17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15016 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 13.12.2016 Forstreform 2019 Ich frage die Staatsregierung: 1. Bleibt es beim Personalabbau bis 2019 für alle Bezirke in Bayern? 2. Wie sieht die Evaluierung bis zum Jahr 2019 aus? 3. Ist für den Bezirk Unterfranken eine Sonderregelung geplant oder bereits beschlossen? a) Wenn ja, wie sieht diese aus (Details) bzw. wird sich dadurch eventuell die Personalsituation in anderen Bezirken verändern, und wenn ja, wie (Details)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.01.2017 Zu 1.: Der Stellenabbau der Bayerischen Forstverwaltung sollte der ursprünglichen Beschlusslage zufolge im Rahmen des Art. 6b des Haushaltsgesetzes (HG) bis 2019 abgeschlossen sein. Durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2016 wurde Art. 6b HG geändert und der Umsetzungszeitraum bis 2022. Der Stellenabbau erfolgt in allen Bezirken; dabei werden die aktuelle Personalsituation sowie die Möglichkeiten zum Abbau von Aufgaben berücksichtigt. Zu 2.: Die „Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald“ (Kommunalwaldpakt ) der Staatsregierung, des Bayerischen Gemeindetages und des Bayerischen Städtetages vom 8. Dezember 2011 sieht vor, dass im Jahr 2019 die Auswirkungen der Gemeinsamen Erklärung evaluiert werden. Der Kommunalwaldpakt berücksichtigt den beschlossenen Rückgang der staatlichen Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald. Nach dem Kommunalwaldpakt stellen die Kommunen die vorbildliche Bewirtschaftung in ihren Wäldern durch forstfachlich qualifiziertes Personal sicher, ob durch eigenes Personal oder Drittanbieter. Wie die Evaluierung 2019 ausgestaltet wird, ist noch nicht bestimmt. Zu 3. und 3. a): Der Rückgang der staatlichen Betriebsleitung und -ausführung und die Modalitäten dazu erstrecken sich auf ganz Bayern. Das Konzept sieht einen sozialverträglichen und begleiteten Übergang der betroffenen Kommunen in gesamt Bayern aus der staatlichen Betreuung bis 2025 vor. Wegen Einzelheiten wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer vom 2. September 2016 betreffend „Beförsterung von Körperschaftswäldern “ hingewiesen (Drs. 17/14327). Wie die Umsetzung dann konkret gestaltet werden kann, muss zeitnah geprüft werden, damit die maßgeblichen Umstände und Einflussfaktoren berücksichtigt werden können. Deshalb können heute keine detaillierten Aussagen getroffen werden.