17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15011 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 13.12.2016 Möglicher Beitritt des Landkreises Kulmbach zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) Bereits seit einigen Jahren strebt der Landkreis Kulmbach einen Beitritt zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) an, um besser an die Metropolregion Nürnberg angebunden zu sein und für seine Bevölkerung ein adäquates Mobilitätsangebot vorzuweisen. Allerdings scheiterte ein Beitritt jedes Mal an den zu hohen Beitrittskosten, die der Landkreis Kulmbach hätte aufbringen müssen, um Teil des VGN zu werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die rechtliche Konstellation , dass der Landkreis Kulmbach als Empfänger von Leistungen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) grundsätzlich auch beitrittsberechtigt zum VGN-Gebiet ist? 2. Da es sich in dem konkreten Fall um öffentliche Fördermittel handelt, stellt sich die Frage, ob der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) nicht auch dazu verpflichtet ist, den Landkreis Kulmbach in sein Tarifgebiet aufzunehmen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.01.2017 Zu 1. und 2.: Mit dem Begriff VGN, Verkehrsverbund Großraum Nürnberg , werden verschiedene Institutionen umschrieben, die aber unterschiedliche Aufgaben und Funktionen im Verbund haben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg , der ZVGN, hat die Aufgabe, die Interessen der kreisfreien Städte und Landkreise im VGN zu koordinieren und darauf hinzuwirken, dass der ÖPNV gefördert wird und bei kommunalen Planungen Vorrang erhält. Bei der Schienenpersonennahverkehr(SPNV)-Planung hat er ein Mitspracherecht. Vor allem aber leistet der ZVGN finanzielle Zuschüsse zum teilweisen Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Einführung des VGN-Gemeinschaftstarifs sowie zu den Aufwendungen der Verbundgesellschaft. Die Basis des gesamten Vertragswerks im VGN ist der Grundvertrag. Er definiert die Ziele und Aufgaben des Verkehrsverbundes und regelt die Zusammenarbeit der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Während die Zuständigkeit für die unternehmerischen und betrieblichen Belange bei den Verkehrsunternehmen liegt, liegt die politische Verantwortung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie dem Freistaat Bayern. Der Grundvertrags-Ausschuss (GA) als Gremium der Aufgabenträger im VGN hat ein Initiativ- und Letztentscheidungsrecht in übergreifenden Verbundangelegenheiten. Oberstes Entscheidungsorgan der Verkehrsunternehmen im VGN ist die Gesellschafterversammlung der VGN GmbH (GV). In ihr sind neben der DB Regio AG und ihrem Regionalbusunternehmen Omnibusverkehr Franken GmbH (Frankenbus) die lokalen Verkehrsunternehmen der Städteachse Verkehrs-AG Nürnberg, infra fürth verkehr gmbh, Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH und Stadtverkehr Schwabach GmbH sowie die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH und die Stadtwerke Bamberg Verkehrsund Park GmbH vertreten. Der Gesellschafterkreis wird noch um die Gesellschaft privater Verkehrsunternehmen (GPV) und die Gesellschaft Kommunaler Verkehrsunternehmen (GkV) erweitert. Basis der Zusammenarbeit bildet der Gesellschaftsvertrag. Da der Landkreis Kulmbach kein Verkehrsunternehmen ist, kann er auch formal nicht Gesellschafter der VGN GmbH werden. Die Verkehrsunternehmen im Landkreis Kulmbach sind entweder bereits in den VGN integriert, z. B. DB Regio, OVF GmbH, oder aber werden über einen Assoziierungsvertrag in den Verbund eingebunden. Die Unternehmen müssen dem VGN aus freien Stücken beitreten, sie können nicht dazu verpflichtet werden. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15011 Ein Verbundbeitritt des Landkreises Kulmbach würde in der Form realisiert werden, dass der Landkreis Kulmbach einen formlosen Antrag an den Verbandsvorsitzenden des ZVGN mit der Bitte um Aufnahme in den Zweckverband stellt und einen zweiten (formlosen) Antrag auf Beitritt zum Grundvertrag an den Vorsitzenden des Grundvertrags-Ausschusses richtet. Die beiden Gremien entscheiden mehrheitlich (ZVGN) bzw. einstimmig (Grundvertrags-Ausschuss) über den jeweiligen Antrag. Es gibt somit keinen Rechtsanspruch des Landkreises Kulmbach auf Verbundbeitritt zum VGN. Allerdings sind die Verbundpartner der Auffassung, dass der VGN zur Gestaltung und Festigung der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN) beitragen kann und auch beitragen sollte. Alle Mitglieder des EMN sollen deshalb dem VGN beitreten können, wenn sie auch bereit sind, die damit verbundenen erweiterungsbedingten Verluste zu übernehmen. Daneben besteht unter den Verbundpartnern Einigkeit darüber, dass auch Aufgabenträger außerhalb der Metropolregion dem VGN beitreten können, wenn verkehrliche Gegebenheiten oder Notwendigkeiten dies erforderlich machen. Mit Schreiben vom 28. November 2006 hat der Landrat des Landkreises Kulmbach Interesse an einem Verbundbeitritt bekundet. Ausgehend von der oben geschilderten Selbstverpflichtung der Verbundpartner, dass jedes Mitglied der EMN dem VGN beitreten können soll, wurden im VGN in den darauffolgenden Jahren aktuelle Nachfragedaten erhoben und die zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Einführung des VGN-Tarifs von der Verbundgesellschaft ermittelt. Die Ergebnisse der umfangreichen Berechnungen wurden dem Landkreis Kulmbach im März 2013 vorgelegt. Am 12. April 2013 hat sich der Kreistag Kulmbach mit 47:0 Stimmen gegen einen Verbundbeitritt zum 1. Januar 2014 ausgesprochen. Der hauptsächliche Grund für die einstimmige Ablehnung waren die auf den Landkreis zukommenden Ausgleichsverpflichtungen für die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen nach Einführung des günstigeren VGN-Tarifs. Zu einem möglichen Verbundbeitritt gibt es zudem eine ablehnende Haltung der Stadt Kulmbach, welche keine Vorteile durch einen VGN-Beitritt sieht. Seit 2015 beabsichtigt der Landkreis Kulmbach, lediglich die Schienenstrecken im Landkreis in den VGN zu integrieren. Dieser Vorschlag findet aber keine Zustimmung der Verbundpartner des VGN, da der große Vorteil eines Verkehrsverbundes darin besteht, dass ein Fahrgast im Verbund mit einer Fahrkarte alle Verkehrsmittel benutzen kann. Über diese Haltung der Verbundpartner des VGN hat der Geschäftsführer des VGN die politischen Entscheidungsträger und die Verkehrsunternehmen in Kulmbach im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 14. April 2016 informiert. Eine Ausweitung des VGN-Tarifs auf die Schienenstrecke Bamberg – Lichtenfels – Kulmbach – Bayreuth wäre aus verkehrspolitischen Gesichtspunkten als Zwischenlösung denkbar. Die Folge einer Teilintegration wäre, dass die Fahrgäste in der Übergangsphase nur mit einem zweiten Ticket für den Stadtbus in Kulmbach weiterfahren könnten.