Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.12.2016 Zeitlicher Ablauf des B 26-Ausbaus Der Aschaffenburger Stadtrat hat am 24.10.16 dem vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 26 in Höhe von Park Schönbusch und Hafen zugestimmt. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Bis wann muss die Stadt Aschaffenburg der Staatsregierung berichten, dass das ruhende Bauvorhaben wieder aufgegriffen werden soll? 2. Wann kann das erneute Planfeststellungsverfahren beginnen? 3. Wie lange wird das erneute Planfeststellungsverfahren voraussichtlich dauern? 4. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich zu rechnen? 5. Wenn Klagen dagegen aufkommen sollten, wann ist mit einem Baurecht zu rechnen? 6. Welche Auswirkungen auf die Planung hat der Verzicht auf die Mauer entlang des Schönbuschs? 7. Welche Lösung präferiert die Staatsregierung für den Ausbau der B 26 im Bereich bei Stockstadt? 8. Mit welcher Begründung wird ein 8 m Mittelstreifen in die Planung aufgenommen? a) Dient dieser auch einer späteren Erweiterungsplanung ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.01.2017 Zu 1.: Die Stadt Aschaffenburg hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg mit Bezug auf den am 24. Oktober 2016 gefassten Stadtratsbeschluss bereits aufgefordert, das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße) wiederaufzunehmen. Zu 2.: Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wird die Ergebnisse der ergänzenden Untersuchungen im Rahmen einer Tektur in das Planfeststellungsverfahren einbringen. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wird dem Landtag unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 15. Mai 2014 auf der Drs. 17/1979 in dieser Angelegenheit bis zum 1. Februar 2017 berichten. Zu 3. bis 5.: Zum jetzigen Zeitpunkt können keine zuverlässigen Prognosen zur Dauer des Planfeststellungsverfahrens, zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses sowie zum Vorliegen des Baurechts getroffen werden. Zu 6.: Der Verzicht auf die Schutzmauer muss als Tektur in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden und bedingt eine erneute Durchführung des Anhörungsverfahrens. Zu 7.: Der Ausbau der Bundesstraße 26 zwischen Aschaffenburg und der Bundesstraße 469 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Bundestag hat diese Einstufung mit Verabschiedung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes bestätigt. Als Ausbauziel ist eine Erweiterung auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Zu 8. und 8. a): In den Planfeststellungsunterlagen ist die Breite des Mittelstreifens mit sechs Metern ausgewiesen. Diese Mittelstreifenbreite ist erforderlich, um die bestehende historische Toreingangssituation im Zuge der Darmstädter Straße aufrechtzuerhalten. Dazu soll die bestehende Baumreihe erhalten und darüber hinaus als landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahme bis zur Einmündung Schönbusch verlängert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.03.2017 17/14969 Bayerischer Landtag