17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15021 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2016 Aktueller Stand der Radverkehrsplanungen und Potenzial der Nutzung des Fahrrades in Bayern Der Radverkehr gewinnt seit den letzten Jahren in erheblichem Umfang an Bedeutung. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen das Fahrrad bei der täglichen Fahrt zur Arbeit , auf dem Schulweg, beim Einkaufen oder in der Freizeit. Unterstützt wird dieser Trend durch technische Innovationen wie Pedelecs und E-Bikes, die es für immer mehr Menschen in Bayern attraktiv machen, auch längere Distanzen oder Steigungsstrecken mit dem Rad zurückzulegen. Ungeachtet der insgesamt positiven Entwicklung des Radverkehrs bleiben nach wie vor viele seiner Potenziale ungenutzt. Dies betrifft besonders den Alltagsverkehr auf den Wegen zu Schule , Ausbildung, Arbeit oder zum Einkauf. Der überwiegende Teil der täglichen Fahrten im Kurzstreckenbereich wird nach wie vor mit dem Auto zurückgelegt, obwohl das Fahrrad und insbesondere auch das Pedelec erwiesenermaßen zu den schnellsten Verkehrsmitteln auf diesen Distanzen gehören. Der Förderung des Radverkehrs ist Anliegen des Nationalen Radverkehrsplanes. In Bayern fehlt bisher der lange angekündigte „Radverkehrsplan Bayern“. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Welches Leitbild liegt der Radverkehrspolitik der Staatsregierung zugrunde? a) Welche qualitativen und quantitativen Ziele hat sich die Staatsregierung für die Entwicklung des Radverkehrs in Bayern gesteckt? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Zielsetzungen zu erfüllen? c) Wie werden die radverkehrspolitische Arbeit der Staatsregierung und die damit verbundene Zielerreichung evaluiert? 2. Inwieweit wird die radverkehrspolitische Arbeit der Staatsregierung auch unter dem Aspekt der unterschiedlichen Zielgruppenerreichung evaluiert? a) Welche spezifischen Beiträge leisten die verschiedenen Ressorts der Staatsregierung zur Zielerreichung (bitte nach Ressorts und thematischen Bezügen aufschlüsseln )? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Fahrradfreundlichkeit Bayerns im Vergleich zu anderen Bundesländern (bitte Kritierien der Beurteilung nennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 3. Wie beurteilt die Staatsregierung rückblickend die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes 2002– 2012 der Bundesregierung? a) Wie beurteilt die Staatsregierung Umsetzungsstand und -perspektiven des Nationalen Radverkehrsplans 2020 der Bundesregierung? b) Wann wird der seit Frühjahr 2014 von der Staatsregierung angekündigte Radverkehrsplan Bayern vorliegen ? c) Wie wirkt sie an den radverkehrspolitischen Zielsetzungen auf Bundesebene mit? 4. Hält es die Staatsregierung für möglich, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis 2020 deutlich zu erhöhen ? a) Hält es die Staatsregierung für möglich, den Anteil des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen bis 2020 deutlich zu erhöhen? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, wie? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung das Potenzial des Radverkehrs für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes? a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über quantifizierbare Auswirkungen einer prognostizierten Zunahme des Radverkehrs u. a. auch auf die Schadstoffund Lärmemissionen vor? 6. Über welche Finanzierungswege (z. B. Radwegebau an Staatsstraßen, kommunaler Straßenbau, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Städtebauförderung, Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen Förderungen bzw. Maßnahmen in Bayern zur Verbesserung des Radverkehrs? a) Welche Finanzmittel – ggf. mit einem Anteil des Radverkehrs und ggf. inklusive darauf bezogene Einnahmen von EU oder Bund – standen für den Radverkehr jeweils über die in der vorangegangenen Frage beschriebenen verschiedenen Finanzierungswege jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 zur Verfügung? b) Welche Finanzmittel wurden jeweils abgerufen bzw. für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs verwendet? c) Welche Finanzmittel – ggf. mit einem Anteil des Radverkehrs und ggf. inklusive darauf bezogene Einnahmen von EU oder Bund – stehen für den Radverkehr jeweils über die in der vorangegangenen Frage beschriebenen verschiedenen Finanzierungswege jeweils in den Jahren 2017 ff. (voraussichtlich) zur Verfügung ? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15021 7. Wie hoch ist der Umfang der über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger für die nächsten Jahre eingeplanten/beantragten Fördermaßnahmen mit Radverkehrsbezug? a) Wie verhält sich dies zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln und zu den weiteren eingeplanten/ beantragten Maßnahmen ohne Radverkehrsbezug? b) Wie hoch waren seit 2010 (nach Jahr) bzw. sind (voraussichtlich in Zukunft) die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Maßnahmen mit Radverkehrsbezug an Bundesfernstraßen in Bayern (bitte die jeweils pro Jahr aufgewendeten Mittel nennen)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Welches Leitbild liegt der Radverkehrspolitik der Staatsregierung zugrunde? a) Welche qualitativen und quantitativen Ziele hat sich die Staatsregierung für die Entwicklung des Radverkehrs in Bayern gesteckt? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Zielsetzungen zu erfüllen? c) Wie werden die radverkehrspolitische Arbeit der Staatsregierung und die damit verbundene Zielerreichung evaluiert? Die Staatsregierung will den Radverkehr effektiv und zielgerichtet fördern. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr (Anzahl der zurückgelegten Wege) 20 Prozent betragen. Das Fahrrad soll sich als Verkehrsmittel für den Alltag etablieren, beispielsweise für die Fahrt zur Arbeit. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wird dazu das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 herausgeben. Darin wird aufgezeigt werden, welche Maßnahmen der Freistaat bereits jetzt unternimmt und in den kommenden Jahren ergreifen wird. Es gliedert sich in neun Handlungsfelder: Radverkehrsplanung und -konzeption , Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Kommunikation und Information, Fahrradtourismus und Freizeitverkehr, Elektromobilität , Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, Mobilitäts - und Verkehrserziehung und Qualitätssicherung. In den einzelnen Handlungsfeldern sind spezifische Evaluationen vorgesehen. 2. Inwieweit wird die radverkehrspolitische Arbeit der Staatsregierung auch unter dem Aspekt der unterschiedlichen Zielgruppenerreichung evaluiert? a) Welche spezifischen Beiträge leisten die verschiedenen Ressorts der Staatsregierung zur Zielerreichung (bitte nach Ressorts und thematischen Bezügen aufschlüsseln)? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Fahrradfreundlichkeit Bayerns im Vergleich zu anderen Bundesländern (bitte Kriterien der Beurteilung nennen)? Die Förderung des Radverkehrs ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Zusammenwirken von Staatsregierung , zahlreichen Verbänden, allen bayerischen Landkreisen , Städten und Gemeinden, vielen weiteren Partnern und den Bürgerinnen und Bürgern ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung des Radverkehrs in Bayern. Im Radverkehrsprogramm Bayern 2025 werden zahlreiche Maßnahmen unterschiedlicher Art vorgesehen. Damit sollen alle Zielgruppen erfasst und angesprochen werden. Die Ressorts übernehmen ihre Aufgaben in jeweils eigener Zuständigkeit für ihren Bereich, z. B. in den Schulen, bei der Umwelterziehung, bei der Verkehrssicherheit, beim Radwegebau. Eine Vergleichbarkeit der Bundesländer in Bezug auf Fahrradfreundlichkeit ist aufgrund der unterschiedlichen topografischen und strukturellen Gegebenheiten (z. B. unterschiedliche Siedlungsdichte, Stadtstaaten, Flächenstaaten) nicht gegeben. Ein Vergleich auf Bundesebene ist nicht bekannt. 3. Wie beurteilt die Staatsregierung rückblickend die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes 2002–2012 der Bundesregierung? a) Wie beurteilt die Staatsregierung Umsetzungsstand und -perspektiven des Nationalen Radverkehrsplans 2020 der Bundesregierung? b) Wann wird der seit Frühjahr 2014 von der Staatsregierung angekündigte Radverkehrsplan Bayern vorliegen? c) Wie wirkt sie an den radverkehrspolitischen Zielsetzungen auf Bundesebene mit? Die Auswertung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) ist Aufgabe der Bundesregierung. Der NRVP enthält Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen für Länder und Kommunen, abgestimmt mit zahlreichen Verbänden und Partnern. Die Staatsregierung hat diese Empfehlungen für das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 aufgegriffen und ergänzt. Die Veröffentlichung des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 ist für die erste Jahreshälfte 2017 geplant. Die Staatsregierung ist im Beirat Radverkehr vertreten, der das für den NRVP federführende Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berät, z. B. bei der Festlegung von Strategien und Schwerpunkten und der Auswahl von Fördermaßnahmen. 4. Hält es die Staatsregierung für möglich, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis 2020 deutlich zu erhöhen? a) Hält es die Staatsregierung für möglich, den Anteil des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen bis 2020 deutlich zu erhöhen? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, wie? Der Freistaat hat das Ziel, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen (Anzahl der zurückgelegten Wege) bis 2025 auf 20 Prozent zu erhöhen. In der letzten, noch aktuellen Erhebung lag er bei 10,5 Prozent. Die Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels werden im Radverkehrsprogramm Bayern 2025 dargestellt. Eine Erhöhung des Anteils des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen hält die Staatsregierung insbesondere im Drucksache 17/15021 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bereich der sogenannten KEP-Dienstleistungen (Kurier-Express -Paket-Dienstleistungen) in den Innenstädten für möglich . Derzeit kann aber noch nicht abgeschätzt werden, wie stark sich der Anteil des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen tatsächlich erhöhen lässt. Um hierzu noch weitere Erkenntnisse zu gewinnen, fördert die Oberste Baubehörde aktuell ein Pilotprojekt zu einem Mikro-Depot-Konzept auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg. Die Belieferung soll dabei durch Lastenfahrräder von zwei Mikro-Depots im Innenstadtbereich aus erfolgen. Das Projekt wird durch die Hochschule Nürnberg wissenschaftlich begleitet. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung das Potenzial des Radverkehrs für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes? a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über quantifizierbare Auswirkungen einer prognostizierten Zunahme des Radverkehrs u. a. auch auf die Schadstoff- und Lärmemissionen vor? Einer Studie des Umweltbundesamtes „Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz“ aus dem Jahr 2013 zufolge, werden bundesweit rund elf Prozent der Wege mit dem Fahrrad erledigt. Das sind jedoch nur drei Prozent aller zurückgelegten Kilometer. Besonderes Potenzial des Radverkehrs liegt bei mittleren und großen Städten im Bereich der kurzen Wege (weniger als 5 Kilometer) sowie zunehmend auch bei längeren Wegen (bis zu 15 Kilometer) bei der Nutzung von Pedelecs und E-Bikes sowohl im privaten als auch im Wirtschaftsverkehr (z. B. in Form von Lastenrädern). Unter der Annahme, dass 25 Prozent der mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) realisierten kurzen Wege (mit weniger als 5 Kilometer) auf den Radverkehr verlagert werden, würde sich die werktägliche Gesamtfahrleistung für den MIV um ein Prozent verringern. Die dadurch erzielbare Umweltentlastung schwankt je nach Kenngröße und liegt bei den Emissionen für das treibhausrelevante Klimagas CO2 und den Stickstoffoxiden bei einem Prozent sowie bei den Partikelemissionen bei zwei Prozent. Trotz der insgesamt sehr kurzen Wege im Alltag (ca. zwei Drittel aller Wege sind kürzer als 5 Kilometer) ist – bezogen auf die Gesamtfahrleistung – das Minderungspotenzial bei kurzen Wegen, auch hinsichtlich der Lärmminderung, somit eher begrenzt. Für einen intelligenten und umweltverträglichen Verkehr der Zukunft sind integrierte Lösungen notwendig. 6. Über welche Finanzierungswege (z. B. Radwegebau an Staatsstraßen, kommunaler Straßenbau, ÖPNV-Förderung, Städtebauförderung, EFRE-Förderung ) erfolgen Förderungen bzw. Maßnahmen in Bayern zur Verbesserung des Radverkehrs? a) Welche Finanzmittel – ggf. mit einem Anteil des Radverkehrs und ggf. inklusive darauf bezogene Einnahmen von EU oder Bund – standen für den Radverkehr jeweils über die in der vorangegangenen Frage beschriebenen verschiedenen Finanzierungswege jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 zur Verfügung? b) Welche Finanzmittel wurden jeweils abgerufen bzw. für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs verwendet? c) Welche Finanzmittel – ggf. mit einem Anteil des Radverkehrs und ggf. inklusive darauf bezogene Einnahmen von EU oder Bund – stehen für den Radverkehr jeweils über die in der vorangegangenen Frage beschriebenen verschiedenen Finanzierungswege jeweils in den Jahren 2017 ff. (voraussichtlich ) zur Verfügung? Fördermöglichkeiten für Radwege sind in der Förderfibel im Internetfahrradportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgezeigt. Ergänzend ist noch die Förderung für Radwege an Staatsstraßen nach Art. 13f des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zu nennen. Für Radwege an Staatsstraßen wurden bzw. sollen folgende Haushalts- bzw. Fördermittel (Mio. Euro) eingesetzt werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Staatsstraßen 10,6 9,3 8,4 8,9 9,8 9,2 rd. 7 10 10 Art. 13f FAG 31,2 10,4 5,6 8,5 16,1 11,8 rd. 8 1 1 Angaben zu den in den übrigen Förderprogrammen verfügbaren und den aus Bayern abgerufenen Finanzmitteln für den Radwegebau sind nicht möglich. Die Bayerische Bauverwaltung ist bei einigen Förderprogrammen nicht beteiligt (z.B. Bundesförderprogramm). Wenn vom Freistaat Radwege an Straßen anteilig mit dem Straßenbau gefördert werden , werden die für den Radwegebau anfallenden Förderungen nicht gesondert erfasst. Bike & Ride-Anlagen (B&R-Anlagen) werden aus dem Programmteil ÖPNV (= öffentlicher Personennahverkehr) des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) gefördert, der (abgesehen von Sondereffekten) nach Abzug der für die Linienbusförderung vorbehaltenen Mittel jährlich 46,135 Mio. Euro umfasst. Hieraus werden auch Schienenfahrzeuge sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen wie der schienen- und straßenbezogene Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Park & Ride-Anlagen, Haltestellen , Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen kofinanziert. Eine gesonderte Dotierung für Bike & Ride-Anlagen gibt es nicht, sondern die Ausgaben werden aus den genannten BayGVFG-Haushaltsmitteln bestritten. Zu den Finanzmitteln für Bike & Ride-Anlagen, die in den letzten 5 Jahren jeweils abgerufen bzw. als Maßnahme zur Verbesserung des Radverkehrs verwendet wurden, gibt folgende Tabelle Auskunft: 1 Regierungsbezirk Ort B&R-Anlage (Anzahl Stellplätze) Förderung (Euro) Oberbayern Ainring 100 39.300 Bad Aibling 54 41.850 Dachau 900 635.300 Deisenhofen 65 6.300 Dorfen 427 135.950 Fürstenfeldbruck 25 36.250 Gauting 710 1.320.000 Gilching 66 23.258 inkl. Park+ Ride (P+R) Hausham 25 6.900 Hebertshausen 28 8.250 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 140 20.000 1 Der Haushaltsansatz der Fördermittel für den Doppelhaushalt 2017/2018 beträgt 36 Mio. Euro in 2017 und 30 Mio Euro in 2018. Der auf Radwege entfallende Anteil der Fördermittel kann derzeit nicht angegeben werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15021 Regierungsbezirk Ort B&R-Anlage (Anzahl Stellplätze) Förderung (Euro) Oberbayern Holzkirchen 318 77.100 Ingolstadt 384 127.600 München Daglfing 92 25.500 München Heimeranplatz 36 10.800 München Laim 329 66.690 München Lochhausen 313 264.250 München Marienhof 62 18.600 München Moosach 331 86.500 München Neuperlach 70 3.305 München Scheidplatz 159 23.780 Oberhaching 60 6.950 Oberschleißheim 180 58.300 Ottobrunn 400 114.400 Petershausen 215 214.500 Pöcking 20 6.000 Puchheim 302 17.200 Rosenheim 760 403.700 Seefeld 250 217.800 inkl. P+R Stadt Garching b. München 346 64.500 Taufkirchen 256 84.500 Tuntenhausen/Ostermünchen 64 24.200 Übersee a. Chiemsee 84 47.500 Unterhaching 144 21.300 Unterschleißheim/ Lohof 160 66.000 Weilheim 700 3.040.000 inkl. Zentraler Omnibusbahnhof , P+R Niederbayern Plattling 130 45.100 Landshut 145 36.125 Massing 20 6.000 Wallersdorf 25 10.450 Oberpfalz Altenstadt 9 79.000 (inkl. P&R) Burgweinting 100 341.000 (inkl. P&R) Pechbrunn 20 44.000 (inkl. P&R) Postbauer-Heng 25 218.000 (inkl. P&R) Prüfening 38 152.000 (inkl. P&R) Lam 18 140.000 (inkl. P&R) Neumarkt-Pölling 40 88.000 (inkl. P&R) Roding 63 570.000 (inkl. P&R) Sünching 130 569.000 (inkl. P&R) Oberfranken Bamberg 560 222.800 Noch keine Endabrechnung Regierungsbezirk Ort B&R-Anlage (Anzahl Stellplätze) Förderung (Euro) Mittelfranken Anwanden 30 9.900 Erlangen 220 71.940 Happurg 40 13.200 Lauf-West 8 3.080 Neunkirchen a. Sand 17 2.805 Oberasbach 24 5.940 Petersaurach-Nord 30 9.900 Pommelsbrunn 30 9.900 Unterasbach 26 6.435 Unterfranken Aschaffenburg 409 Ohne Förderung Würzburg 394 Ohne Förderung Schwaben Asbach-Bäumenheim 38 168.000 Biessenhofen 58 191.000 Bobingen 204 66.000 Dasing 45 140.000 Kissing 33 9.900 Kutzenhausen 50 68.000 Röthenbach 30 198.000 Seeg 60 157.465 Senden 60 147.300 Weißenhorn 20 60.000 Darüber hinaus sind Landesmittel von einmalig 300.000 Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verstärkung der Förderung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen vorgesehen. Als Teil städtebaulicher Gesamtmaßnahmen sind im Rahmen der Städtebauförderung die Kosten für die Herstellung neuer oder die Änderung vorhandener Erschließungsanlagen förderfähig, soweit die Erschließungsmaßnahmen zur Erreichung der gemeindlichen Erneuerungsziele erforderlich und die Kosten von der Gemeinde zu tragen sind. Zu den förderfähigen Erschließungsanlagen gehören insbesondere die innerörtlichen öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen und öffentliche Parkierungsanlagen . Soweit innerörtliche Radwege und Abstellflächen für Räder hinzugerechnet werden können, sind auch diese förderfähig. Da innerörtliche Radwege und Abstellflächen für Räder Teil umfangreicher Sanierungen sind, liegen entsprechende Daten zu Fördermitteln nicht vor. Eine Erhebung müsste durch die Gemeinden durchgeführt werden und ist aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht darstellbar. Im Bereich des EFRE ist keine Förderung gegeben. Weder im Programm des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB) noch im Bereich der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ, geläufig auch als INTER- REG) ist die Förderung des Radwegebaus vorgesehen. 7. Wie hoch ist der Umfang der über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zu Straßen - und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger für die nächsten Jahre eingeplanten/ beantragten Fördermaßnahmen mit Radverkehrsbezug ? a) Wie verhält sich dies zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln und zu den weiteren eingeplanten /beantragten Maßnahmen ohne Radverkehrsbezug ? Drucksache 17/15021 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 b) Wie hoch waren seit 2010 (nach Jahr) bzw. sind (voraussichtlich in Zukunft) die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Maßnahmen mit Radverkehrsbezug an Bundesfernstraßen in Bayern (bitte die jeweils pro Jahr aufgewendeten Mittel nennen)? Für den kommunalen Straßenbau stehen Fördermittel aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und aus dem Finanzausgleichsgesetz (Art. 13c „Härtefonds“) insgesamt in folgender Höhe bereit (Mio. Euro): Jahr 2016 2017 2018 BayGVFG 143 143 141 Art. 13c FAG 45 45 45 Radwege werden häufig gemeinsam mit einem Straßenausbau hergestellt, dabei werden die Anteile des Radwegebaus statistisch nicht erfasst. Wir können deshalb die Anteile der Radwege an den ausgezahlten Fördermitteln der vergangenen Jahre nicht angeben. Aus dem Bundesfernstraßenhaushalt wurden bzw. werden für den Radwegebau an Bundesstraßen folgende Beträge (Mio. Euro) ausgegeben: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Radwege 13,2 12,0 13,0 11,2 12,2 18,1 rd. 11 rd. 16