17. Wahlperiode 23.03.2017 17/14993 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 21.11.2016 Reichsbürger in Georgensgmünd 1: Gruppierung „Frankenfrei “ Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Informationen besitzt die Staatsregierung über das Netzwerk „Frankenfrei“? b) Wie viele Personen gehören, nach Einschätzung der Staatsregierung, diesem Netzwerk an? c) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Netzwerks „Frankenfrei“ zu Wolfgang P.? 2. a) Wie bewertet die Staatsregierung die inhaltliche Ausrichtung dieses Netzwerks? b) Ist dieses Netzwerk, nach Ansicht der Staatsregierung , verfassungsfeindlich? c) Wird das Netzwerk vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfv) beobachtet? 3. a) Wenn ja, seit wann? b) Falls das Netzwerk, zum Zeitpunkt des Angriffs in Georgensgmünd, nicht Gegenstand der Beobachtung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz war, aufgrund welcher Kriterien wurde die Gruppierung nicht beobachtet? c) War zum Zeitpunkt der Beobachtung der Gruppe „Frankenfrei“ durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) bekannt, dass Wolfgang P. dieser Gruppe angehört? 4. a) Welche Stellung hat Wolfgang P. innerhalb dieses Netzwerks? b) Gegen wie viele Personen der Gruppierung „Frankenfrei “ haben bayerische Sicherheitsbehörden seit dem Angriff auf die Polizeibeamten am 19.10.2016 in Georgensgmünd Maßnahmen ergriffen? c) Gegen wie viele dieser Personen wird aktuell im Zusammenhang mit Straftaten aus dem Spektrum der sogenannten „Reichsbürgerideologie“ ermittelt? 5. a) Gab es Haftbefehle gegen oder Durchsuchungen bei weiteren Personen, die der Gruppierung zuzuordnen sind? b) Wenn ja, wie viele und aufgrund welcher Tatvorwürfe? c) Welche Verbindungen von „Frankenfrei“ existieren, nach Kenntnis der Bayerischen Staatsregierung, zu anderen rechtsradikalen Gruppierungen oder Einzelpersonen in Bayern oder Deutschland? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 6. a) Sind andere Personen der Gruppierung „Frankenfrei“ im Besitz von Waffenerlaubnissen? b) Wenn ja, wie viele Personen mit welchen Erlaubnissen ? c) Wenn ja, wurden diese Erlaubnisse inzwischen entzogen ? 7. a) Kam es zu weiteren Waffenfunden im Umfeld der Gruppierung „Frankenfrei“? b) Wenn ja, welche Art von Waffen und wie viele? c) Lagen hierfür gültige Waffenerlaubnisse vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.01.2017 1. a) Welche Informationen besitzt die Staatsregierung über das Netzwerk „Frankenfrei“? Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen existiert im sozialen Netzwerk Facebook das Profil „Frankenfrei“. Beiträge wurden auf „Frankenfrei“ seit 11.05.2016 gepostet, der letzte Beitrag erschien am 23.09.2016 (Stand 15.12.2016). In dem Facebook-Account wurden sechs Fotos festgestellt , darunter jedoch keine Personenaufnahmen (4 x Chronik , 1 x Profil, 1 x Titel). 97 Personen abonnierten „Frankenfrei “. Von 36 Facebook-Profilen, mit bundesweitem Bezug, ist „Frankenfrei“ geliked worden. Darunter befindet sich auch ein Facebook-Profil, das dem Täter von Georgensgmünd zugeordnet werden kann. Auf Videos von „Frankenfrei“ ist dieser auch zu erkennen. Das Facebook-Profil „Frankenfrei“ verlinkt auf den Youtube -Kanal „frankenfreiheit“, der gegenwärtig aber nicht (mehr) erreichbar ist (Stand 15.12.2016). Darüber hinaus existiert ein Youtube-Kanal „frankenfrei“, der derzeit von 217 Usern abonniert wird. Bis zum 15.12.2016 sind dort fünf Videos veröffentlicht worden, deren Inhalt eindeutige Bezüge zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ aufweist. Diese wurden ca. 35.000 mal aufgerufen. Unter diesen Videos befinden sich drei Videos, die den Täter von Georgensgmünd zeigen. Die Ermittlungen zu der Gruppierung „Frankenfrei“ dauern an. b) Wie viele Personen gehören, nach Einschätzung der Staatsregierung, diesem Netzwerk an? Über die Anzahl zugehöriger Personen zu „Frankenfrei“ liegen über Erkenntnisse aus Facebook bzw. Youtube hinausgehend gegenwärtig keine weiteren Informationen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 a verwiesen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14993 c) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Netzwerks „Frankenfrei“ zu Wolfgang P.? Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird P. „Frankenfrei “ zugerechnet, dies ergibt sich bereits aus seiner Darstellung in entsprechenden Videos. 2. a) Wie bewertet die Staatsregierung die inhaltliche Ausrichtung dieses Netzwerks? Aufgrund der Selbstdarstellung in Facebook und der Zuordnung des Täters von Georgensgmünd wird „Frankenfrei“ der Reichsbürgerszene zugeordnet. b) Ist dieses Netzwerk, nach Ansicht der Staatsregierung , verfassungsfeindlich? Ziele und Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürgerbewegung “ sowie von „Selbstverwaltern“ sind als hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind bzw. sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten (Art. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz – BayVSG, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Buchst. a, b und c Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG), zu bewerten. Aufgrund der Selbstdarstellung in Facebook und der Zuordnung des Täters von Georgensgmünd wird „Frankenfrei“ der Reichsbürgerszene zugeordnet. c) Wird das Netzwerk vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfv) beobachtet? 3. a) Wenn ja, seit wann? Mit Wirkung zum 26.10.2016 hat das BayLfV die Beobachtung auf alle Gruppierungen der sogenannten „Reichsbürgerbewegung “ und von „Selbstverwaltern“ im Sinne eines Sammelbeobachtungsobjektes ausgeweitet. „Frankenfrei“ erfüllt die Merkmale des Sammelbeobachtungsobjektes vom 26.10.2016. b) Falls das Netzwerk, zum Zeitpunkt des Angriffs in Georgensgmünd, nicht Gegenstand der Beobachtung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz war, aufgrund welcher Kriterien wurde die Gruppierung nicht beobachtet? Zum Zeitpunkt des tragischen Vorfalls in Georgensgmünd beschränkte sich die Beobachtung des BayLfV auf rechtsextremistische Gruppierungen der sogenannten „Reichsbürgerszene “. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2.c und 3.a verwiesen . c) War zum Zeitpunkt der Beobachtung der Gruppe „Frankenfrei“ durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) bekannt, dass Wolfgang P. dieser Gruppe angehört? Ja. 4. a) Welche Stellung hat Wolfgang P. innerhalb dieses Netzwerks? Die Auswertungen des Chatverkehrs des Beschuldigten P. sind noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte er offensichtlich eine steuernde und mitbestimmende Rolle inne. b) Gegen wie viele Personen der Gruppierung „Frankenfrei “ haben bayerische Sicherheitsbehörden seit dem Angriff auf die Polizeibeamten am 19.10.2016 in Georgensgmünd Maßnahmen ergriffen? c) Gegen wie viele dieser Personen wird aktuell im Zusammenhang mit Straftaten aus dem Spektrum der sogenannten „Reichsbürgerideologie“ ermittelt ? Außer gegen den Beschuldigten P. werden derzeit keine Ermittlungsverfahren gegen Personen der Gruppe „Frankenfrei “ betrieben. Die Ermittlungen zu der Gruppierung „Frankenfrei “ dauern jedoch noch an. 5. a) Gab es Haftbefehle gegen oder Durchsuchungen bei weiteren Personen, die der Gruppierung zuzuordnen sind? b) Wenn ja, wie viele und aufgrund welcher Tatvorwürfe ? Es wurden bislang weder Haftbefehle noch Durchsuchungsbeschlüsse gegen Personen dieser Gruppierung erlassen. c) Welche Verbindungen von „Frankenfrei“ existieren , nach Kenntnis der Staatsregierung, zu anderen rechtsradikalen Gruppierungen oder Einzelpersonen in Bayern oder Deutschland? Dem BayLfV liegen hierzu gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. 6. a) Sind andere Personen der Gruppierung „Frankenfrei “ im Besitz von Waffenerlaubnissen? b) Wenn ja, wie viele Personen mit welchen Erlaubnissen ? c) Wenn ja, wurden diese Erlaubnisse inzwischen entzogen? Derzeit konnte bis auf den Beschuldigten P. noch keine weitere Person der Gruppierung „Frankenfrei“ identifiziert werden . Daher kann zu den gegenständlichen Fragestellungen keine Aussage getroffen werden. Die Ermittlungen zu der Gruppierung „Frankenfrei“ dauern jedoch noch an. 7. a) Kam es zu weiteren Waffenfunden im Umfeld der Gruppierung „Frankenfrei“? b) Wenn ja, welche Art von Waffen und wie viele? c) Lagen hierfür gültige Waffenerlaubnisse vor? Außer der im Rahmen der Ermittlungen gegen den Beschuldigten P. aufgefundenen Waffen gab es keine weiteren Waffenfunde .