Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 01.12.2016 Problem wachsendes Verkehrsaufkommen: Tempolimit und Verkehrsumleitung auf Münchener Hauptverkehrszweigen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Einführung eines Tempolimits von 60 Stundenkilometern aus Lärmschutzgründen für das Teilstück der Garmischer Autobahn zwischen Luise-Kiesselbach-Platz und Kreuzhof (stadtauswärts)? 2. a) Wie bewertet die Staatsregierung das aus Lärmschutzgründen vom Bezirksausschuss geforderte Tempolimit von 60 Stundenkilometern auf der Bundesautobahn Lindau zwischen der Garmischer und der Fürstenrieder Straße (stadtauswärts)? b) Aus welchem Grund bekommt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) trotz des gestiegenen Verkehrsaufkommens von der Autobahndirektion dazu keine aktuelle Stellungnahme? 3. a) Warum wird der Verkehr zwischen Garmischer und Lindauer Autobahn noch über die Fürstenrieder Straße geleitet und nicht wie angekündigt durch den Tunnel ? b) Bis wann soll die Umleitung der Verkehrsführung zwischen den Autobahnen spätestens abgeschlossen sein? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2017 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Einführung eines Tempolimits von 60 Stundenkilometern aus Lärmschutzgründen für das Teilstück der Garmischer Autobahn zwischen Luise-Kiesselbach-Platz und Kreuzhof (stadtauswärts)? Bei diesem Teilstück der Garmischer Autobahn handelt es sich widmungsrechtlich um eine Bundesstraße (B 2). Die Widmung hat zur Folge, dass die Landeshauptstadt (LH) München für die Lärmaktionsplanung zuständig ist. In dem vom Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München veröffentlichten Lärmaktionsplan für München, Endfassung 31.07.2013, ist in einer Gesamtschau dieser Bereich nicht als Untersuchungsgebiet aufgeführt. Der Verkehrslärmschutz im Straßenverkehr beurteilt sich insbesondere nach planerischen, straßenbaulichen und verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten. Planerischer und straßenbaulicher Verkehrslärmschutz hat grundsätzlich Vorrang, da er entweder die Entstehung von Verkehrslärm vermindert (wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge) oder die Einwirkung von Verkehrslärm mindert (wie aktiv durch Lärmschutzwälle und -wände oder passiv durch Schallschutzfenster). Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Diese Befugnis wird durch § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dahin modifiziert , dass Voraussetzung für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs eine besondere örtliche Gefahrenlage ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt. Hierzu muss der Verkehrslärm Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann. Zuständig für die Prüfung und pflichtgemäße Ermessensausübung ist die LH München. Sie bedarf bundesrechtlich der Zustimmung durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI). Die Abstimmung zwischen der LH München als untere und dem StMI als oberste Straßenverkehrsbehörde ist noch nicht abgeschlossen. Eine Bewertung ist deshalb derzeit nicht möglich. 2. a) Wie bewertet die Staatsregierung das aus Lärmschutzgründen vom Bezirksausschuss geforderte Tempolimit von 60 Stundenkilometern auf der Bundesautobahn Lindau zwischen der Garmischer und der Fürstenrieder Straße (stadtauswärts)? Auf der Bundesautobahn München – Lindau (A 96) besteht in Fahrtrichtung Lindau aus Gründen der Verkehrssicherheit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.03.2017 17/14958 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14958 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, in der Gegenrichtung im Rückstaubereich vor dem Autobahnende auf 60 km/h. Dieser Bereich ist auch Teil der Betrachtung für den Lärmaktionsplan Autobahn der Regierung von Oberbayern. Die für diesen Streckenabschnitt als untere Straßenverkehrsbehörde zuständige Autobahndirektion kommt auf Grundlage der aktuell vorliegenden Daten zum Ergebnis , dass derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen auf 60 km/h in Fahrtrichtung Lindau nicht zwingend erforderlich ist. b) Aus welchem Grund bekommt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) trotz des gestiegenen Verkehrsaufkommens von der Autobahndirektion dazu keine aktuelle Stellungnahme? Nach Auskunft der Autobahndirektion Südbayern ist dort aktuell eine Anfrage des KVR München nicht bekannt. Die Auswertung der Dauerzählstelle in Laim lässt nur eine geringe Steigerung der Verkehrsbelastung erkennen. Die Lärmsituation hat sich daher in den letzten Jahren nur gering verändert. 3. a) Warum wird der Verkehr zwischen Garmischer und Lindauer Autobahn noch über die Fürstenrieder Straße geleitet und nicht wie angekündigt durch den Tunnel? Der Verkehr mit Fernziel Garmisch-Partenkirchen von Lindau kommend und Fernziel Lindau von Garmisch-Partenkirchen kommend soll künftig nicht mehr über die Fürstenrieder Straße geleitet werden. Er wird stadteinwärts bis zum Mittleren Ring geführt und dann über den neuen Tunnel am Luise-Kiesselbach-Platz geleitet. Die dazu notwendige Überkopfbeschilderung ist als moderne Wechselwegweisung konzipiert. In der künftigen Regelsteuerung werden auf der A 95 an der Anschlussstelle München-Kreuzhof in Fahrtrichtung München die Fernziele Passau, Salzburg, Nürnberg, Stuttgart und Lindau als Geradeausziel angezeigt werden. Auf der A 96 an der Anschlussstelle München-Laim werden in Fahrtrichtung München künftig die Fernziele Nürnberg , Salzburg und Garmisch-Partenkirchen als Geradeausziel angezeigt werden. Die Verkehrsführung über die Fürstenrieder Straße sollte ursprünglich mit dem endgültigen Abschluss der baulichen Arbeiten am Luise-Kiesselbach-Tunnel beendet werden. Eine Änderung der Verkehrsführung über den Luise-Kiesselbach -Platz wird auf Wunsch der LH München erst mit Fertigstellung der neuen Überkopfwegweisung vorgenommen werden. b) Bis wann soll die Umleitung der Verkehrsführung zwischen den Autobahnen spätestens abgeschlossen sein? Auf der A 96 sind alle Fundamente gebaut. Auf der A 95 werden in diesen Tagen die letzten Fundamente fertiggestellt. Die Verkehrszeichenbrücken (VZB) werden derzeit gefertigt . Das Aufstellen der VZB wird dann je nach Witterung im Frühjahr 2017 beginnen und die Anlage im Sommer in den offenen Probebetrieb gehen.