17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15006 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 19.12.2016 Förderung Kulturhauptstadt Europas Mit großer Mehrheit hat der Nürnberger Stadtrat entschieden , dass die Stadt Nürnberg eine Bewerbung zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ abgibt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie steht die Staatsregierung allgemein zur Nürnberger Bewerbung? a) Sieht die Staatsregierung einen Mehrwert für Bayern, sollte Nürnberg tatsächlich „Kulturhauptstadt Europas 2025“ werden? b) Welche Konsequenzen leitet sie daraus ab? 2. Hat sich die Stadt Nürnberg im Vorfeld der Bewerbung mit der Staatsregierung abgestimmt? a) Welches Ministerium/welcher Minister ist in dieser Angelegenheit Ansprechpartner? 3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für den Freistaat Bayern? a) Hat die Staatsregierung vor, diese Möglichkeiten zu nutzen und sich im Rahmen der Bewerbung zu engagieren ? b) Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat die Staatsregierung bereits geplant? 4. Wie hat die Staatsregierung die Stadt Nürnberg bei der Bewerbung bisher konkret unterstützt (bitte Auflistung der einzelnen Maßnahmen)? 5. Existieren finanzielle Fördermöglichkeiten auf Bundesund Landesebene? a) In welcher Höhe kann eine finanzielle Förderung jeweils stattfinden? b) Ist der Staatsregierung bekannt, welche finanzielle oder sonstige Unterstützung die bisherigen deutschen „Kulturhauptstädte Europas“ Weimar und Essen vom Bund und vom Sitzland erhalten haben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.01.2017 1. Wie steht die Staatsregierung allgemein zur Nürnberger Bewerbung? a) Sieht die Staatsregierung einen Mehrwert für Bayern , sollte Nürnberg tatsächlich „Kulturhauptstadt Europas 2025“ werden? b) Welche Konsequenzen leitet sie daraus ab? Der Titel „Kulturhauptstadt Europas“ hat für die Stadt, an die er vergeben wird, eine große Strahlkraft und bedeutet einen erheblichen Imagegewinn, auch für das jeweilige Land. Er bedeutet eine Gelegenheit, die Vielfalt des kulturellen Lebens und des kulturellen Erbes einer Stadt und einer Region europaweit zu präsentieren sowie die Bedeutung von Kultur für das Zusammenleben der Bürger und Bürgerinnen in Europa herauszustellen. Aus diesen Gründen beurteilt die Staatsregierung eine Bewerbung der Stadt Nürnberg um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“, wie auch potenzielle Bewerbungen anderer bayerischer Städte, als sehr positiv. Für das Aufzeigen konkreter Konsequenzen und Handlungsbedarfe ist es derzeit noch zu früh vor dem Hintergrund, dass die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erst ca. Ende 2018 erfolgen wird. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen von Städten beträgt dann mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Aufforderung. 2. Hat sich die Stadt Nürnberg im Vorfeld der Bewerbung mit der Staatsregierung abgestimmt? a) Welches Ministerium/welcher Minister ist in dieser Angelegenheit Ansprechpartner? Zwischen der Stadt Nürnberg und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst fanden auf Arbeitsebene Gespräche statt. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist in dieser Angelegenheit federführend zuständig. 3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für den Freistaat Bayern? a) Hat die Staatsregierung vor, diese Möglichkeiten zu nutzen und sich im Rahmen der Bewerbung zu engagieren? b Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat die Staatsregierung bereits geplant? Erfahrungsgemäß ist politischer Rückhalt durch das Land für Bewerberstädte von großer Bedeutung. Dieser politische Rückhalt ist seitens der Staatsregierung für bayerische Bewerberstädte selbstverständlich gegeben. Für die Benennung konkreter Unterstützungsmaßnahmen ist es derzeit noch zu früh. Überlegungen hierzu können erst erfolgen, wenn die Stadt ein Konzept für eine Bewerbung erarbeitet. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15006 Konkrete Maßnahmen werden erst eingeleitet, wenn die Stadt dieses Konzept vorgelegt hat. 4. Wie hat die Staatsregierung die Stadt Nürnberg bei der Bewerbung bisher konkret unterstützt (bitte Auflistung der einzelnen Maßnahmen)? Es fanden seit Sommer 2016 Beratungsgespräche auf Arbeitsebene statt. 5. Existieren finanzielle Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene? a) In welcher Höhe kann eine finanzielle Förderung jeweils stattfinden? b) Ist der Staatsregierung bekannt, welche finanzielle oder sonstige Unterstützung die bisherigen deutschen „Kulturhauptstädte Europas“ Weimar und Essen vom Bund und vom Sitzland erhalten haben? Staatliche Fördermaßnahmen müssen sich an dem Konzept der Stadt nach Inhalt, Art und Umfang orientieren. Auch insoweit ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, um konkrete Angaben machen zu können. Für die Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010 hat der Bund 18 Mio. Euro und das Land Nordrhein-Westfalen 12 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Für die Kulturhauptstadt Weimar liegen der Staatsregierung keine Informationen vor.