Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 22.11.2016 Sonderfinanzierung für UN-Flüchtlinge im Nahen Osten und Afrika Im Oktober 2015 wurde ein Antrag bezüglich der europäischen Sonderfinanzierung für UN-Flüchtlinge im Nahen Osten und Afrika gestellt (Drs. 17/8408) und auch angenommen . Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Finanzierungssituation inzwischen entwickelt hat? a) Wurden die Finanzierungslücken inzwischen geschlossen bzw. wie ist hier konkret der aktuelle Stand? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die aktuelle Situation in Syrien darstellt (damals waren gerade mal 37 % des Finanzbedarfs akquiriert)? 3. Nachdem damals in den Nachbarländern immer noch 59 % der benötigten 4,5 Mrd. Dollar fehlten, frage ich die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, wie sich die Situation Ende 2016 darstellt? 4. Wie steht die Staatsregierung zu der immer wieder formulierten Forderung, dass für solche finanziellen Flüchtlingshilfen die United Nations (UN) einen eigenen Haushaltstitel erhält und nicht die UNHCR immer wieder neu Spendenmittel einsammeln muss, die oft nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Bundesrepublik ihre finanziellen Verpflichtungen inzwischen erfüllt hat? a) In welcher Form hat der im Bayerischen Landtag einstimmig verabschiedete Antrag (Drs. 17/8408 und Beschluss Drs. 17/9430) hier mitgewirkt? Antwort des Staatsministeriums für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Staatskanzlei vom 09.01.2017 Zu 1. und 1. a): Für den Regional Refugee und Resilience Plan (3RP) für Syrien und die Nachbarländer besteht nach Angaben des UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) (Stand: 29.11.2016) eine Finanzierungslücke des UNHCR- Anteils von rd. 478 Mio. US-Dollar (USD) bzw. 37 %. Für den Humanitarian Response Plan (HRP) liegt die Finanzierungsquote des UNHCR lediglich bei 37 %, was einer Finanzierungslücke von rd. 208 Mio. USD bzw. 63 % entspricht. Die Bundesrepublik ist in beiden Fällen zweitgrößter Geber mit 158,3 Mio. USD (3RP) bzw. 22,6 Mio. USD (HRP). Der Finanzbedarf für Syrien und die Nachbarländer insgesamt (beziffert im übergreifenden 3RP mit rd. 4,5 Mrd. USD) ist nach Angaben des UNHCR zu 57 % gedeckt. Für das Welternährungsprogramm (WEP), dessen Bedarf mit rd. 705 Mio. USD angesetzt ist, verbleibt eine Finanzierungslücke von ca. 162 Mio. USD bzw. 23 %. Der im 3RP kalkulierte Finanzbedarf der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 16,2 Mio. USD ist lediglich zu 25 % gedeckt. Für den Humanitarian Response Plan für Syrien 2016 besteht nach Angaben der WHO (Stand: 3. Quartal, 2016) im Gesundheitsbereich eine Finanzierungslücke von 117 Mio. USD bzw. 75 %. Zu 2. und 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Die permanente Unterfinanzierung der Vereinten Nationen ist aus Sicht der Staatsregierung nicht akzeptabel. Daher fordert sie seit Langem die Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Ausstattung aller Vereinten Nationen(VN)- Organisationen, einschließlich der Unterorganisationen. Die Einführung eines eigenen Haushaltstitels statt rein freiwilliger Mittel für die UN-Flüchtlingshilfe wäre wohl geeignet, um eine verlässlichere und sichere Mittelausstattung zu erreichen . Das Problem, dass auf Geberkonferenzen zugesagte Mittel am Ende nicht oder nur anteilig gezahlt werden, ist der Staatsregierung bekannt. Andererseits sollte das Ziel sein, die finanzielle Ausstattung der Vereinten Nationen insgesamt zu verbessern, um eine nachhaltige Haushaltsplanung zu ermöglichen. Bis dahin sollte die Bundesregierung auch auf die Einhaltung von Spendenzusagen anderer Geberländer drängen. Zu 5. und 5. a): Die Bundesrepublik ist inzwischen zweitgrößter Geber des UN-Flüchtlingshilfswerkes. Die dem UNHCR im Jahr 2016 zur Verfügung gestellten Gelder belaufen sich auf 298 Mio. Euro. Mit 570 Mio. Euro in 2016 ist die Bundesrepublik auch Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.03.2017 17/14961 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14961 wichtigster Geber des Welternährungsprogramms (WEP) in der Syrienkrise. Rund 200 Mio. Euro werden für die Nahrungsmittelversorgung in Syrien und rund 370 Mio. Euro für die Versorgung der betroffenen Menschen in den Nachbarländern Jordanien, Libanon, Irak, Ägypten und Türkei bereitgestellt . Die programm-/projektgebundenen Auszahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an WEP, UNHCR und UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) stellen sich wie folgt dar: 2015 2016 (geplant) WEP Nahost 62,0 Mio. € 162,0 Mio. € Afrika 84,4 Mio. € 92,5 Mio. € UNHCR* Nahost 0,0 0,0 Afrika 2,2 Mio. € 5,1 Mio. € UNICEF Nahost 161,0 Mio. € 164,5 Mio. € Afrika 20,9 Mio. € 74,2 Mio. € *Hinweis zu UNHCR: Es besteht eine Arbeitsteilung zwischen BMZ und Auswärtigem Amt (AA). Dieser entsprechend hat das AA die Zuständigkeit für den UNHCR in der Syrienkrise. Das AA leistet dementsprechend auch einen ungebundenen freiwilligen Betrag für den UNHCR. Zudem zahlte das BMZ ungebundene freiwillige Beträge an das WEP i. H. v. je 23 Mio. Euro in den Jahren 2015 und 2016 aus. An UNICEF wurden ungebundene freiwillige Beträge i. H. v. 8,5 Mio. Euro im Jahr 2015 und 10 Mio. Euro ausgezahlt. Die Staatsregierung ist zum Thema Flüchtlingshilfe im fortlaufenden Austausch mit der Bundesregierung. Das im Beschluss vom 08.12.2015 (Drs. 17/9430) formulierte Anliegen des Bayerischen Landtags ist in Gespräche eingeflossen und gegenüber dem Bund kommuniziert worden.