Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 15.12.2016 Kulturfonds I Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich das Fondsvolumen seit Kauf der HGAA und damit seit Eingliederung in den Haushalt entwickelt ? a) Wie viele Fördergelder wurden jeweils in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemeinen Quote ausgegeben (bitte in absoluter Höhe und in Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel)? b) Wie viele im Rahmen von Besonderem und Unvorhergesehenem (in absoluter Höhe, in Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel sowie in Relation zur allgemeinen Quote)? 2. Wie hoch waren (bezogen auf Frage 1) in den letzten fünf Jahren jeweils die nicht abgerufenen Gelder (bitte in absoluter Höhe und in Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel)? 3. Wie viele Großbaumaßnahmen mit Zuwendungen über 100.000 Euro wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gefördert? a) Wie viele Gelder flossen in den letzten fünf Jahren jeweils in Großbaumaßnahmen mit Zuwendungen über 100.000 Euro (bitte in absoluter Höhe in Prozent der ausgereichten Fördermittel)? b) Wie viele der geförderten Großbaumaßnahmen (bitte unter Nennung der entsprechenden Summen) kamen aus dem Bereich des Denkmalschutzes? 4. Wie viele (bezogen auf Frage 3) der geförderten Großbaumaßnahmen wurden jeweils über mehrere Jahre gefördert? 5. Hat sich, nach Einschätzung der Staatsregierung, die Anhebung der Bagatellgrenze bewährt (bitte unter Nennung der konkreten Gründe)? 6. Wie viele Anträge wurden jeweils in den letzten fünf Jahren gestellt? a) Wie viele wurden davon abgelehnt (bitte auch Nennung der häufigsten Gründe)? b) Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass vom Antragsteller bereits in den Vorjahren Projekte gefördert wurden? 7. Wie viel Anträge auf Änderung der Förderkriterien wurden seit Einrichtung des Kulturfonds gestellt (bitte unter Nennung der jeweiligen Personen/Gruppierungen )? 8. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung, auch Projekte in München und Nürnberg zu fördern? a) Sieht die Staatsregierung hierin einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht (bitte unter Nennung der Gründe )? b) Welche Möglichkeiten existieren für Antragsteller aus München und Nürnberg, auch für ihre Projekte staatliche Gelder zu erhalten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.01.2017 1. Wie hat sich das Fondsvolumen seit Kauf der HGAA und damit seit Eingliederung in den Haushalt entwickelt? Haushaltsansätze Kulturfonds Bayern 2007–2016 Jahr TG 69 (Bildung) TG 70 (Kunst) gesamt 2007 657.100,00 8.546.100,00 9.203.200,00 2008 657.100,00 8.546.100,00 9.203.200,00 2009 539.900,00 7.022.100,00 7.562.000,00 2010 539.900,00 7.022.100,00 7.562.000,00 2011 539.900,00 7.022.100,00 7.562.000,00 2012 539.900,00 7.022.100,00 7.562.000,00 2013 539.900,00 7.022.100,00 7.562.000,00 2014 539.900,00 7.022.100,00 7.562.000,00 2015 500.000,00 6.399.200,00 6.899.200,00 2016 700.000,00 7.999.200,00 8.699.200,00 Die Zinsbindung der ursprünglichen Geldanlage des Kapitalstocks Bayern lief im Juli 2007 aus. Seitdem wird die Mittelausstattung des Kulturfonds im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen durch den Landtag als Haushaltsgesetzgeber festgelegt. a) Wie viele Fördergelder wurden jeweils in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemeinen Quote ausgegeben (bitte in absoluter Höhe und in Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.03.2017 17/14970 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14970 Ist-Ausgaben 2012–2016 Jahr Gesamt in % 2016 3.705.489,07 42,6 % 2015 6.178.922,71 89,6 % 2014 9.507.486,71 125,7 % 2013 9.689.085,82 128,1 % 2012 6.722.086,79 88,9 % Die Ist-Ausgaben sind bei Investitionsmaßnahmen abhängig vom Baufortschritt. In den aufgeführten Ist-Ausgaben sind auch die Ausgaben der Quote für Unvorhergesehenes und Besonderes des Kulturfonds enthalten. b) Wie viele im Rahmen von Besonderem und Unvorhergesehenem (in absoluter Höhe, in Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel sowie in Relation zur allgemeinen Quote)? Ausstattung der Quote für Unvorhergesehenes und Besonderes Jahr TG 69 (Bildung) in % der verfügb. Mittel TG 70 (Kunst) in % der verfügb. Mittel 2012 50.000,00 € 9,3 % 3.263.779,83 € 43,2 % 2013 50.000,00 € 9,3 % 1.425.987,09 € 18,9 % 2014 50.000,00 € 9,3 % 1.218.946,78 € 16,1 % 2015 50.000,00 € 10,0 % 2.083.300,18 € 30,2 % 2016 50.000,00 € 7,1 % 2.088.359,69 € 24,0 % Die Ist-Ausgaben der Quote für Unvorhergesehenes und Besonderes des Kulturfonds werden statistisch nicht gesondert erfasst (vgl. Antwort zu Frage 1a). 2. Wie hoch waren (bezogen auf Frage 1) in den letzten fünf Jahren jeweils die nicht abgerufenen Gelder (bitte in absoluter Höhe und in Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel)? Freie Ausgabereste Kulturfonds 2011–2015 Jahr TG 69 (Bildung) in % TG 70 (Kunst) in % 2011 200.906,58 € 37,2 % 3.088.679,31 € 44,0 % 2012 48.034,05 € 8,9 % 1.350.611,35 € 19,2 % 2013 294.996,82 € 54,6 % 1.004.931,44 € 14,3 % 2014 22.554,07 € 4,2 % 1.675.301,47 € 23,9 % 2015 - 0 % 1.194.872,47 € 18,7 % Im Kulturfondsbereich Kunst speist sich die Quote für Unvorhergesehenes und Besonderes aus den freien Ausgaberesten (des Vorjahres) zzgl. eventueller Rückflüsse. Im Kulturfondsbereich Bildung fließen die freien Ausgabereste der allgemeinen Quote zu. 3. Wie viele Großbaumaßnahmen mit Zuwendungen über 100.000 Euro wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gefördert? a) Wie viele Gelder flossen in den letzten fünf Jahren jeweils in Großbaumaßnahmen mit Zuwendungen über 100.000 Euro (bitte in absoluter Höhe in Prozent der ausgereichten Fördermittel)? b) Wie viele der geförderten Großbaumaßnahmen (bitte unter Nennung der entsprechenden Summen ) kamen aus dem Bereich des Denkmalschutzes ? Großbaumaßnahmen können nur im Kulturfondsbereich Kunst gefördert werden, im Bereich Bildung sind Investitionsmaßnahmen dagegen nicht förderfähig. Kulturfonds-Förderungen über 100.000 € für Großbaumaßnahmen Jahr Mittel für Großbaumaßnahmen in % Anzahl insgesamt Anzahl Denkmalbereich Summe Denkmalbereich 2012 5.651.057,00 € 80,8 % 26 3 450.000,00 € 2013 2.758.300,00 € 38,0 % 11 2 380.000,00 € 2014 4.496.000,00 € 62,9 % 12 3 550.000,00 € 2015 3.340.600,00 € 54,7 % 11 2 350.000,00 € 2016 2.792.000,00 € 34,9 % 10 3 370.000,00 € 4. Wie viele (bezogen auf Frage 3 der geförderten Großbaumaßnahmen wurden jeweils über mehrere Jahre gefördert? mehrjährige Projekte Jahr Anzahl 2012 10 2013 5 2014 8 2015 4 2016 3 5. Hat sich, nach Einschätzung der Staatsregierung, die Anhebung der Bagatellgrenze bewährt (bitte unter Nennung der konkreten Gründe)? Für den Kulturfonds Bayern müssen im Bildungsbereich zuwendungsfähige Gesamtkosten ab 5.000 € und im Kunstbereich ab 10.000 € nachgewiesen werden. Die Festsetzung einer sog. „Bagatellgrenze“ ist aus Sicht des Staatsministeriums notwendig, damit den Vorhaben überregionale, zumindest aber überörtliche Bedeutung zukommen kann, denn örtliche Kulturpflege ist Aufgabe der Kommunen. Die Anhebung der Bagatellgrenze im Kunstbereich im Jahr 2013 war der allgemeinen Preissteigerung geschuldet. Aus Sicht des Staatsministeriums haben sich die aktuellen Bagatellgrenzen bewährt und werden auch allgemein akzeptiert. 6. Wie viele Anträge wurden jeweils in den letzten fünf Jahren gestellt? a) Wie viele wurden davon abgelehnt (bitte auch Nennung der häufigsten Gründe)? Drucksache 17/14970 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anträge 2016 Ablehnungen 2016 Anträge 2015 Ablehnungen 2015 Regierungsbezirk TG 69 TG 70 TG 69 TG 70 TG 69 TG 70 TG 69 TG 70 Oberbayern 9 30 0 0 7 36 0 0 Niederbayern 1 21 1 3 8 21 0 5 Oberpfalz 2 22 0 0 0 16 0 2 Oberfranken 1 17 0 2 2 26 0 7 Mittelfranken 1 15 0 0 2 11 0 1 Unterfranken 1 20 0 1 0 23 0 2 Schwaben 1 10 0 0 0 10 0 0 überregional 9 1 0 0 6 1 0 0 25 136 1 6 25 144 0 17 Anträge 2014 Ablehnungen 2014 Anträge 2013 Ablehnungen 2013 Regierungsbezirk TG 69 TG 70 TG 69 TG 70 TG 69 TG 70 TG 69 TG 70 Oberbayern 5 34 0 3 3 42 0 5 Niederbayern 4 24 0 7 2 22 0 8 Oberpfalz 0 13 0 1 0 14 0 4 Oberfranken 5 17 0 7 1 25 0 4 Mittelfranken 3 18 0 0 1 13 1 3 Unterfranken 2 18 0 3 2 26 2 7 Schwaben 2 13 0 3 3 12 0 3 überregional 10 2 1 0 6 0 0 31 139 1 24 18 154 3 34 (Weiter zurückliegende Daten wurden statistisch nicht erfasst.) Häufigster Ablehnungsgrund sind fachliche Bedenken, die sich im Laufe des Antragsverfahrens ergeben. b) Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass vom Antragsteller bereits in den Vorjahren Projekte gefördert wurden? Zu dieser Frage liegt kein statistisches Material vor, da etwaige Antragsteller bereits im Vorfeld von den zuständigen Antragsbehörden (Regierungen) entsprechend beraten werden . 7. Wie viel Anträge auf Änderung der Förderkriterien wurden seit Einrichtung des Kulturfonds gestellt (bitte unter Nennung der jeweiligen Personen/ Gruppierungen)? Die wesentlichen Förderkriterien wurden bereits bei Schaffung des Kulturfonds festgelegt (z. B. Förderbereiche, Ausschluss für laufende Reihen, Förderverbot für München und Nürnberg). Anregungen auf Änderung der Förderkriterien kommen regelmäßig und von unterschiedlichen Seiten, werden jedoch nicht statistisch erfasst. Die Veränderung von Förderkriterien für den Kulturfonds Bayern obliegt dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, sofern es den Haushaltsvollzug betrifft. In der Regel erfolgt – vor Änderung der Förderkriterien – eine Abstimmung mit den betroffenen Fachausschüssen des Bayerischen Landtags (wie erst kürzlich zur Einführung einer Förderpause auch im Bildungsbereich). Zudem hat der Bayerische Ministerrat durch Beschluss festgelegt, dass ab dem Kulturfonds 2014 auf die Dauer von fünf Jahren kommunale, multifunktionale Kulturzentren aus dem Kulturfonds gefördert werden können, die im Bericht „Aufbruch Bayern – Aktionsplan demographischer Wandel“ als Raum mit besonderem Handlungsbedarf definiert wurden . 8. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung, auch Projekte in München und Nürnberg zu fördern? Zum Kulturfonds 2004 wurde das Förderverbot für Bildungsprojekte in München und Nürnberg aufgehoben. Im Bereich Bildung geht es nicht vorrangig um die Förderung von professioneller Kunst und Kultur, sondern um Erwachsenenbildung oder das Heranführen von Laien (fast ausschließlich Schüler) an kulturelle Themen; daher besteht nicht nur in den ländlichen Regionen Förderbedarf. Aus dem Kulturfondsbereich Bildung können Projekte und Konzepte gefördert werden, die sich die in München und Nürnberg vorhandene Infrastruktur zunutze machen, um mit diesen günstigen Startvoraussetzungen anschließend in die Region hinaus wirken zu können. Aus dem Kulturfondsbereich Kunst findet – abgesehen vom Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstler (Mietkostenzuschüsse für Ateliers), bei dem Kunstschaffende aus den Städten München und Nürnberg nicht ausgeschlossen sind – keine unmittelbare Förderung von Künstlerinnen und Künstlern statt, vielmehr werden die von Künstlern und Gruppierungen durchgeführten Veranstaltungen (Konzerte, Theaterprojekte, Ausstellungen etc.) oder Investitionsprojekte gefördert. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, grundsätzlich ausgeschlossen sind jedoch Maßnahmen in den Städten München und Nürnberg. Maßgeblich ist hierbei der Veranstaltungsort , nicht der Wohnort des Künstlers/der Künstlerin bzw. der Sitz des Ensembles oder der Gruppe. Gefördert werden können auch Projekte mit landesweiter Bedeutung, selbst wenn der Projektträger seinen Sitz in München oder Nürnberg hat. Die Staatsregierung hat bei Schaffung des Kulturfonds Bayern großen Wert auf eine dezentrale Ausrichtung gelegt. Der Schwerpunkt der Förderung soll außerhalb der großen Ballungszentren liegen. Ziel der Schaffung des Kulturfonds war die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Frei- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14970 staat Bayern. Aufgrund Volksentscheid wurde zwischenzeitlich der Grundsatz, wonach im ganzen Freistaat Bayern in allen Landesteilen gleichwertige Lebensbedingungen gefördert und gesichert werden sollen, in die Bayerische Verfassung aufgenommen. Da die kulturelle Infrastruktur in den Ballungsräumen München und Nürnberg bereits sehr gut ausgestattet ist, besteht hier nach wie vor kein besonderer Förderbedarf aus dem Kulturfonds Bayern. Zudem ist die Mittelausstattung des Kulturfonds begrenzt. Das Antragsvolumen übersteigt regelmäßig die zur Verfügung stehende jährliche Fördersumme, sodass eine Erweiterung des Fördergebiets durch Öffnung für Projekte in München und Nürnberg unweigerlich zur Reduzierung der Fördermittel für Projekte in anderen bayerischen Landesteilen führen würde. a) Sieht die Staatsregierung hierin einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht (bitte unter Nennung der Gründe)? Die Beschränkung des Fördergebiets auf Veranstaltungen und Projekte außerhalb der Städte München und Nürnberg ist verfassungskonform und widerspricht weder Bundesnoch EU-Recht. Die geltende Förderbeschränkung stellt insbesondere keine Diskriminierung hinsichtlich der Art der Kunstausübung dar. Auch liegt kein Verstoß gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot nach Art. 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor, da keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Kunstfreiheit nach Art. 13 EU-Grundrechtecharta ist ebenfalls nicht gegeben, weil die Grundrechtecharta (GRC) nach Art. 51 für die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung von Unionsrecht gilt, was beim Kulturfonds nicht der Fall ist. b) Welche Möglichkeiten existieren für Antragsteller aus München und Nürnberg, auch für ihre Projekte staatliche Gelder zu erhalten? Wie bereits ausgeführt, können Antragsteller aus München und Nürnberg für die Durchführung von Veranstaltungen außerhalb dieser beiden Städte sowie für Projekte von bayernweiter Bedeutung eine Kulturfondsförderung beantragen . Zudem besteht für andere staatliche Förderprogramme außerhalb des Kulturfonds Bayern keine Förderbeschränkung auf Regionen außerhalb der Großstädte München und Nürnberg.