Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.12.2016 Steuerfahndung bei der Firma Amazon Die Firma Amazon betreibt einen sogenannten „Marketplace “, über den über Fremdanbieter ein großer Teil des Umsatzes abgewickelt wird. Nach meinen Informationen wurde die Firma Amazon an elf Standorten inklusive der Zentrale in München von der Steuerfahndung überprüft, da der Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug in diesem Bereich vorliegt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwiefern und seit wann sind der Staatsregierung diese Problematik und dieser Verdacht bekannt? 2. Wann und gegebenenfalls mit welchen Maßnahmen haben Behörden des Freistaats Bayern auf das oben genannte Problem reagiert? 3. Welche bayerischen Firmensitze der Firma Amazon wurden bereits überprüft und welche nicht? 4. a) Wurde bei der Überprüfung durch die Steuerfahndung der Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug verifiziert? b) wenn ja, in welcher Höhe? c) wenn nein, welches Untersuchungsergebnis liegt bis jetzt vor? 5. a) Wurden andere Unregelmäßigkeiten bei den Betriebsüberprüfungen festgestellt? b) Wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 09.01.2017 Zu 1.–5. b): Die Fragen betreffen das Steuerverfahren der Firma Amazon und damit im Kernbereich das Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung. Dieses erstreckt sich nicht nur auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und privaten Verhältnisse einer Person; dabei ist zu beachten , dass auch eine juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und demzufolge Träger von Rechten und Pflichten ist Das Steuergeheimnis zu wahren ist aufgrund des in den Artikeln 100, 101 der Bayerischen Verfassung verankerten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das nicht nur natürlichen, sondern auch juristischen Personen zusteht, geboten. Die Fragen nach konkreten steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Umständen berühren die Sphäre der Steuerpflichtigen und betreffen deren Persön lichkeitsrechte. Gründe , dass Fragen nach konkreten steuer- (bzw. steuerstraf-) rechtlichen Verfahren im zwingenden öffentlichen Interesse liegen, sind vorliegend nicht erkennbar. Daher steht der Beantwortung der Fragen das Steuergeheimnis entgegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.03.2017 17/14962 Bayerischer Landtag