17. Wahlperiode 23.03.2017 17/14984 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 07.11.2016 Funktionsfähigkeit des Digitalfunks in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass der BOS-Funk a) beim Polizeieinsatz im Rahmen des Amoklaufs in München zeitweise für mehrere Minuten zusammengebrochen ist? b) in größeren Waldgebieten, in U-Bahnen und beim Funken aus Häusern heraus nicht immer zuverlässig funktioniert? 2. Welche Konsequenzen hat ein – auch nur kurzzeitiger – Ausfall des Digitalfunks für den Einsatzablauf, die Einsatzleitung und die Sicherheit der Beamten und der Bevölkerung? 3. Was kann getan werden, um die Funktionsfähigkeit des Digitalfunks in Bayern noch weiter zu verbessern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.01.2017 1. Entspricht es den Tatsachen, dass der BOS-Funk a) beim Polizeieinsatz im Rahmen des Amoklaufs in München zeitweise für mehrere Minuten zusammengebrochen ist? Der Digitalfunk BOS ist nach Auswertung der technischen Protokolle der bundesweiten Betriebsstelle und der bayerischen Betriebsstelle während des Amoklaufs in München nicht zusammengebrochen. Aufgrund der hohen Anzahl der digitalen Funkgeräte kam es während der Hochphase zu einem Warteschlangenbetrieb mit einer technischen Dauer von durchschnittlich 2 Sekunden. Die Verfügbarkeit des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) war jedoch während der in Rede stehenden Einsatzlage trotz der extremen Auslastung zu jeder Zeit gegeben. Die in der Öffentlichkeit thematisierten Erkenntnisse sind im Wesentlichen auf 3 Faktoren zurückzuführen : Erstens sind im Stadtgebiet einzelne Objekte in der Verantwortung des Objekteigentümers noch nicht digitalfunkversorgt . Zweitens fanden einsatzbedingt in einzelnen Gesprächsgruppen so viele Gespräche statt, dass einzelne Teilnehmer nicht zum Zuge kamen. Dies ist jedoch kein Defizit des Digitalfunks, sondern jeder gemeinsam genutzten Kommunikationsart. Drittens waren einzelne Teilnehmer , die bestimmte Einsatzleitfunktionen ausübten, mit Bevorrechtigungen ausgestattet. b) Entspricht es den Tatsachen, dass der BOS-Funk in größeren Waldgebieten, in U-Bahnen und beim Funken aus Häusern heraus nicht immer zuverlässig funktioniert? Für Gebiete außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen und damit auch für Waldgebiete gilt als Funkversorgungsziel die Fahrzeugfunkversorgung nach dem festgelegten Mindeststandard GAN 0/1. Nach diesem Mindeststandard sind bei Planung und Netzaufbau mindestens 96 % der Flächen im Bundesgebiet mit Digitalfunk BOS zu versorgen. Im Freistaat Bayern wurde der Versorgungsauftrag erweitert und liegt dadurch deutlich über 96 % der Fläche. Bereits bei der Planung des Netzaufbaus wurden daher auch in Waldgebieten die besonderen taktischen Anforderungen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr berücksichtigt und bei der anschließenden Netzabschnittsabnahme stets geprüft. Stellen die BOS im Rahmen ihrer taktischen Nutzung des Digitalfunks Netzmängel in Waldgebieten fest, werden diese durch die Autorisierte Stelle Bayern messtechnisch erfasst, bewertet und durch entsprechende Netzoptimierungsmaßnahmen behoben. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14984 Durch die in Bayern sehr hohe Funkversorgungsgüte im Freifeld ergibt sich auch im Inneren zahlreicher Objekte in vielen Fällen bereits eine gute Digitalfunkversorgung. Trotzdem ist je nach Art und Beschaffenheit eines Gebäudes (z. B. Stahlbeton, Metallfassade) – wie damals schon beim Analogfunk – die Verständigung über Funk im Inneren nur zum Teil oder gar nicht möglich. In diesem Fall ist – sofern dies baurechtlich gefordert wurde – eine Nach- bzw. Umrüstung auf digitale Objektfunkanlagen notwendig. Die Bereitstellung einer umfassenden Funkversorgung von Gebäuden und Bauwerken obliegt dann den jeweiligen Objektbetreibern . Aufgrund der aktuellen Rechtslage besteht für Objekte, die Bestandsschutz genießen, keine Pflicht zur Neuausstattung bzw. Umrüstung auf eine digitale Objektfunkanlage. Daher ist für deren Neuausstattung bzw. Umrüstung die Bereitschaft zur Realisierung durch den jeweiligen Objektbetreiber erforderlich. Um aus einsatztaktischen Gründen den alsbaldigen Einbau digitaler Objektfunkanlagen z. B. in Straßentunneln und den U-Bahnen Nürnberg und München zu erlangen, unterstützt der Freistaat Bayern auch hier seine Einsatzkräfte tatkräftig. So wurden die Planungsarbeiten für die Straßentunnel des Mittleren Rings in München vorangetrieben, sodass die Umrüstung auf Digitalfunk kurzfristig erfolgen und überwiegend mit zeitlich begrenzten Fördermitteln des Bundes aus dem Konjunkturpaket II von 2009 finanziert werden konnte. Für die Umrüstung der U-Bahnen Nürnberg und München werden durch den Freistaat Bayern Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angeboten. Die Planungsarbeiten zum Umbau der U-Bahn Nürnberg haben daraufhin bereits begonnen. 2. Welche Konsequenzen hat ein – auch nur kurzzeitiger – Ausfall des Digitalfunks für den Einsatzablauf , die Einsatzleitung und die Sicherheit der Beamten und der Bevölkerung? Sofern der netzbasierte Digitalfunk tatsächlich – wenn auch nur kurzfristig – ausfallen sollte, werden die tangierten Einsatzkräfte auf alternative Kommunikationsmöglichkeiten zurückgreifen. In diesem Zusammenhang werden in erster Linie die Direktkommunikation mit Digitalfunkgeräten (DMO) wie auch Mobilfunk- oder Festnetzverbindungen genutzt. Ebenso berücksichtigen die Einsatzkräfte die zur Verfügung stehenden Kommunikationsmöglichkeiten beim taktischen Vorgehen, um nachteilige Auswirkungen auf den Einsatzablauf , die Einsatzleitung und insbesondere auch für die Sicherheit der Beamten und der Bevölkerung weitestgehend auszuschließen. 3. Was kann getan werden, um die Funktionsfähigkeit des Digitalfunks in Bayern noch weiter zu verbessern ? Verbesserungen lassen sich durch eine Steigerung der Versorgung von Objekten mit Digitalfunk BOS erzielen. Zudem kommen als weitere mögliche Maßnahmen eine Forcierung von Schulungsmaßnahmen sowie eine weitere Optimierung des kommunikationstaktischen Einsatzmanagements zur Größe von Gesprächsgruppen und Bevorrechtigungen in Betracht. Diese Handlungsfelder sind Teil eines laufenden Optimierungsprozesses. Darüber hinaus wird das Digitalfunknetz wie bereits beim Analogfunk und bei allen Netzbetreibern des kommerziellen Mobilfunks ständig durch sog. Netzänderungsmaßnahmen optimiert und für neue Anforderungen ertüchtigt.