Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.12.2016 Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind an der bayerischen Donau geplant? 2. Welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen ? a) Insgesamt? b) Für die jeweiligen Maßnahmen? 3. Welche Kommunen sind von diesen Maßnahmen jeweils betroffen (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Art der Maßnahmen)? 4. Welchen Anteil daran müssen die jeweiligen Kommunen tragen (bitte unter Angabe der prozentualen und tatsächlichen Kosten nach Kommunen aufschlüsseln )? 5. Welche Möglichkeiten haben Kommunen, falls sich eine Finanzierung ihres Anteils an den Hochwasserschutzmaßnahmen schwierig gestalten sollte? 6. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen notwendige Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Donau nicht realisiert werden konnten, weil der Kommune die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung ihres Anteils fehlten? (Wenn ja, bitte die Kommunen nennen unter Angabe der notwendigen Maßnahmen und deren Kosten.) 7. Sind der Staatsregierung aktuelle Fälle bekannt, bei denen die Realisierung notwendiger Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Donau wegen der finanziellen Situation der jeweiligen Kommune ins Stocken gerät bzw. unklar ist? (Wenn ja, bitte die Kommunen nennen unter Angabe der notwendigen Maßnahmen und deren Kosten.) 8. Welche Maßnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass eine Kommune die anfallenden Kosten nicht tragen kann? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.01.2017 1. Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind an der bayerischen Donau geplant? An der bayerischen Donau laufen derzeit zahlreiche Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Die wichtigsten Maßnahmen entlang der bayerischen Donau sind die Umsetzung des Bayerischen Flutpolderprogramms sowie der Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen. Diese untergliedern sich wiederum in zahlreiche Einzelvorhaben. Diese alle einzeln aufzuzählen, übersteigt den Rahmen einer Schriftlichen Anfrage. 2. Welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen ? a) Insgesamt? b) Für die jeweiligen Maßnahmen? Die Kosten für die Umsetzung des Bayerischen Flutpolderprogramms werden mit rund 750 Mio. Euro veranschlagt. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (HWS) zwischen Straubing und Vilshofen werden mehr als 600 Mio. Euro investiert. Darüber hinaus werden im Rahmen des Hochwasserschutzaktionsprogramms AP 2020plus zahlreiche HWS- Maßnahmen umgesetzt (z. B. HWS Obernzell, HWS Regensburg und HWS Passau). Dabei werden bayernweit rund 150 Mio. Euro pro Jahr in den Hochwasserschutz investiert. 3. Welche Kommunen sind von diesen Maßnahmen jeweils betroffen (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Art der Maßnahmen)? Das Bayerische Flutpolderprogramm umfasst derzeit folgende Flutpolderstandorte an der Donau: Leipheim, Helmeringen , Neugeschüttwörth, Bertoldsheim, Riedensheim, Großmehring , Katzau, Eltheim, Wörthhof und Öberauer Schleife. Vom Donauausbau profitieren die Anliegergemeinden zwischen Straubing und Vilshofen. Im Zuge der Umsetzung der lokalen HWS-Maßnahmen profitieren die einzelnen Kommunen, so z. B. Obernzell, Regensburg und Passau. 4. Welchen Anteil daran müssen die jeweiligen Kommunen tragen (bitte unter Angabe der prozentualen und tatsächlichen Kosten nach Kommunen aufschlüsseln)? Der Beteiligtenbeitrag beträgt bayernweit grundsätzlich 50 Prozent der Gesamtkosten. In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf wurde dieser Anteil auf 35 Prozent reduziert . Die baren Beträge der einzelnen Kommunen können sich unter Berücksichtigung der örtlichen Situation jedoch erheblich reduzieren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.03.2017 17/14956 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14956 Gesteuerte Flutpolder und überregionale Deichrückverlegungen werden allein vom Freistaat Bayern und dem Bund finanziert. Beteiligtenleistungen der Kommunen fallen dabei nicht an. 5. Welche Möglichkeiten haben Kommunen, falls sich eine Finanzierung ihres Anteils an den Hochwasserschutzmaßnahmen schwierig gestalten sollte? Kommunen können durch die Übernahmen unbarer Leistungen (z. B. durch Übernahme von Unterhaltungsmaßnahmen ) die bare Beteiligtenleistung entscheidend senken. Zudem steht es der Kommune frei, in eigener Verantwortung die Kosten auf die Vorteilsziehenden umzulegen. 6. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen notwendige Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Donau nicht realisiert werden konnten, weil der Kommune die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung ihres Anteils fehlten? (Wenn ja, bitte die Kommunen nennen unter Angabe der notwendigen Maßnahmen und deren Kosten.) Dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sind keine Fälle bekannt. 7. Sind der Staatsregierung aktuelle Fälle bekannt, bei denen die Realisierung notwendiger Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Donau wegen der finanziellen Situation der jeweiligen Kommune ins Stocken gerät bzw. unklar ist? (Wenn ja, bitte die Kommunen nennen unter Angabe der notwendigen Maßnahmen und deren Kosten) Zur Umsetzung von HWS-Maßnahmen ist regelmäßig eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und den einzelnen Kommunen erforderlich. Derzeit laufen insbesondere für den Polder Niederalteich Hengersberger Ohe im Rahmen des HWS an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen Verhandlungen mit dem Ziel, zeitnah eine angemessene Lösung zu finden. 8. Welche Maßnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass eine Kommune die anfallenden Kosten nicht tragen kann? Grundsätzlich können gemäß den Vorgaben des Art. 42 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Beteiligtenleistungen direkt von den Vorteilsziehenden erhoben werden.