17. Wahlperiode 23.03.2017 17/14991 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 14.12.2016 Hortangebote in Kombination mit Ganztagsangeboten in Bayern und Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Horte gibt es derzeit in Bayern? b) Wie viele Horte gibt es derzeit in Schwaben? c) Wie viele dieser Horte sind direkt an Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten nennen)? 2. a) In wie vielen Fällen werden schulische Ganztagsangebote mit dem Besuch eines Hortes kombiniert (bitte gelistet nach den unter Frage 1 genannten Orten nennen )? b) An welchen Schulen wird diese Kombination angeboten (bBitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten nennen)? 3. Wie viele Horte nehmen in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen auf? 4. Wie viele Horte in Bayern und Schwaben nehmen auch Kinder mit Behinderungen auf und setzen damit Inklusion um? 5. a) Wie werden die Horte finanziert? b) Wie wird die oben genannte Kombination aus Ganztagsangebot und Hort finanziert? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 16.01.2017 1. a) Wie viele Horte gibt es derzeit in Bayern? Horte sind nach der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 1 Ziffer 3 des Bayerischen Kinderbil dungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet. Hierunter fallen im Bewilligungszeitraum 2016 in Bayern 883 Einrichtungen (Quelle : KiBiG.web, 27.12.2016). b) Wie viele Horte gibt es derzeit in Schwaben? In Schwaben werden 88 Horte nach dem BayKiBiG gefördert (Quelle: KiBIG.web, 27.12.2016). c) Wie viele dieser Horte sind direkt an Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkrei sen und kreisfreien Städten nennen)? Die Daten, ob Horte direkt an Schulen angegliedert sind, werden nicht erhoben. 2. a) In wie vielen Fällen werden schulische Ganztagsangebote mit dem Besuch eines Hortes kombiniert (bitte gelistet nachden unter Frage 1 genannten Orten nennen)? Hier ist zwischen der Kombination eines Bildungs- und Betreuungsangebots der Kinder und Jugendhilfe und offenem oder gebundenem schulischem Ganztag zu differenzieren. Im Schuljahr 2016/2017 wurden in Bayern an acht Standorten offene Ganztagsangebote mit Angeboten der Kinderund Jugendhilfe kombiniert (sog.„OGTS-Kombimodell“). Da - bei werden Betreuungszeiten über das Ende des schulischen Ganztagsangebots hinaus (Randzeiten) und in den Ferien ermöglicht. Zur engeren Verzahnung einer gebundenen Ganztagsschule und der Jugendhilfe werden – unter maßgeblicher Einbindung der zuständigen Kommunen – seit dem Schuljahr 2011/2012 an insgesamt 20 Standorten Modellprojekte erprobt. In diesen Kooperations modellen sollen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und die gebundene Ganztags schule zu einem neuartigen Bildungs- und Betreuungsangebot kombiniert werden, bei dem Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte besonders eng zusammenarbeiten. Insgesamt wird derzeit an 28 Standorten ein Kombinationsmodell durchgeführt. b) An welchen Schulen wird diese Kombination angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten nennen)? An folgenden Standorten werden im Schuljahr 2016/2017 Kombimodelle (OGTS-offene Ganztagsschule) angeboten: Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14991 Oberbayern LKr. Altötting Nikodem-Caro-Grundschule /Wald Garching/ Alz Oberbayern LKr. Mühldorf am Inn Grundschule Schwindegg Oberfranken LKr. Bamberg Grundschule Breitengüßbach Oberfranken Kreisfreie Stadt Bayreuth Grundschule St. Georgen Bayreuth Oberfranken Kreisfreie Stadt Bayreuth Grundschule Herzoghöhe Bayreuth Unterfranken LKr. Miltenberg Grundschule Wörth am Main Schwaben LKr. Günzburg Grundschule Ichenhausen Schwaben LKr. Lindau Grundschule Reutin- Zech Lindau An folgenden Standorten werden aktuell modellhaft Ganztagsprojekte in gebundener Form durchgeführt: Oberbayern Landkreis Ebersberg Grundschule (GS) an der Gluckstraße/ Vaterstetten Oberbayern Landkreis München Konrad-Grundschule Haar Oberbayern Landeshauptstadt München GS AmHedemfeld Oberbayern Landeshauptstadt München GS Dieselstraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Eduard-Spranger -Straße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Hildegard-von- Bingen-Anger Oberbayern Landeshauptstadt München GS lchostraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Keilberthstraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Thelottstraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Theodor-Heuss- Platz Oberbayern Landeshauptstadt München GS Weizenbachstraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Astrld-Lindgren- Straße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Jenaerstraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Pfeuferstraße Oberbayern Landeshauptstadt München GS Regina-Ullmann- Straße Oberbayem Landeshauptstadt München GS Strehleranger Oberbayern Landkreis Rosenheim GS Inntal, Niederaudorf Oberbayern Landkreis Rosenheim BIidungshaus Bad Aibllng Mittelfranken Stadt Nürnberg Ganztagsgrundschule St. Leonhard Schwaben Landkreis Ostallgäu Adalbert-Stifter- Grundschule Marktoberdorf 3. Wie viele Horte nehmen in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen auf? Hierüber liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. 4. Wie viele Horte in Bayern und Schwaben nehmen auch Kinder mit Behinderungen auf und setzen damit lnklusion um? Bayemweit arbeiten 119 Horte inklusiv, in Schwaben sind es 19 Einrichtungen (Quelle: KiBiG.web, 27.12.2016). 5. a) Wie werden die Horte finanziert? Die Finanzierung der Horte setzt sich wie bei allen anderen Kindertageseinrichtungen regelmäßig aus der gesetzlichen Förderung nach dem BayKiBiG, Elternbeiträgen, von der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommenen Elternbeiträgen, Zuschüssen des frei gemeinnützigen oder sonstigen Trägers bzw. eines Trägerverbandes, Spenden und zu sätzlichen freiwilligen Leistungen der Gemeinden zusammen. b) Wie wird die oben genannte Kombination aus Ganztagsangebot und Hort finanziert? Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Modellverträgen. Zum einen erfolgt eine Förde rung des schulischen Ganztagsangebots durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zum anderen werden Kooperationsmodelle nach dem BayKiBiG durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Über die Experimentierklausel in Art. 29 BayKi- BiG können innovative Konzepte zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung modellhaft erprobt werden. Die Beschrän kung gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG), nach der bei Schulkindern Buchungszeiten zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr nicht gefördert werden können, wurde für die Modell projekte aufgehoben. Der ganztägige Schultag wird von Schule und Jugendhilfe gemeinsam konzipiert und verzahnt, sodass eine Beschränkung der Buchungszeit in diesen Fällen kontraproduktiv wäre. Dadurch kann der Buchungszeitfaktor gem. § 25 AV- BayKiBIG modellbedingt an gepasst und so die staatliche Förderung erhöht werden.