Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 12.12.2016 Stellenverlagerung der Landesanstalt für Landwirtschaft Im Rahmen der Kabinettsklausur im Juli 2016 in Quirin wurde eine Verlagerung von 200 Stellen aus dem Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) nach Ruhstorf beschlossen. Diese Stellen sollen zur Gründung einer Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft genutzt und von verschiedenen Standorten aus dem Großraum München nach Niederbayern verlagert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Von welchen Ämtern werden in welchem Zeitraum diese Stellen nach Ruhstorf verlagert? 2. Hat diese Stellenverlagerung Auswirkungen auf Ämter im Bereich des StMELF, die nicht im genannten Großraum München liegen, oder werden von diesen keine Stellen in den Großraum München verlagert? 3. Wann soll die Zweigstelle der LfL in Ruhstorf planmäßig über die 200 Stellen verfügen? 4. Welche Fachstellen im Bereich der Digitalisierung, des Tierwohls, der landwirtschaftlichen Produktion und der Vermarktung sind von der Stellenverlagerung betroffen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.01.2017 Vorbemerkung: Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung vom 26. bis 30. Juli 2016 in St. Quirin beschlossen, dass das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 200 Beschäftigte nach Ruhstorf verlagert, um dort eine Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aufzubauen. Es soll ein Zentrum für angewandte, praxisorientierte Agrarforschung (mögliche Themen: Digitalisierung, Tierwohl, landwirtschaftliche Produktion und Vermarktung) entstehen. Die Stellen werden von Standorten aus dem Großraum München zur Verfügung gestellt. Zu 1.: Die Umsetzung des Verlagerungsbeschlusses wird durch eine Gesamtbetrachtung der LfL (Strukturen, Organisationseinheiten und Aufgaben) vorbereitet. Hierzu wurde ein Projekt gestartet, in dem Vertreter des Ministeriums, der LfL, die Personalvertretungen sowie externe Experten organisiert sind. Aufbauend auf den Projektergebnissen wird in einer zweiten Stufe ein Detailkonzept erarbeitet. Darin werden auch Aussagen über die zu verlagernden Stellen enthalten sein. Zu 2.: Eine Verlagerung von Stellen außerhalb des Großraums München ist nicht vorgesehen. Zu 3.: Lt. Ministerratsbeschluss ist ein Verlagerungs- bzw. Errichtungskonzept einschließlich einer zeitlichen Planung, der finanziellen Auswirkungen sowie ein Personaleinzelkonzept zu erstellen. Angesichts des Grundsatzes der Freiwilligkeit (Personalrahmenkonzept der Heimatstrategie) und der erfahrungsgemäß geringen Wechselwilligkeit der Beschäftigten wird nur eine schrittweise Verlagerung möglich sein. Einzelheiten werden in dem Detailkonzept erarbeitet (s. o. Antwort zu Frage 1). Zu 4.: Wie oben ausgeführt, soll das Detailkonzept aus den Ergebnissen einer Gesamtbetrachtung der LfL erarbeitet werden. Eine Aussage zur möglichen Betroffenheit einzelner Abteilungen und Institute ist vorher nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.03.2017 17/14955 Bayerischer Landtag