Kindern) ernst. 2.2 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über die Existenz spezifischer Angebote für geflüchtete Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und den Aufnahme - und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Manching und Bamberg und wie wird über diese spezifischen Angebote informiert? Der Freistaat Bayern nimmt den Schutz von Frauen und Kindern in den Asylunterkünften sehr ernst und hat zu diesem Zweck ein breit aufgestelltes Schutzkonzept erarbeitet. Mit dessen Hilfe kann Übergriffen auf verschiedensten Ebenen effektiv entgegengewirkt und vorgebeugt werden. Das Bayerische Schutzkonzept ist nicht spezifisch allein auf den Schutz von Frauen und Kindern zugeschnitten, sondern dient darüber hinaus auch generell dem Schutz aller in den Asylunterkünften untergebrachten Personen. Allerdings wird im Rahmen des Schutzkonzeptes selbstverständlich nach Möglichkeit den speziellen Bedürfnissen von Frauen und Kindern besonders Rechnung getragen. Ein wichtiger Aspekt des Schutzkonzeptes ist die nach Möglichkeit getrennte Unterbringung alleinstehender Frauen . So wird bei den geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtungen eine Mischung aus größeren und kleineren Wohneinheiten (2- bis 4-Personen-Zimmer) geplant, um den Bedürfnissen von alleinstehenden Frauen Rechnung zu tragen. Bei bereits bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen wird an allen Standorten, auch in Bamberg und Manching, stets darauf geachtet, allein reisende Männer getrennt von Familien und allein reisenden Frauen unterzubringen. Soweit es aufgrund der baulichen Situation sowie der Belegung möglich ist, werden allein reisende Frauen außerdem in unmittelbarer Nähe zu anderen Frauen und Familien untergebracht. Daneben erhalten auch Asylbewerberinnen grundsätzlich Schutz und Zuflucht in Frauenhäusern. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen, so auch in Bamberg und Manching, besteht zudem rund um die Uhr ein Wachdienst vor Ort. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen arbeitet im Wach- und Pfortendienst ferner in der Regel auch weibliches Personal und ist auch im Bereich der Registrierung eine Vielzahl von Frauen tätig, die als Ansprechpartnerinnen dienen können und an die sich Frauen vertrauensvoll wenden können. Auch das eingesetzte Personal wird von den Regierungen insgesamt sorgfältig ausgewählt und auf die besondere Situation von Asylbewerbern und den sensiblen Umgang mit ihnen vorbereitet. Hierzu gehört auch die Mitteilung, dass ein ungefragter Zutritt zum Wohn- und Sanitärbereich nicht erfolgen darf, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug. Für den Bereich des Sicherheitspersonals sind die entsprechenden Verhaltensweisen Bestandteil des Anforderungsprofils für eingesetzte Mitarbeiter. Im täglichen Ablauf wird durch objektspezifische Dienstanweisungen und regelmäßige Besprechungen mit der Unterbringungsleitung sichergestellt, dass sich das Sicherheitspersonal korrekt verhält. Überdies bestehen, auch in Manching und Bamberg, Beratungs- und Unterstützungsangebote. So steht eine Betreuung durch Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen im Rahmen der Asylsozialarbeit zur Verfügung. Zudem wird die Versorgung im Bereich der Erstaufnahme durch ein niedrigschwelliges psychologisches Angebot im Rahmen der kurativen ärztlichen Versorgung ergänzt. Zwar sind diese Maßnahmen nicht spezifisch auf geflüchtete Frauen zugeschnitten , sie stehen den Asylbewerberinnen aber als generelles Hilfsangebot für verschiedenste Bereiche offen. Zuletzt findet als Baustein der Gewaltprävention auch zum Schutz von Frauen und Kindern in Bayern seit Januar 2016 in den Gemeinschaftsunterkünften ein Rechtskundeunterricht statt, mit dem Asylbewerbern die grundlegenden Werte unserer Rechts- und Verfassungsordnung nähergebracht werden, um diese zu respektieren und sich mit ihnen zu identifizieren. Im Zuge dessen werden insbesondere Werte der Demokratie, der Meinungs- und Religionsfreiheit, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, Toleranz sowie die Grundprinzipien der Rechtsordnung behandelt. Die genannten Angebote und Maßnahmen werden vor Ort in den Asylunterkünften angeboten bzw. umgesetzt und sind den Asylbewerberinnen daher regelmäßig bekannt. 2.3 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über die Finanzierung und die Träger der spezifischen Angebote für geflüchtete Frauen und nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht? Die Angebote in den Einrichtungen werden vom Freistaat Bayern getragen. Vgl. insofern die Antwort zu Frage 2.2. 3.1 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung darüber , welches Informationsangebot über den Zugang zu Beratungsstellen für geflüchtete Frauen existiert (bitte die einzelnen Beratungsstellen mit der entsprechenden Finanzierung nennen)? Die allgemeinen Beratungsstellen betreuen neben einheimischen auch geflüchtete Frauen. Asylbewerberinnen werden vor Ort von der Unterbringungsverwaltung auf die Asylsozialberatung aufmerksam gemacht. Durch diese können die Frauen im Einzelfall auch über das Vorhandensein spezifischer Beratungsstellen informiert und an diese verwiesen werden. Die Asylsozialberatung erfolgt über die Träger der Drucksache 17/14954 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Freien Wohlfahrtspflege und wird vom Freistaat Bayern gefördert . Im Übrigen steht anerkannten Asylbewerberinnen die Migrationsberatung offen. 3.2 Wie viele Traumazentren oder vergleichbare Einrichtungen existieren nach Kenntnis der Staatsregierung , die sich auf die besondere Situation von geflüchteten Frauen (insbesondere von Gewalt betroffenen geflüchteten Frauen) spezialisiert haben (bitte die einzelnen Einrichtungen mit Ortsangabe und ggf. bekannter Finanzierung nennen)? Spezielle Traumazentren für Asylbewerberinnen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Die bestehenden Traumazentren für alle Bewohner Bayerns stehen Asylbewerbern beider Geschlechter offen. Eine Aufzählung aller Einrichtungen in Bayern wäre mit unvertretbarem Aufwand verbunden. 3.3 Inwieweit sollen die Möglichkeiten für geflüchtete Frauen erweitert werden, Frauenhäuser aufzusuchen ? 4.1 Plant die Staatsregierung, die zu erwartenden Mehrbedarfe in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote, welche laut dem Bericht der Bundesregierung „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser , Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ lückenhaft und unterfinanziert sind, finanziell aufzufangen (sollte dies zutreffen, bitte den Umfang angeben)? Die Fragen 3.3 und 4.1 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Staatsregierung hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Bayerischen Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingerichtet . Diese befasst sich auch mit etwaigen Mehrbedarfen in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und im Bereich anderer Unterstützungsangebote. Die Ergebnisse der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor. 4.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zur Unterbringung von Frauen, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und der ARE als Sofortmaßnahme zum Schutz der Frauen oder als langfristige Perspektive ? Betroffene Asylbewerberinnen haben nach Art. 4 Abs. 6 des Aufnahmegesetzes die Möglichkeit der Erlangung einer Auszugsgestattung, soweit im Einzelfall eine besondere Situation vorliegt. Damit haben sie – wie einheimische Gewaltopfer – die Möglichkeit, eine Privatwohnung zu beziehen. Ferner erhalten auch Asylbewerberinnen grundsätzlich Schutz und Zuflucht in Frauenhäusern. 4.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Meldungen bzw. Anzeigen von Gewalt und sexualisierter Gewalt gegenüber geflüchteten Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und den ARE? Vergleiche insofern die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Susanne Strohmayr vom 7. März 2016 betreffend „Allein reisende Flüchtlingsfrauen“, Drs 17/11481. Eine Untergliederung der angezeigten Straftaten nach Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und ARE ist nicht möglich, da im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik nur Straftaten mit Tatort „Asylbewerberunterkunft “ benannt sind. Eine retrospektive Aufschlüsselung der einzelnen Fälle hinsichtlich des jeweiligen Begehungsortes ist im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. 5 Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung über den Zugang von Frauen zu Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zum Thema Gewaltschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und den ARE? Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ist speziell für Flüchtlinge und Asylbewerber/ -innen Informationsmaterial rund um die deutsche Rechtsordnung zusammengestellt. Hierin sind auch Ausführungen zu unseren Grundwerten, insbesondere den Werten der Demokratie , der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Toleranz sowie den Grundprinzipien unserer Rechtsordnung enthalten. Hierin wird unter anderem erläutert, dass Gewalt in Deutschland verboten ist und eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann, und an wen sich Betroffene im Bedarfsfall wenden können. Dieses Informationsmaterial ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu und Dari verfügbar. Zudem sind diese Inhalte Gegenstand des Rechtskundeunterrichts in den Gemeinschaftsunterkünften. 6. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte sind in Bayern nur für die Unterbringung von Frauen oder alleinerziehenden Müttern vorgesehen (bitte die genauen Orte benennen)? In Bayern stehen zum Stand 14. November 2016 derzeit 68 separate Unterbringunsmöglichkeiten für Frauen mit und ohne Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Familien mit Männern im Familienverbund. Die Unterbringungsmöglichkeiten reichen von ausschließlich von Frauen mit und ohne Kindern genutzten Unterkünften mit mehreren Räumen bzw. Wohnungen, über die vorübergehende oder dauerhafte Nutzung von Teilbereichen in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen bis hin zu nur zeitweise von alleinstehenden Frauen bzw. von Frauen und deren Kindern belegten Wohnungen. Die Verteilung innerhalb Bayerns ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine nähere Benennung der Standorte ist der Staatsregierung zur Gewährleistung des Schutzes der dort untergebrachten Personen nicht möglich. Dies gilt insbesondere für Einheiten mit wenigen Plätzen in kleineren Gemeinden. Bei entsprechendem Bedarf können zusätzlich in vielen Regierungsbezirken kurzfristig weitere Kapazitäten, beispielsweise durch die Umwandlung bestehender gemischt belegter Unterkünfte in Frauenunterkünfte oder die Abtrennung von einzelnen Bereichen in bestehenden Unterkünften , bereitgestellt werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14954 Regierungsbezirk Ort Art der Unterkunft* Anzahl der Unterbringungsmöglichkeiten Oberbayern München AE 9 Fürstenfeldbruck AE 1 München DU 1 Ingolstadt DU 4 LK Altötting DU 1 LK Ebersberg DU 1 LK Eichstätt DU 1 LK München DU 8 LK Landsberg am Lech DU 3 LK Pfaffenhofen DU 2 LK Neuburg- Schrobenhausen 1 München Wohnung 1 Oberbayern gesamt 33 Niederbayern Passau GU 1 LK Straubing- Bogen GU 1 Niederbayern gesamt 2 Oberpfalz Regensburg AE 1 Oberpfalz gesamt 1 Schwaben Lindau DU 2 LK Lindau DU 2 LK Günzburg DU 1 Neu-Ulm DU 1 LK Aichach- Friedberg DU 2 Regierungsbezirk Ort Art der Unterkunft* Anzahl der Unterbringungsmöglichkeiten LK Dillingen DU 1 LK Augsburg DU 1 Kempten DU 1 Kaufbeuren DU 1 Memmingen DU 1 Augsburg DU 1 Schwaben gesamt 14 Unterfranken Würzburg GU 1 Aschaffenburg GU 1 Unterfranken gesamt 2 Oberfranken Bamberg AE 1 LK Bamberg Wohnung 1 LK Kulmbach Wohnung 2 Wunsiedel Wohnung 1 Bayreuth Wohnung 1 Coburg Wohnung 1 Oberfranken gesamt 7 Mittelfranken Nürnberg AE 1 Zirndorf AE 2 Nürnberg GU 2 Nürnberg DU 5 Mittelfranken gesamt 10 Bayern gesamt 69 * „AE“ steht für Erstaufnahmeeinrichtung, einschließlich Dependancen. „GU“ steht für Gemeinschaftsunterkunft. „DU“ steht für Dezentrale Unterbringung (davon können größere Einheiten als auch kleinere Wohnungen erfasst sein). „Wohnung“ steht für private Wohnsitznahme in einer Wohnung.