17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15004 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Rosenthal, Martina Fehlner SPD vom 24.11.2016 Der Spessart als dritter Nationalpark in Bayern – Teil I Es war ein überraschender Vorstoß von Umweltministerin Ulrike Scharf, als sie im vergangenen Sommer plötzlich Rhön und Spessart als mögliche Standorte für einen dritten Nationalpark in Bayern ins Gespräch brachte. Mit 171.000 Hektar Fläche ist der Naturpark Bayerischer Spessart eine sehr vielseitige Kulturlandschaft. Nach den Vorgaben der Staatsregierung ist davon auszugehen, dass der Nationalpark überwiegend in einem möglichst geschlossenen Gebiet der Staatsforsten im Hochspessart und des Forstbetriebs Rothenbuch eingerichtet werden könnte. Daher fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Was waren die fachlichen Gründe dafür, dass die Staatsregierung den Steigerwald nicht mehr als für die Standortwahl relevant betrachtet? b) Inwiefern sieht die Staatsregierung einen grundsätzlichen Unterschied in der Eignung für einen Nationalpark zwischen Spessart und Steigerwald? c) Wenn der Steigerwald für seine hochwertigen Buchenbestände unter Schutz gestellt werden sollte, gilt dies dann auch für den Spessart? 2. a) Was waren die Gründe aus „fachlicher Sicht“ (Internetseite http://www.np3.bayern.de/konzept.htm), auf denen der Vorstoß der Umweltministerien zugunsten des Spessarts beruht? b) Auf welche Statistiken, Beurteilungen, Studien, etc. beruft sie sich hierbei? c) Welche Gespräche wurden im Vorfeld geführt und mit welchem Ergebnis? 3. a) Welche besonderen Landschaften, Biotope, Lebensräume oder Schutzgebiete befinden sich in dem Gebiet der Staatsforsten? b) Welche Rolle spielen die alten Buchen- und Eichenbestände für die Einschätzung? c) Welche seltenen und geschützten Pflanzen- und Tierarten sind an die Buche beziehungsweise an die Eiche gebunden? 4. a) Welche Rolle spielt der Naturschutz bei der derzeitigen Bewirtschaftung der Bayerischen Staatsforsten im Spessart? b) Wie hoch war der Gewinn, der in den letzten zehn Jahren in den Staatsforsten des Hochspessarts erwirtschaftet wurde? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. c) Wie viele Werber entnehmen Brennholz aus den Wäldern der Staatsforsten und wie viele Ster Holz schlagen sie jedes Jahr ein? 5. a) Welche Formen privater Holzrechte bestehen in den Staatsforsten des Spessarts? b) Was sind die dazugehörigen Rechtsgrundlagen? c) Welche Lösungen wurden etwa bei der Ausweisung des Nationalparks Bayerischer Wald gewählt, um überlieferte Holzrechte abzulösen oder einen Ersatz anzubieten? 6. a) Inwiefern ist im Nationalpark mit Beschränkungen für den Zugang in den Wald (etwa für Pilzesammler oder Jäger) zu rechnen? b. Inwiefern ist in der Kernzone mit Beschränkungen für den Zugang in den Wald (etwa für Pilzesammler oder Jäger) zu rechnen? c) Welche Gebiete im Spessart hält die Staatsregierung geeignet, um sie als Kernzone eines Nationalparks auszuweisen? 7. a) Was sind die Kriterien, um als Kernzone ausgewiesen zu werden? b) Welche Mindestgröße benötigt eine Kernzone? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Schwierigkeiten für eine Ausweisung eines Nationalparks dadurch, dass der Hochspessart von der Bundesautobahn A 3 und der Bahnlinie Frankfurt-Würzburg durchschnitten wird? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Was waren die fachlichen Gründe dafür, dass die Staatsregierung den Steigerwald nicht mehr als für die Standortwahl relevant betrachtet? Der nördliche Steigerwald hat eine vielfältige und naturschutzfachlich hochwertige Naturausstattung. Mit der Regionalkonferenz vom 26. Oktober 2015 wurde bereits der regionale Dialogprozess zur Zukunft des Steigerwalds eingeleitet . Gemeinsam mit den Menschen vor Ort soll hier ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für den besseren Schutz sowie die regionale Entwicklung des Steigerwalds auf den Weg gebracht werden. Daher soll der Dialogprozess Steigerwald fortgesetzt werden. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15004 b) Inwiefern sieht die Staatsregierung einen grundsätzlichen Unterschied in der Eignung für einen Nationalpark zwischen Spessart und Steigerwald? Beide Gebiete würden als große Laubwaldgebiete grundsätzlich die naturschutzfachlichen Kriterien für einen Nationalpark erfüllen. c) Wenn der Steigerwald für seine hochwertigen Buchenbestände unter Schutz gestellt werden sollte, gilt dies dann auch für den Spessart? Der Spessart zählt zu den größten zusammenhängenden Laubwaldgebieten Mitteleuropas. Es dominieren im Spessart relativ naturnahe Laubwälder, vor allem Buchenwälder und Buchen-Eichenwälder. Dass diese Wälder tatsächlich sehr stark kulturgeprägt sind, drückt sich z. B. in den hohen Eichenanteilen aus. Diese sind über Jahrhunderte durch bewusste Bewirtschaftungsmaßnahmen entstanden und haben neben einem hohen ökologischen auch einen hohen ökonomischen Wert erzeugt. Das Gebiet weist gerade aufgrund der vorhandenen Alteichen- und Altbuchenbestände, des hohen Laub- und Laubmischwaldanteils sowie der vorhandenen Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete und Naturschutzgebiete) bzw. Naturwaldreservate eine besonders hohe naturschutzfachliche Wertigkeit auf. 2. a) Was waren die Gründe aus „fachlicher Sicht“ (Internetseite http://www.np3.bayern.de/konzept.htm), auf denen der Vorstoß der Umweltministerien zugunsten des Spessarts beruht? Siehe Antwort zu Frage 1 c – Teil 1. Nationalparke sind gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 13 des Bayerischen Naturschutzgesetzes rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete , die – großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, – mindestens 10.000 Hektar Fläche umfassen, – in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und – sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Diese fachlichen Kriterien könnten im Spessart grundsätzlich erfüllt werden. b) Auf welche Statistiken, Beurteilungen, Studien, etc. beruft sie sich hierbei? Siehe Antwort zu Frage 1 c – Teil 1. Die fachliche Beurteilung basiert auf der Auswertung vorhandener naturschutzfachlicher Daten, z. B. Biotopkartierungen , Daten zum Biotopverbund, Artenschutzkartierung, Waldfunktionskarten etc. c) Welche Gespräche wurden im Vorfeld geführt und mit welchem Ergebnis? Laut Ministerratsbeschluss vom 30. Juli 2016 kommen für einen dritten Nationalpark vorwiegend Gebiete in Staatseigentum in Betracht. Daher werden hinreichend große Staatswaldkomplexe näher betrachtet (Art. 13 Bay- NatSchG). Die Suche findet bayernweit statt. Derzeit werden Gespräche mit den politisch Verantwortlichen in den betreffenden Regionen geführt. Dies erfolgt Zug um Zug und ohne Ausdruck eines Rankings durch die Reihenfolge der Gespräche. Die Tatsache, dass Gespräche geführt werden, bedeutet ebenfalls keine Vorfestlegung. 3. a) Welche besonderen Landschaften, Biotope, Lebensräume oder Schutzgebiete befinden sich in dem Gebiet der Staatsforsten? Siehe Antwort zu Frage 1 c – Teil 1. b) Welche Rolle spielen die alten Buchen- und Eichenbestände für die Einschätzung? Siehe Antwort zu Frage 1 c – Teil 1. c) Welche seltenen und geschützten Pflanzen- und Tierarten sind an die Buche beziehungsweise an die Eiche gebunden? Nach Einschätzung meines Hauses sind nur sehr wenige Tier- und Pflanzenarten ausschließlich an eine einzige Baumart gebunden (z. B. Fagus sylvatica − Rotbuche, Quercus petraea − Trauben-Eiche). Häufiger sind Bindungen an eine bestimmte Baumgattung, z. B. Fagus – Buche, Quercus – Eiche). Das Vorkommen vieler verschiedener Arten hängt meist vom Angebot an Strukturen und Habitaten ab, die an alten Bäumen entstehen, wie Höhlen, Mulmhöhlen, Stammrisse , Abbruchstellen, Totholz (liegend und stehend), etc. Wichtig für die Erhaltung dieser Arten ist daher, dass Bäume alt werden können. Bei an Eiche bzw. an Buche gebundenen Arten handelt es sich in der Regel um Phytophage (Pflanzenfresser ), wie Käfer oder Pilze. Für ca. 170 bis 180 wirbellose Phytophage (Insekten und Milben) ist beispielsweise die Buche eine ihrer Haupt-Wirtspflanzen. Eine ganze Reihe von Arten, auch von hohem Naturschutzwert, findet sich in Deutschland an Rotbuche, so z. B. neben dem Alpenbock (Rosalia alpina) auch andere „Urwaldreliktarten“. Die artenreiche Eichenfauna ist überwiegend als helio- und thermophil (sonnen- und wärmeliebend) zu charakterisieren. Hier finden sich einige Arten der „Roten Liste“ und sog. „Urwaldreliktarten“. Beispiele hierfür sind der Hirschkäfer (Lucanus cervus), der zudem Verantwortungsart im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist, oder der Hornissenbock (Plagionotus detritus). 4. a) Welche Rolle spielt der Naturschutz bei der derzeitigen Bewirtschaftung der Bayerischen Staatsforsten im Spessart? Im Rahmen der integrativen, naturnahen Waldbewirtschaftung spielen Maßnahmen des Waldnaturschutzes im Spessart eine herausgehobene Rolle. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind insbesondere in den Regionalen Naturschutzkonzepten der drei BaySF-Spessart-Forstbetriebe dargestellt (http://www.baysf.de/de/wald-schuetzen/naturschutz .html). b) Wie hoch war der Gewinn, der in den letzten zehn Jahren in den Staatsforsten des Hochspessarts erwirtschaftet wurde? Das erwirtschaftete Ergebnis bezogen auf den Forstbetrieb Rothenbuch, der im Wesentlichen das Gebiet des Hochspessarts umfasst, beträgt laut Mitteilung des StMELF für die Jahre 2006 bis 2016 in Summe rund neun Mio. Euro. Drucksache 17/15004 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie viele Werber entnehmen Brennholz aus den Wäldern der Staatsforsten und wie viele Ster Holz schlagen sie jedes Jahr ein? Die Anzahl der Selbstwerber von Brennholz und die Brennholzmenge , die geworben wird, sind grundsätzlich nicht immer gleich. Sie schwanken in Abhängigkeit von der Strenge der Winter und den Preisen für fossile Energieträger. Auf den Hochspessart bezogen, lag am Forstbetrieb Rothenbuch in den letzten zehn Geschäftsjahren die Anzahl der Selbstwerber von Brennholz zwischen 350 und 650, die Menge zwischen 10.000 und 16.000 Ster. 5. a) Welche Formen privater Holzrechte bestehen in den Staatsforsten des Spessarts? Im Spessart ist zu unterscheiden zwischen den „klassischen Forstrechten“, bei denen einzelne Anwesen oder bestimmte Gemeinden bezugsberechtigt sind, und den sog. „Spessartforstrechten “. Bezugsberechtigt sind in diesem Fall grundsätzlich alle in den 28 berechtigten Gemeinden wohnenden Bürger. Inhalt der „Spessartforstrechte“ sind in erster Linie Holzbezugsrechte , daneben auch Weide-, Streu- und Mastrechte , die im Gegensatz zu den Holzbezugsrechten aber heute keine Bedeutung mehr haben. Gegenstand der „klassischen Forstrechte“ sind fast ausschließlich Holzbezugsrechte. b) Was sind die dazugehörigen Rechtsgrundlagen? Rechtsgrundlage der „Spessartforstrechte“ sind um 1870 zwischen den Berechtigten und dem „Fiskus“ zur Erledigung eines Rechtstreites abgeschlossene notarielle Vergleiche , deren Inhalt später in das Grundbuch eingetragen wurde. Begründende Unterlagen für die „klassischen Forstrechte “ sind nach unserem Kenntnisstand nicht verfügbar. Die Rechte dürften überwiegend seit dem Mittelalter bestehen. Die „klassischen Forstrechte“ sind ebenfalls im Grundbuch eingetragen. c) Welche Lösungen wurden etwa bei der Ausweisung des Nationalparks Bayerischer Wald gewählt , um überlieferte Holzrechte abzulösen oder einen Ersatz anzubieten? Für den Brennholzbedarf der Bevölkerung vor Ort konnten bei jedem Nationalpark gute Lösungen gefunden werden. So werden im Nationalpark Bayerischer Wald bestehende private Brennholzrechte nach wie vor abgegolten (z. B. mit anfallendem Holz aus dem Management in der Pflegezone) oder, sofern möglich, gegen Entgelt erworben. 6. a) Inwiefern ist im Nationalpark mit Beschränkungen für den Zugang in den Wald (etwa für Pilzesammler oder Jäger) zu rechnen? Nach der Bayerischen Verfassung hat jedermann das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. Das gilt auch in Nationalparken . Das Erholungsrecht kann aber in Teilen der freien Natur etwa aus Naturschutzgründen oder auch in Wildschutzgebieten sowohl in Nationalparken als auch außerhalb von Nationalparken beschränkt werden. Beispielsweise durch gezielte Besucherlenkungsmaßnahmen oder ein sogenanntes Wegegebot, das heißt die Verpflichtung, bei Wanderungen in einem bestimmten Bereich die vorgegebenen Wege nicht zu verlassen. Wird ein Wegegebot erlassen, sind verträgliche Lösungen zu finden, wobei insbesondere die Belange von Erholungsuchenden berücksichtigt werden. Dies kann auch ein Gewinn sein, denn in Nationalparken wird auf eine attraktive Besucherinfrastruktur zum Beispiel durch Themenwege und eine attraktive und erlebnisreiche Wegeführung großer Wert gelegt. Ein Wegegebot wird nur dort erlassen, wo es aus zwingenden Gründen zum Schutz von Naturschönheiten oder gefährdeter und störungssensibler Arten (z. B. Auerhuhn) erforderlich ist. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden. So können im Nationalpark Bayerischer Wald in den ortsnahen und ganzjährig frei betretbaren Lagen Pilze gesammelt werden. Betretungsregelungen können im Einzelfall dazu führen, dass bestimmte Bereiche nicht mehr, nur zu konkreten Zeiten oder auf bestimmten Wegen betreten werden dürfen. Das kann Auswirkungen auf das Sammeln von Pilzen haben. b) Inwiefern ist in der Kernzone mit Beschränkungen für den Zugang in den Wald (etwa für Pilzesammler oder Jäger) zu rechnen? Es wird davon ausgegangen, dass als „Kernzone“ im Sinne der Fragestellung die dem Prozessschutz gewidmeten Flächen bezeichnet werden. Im Nationalpark Bayerischer Wald werden diese auch als „Naturzone“ bezeichnet. Siehe Antwort zu Frage 6 a. Die Ausführungen dort gelten auch für die Kernzone/Naturzone. c) Welche Gebiete im Spessart hält die Staatsregierung geeignet, um sie als Kernzone eines Nationalparks auszuweisen? Ziel ist es, gemeinsam mit der jeweiligen Region einen maßgeschneiderten Nationalpark zu entwickeln. Im Spessart wurde bislang die grundsätzliche Eignung der Staatswaldflächen als Nationalpark festgestellt. Am 22. November 2016 fand ein erstes Informationsgespräch zum Thema dritter Nationalpark in Bayern mit den Landräten Prof. Dr. Ulrich Reuter (Landkreis Aschaffenburg), Jens-Marco Scherf (Landkreis Miltenberg) und Thomas Schiebel (Landkreis Main-Spessart) statt. Die Landräte und die Staatsregierung einigten sich darauf , dass mein Haus die infrage kommenden Gebiete aus dem 42.000 Hektar umfassenden Staatswald des Spessarts näher definieren wird. Auf Grundlage dieser Konkretisierung werden weitere Gespräche stattfinden. 7. a) Was sind die Kriterien, um als Kernzone ausgewiesen zu werden? Für die Ausweisung eines Nationalparks gibt es gesetzlich festgelegte Kriterien. Nationalparke sind nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 13 des Bayerischen Naturschutzgesetzes rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die – großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, – mindestens 10.000 Hektar Fläche umfassen, – in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und – sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15004 der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. b) Welche Mindestgröße benötigt eine Kernzone? Nationalparke werden in verschiedene Zonen eingeteilt. In der Kern- bzw. Naturzone wird ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik ermöglicht. Gemäß den internationalen Richtlinien der internationalen Naturschutzorganisation (IUCN) ist dies auf mindestens 75 Prozent der Fläche umzusetzen. Dieses Ziel kann über einen längeren Zeitraum sukzessive erreicht werden . Neben der Naturzone kann eine Rand- oder Entwicklungszone auf max. 25 Prozent der Fläche festgelegt werden . In dieser Zone können erforderliche Pflege- bzw. Managementmaßnahmen, wie Waldmanagement, waldbauliche Maßnahmen oder Beweidung dauerhaft durchgeführt werden. Auf einen 10.000 ha großen Nationalpark würden somit mindestens 7.500 ha Naturzone und max. 2.500 ha Pflegezone entfallen. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Schwierigkeiten für eine Ausweisung eines Nationalparks dadurch , dass der Hochspessart von der Bundesautobahn A 3 und der Bahnlinie Frankfurt-Würzburg durchschnitten wird? Eine endgültige Gebietsabgrenzung im Spessart liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Nationalparke sind in der Regel großräumige und weitgehend unzerschnittene Gebiete, bisweilen bestehen sie aber auch aus mehreren Teilgebieten. So besteht z. B. der NP „Nordschwarzwald“ aus 2 Teilflächen .