17. Wahlperiode 23.03.2017 17/14978 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 21.11.2016 Reichsbürger Georgensgmünd 3: Weitere Ermittlungen In einem Video auf dem Youtube- Kanal der Reichsbürgergruppierung „Frankenfrei“ telefoniert Wolfgang P. mit einem namentlich nicht benannten mutmaßlichen Beamten des Zolls. Aufgrund der vertraulichen Sprache von Wolfgang P. und der angerufenen Person frage ich die Staatsregierung: 1. a) Stand Wolfgang P. in persönlicher Verbindung oder privatem Kontakt zu einem oder mehreren Beschäftigten des Freistaats Bayern, die mit der Bearbeitung seiner Steuerschulden beauftragt waren? b) Wenn ja, zu wie vielen Person in welcher Beziehung? 2. a) War Wolfgang P. Mitglied eines Schützenvereins oder einer Sportschützenmannschaft? b) Sind in diesem Verein oder dieser Mannschaft weitere Personen Anhänger der Reichsbürgerideologie? c) Befinden sich Angestellte des Freistaats Bayern unter den Mitgliedern dieses Vereins oder der Mannschaft, die mit der Bearbeitung der Schulden von Wolfgang P. betraut waren? 3. a) Welche Verbindungen bestehen, nach Kenntnis der Staatsregierung, zwischen Wolfgang P. und anderen rechtsradikalen Gruppierungen oder Einzelpersonen in Bayern? b) Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung insbesondere zu Verbindungen zwischen Wolfgang P. und den Nürnberger PEGIDA Gruppen? 4. a) Aufgrund welcher Informationen wurde das Gefährdungspotenzial von Wolfgang P. eingeschätzt? b) Zu welcher Schlussfolgerung kam die polizeiliche Einsatzleitung hinsichtlich des Gefährdungspotenzials von Wolfgang P.? c) Wusste die Polizei zum Zeitpunkt des Zugriffs, wie viele Personen sich in dem Gebäude befanden? 5. a) Befanden sich zum Zeitpunkt des Angriffs auf die Polizeibeamten andere Personen im Haus, die ebenfalls der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind? b) Wurde, in der Vorbereitung des Polizeieinsatzes am 19.10.2016, das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bezüglich einer Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Wolfgang P. konkret oder zu Reichsbürgern insgesamt angefragt? c) Wenn ja, welche Einschätzungen hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. a) Stand Wolfgang P. in persönlicher Verbindung oder privatem Kontakt zu einem oder mehreren Beschäftigten des Freistaats Bayern, die mit der Bearbeitung seiner Steuerschulden beauftragt waren ? b) Wenn ja, zu wie vielen Person in welcher Beziehung ? Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hatte Wolfgang P. keine entsprechenden Verbindungen oder Kontakte. 2. a) War Wolfgang P. Mitglied eines Schützenvereins oder einer Sportschützenmannschaft? Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war Wolfgang P. in drei Schützenvereinen als Mitglied registriert bzw. aktiv . Hierbei handelt es sich um die Schützenvereine Heideck , Erlangen und Worzeldorf. b) Sind in diesem Verein oder dieser Mannschaft weitere Personen Anhänger der Reichsbürgerideologie ? Die durchgeführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen erbrachten hierzu bislang keine Erkenntnisse. c) Befinden sich Angestellte des Freistaats Bayern unter den Mitgliedern dieses Vereins oder der Mannschaft, die mit der Bearbeitung der Schulden von Wolfgang P. betraut waren? Hierzu liegen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen keine Erkenntnisse vor. 3. a) Welche Verbindungen bestehen, nach Kenntnis der Staatsregierung, zwischen Wolfgang P. und anderen rechtsradikalen Gruppierungen oder Einzelpersonen in Bayern? Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) sind derzeit keine Verbindungen von Wolfgang P. in die rechtsextremistische Szene bekannt. Die Ermittlungen sind diesbezüglich aber noch nicht abgeschlossen. b) Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung insbesondere zu Verbindungen zwischen Wolfgang P. und den Nürnberger PEGIDA-Gruppen? Die Auswertung des Facebook-Profils von Wolfgang P. ergab eine Verbindung zu einem Aktivisten der Gruppierung „PEGIDA Nürnberg“. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Darüber hinaus liegen dem BayLfV derzeit keine Er- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14978 kenntnisse zu Verbindungen von Wolfgang P. zu Nürnberger „…GIDA-Gruppierungen“ vor. 4. a) Aufgrund welcher Informationen wurde das Gefährdungspotenzial von Wolfgang P. eingeschätzt? Grundlage der Gefährdungsbewertung des Wolfgang P. war die Auswertung des Datenbestands der polizeilichen Informationssysteme sowie die Einbeziehung von Erfahrungswerten der Polizeibeamten der für den Wohnort von Wolfgang P. örtlich zuständigen Polizeiinspektion Roth aufgrund persönlicher Kontakte mit dem Beschuldigten im Rahmen vergangener Sachbehandlungen. b) Zu welcher Schlussfolgerung kam die polizeiliche Einsatzleitung hinsichtlich des Gefährdungspotenzials von Wolfgang P.? Aufgrund der durchgeführten Gefährdungsbewertung erfolgte frühzeitig die Einbindung von Spezialeinheiten. c) Wusste die Polizei zum Zeitpunkt des Zugriffs, wie viele Personen sich in dem Gebäude befanden? In dem Gebäude waren offiziell keine Personen gemeldet. Bekannt war, dass dieses von Wolfgang P. als Wohnsitz genutzt wurde. Die Möglichkeit der Anwesenheit weiterer Personen in dem Gebäude wurde zu jedem Zeitpunkt der Einsatzplanung und -durchführung in Betracht gezogen. 5. a) Befanden sich zum Zeitpunkt des Angriffs auf die Polizeibeamten andere Personen im Haus, die ebenfalls der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind? Es befanden sich zum Zeitpunkt des Zugriffs weitere Personen in dem Gebäude. Hierunter befanden sich auch Personen , die nach derzeitigem Stand der Ermittlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Reichsbürgerbewegung zugerechnet werden können. b) Wurde, in der Vorbereitung des Polizeieinsatzes am 19.10.2016, das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bezüglich einer Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Wolfgang P. konkret oder zu Reichsbürgern insgesamt angefragt? c) Wenn ja, welche Einschätzungen hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt ? Eine Anfrage beim BayLfV erfolgte weder zur Person Wolfgang P. noch zu sog. „Reichsbürgern“ insgesamt. Das Gefährdungspotenzial des Beschuldigten ergab sich aus den unter Punkt 4 a geschilderten Auswertungen, Informationen und persönlichen Erfahrungen in Kombination mit der Vielzahl von bereits legal in Besitz des Beschuldigten befindlichen Waffen.