Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 01.12.2016 Schwimmunterricht im Freistaat Bayern Eine Schriftliche Anfrage meines Landtagskollegen Markus Rinderspacher hat ergeben, dass in Bayern momentan 299 von 910 öffentlichen Schwimmbädern sanierungsbedürftig bzw. dringend sanierungsbedürftig sind. Eine Umfrage des Staatlichen Schulamts Kulmbach vom Sommer dieses Jahres unter den Dritt- und Viertklässlern ergab, dass nur 80 Prozent von ihnen schwimmen kann. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Schwimmbäder im Freistaat Bayern werden (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) zur Erteilung von Schwimmunterricht genutzt? 2. Welche für den Schwimmunterricht genutzten Bäder wurden in den vergangenen fünf Jahren in Bayern (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) geschlossen? 3. Was war der Grund für die Schließung der Bäder? 4. An welchen bayerischen Schulen (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) wird noch regelmäßiger Schwimmunterricht erteilt ? 5. Wie viel Unterrichtsstunden an Schwimmunterricht insgesamt sind in den vergangenen fünf Jahren an bayerischen Schulen ausgefallen (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.01.2017 Vorbemerkung: Die Durchführung von Schwimmunterricht war bereits vielfach Gegenstand Schriftlicher Anfragen. Im Einzelnen wurden dabei wiederholt Fragen zur Schließung auch schulisch genutzter Schwimmbäder seitens der kommunalen Träger und zur Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler gestellt. Die Annahme, die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern nehme ab, wird durch das renommierte Robert Koch-Institut im Rahmen seiner Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS)11 insb. durch zwei Kernaussagen sehr klar wie folgt widerlegt: (1) „85,5 Prozent der 5- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland können schwimmen und haben die Schwimmfähigkeit im Schnitt mit etwas mehr als 6 Jahren erlangt.“ (2) „Mit dem Alter steigt der Anteil schwimmfähiger Kinder erwartungsgemäß an: Während von den 5- bis 6-jährigen etwa vier von zehn Kindern schwimmen können (39,5 Prozent), trifft dies bei den 7- bis 10-Jährigen auf 85,1 Prozent zu. Von den bis 17-jährigen Jugendlichen kann nahezu jeder schwimmen (98,0 Prozent).“ 1. Welche Schwimmbäder im Freistaat Bayern werden (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) zur Erteilung von Schwimmunterricht genutzt? 2. Welche für den Schwimmunterricht genutzten Bäder wurden in den vergangenen fünf Jahren in Bayern (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) geschlossen? 3. Was war der Grund für die Schließung der Bäder? Zur Beantwortung der Fragen 1 mit 3 wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 24.07.2015 zu den Fragen 7, 7.1 und 7.2 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze, Drs. 17/7801, verwiesen. Ergänzend sei angemerkt, dass Generalsanierungen kommunaler Schulschwimmbäder seit April 2013 mit einer erweiterten Bestandsschutzregelung verbessert gefördert werden. Mit zielgerichteten Anstrengungen der letzten Jahre zum Erhalt von schulisch genutzten Schwimmbädern unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen spürbar. 1 Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2015) Schwimmfähigkeit. Faktenblatt zu KiGGS Welle 1: Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Erste Folgebefragung 2009–2012. RKI, Berlin www. kiggs-studie.de (Stand: 04.02.2015) https://www.rki.de/DE/Content/ Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsF/ KiGGS_W1/kiggs1_fakten_schwimmen.pdf?__blob=publicationFile Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.03.2017 17/14976 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14976 Hierzu darf i. E. auf die Antwort der Staatsregierung vom 26.09.2014 zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Rinderspacher, Drs. 17/3233, Bezug genommen werden. Der Fördersatzorientierungswert, d. h. die Bezuschussung der zuweisungsfähigen Ausgaben bei landesdurchschnittlichen Finanzdaten einer Kommune, wurde von 35 Prozent auf 40 Prozent und mit Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Änderung der Zuweisungsrichtlinie vom 12.10.2016 zuletzt sogar auf 50 Prozent angehoben. 4. An welchen bayerischen Schulen (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) wird noch regelmäßiger Schwimmunterricht erteilt? Der Schwimmunterricht ist originärer Bestandteil des Sportunterrichts in Bayern und in allen Schularten über alle Jahrgangsstufen hinweg in den Fachlehrplänen Sport verankert. Wie bei anderen Fächern obliegt jedoch auch und gerade im Bereich des Schwimmens die Umsetzung der Lehrplaninhalte der Verantwortung der jeweiligen Schulen zusammen mit den Aufwandsträgern. Die Organisation von Unterricht etwa im Hinblick auf die Behandlung einzelner Lehrplaninhalte wird in allen Fächern einschließlich des Sportunterrichts nicht statistisch erfasst. Von der Durchführung einer gesonderten Erhebung an allen bayerischen Schulen wurde zur Vermeidung zusätzlichen, erheblichen Verwaltungsaufwands für diese abgesehen. 5. Wie viel Unterrichtsstunden an Schwimmunterricht insgesamt sind in den vergangenen fünf Jahren an bayerischen Schulen ausgefallen (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die jährlich an den staatlichen Schulen in Bayern durchgeführte Erhebung zum Unterrichtsausfall misst die Abweichungen gegenüber dem regulär vorgesehenen Stundenplan . Hierbei wird zwischen ersatzlos ausgefallenen und nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden, nicht jedoch nach Unterrichtsfächern unterschieden, sodass für das Fach Sport im Allgemeinen und den Schwimmunterricht im Besonderen keine spezifischen Aussagen getroffen werden können.