Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 15.12.2016 Kulturfonds II Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung einer mehrjährigen institutionellen Förderung? 2. Welche Möglichkeiten bestehen, die Zeit zwischen Antragstellung und Förderbescheid zu verkürzen und damit Mittel schneller zuweisen zu können, um den Kulturschaffenden die angefallenen Kosten in der Planungsphase zu finanzieren? 3. Gab es bei den geförderten Projekten Fälle von Doppelzuwendungen (wie z. B. zusätzliche Gelder von der Landesstiftung)? 4. Warum wurde bisher auf eine Evaluation der geförderten Projekte verzichtet, was waren die konkreten Gründe hierfür? 5. Welche Maßnahmen werden/sind geplant, um den Kulturfonds bei den Kulturschaffenden besser bekannt zu machen? a) Für wann genau wird dies evtl. geplant? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.01.2017 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung einer mehrjährigen institutionellen Förderung? Im Staatshaushalt bestehen andere Förderansätze, aus denen laufende Veranstaltungsreihen mehrjährig Fördermittel erhalten können (z. B. Musikfestivals, Literaturveranstaltungen , Jahresprogramme von Künstlervereinigungen). Kulturinstitutionen wie nichtstaatliche Theater oder Orchester erhalten staatliche Betriebszuschüsse, sofern sie die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Außerdem werden Institutionen des Musiklebens sowie Verbände der Laienmusik und Heimatpflege dauerhaft aus dem Staatshaushalt gefördert. Im Gegensatz zu den vorgenannten Förderansätzen ist der Kulturfonds auf keine dauerhafte, mehrjährige Förderung angelegt. Aufgrund der Begrenztheit der Mittel und dem bei Schaffung des Kulturfonds gewählten Förderzweck, der kulturellen Vielfalt in allen Regionen Bayerns zusätzliche Impulse zu geben, würde eine dauerhafte Kulturfondsförderung einzelner Projekte das Haushaltsvolumen für zusätzliche Impulse in den Regionen massiv einschränken. Der Kulturfonds soll neue Projektreihen nur im ersten Veranstaltungsjahr (und ggf. noch im Folgejahr) „anschieben“, damit diese sich etablieren und anschließend selbst finanzieren können. Laufende Betriebskostenzuschüsse werden aus dem Kulturfonds generell nicht gewährt. 2. Welche Möglichkeiten bestehen, die Zeit zwischen Antragstellung und Förderbescheid zu verkürzen und damit Mittel schneller zuweisen zu können, um den Kulturschaffenden die angefallenen Kosten in der Planungsphase zu finanzieren? Die Zeit zwischen Antragstellung und Förderbescheid ließe sich aus Sicht des Staatsministeriums nur durch eine Veränderung des aktuellen Entscheidungsverfahrens sowie durch Delegation der Förderentscheidungen auf das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verkürzen . Will man an den derzeitigen Entscheidungswegen festhalten, wonach Projekte im Bildungsbereich dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und Projekte im Kunstbereich mit einer Fördersumme über 25.000 Euro dem Ministerrat zur Zustimmung und den Landtagsausschüssen zur Billigung bzw. Kenntnisnahme vorzulegen sind, lässt sich aus Sicht des Staatsministeriums leider keine Beschleunigung des Kulturfondsverfahrens erzielen. Eine Vorverlegung des Antragszeitpunkts (vor den 01.11. im Kunstbereich bzw. vor den 01.02. im Bildungsbereich) erscheint nicht praktikabel. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich Maßnahmeträger häufig selbst zu den geltenden Antragszeitpunkten schwertun, eine detaillierte, aussagekräf- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.03.2017 17/14968 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14968 tige Projektbeschreibung (= Antragsvoraussetzung) vorzulegen . Eine Vorverlagerung der Antragsfristen würde dieses Problem noch verschärfen. Diese Einschätzung teilen auch die Bezirksregierungen. Aufgrund der Anregungen aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst habe ich prüfen lassen, ob eine zweimalige Antragsfrist pro Kalenderjahr für Kulturfondsvorhaben sinnvoll erscheint. Ich bin jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass eine Einordnung und Priorisierung der Kulturfondsprojekte bei der Mittelverteilung nur in der Gesamtschau aller Anträge eines Jahres möglich ist. Zudem wäre eine Aufteilung der Antragsfrist auf zwei Antragstermine pro Kulturfondsbereich und Jahr wegen des vorbestimmten Verfahrensablaufs weder von den Regierungen noch vom Ministerium zu leisten. Daneben müssten sich dann auch Ministerrat und Landtagsausschüsse ein weiteres Mal mit dem Kulturfonds befassen. Für die Antragsteller (Kulturschaffende) besteht die Möglichkeit , bei der jeweiligen Regierung als Antragsbehörde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn einzuholen, um förderunschädlich mit dem Projekt beginnen zu können. Die Planungskosten zählen dann selbstverständlich zu den förderfähigen Kosten. 3. Gab es bei den geförderten Projekten Fälle von Doppelzuwendungen (wie z. B. zusätzliche Gelder von der Landesstiftung)? Neben dem Kulturfonds ist eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen grundsätzlich nicht möglich. Dieses Verbot der Doppelförderung beruht auf Art. 17 Abs. 4 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), wonach für denselben Zweck weder Ausgaben noch Verpflichtungsermächtigungen bei verschiedenen Titeln veranschlagt werden sollen. Daneben trägt es Art. 7 BayHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) und Art. 23 BayHO (Zuwendungen ) Rechnung. Bei der Landesstiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Daher werden deren Mittel wie ein staatliches Sondervermögen und nicht als staatliche (im Haushalt veranschlagte) Fördermittel behandelt . Eine mittelbare Doppelförderung von Kulturfonds und Landesstiftung wird nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zugelassen, wenn es sich z. B. um dringend notwendige Generalsanierungen großer bayerischer Klosteranlagen, um Baudenkmäler mit nationaler Bedeutung oder um Baumaßnahmen bedeutender Museen oder Theaterspielstätten handelt, bei denen bereits alle (anderen) Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die ohne die gemeinsame Beteiligung von Kulturfonds und Landesstiftung nicht realisiert werden könnten. Während beim Entschädigungsfonds der denkmalpflegerische Mehraufwand Grundlage für den Zuschuss darstellt, kann der Kulturfonds auch substanzerhaltenden Mehraufwand fördern. Daher ist eine konkrete Kostenabgrenzung möglich, sodass keine Doppelförderung (des gleichen Zuwendungszwecks ) stattfindet. Mittel der Städtebauförderung können parallel zu einer Kulturfondsförderung gewährt werden, da der Mitteleinsatz im Bereich der Städtebauförderung eine andere Zielsetzung, nämlich den Ausgleich städtebaulicher Missstände, verfolgt. Auch hier ist eine konkrete Kostenabgrenzung möglich. 4. Warum wurde bisher auf eine Evaluation der geförderten Projekte verzichtet, was waren die konkreten Gründe hierfür? Eine Evaluation der aus dem Kulturfonds geförderten Projekte erfolgt bereits. Sämtliche Projektträger müssen nach Abschluss der aus dem Kulturfonds geförderten Maßnahme der jeweiligen Bewilligungsbehörde einen Verwendungsnachweis und einen Sachbericht vorlegen. Die zuständige Bezirksregierung überprüft die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, bewertet und begutachtet damit jede einzelne Maßnahme. Dem Staatsministerium werden von den Regierungen die Maßnahmen gemeldet, bei denen es wesentliche Abweichungen zur Bewilligung gibt. 5. Welche Maßnahmen werden/sind geplant, um den Kulturfonds bei den Kulturschaffenden besser bekannt zu machen? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst betreibt bereits Öffentlichkeitsarbeit für den Kulturfonds . So wird neben einem Bericht über die jährlich aus dem Kulturfonds geförderten Projekte auch ein Aufruf zur Bewerbung für das neue Förderverfahren publiziert. Wie die Öffentlichkeitsarbeit für den Kulturfonds in jedem Regierungsbezirk ausgestaltet wird, bleibt den einzelnen Regierungen überlassen. a) Für wann genau wird dies evtl. geplant? Im Anschluss an die Verteilung der Kulturfondsmittel 2016 wurde mit Pressemeldungen Nummern 185/2016, 213/2016, 213a/2016 und 218/2016 die Öffentlichkeit informiert . Zudem wurde mit Presseinformation vom 12.10.2016 erneut über das Förderinstrument Kulturfonds Bayern informiert und zur Bewerbung für das Kulturfondsverfahren 2017 aufgerufen.