17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15013 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 13.12.2016 Resolution des Kreistages Kulmbach zum Regionalverkehr in der Metropolregion Nürnberg In seiner Sitzung am 28. November 2016 hat der Kreistag des Landkreises Kulmbach eine Resolution verabschiedet und beschlossen. Dabei fordert er die Staatsregierung und den Landtag auf, zeitnah und vordringlich die Voraussetzung für einen Öffentlichen Personenregionalverkehr (ÖPRV) im Bereich der Metropolregion Nürnberg zu schaffen, welcher auf den vorhandenen ÖPNV-Systemen aufbaut. Ziel ist es, das Mobilitätsbedürfnis der Menschen im Landkreis Kulmbach dahingehend zu befriedigen, dass sie mit der Schaffung eines Öffentlichen Personenregionalverkehrs (ÖPRV) besser in den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) der Metropolregion eingebunden werden, gleichzeitig die Finanzierung sowie die technische Ausstattung des ÖPRV vom Freistaat Bayern übernommen wird, da der Landkreis Kulmbach aufgrund seiner zu großen räumlichen Distanz zur Metropolregion eine vernünftige eigene finanzielle Beteiligung für einen Beitritt zum VGN nicht leisten kann. Ich frage die Staatsregierung: 1. Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Öffentlichen Personenfernverkehr noch eine weitere Verkehrsebene, den Öffentlichen Personenregionalverkehr (ÖPRV), in der Landesplanung zu etablieren? a) Wenn nein, was spricht gegen diese Einteilung? 2. Wenn der Öffentliche Personenregionalverkehr (ÖPRV) in die Landesplanung mit aufgenommen wird, wird diese Ebene dann mit Landesmitteln des Freistaats Bayern unterfüttert? a) Wenn ja, in welcher Höhe? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.01.2017 Zu 1.: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Sinn des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde in der Regel nicht übersteigt. Der Öffentliche Personennahverkehr gliedert sich in den allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Derzeit gibt es keine Pläne der Staatsregierung, neben dem Öffentlichen Personennahverkehr und dem Öffentlichen Personenfernverkehr noch eine weitere Verkehrsebene zu etablieren. Zu 1. a): Für die Einführung einer dritten Verkehrsebene besteht aus Sicht der Staatsregierung keine Veranlassung. Derzeit gibt es den vom Freistaat bestellten Schienenpersonennahverkehr und den allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehr , welcher in der Aufgabenträgerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Dies wurde in Art. 8 und Art. 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Personenverkehr in Bayern (BayÖPNVG) im Jahr 1996 festgelegt. Für den Fall, dass die Verkehrsbeziehungen des allgemeinen ÖPNV im wesentlichen Umfang über den Bereich eines ÖPNV-Aufgabenträgers hinausreichen, sehen die Art. 6 und 7 BayÖP- NVG ausreichende Instrumente vor (Abgrenzung als regionalen Nahverkehrsraum, Verkehrskooperationen im ÖPNV). Zu 2. und 2. a): Derzeit gibt es keine Pläne der Staatsregierung, eine weitere Verkehrsebene zu schaffen. Eine entsprechende zusätzliche Finanzierung ist daher ebenfalls nicht vorgesehen.