Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2016 Veröffentlichung der Natura-2000-Managementpläne In Bayern sind die Natura-2000-Managementpläne bisher nicht öffentlich zugänglich. In der Broschüre „Natura -2000 und der Wald“ der EU-Kommission steht zu Natura- 2000-Managementplänen: Ganz besonders wichtig ist ein offener und öffentlicher Zugang zu Informationen vor allem über Erhaltungsziele, Verpflichtungen , Empfehlungen und Vereinbarungen sowohl auf Gebietsebene als auch auf nationaler/regionaler Ebene. Über die notwendigen Konsultationen hinaus sollten Waldeigentümer und -bewirtschafter über die Gründe für die gebietsbezogenen Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen in Natura-2000-Wäldern und deren Bedeutung genau informiert werden. Dafür müssen detaillierte Beschreibungen der Ziele und Maßnahmen und geeignete Informationen über den Standort der wichtigsten natürlichen Elemente und der jeweiligen Erhaltungsmaßnahmen öffentlich zugänglich sein. Anders als manche Waldbewirtschaftungspläne (die private und sensible Daten enthalten können) ist ein Managementplan für ein Natura-2000-Gebiet normalerweise öffentlich verfügbar. Ich frage die Staatsregierung: 1. Bis wann will die Staatsregierung die von der EU-Kommission für notwendig erachtete Veröffentlichung der Natura-2000-Managementpläne umsetzen? 2. Welche Vorbehalte haben bisher eine Veröffentlichung der Managementpläne verhindert? 3. a) Werden die fertigen Managementpläne dem Bundesamt für Naturschutz zeitnah zur Verfügung gestellt? b) Werden die fertigen Managementpläne den Naturschutzbeiräten zeitnah zur Verfügung gestellt? c) Wenn nein, warum nicht? 4. Wer und in welchen zeitlichen Abständen evaluiert die Wirkung der Maßnahmen der Managementpläne auf die Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes? 5. Wie wird die Umsetzung von Managementplänen vorangebracht , bei denen Handlungsbedarf aufgrund ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand der Schutzgüter besteht? 6. a) In welchen FFH-Gebieten kommen das Dreimännige Zwerglungenmoos und der Kammmolch, bei denen im Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie erhebliche Verschlechterungen festgestellt wurden, mit welchem Erhaltungszustand vor? b) Welche Maßnahmenvorschläge wurden für die beiden oben genannten Arten für welches Gebiet vorgeschlagen ? c) Welche Maßnahmen in welchen FFH-Gebieten wurden für die beiden oben genannten Arten seither umgesetzt , um dem entgegenzuwirken? 7. a) In welchen FFH-Gebieten kommt der Lebensraumtyp „alpine Flüssen mit Lavendelweide“ in wie vielen Hektaren und in welchem Erhaltungszustand vor? b) Welche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Erhaltungszustandes dieses Lebensraumtyps wurden für die einzelnen Gebiete vorgeschlagen? c) Welche Maßnahmen beim Lebensraumtyp „alpine Flüssen mit Lavendelweide“ wurden seit dem Bericht 2013 umgesetzt, um die Einstufung des Erhaltungszustandes zu verbessern (bitte konkrete Maßnahmen mit Gebiet und Landkreis benennen)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Bis wann will die Staatsregierung die von der EU- Kommission für notwendig erachtete Veröffentlichung der Natura-2000-Managementpläne umsetzen ? Die Managementpläne für Natura-2000-Gebiete werden in Bayern in einem kommunikativen und partizipativen Prozess erarbeitet. Dabei werden Eigentümer, Bewirtschafter, Nutzer sowie Verbandsvertreter und Gebietskenner einbezogen . In Auftaktveranstaltungen, am Runden Tisch sowie bei ergänzenden Begehungen vor Ort werden Maßnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten erläutert. Dieses Vorgehen trägt dem Informationsanspruch der Beteiligten Rechnung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.04.2017 17/15052 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15052 2. Welche Vorbehalte haben bisher eine Veröffentlichung der Managementpläne verhindert? Auf Basis der aktuellen Rechtslage ist eine vollumfängliche Veröffentlichung der Managementpläne der Natura- 2000-Gebiete inklusive der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, die nach geltendem Datenschutzrecht einem besonderen Schutz unterliegen, nicht ohne Weiteres möglich. Empfehlungen und Vorschläge zu Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen wären im Zusammenhang mit Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern als personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) zu werten. Eine Veröffentlichung dieser Informationen, soweit diese Grundstücke natürliche Personen betreffen, würde als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Grundstückseigentümer eine Rechtsgrundlage voraussetzen , vgl. Art. 15 Abs. 1. Nr. 1 BayDSG. Eine solche existiert im Fachrecht bisher nicht. 3. a) Werden die fertigen Managementpläne dem Bundesamt für Naturschutz zeitnah zur Verfügung gestellt ? Mit dem Bundesamt für Naturschutz besteht keine Vereinbarung zur Übergabe der Managementpläne. b) Werden die fertigen Managementpläne den Naturschutzbeiräten zeitnah zur Verfügung gestellt? Die Naturschutzbeiräte sind zur Beratung bei den Naturschutzbehörden eingerichtet. Die Managementplanung unterliegt nicht dem in § 6 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte geregelten förmlichen Mitwirkungsrecht, das unter anderem auch die Einsichtnahme in die entscheidungserheblichen Unterlagen erfasst. Unabhängig davon kann ein Naturschutzbeirat jederzeit auf eigene Initiative Diskussionen bei der von ihm beratenen Naturschutzbehörde anstoßen und die hierzu erforderlichen Informationen erhalten. c) Wenn nein, warum nicht? – Vgl. oben – 4. Wer und in welchen zeitlichen Abständen evaluiert die Wirkung der Maßnahmen der Managementpläne auf die Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes ? Die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen entsprechend der Managementpläne obliegt den unteren Naturschutzbehörden bzw. den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese finden z. B. bei vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes, bei der Umsetzung von Maßnahmen nach den Landschaftspflegeund Naturparkrichtlinien, Beratungen von Grundbesitzern sowie bei Routine-Begehungen statt. 5. Wie wird die Umsetzung von Managementplänen vorangebracht, bei denen Handlungsbedarf aufgrund ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand der Schutzgüter besteht? Bei Schutzgütern mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand kommen in erster Linie Wiederherstellungsmaßnahmen in Betracht. Die notwendigen fachlichen bzw. örtlichen Maßnahmen werden im Managementplan aufgezeigt, am Runden Tisch erörtert sowie die Umsetzungsmöglichkeiten mit den Beteiligten besprochen. Das Spektrum reicht dabei von einfachen bis zu komplexen Maßnahmen. Bei Schutzgütern , die durch Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in ihrem Erhaltungszustand zu verbessern sind, kommen Vertragsnaturschutzprogramm sowie die Fördermöglichkeiten nach Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie in Betracht. Beide Förderinstrumente werden vorrangig in Natura -2000-Gebieten angewendet. Im Jahr 2016 betrug der Förderumfang durch diese Förderinstrumente insgesamt ca. 56,5 Mio. Euro, wobei ca. die Hälfte in Natura-2000-Gebiete geflossen ist. Weiterhin bestehen Umsetzungsmöglichkeiten über Artenhilfsprogramme (z. B. zu Muschel-, Tagfalter - und Fledermausarten) und BayernNetzNatur-Projekte, das waldbauliche Förderprogramm und besondere Gemeinwohlleistungen im Staatswald, welche auch über Grenzen der Natura-2000-Gebiete hinausgehen. Mit dem europäischen Förderprogramm Life-Natur werden in der Regel größere Projekte zur Umsetzung von komplexen Maßnahmen in den Natura-2000-Gebieten vorangebracht. Die Wasserwirtschafts - und Forstverwaltung bzw. die Bayerischen Staatsforsten setzen darüber hinaus Maßnahmen im Zuge von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen um. 6. a) In welchen FFH-Gebieten kommen das Dreimännige Zwerglungenmoos und der Kammmolch, bei denen im Bericht 2013 zur Fauna-Flora- Habitat(FFH)-Richtlinie erhebliche Verschlechterungen festgestellt wurden, mit welchem Erhaltungszustand vor? Die genannten Arten kommen in folgenden FFH-Gebieten vor: Dreimänniges Zwerglungenmoos Gebiets-Nummer Erhaltungszustand 6335-306 A 7136-301 A 6937-301 B 7036-371 B 6233-371 B 5933-371 B 8426-302 B 8427-301 B Kammmolch Gebiets-Nummer Erhaltungszustand 5526-371 B 5628-301 C 5630-372 B 5631-371 B 5632-371 B 5636-302 B 5726-371 C 5728-371 B 5728-372 C 5729-301 B 5730-302 C 5731-302 C 5733-371 B 5737-371 B 5738-371 B 5824-371 C 5827-371 C 5838-302 C 5925-301 B Drucksache 17/15052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Gebiets-Nummer Erhaltungszustand 5927-372 C 5929-371 A 5934-302 B 5935-303 C 5937-301 B 6027-371 B 6028-371 C 6029-371 B 6030-303 C 6035-373 k.A. 6124-373 B 6131-371 C 6135-301 C 6137-301 B 6139-371 B 6225-372 C 6227-371 B 6230-371 B 6231-371 B 6232-301 B 6232-303 B 6235-301 B 6327-371 B 6330-371 B 6331-371 C 6335-371 A 6335-373 B 6336-301 B 6338-301 C 6434-371 B 6435-372 B 6436-371 B 6439-371 C 6527-371 A 6528-371 B 6531-371 A 6535-371 B 6538-371 B 6540-371 B 6627-301 C 6628-372 A 6628-373 B 6629-301 B 6629-371 A 6637-301 B 6734-371 B 6741-371 B 6830-371 B 6834-301 C 6841-372 A 6842-371 B 6932-301 C 6935-371 B 7029-371 C 7036-371 C 7038-371 C 7040-302 B 7042-371 B 7128-371 C 7130-301 B 7132-371 B 7132-372 B 7134-371 B Gebiets-Nummer Erhaltungszustand 7142-301 B 7229-301 B 7232-301 B 7233-371 B 7233-372 B 7233-373 B 7243-301 B 7243-302 B 7246-371 B 7246-372 B 7328-302 B 7328-303 C 7328-305 C 7329-301 B 7329-372 B 7330-301 B 7331-301 B 7346-371 B 7427-371 C 7428-301 B 7431-301 C 7431-301 C 7439-371 C 7527-371 C 7530-301 B 7535-371 B 7537-301 C 7635-301 C 7726-371 B 7736-372 B 7742-371 B 7744-371 C 7833-371 B 7837-371 B 7842-371 B 7933-371 B 7933-372 C 7934-371 B 7939-301 B 7939-371 B 8032-372 B 8033-371 B 8033-372 B 8039-371 B 8127-301 C 8131-371 B 8133-302 B 8134-371 C 8142-371 C 8143-371 B 8233-301 C 8235-301 B 8238-371 C 8239-371 B 8241-372 C 8329-301 C 8330-371 B 8331-303 C 8332-301 B 8332-372 B 8334-371 C 8334-372 B 8343-371 C 8430-303 C 8431-371 C Erläuterungen: Die Bezeichnungen der FFH-Gebiete sind unter http://www.stmuv. bayern.de/themen/naturschutz/natura2000/index_2.htm abrufbar. Erhaltungszustand der Art/Gebietsbeurteilung gesamt nach Standarddatenbogen : A: hervorragend B: gut C: signifikant Der Erhaltungszustand des Dreimännigen Lungenmooses Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15052 und des Kammmolches ist in den FFH-Gebieten insgesamt günstiger als im landesweiten Monitoring zu beurteilen. b) Welche Maßnahmenvorschläge wurden für die beiden oben genannten Arten für welches Gebiet vorgeschlagen ? c) Welche Maßnahmen in welchen FFH-Gebieten wurden für die beiden oben genannten Arten seither umgesetzt, um dem entgegenzuwirken? Dreimänniges Zwerglungenmoos Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE7136301 „Weltenburger Enge“ und „Hirschberg und Altmühlleiten “ A Zurücknahme von Haselnusssträuchern Entfernung von konkurrierenden Kräutern Bislang keine Maßnahmen umgesetzt Kammmolch Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE5630372 Rodacher Wald mit Ruhhügel B Fischereiliche Nutzung an Schutzobjekt anpassen ; Laichgewässer anlegen; Amphibiengewässer artgerecht pflegen; beschattende Ufergehölze entnehmen; Verminderung der Barrierewirkung einer Ortsverbindungsstraße durch Einbau von geeigneten Leitanlagen; Ausdehnung der Verlandungszonen auch an weiteren fischereilich intensivgenutzten Gewässern; Erhaltung und Wiederherstellung ausreichender Besonnung der Laichgewässer durch periodische Rücknahme beschattender Gehölze alle 5 bis 10 Jahre; Verbesserung des Landlebensraumes durch Anreicherung von liegendem Totholz in den Waldbeständen (Versteckplätze) sowie eine mittelfristige Umwandlung von Nadelholzreinbeständen in Laubmischbestände um die Laichgewässer (100 m). Bespannung der Teiche möglichst bereits zu Beginn der Laichzeit (März) Bislang keine Umsetzung DE5631371 Muschelkalkzug von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn v. Wald B Amphibiengewässer artgerecht pflegen; Fischbesatz entfernen; Entfernung beschattender Ufergehölze; Verbesserung der Habitatstruktur; Optimierung bestehender und Anlage weiterer Kleingewässer; Vernetzung von Lebensräumen; Erhöhung des Totholzangebots im umgebenden Landlebensraum; Vermeidung des Ablassens des Großteichs während der Laichzeit Dolinengewässer bei Ahlstadt wurde entschlammt, Fische wurden entfernt und neu bespannt, beschattende Bäume am Damm entfernt DE5632371 Östlicher Mönchrödener Forst B Amphibiengewässer artgerecht pflegen; Entfernung beschattender Ufergehölze; fischereiliche Nutzung an Schutzobjekt anpassen; Kammmolchgewässer wiederherstellen An verschiedenen Teichen wurden Landschaftspflegemaßnahmen durch den Landschaftspflegeverband bzw. Bund Naturschutz durchgeführt: • an 5 Teichen wurden 2006 an den Westseiten der Teiche die Ufergehölze auf den Stock gesetzt. Zudem wurde der Mönch instand gesetzt. 2011 erfolgten eine Teilentschlammung und die Beseitigung der Ufergehölze an allen fünf o. g. Teichen. • Ankauf des Teiches vom Bund Naturschutz mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds. Im Rahmen des ABSP-Projekts „Thanner Grund“ (ABSP = Arten- und Biotopschutzprogramm ) wurden der Teich entlandet, der Mönch erneuert und der Teich neu bespannt. • Bei 2 Teichen wurden 2005/2006 die kleineren Teiche durch Entfernung des Erlen-Eschen-Aufwuchses freigestellt. • 2006 wurde ein Kleinstgewässer neu geschaffen. Drucksache 17/15052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE5729301 Reutsee B Anlage von Laichgewässern, vordringende Sukzession entfernen, Anpassung des Wassereinstaus, nur extensive fischereiliche Nutzung, Anlage von Trittsteingewässern Regulierbare Abflusseinrichtung vorhanden , sodass Wassereinstau angepasst werden kann. DE5731302 Veste Coburg, Bausenberger und Callenberger Forst C Fischereiliche Nutzung an Schutzobjekt anpassen Wünschenswerte Maßnahmen: Fischfreihaltung des neu angelegten Gewässers Nr. 6 Neuanlage von Stillgewässern Fortführung der bisherigen, möglichst naturnahen Waldbewirtschaftung Nahezu gesamte Teichkette im Callenberger Fosrt wurde ins Teich-VNP (VNP = Vertragsnaturschutzprogramm) überführt Teich im Hambachgrund wurde ausgebaggert und lichtgestellt DE5733371 Steinach- und Föritztal und Rodach von Fürth a. B. bis Marktzeuln B Erhaltung Laichplatzqualität durch Teilentlandung , Entschlammung, z. T. Entfernung Ufergehölze Bbislang keine Umsetzung DE5737371 Woja- und Haidleite B Fischbesatz entfernen; Überwachung des Fischbestandes; Winterquartiere erhalten und optimieren; Amphibiengewässer pflegen; beschattende Ufergehölze entnehmen; Verlagerung eines Totholzlagers in Teichnähe nach Westen; Laichgewässer anlegen Entfernung des Fischbestands wurde z.T. bereits durchgeführt, z.T. wurden die Ufer freigestellt DE5838302 Eger- und Röslautal C • Teilentlandung (v. a. im Nordwesten des Scheitelteichs) und Entschlammung zur Wiederherstellung einer ausreichenden Wasserqualität, wobei jedoch die im Süden des Scheitelteiches befindliche Röhrichtzone erhalten bleiben soll. • Wiederherstellung einer vielfältigen Unterwasservegetation als Laichsubstrat, durch Entschlammung und Schaffung von tieferen Bereichen, sodass Unterwasservegetation wurzeln und überwintern kann. • Erhaltung eines ungestörten Verbundes zwischen Laichgewässer und Landlebensraum • Erhaltung eines strukturreichen Umfeldes aus Feuchtlebensräumen rund um das Laichgewässer • Verringerung des Sediment-Eintrages (von der im Westen angrenzenden Tongrube) • Die Teiche südlich des Scheitelteichs sollten in das VNP aufgenommen werden, um dort eine extensive Teichnutzung zu sichern. Maßnahmenumsetzung demnächst geplant, nachdem der Scheitelteich und das Umfeld zu 100 % dem Naturschutz zur Verfügung steht (grenzüberschreitendes Projekt im Grünen Band mit Tschechien, Ankauf) DE5934302 Feuchtgebiete im Limmersdorfer Forst B • Wiederherstellung nutzungsfreier Laichgewässer durch Auflassung bzw. Extensivierung einzelner fischereiwirtschaftlich genutzter Gewässer (Entfernen von Fischbesatz), insbesondere in der Teichgruppe (Amosweiher ) entlang des Hohenweihergrabens • Neuanlage von habitatgerechten Laichgewässern im Bereich der Gehölzbestände und Schilfgürtel um das letzte bestehende Laichgewässer • Pflege der potenziellen Laichgewässer im Zentrum des Rottelbachtals, insbesondere durch Rücknahme beschattender Gehölze am Gewässerrand (Ziel: erhöhte Lichtzufuhr) und durch Abflachung des Gewässerrandes, um eine Ausdehnung der Verlandungszone zu ermöglichen Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen • Ausdehnung der Verlandungszonen • Erhaltung und Wiederherstellung ausreichender Besonnung der Laichgewässer durch periodische Rücknahme beschattender Gehölze Die Neuanlage eines habitatgerechten Laichgewässers im Bereich der Gehölzbestände und Schilfgürtel um das letzte bestehende Laichgewässer wurde im Jahr 2016 durchgeführt DE6124373 Zellinger Gemeindewald B Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der naturnahen Behandlung, Pflege der Laichgewässer , Rücknahme des beschattenden Douglasienbestands, Schaffen von Versteckmöglichkeiten , Kontrolle des Fischbesatzes In der Nähe des Poppengrundes wurde ein neuer Tümpel, der als Habitat für den Kammmolch geeignet ist, geschaffen . Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15052 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE6131371 Regnitz, Stocksee und Sandgebiete von Neuses bis Hallstadt C Erhaltung des störungsfreien Verbundes des Stocksees mit dem Hauptsmoorwald durch Tolerieren der derzeitigen engmaschigen Vernetzung der Habitatstrukturen. Wiederherstellung einer typischen und artenreichen Gewässervegetation am Südufer des Stocksees. Der Besatz des Stocksees mit Raubfischen muss so gering wie möglich gehalten werden Erhaltung der Verbundsituation gewährleistet durch Einstauung der benachbarten Hauptsmoorfläche als Nationales Naturerbe, Auflichtung durch Bundesforst DE6135301 Naturschutzgebiet „Craimoosweiher “ C • Schaffung neuer Flachwasserbereiche am Ufer des Craimoosweihers. Insbesondere für den Kammmolch ist eine weitere Uferstrukturierung am Craimoosweiher angebracht . Durch einen Bagger sollen weitere Flachwasserbereiche im Röhrichtbereich geschaffen werden. • Gleichzeitig sollen dabei kleine fischfreie Tümpel entstehen, welche für Libellen und Amphibien wie den Moorfrosch wichtige Biotope darstellen. • Erhalt der ausgeprägten Unterwasservegetation als Deckung und Laichsubstrat Bislang keine Umsetzung DE6227371 Sandgebiete bei Schwarzach , Klein- und Großlangheim B Auslichten des Gehölzaufwuchses, Schaffung von offenen Wasserflächen, Entbuschungen, Erhalt von Stillgewässern Beschattende Gehölze an Ufern wurden entfernt, 50 Tümpel neu angelegt bzw. aktiviert, vorhandene Stillgewässer werden durch Pflegemaßnahmen erhalten, dauerhafte Beweidung DE6231371 Waldgebiet Untere Mark B Amphibiengewässer artgerecht pflegen; (5 Gewässer). Dies beinhaltet hier insbesondere die Schaffung kleinräumiger Flachwasser- und Uferzonen Beschattende Ufergehölze entnehmen; bei drei Gewässern gefällte Bäume aus dem Wasser entnehmen Günstig sind halb offene Strukturen mit kleinräumigem Wechsel von Licht und Schatten Fischereiliche Nutzung an Schutzobjekt anpassen bei drei Gewässern Erhalt/Förderung submerser Vegetation sowie der Ufervegetation (Röhrichte /Seggenriede) bei drei Gewässern Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen Amphibiengewässer artgerecht pflegen; teilweise Entkrautung/Entlandung (zwei Gewässer) beschattende Ufergehölze unregelmäßig durchforstungsartig entnehmen (7 Gewässer) Fischereiliche Nutzung an Schutzobjekt anpassen (7 Gewässer) Erhalt/Förderung submerser Vegetation sowie der Ufervegetation (Röhrichte /Seggenriede); (8 Gewässer) Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: Fortführen der naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der artspezifischen Erhaltungsziele Amphibiengewässer artgerecht pflegen Beschattende Ufergehölze entnehmen Hinweis: - zusätzliches Feuchtbiotop in Abt. Markwiese geschaffen (Bayerische Staatsforsten – BaySF; Förderung über besondere Gemeinwohlleistungen – bGWL) - Lage: Nähe der Willsersdorfer Teiche DE6232301 Lias-Grube bei Unterstürmig B Entfernung/ Verringerung des Fischbestands bislang keine Umsetzung DE6232303 Örtlbergweiher mit Örtlberg B Erhalt des LRT 3150 und der Fortpflanzungshabitate des Kammmolches –- Weiterführen der extensiven Teichwirtschaft Erhalt der nährstoffreichen Stillgewässer und der Fortpflanzunghabitate des Kammmolches – Teiche nach Naturschutz-Grundsätzen bewirtschaften und pflegen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: Erhalt des LRT 3150 und der Fortpflanzungshabitate des Kammmolches Hinweis zu Umsetzungsmaßnahme bei Teich des Bund Naturschutz (47B): - Weiterführung der extensiven Teichwirtschaft - Förderung über VNP - Wiederherstellung des Neuweihers als Potenzialfläche für den Kammmolch (Lage NO; Wald BaySF): - Gestaltung des Nordufers als Flachwasserzone mit möglichem Schilfgürtel - einzelstammweise Auflichtung des Nordufers zur Besonnung der Flachwasserzone - Förderung über bGWL Drucksache 17/15052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE6235301 Naturschutzgebiet „Grubenfelder Leonie“ B Erhaltung von pflanzenreichen, tieferen Kammmolch-Gewässern ohne Fischbesatz Gewässer werden erhalten, Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich DE6327371 Vorderer Steigerwald mit Schwanberg B Nachweise in 25 Gewässern oder Gewässerkomplexen . Unbedingter Erhalt der bestehenden Nachweisgewässer. Fortführung der Mittelwaldbewirtschaftung, um die gute Besonnungssituation der Gewässer zu erhalten. Anlage von Kleingewässern in besonnter Lage (z. B. in frischen Mittelwaldhieben oder entlang von besonnten Waldwegen), insbesondere auch in geringer Entfernung (< 500 m) zu bestehenden Laichgewässern zur Verbesserung der Gewässerverfügbarkeit (Laichgewässerkomplexe). Erhaltung der Gewässerdynamik durch regelmäßiges Entlanden der Gewässer, je nach Produktivität der Gewässervegetation alle 3–10 Jahre. Extensivierung/Aufgabe der fischereilichen Nutzung. Einzelmaßnahmen wie vorgesehen in notwendigem Umfang DE6330371 Moorweiher im Aischgrund und in der Grethelmark B • Nutzungsextensivierung, v. a. Verzicht auf hohe Besatzstärke und Raubfische wie Zander und Hecht • Verzicht auf Sömmerung • Erhalt von Verlandungszonen und Wasservegetation • Verzicht auf Kalkung im Frühjahr Einzelmaßnahmen wie vorgesehen in notwendigem Umfang DE6331371 Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Mohrhof C • Nutzungsextensivierung, v. a. Verzicht auf hohe Besatzstärke und Raubfische wie Zander und Hecht • Verzicht auf Sömmerung • Erhalt von Verlandungszonen und Wasservegetation • Verzicht auf Kalkung im Frühjahr Einzelmaßnahmen wie vorgesehen in notwendigem Umfang DE6335371 Pegnitz zwischen Michelfeld und Hersbruck A Raubfischbestand reduzieren. Kammerweiher und Hasensee abgefischt DE6335373 Sandgrube und Teiche südlich Auerbach i. d. Opf. B Wasserstand sichern; sukzessive Teilentlandung der stark verwachsenen Gewässer; Entbuschung; Gehölze auslichten/entfernen; gehölzfrei halten, Jungwuchs auslichten; Wegdurchfahrt stilllegen; Gehölz erhalten, Strukturreichtum fördern 2009 Pflegemaßnahmen durch Landschaftspflegeverband DE6434371 Feuchtgebiete im Pegnitztal bei Reichenschwand B Mondweiher fischfrei halten, Neuanlage von Laichgewässern, Entbuschung Umfeld jetziger Laichgewässer Entbuschung DE6435372 Teich östlich Oberreinbach B Extensive Teichnutzung oder Auflassung; sukzessive Teilentlandung im Spätherbst; Ufergehölz auslichten/auf Stock setzen; Auflassen der Forellenteiche, Wasserhaushalt wiederherstellen; Erhalt von feuchten Laubwäldern mit Sumpfstellen, einzelstammweise Nutzung; Erhalt der Waldflächen, Strukturreichtum fördern Keine, da kein Zugriff wegen Privateigentümer DE6436371 Wiesen und Sandgrube bei Gaßenhof B Erhalt Tümpel, sukzessive Teilentlandung stark verwachsener Gewässer; Geländemodellierung : Partielles Abschieben von Oberboden , Neuanlage von flachen Kleingewässern im Spätherbst; Gehölze auslichten/entfernen ; Schließen von Entwässerungsrinnen; mMechanisches Entfernen von wuchernden Neophyten; Absperrung des südwestlichen Grubenrands; extensive Wiesennutzung Auslichtungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren vorgenommen DE6527371 Endseer Berg A Erhaltung von Gewässern aller Art,– Neuanlage von ephemeren Kleingewässern und regelmäßige Pflege (Entlandung) dieser Gewässer. – Fischbesatz gefährdet den Kammmolch und ist daher auszuschließen. Neuanlage im Rahmen des Steinbruchbetriebes Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15052 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE6528371 Anstieg der Frankenhöhe östlich der A 7 B Aufgabe der teichwirtschaftlichen Nutzung möglichst vieler Teiche im öffentlichen Eigentum, regelmäßiges Entfernen von unerwünschtem Fischbesatz. Als Verstecke geeignete Habitatrequisiten (Steine, Totholz , Wurzelstöcke) sollten im Bestand und insbesondere in Ufernähe belassen werden. Regelmäßige Neuanlage und Entlandung (Rotationsprinzip) von Kleingewässern. Regelmäßige Freistellung geeigneter Kleingewässer und Flachufer. Umsetzung im Rahmen von Ausgleich und Ersatz (A+E), Pflege Truppenübungsplatz DE6531371 Weiherkette nördlich Weinzierlein A Maßnahmen sind auf jeden der 6 Teiche gezielt auf Kammmolch ausgerichtet, reicht von Verbesserung des Wasserregimes über Gehölzentnahmen und Strukturverbesserungen Umsetzung der Maßnahmen läuft DE6535371 Wälder im Oberpfälzer Jura B Erhalt der umgebenden Feuchtwiese in der jetzigen Ausprägung, Schaffung von Laichgewässern in der Umgebung bislang keine Umsetzung DE6538371 Amphibien-Lebensräume um Etsdorf B Übergeordnete Maßnahmen: Gebietsübergreifende Schutzkonzeption zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Kammmolchpopulation in und zwischen den Teilgebieten sowie deren Umfeld: Kartierung potenzieller Vorkommen in allen Gewässern zwischen den Teilgebieten und deren Umfeld; Erstellen von Bewirtschaftungskonzepten für tatsächliche und potenzielle Laichgewässer in Abstimmung mit den Teichbesitzern/-nutzern; Monitoring des Fortpflanzungserfolgs. Daneben: Freistellung und Sanierung der Gewässer in der Tf.01; Bewirtschaftungskonzept für alle Teiche der Tf. 03 – im Optimalfall sollte der Teich mit dem aktuellen Kammmolchnachweis aus der Nutzung genommen werden. Alternativ sollte er nur zur Aufzucht von Karpfen-/Schleienbrütlingen genutzt werden. Ein spätes Bespannen des Teiches (April) ist dabei von Vorteil. Teilfläche 03: 2009 erfolgte Beratung im Hinblick auf Vertragsabschluss (VNP) DE6628372 Kammmolch-Habitate um Eichelberg und Fichtholz bei Colmberg A Erhaltung, Pflege und Optimierung der Gewässer (Vertiefungen, Vergrößerungen, Uferabflachungen, Entlandungen, Entfernung beschattender Ufergehölze, Entfernung von Fischbesatz) Neuanlage von Gewässern Umsetzung der Maßnahmen läuft DE6628373 Tierweiher bei Hinterholz und Weiher am Aubühl B Erhaltung, Pflege und Optimierung der Gewässer (Vertiefungen, Vergrößerungen, Uferabflachungen, Entlandungen, Entfernung beschattender Ufergehölze, Entfernung von Fischbesatz Neuanlage von Gewässern Umsetzung der Maßnahmen läuft DE6629371 Sonnensee und Birkenfelser Forst B Erhaltung, Pflege und Optimierung der Gewässer (Vertiefungen, Vergrößerungen, Uferabflachungen, Entlandungen, Entfernung beschattender Ufergehölze, Entfernung von Fischbesatz), Neuanlage von Gewässern Anlage Laichgewässer, Auflichtungen zur Verbesserung Sonneneinstrahlung, DE6637301 Naturschutzgebiet „Unteres Pfistertal nördlich Vilshofen“ B Erhaltung/Wiederherstellung der Vorkommen von Gelbbauchunke und Kammmolch durch Wiederherstellung und Vergrößerung von Amphibiengewässern im Zentralbereich. Gewässer werden durch Ausbaggern erhalten DE6734371 Binnendünen und Albtrauf bei Neumarkt B Erhaltung der tieferen vegetationsreichen Kleingewässer; Anlage perennierender Kleingewässer Winter 2016/17 Rücknahme Gehölzsukzession im Bereich der Feuchtlebensräume DE6830371 Obere Altmühl mit Brunst- Schwaigau und Wiesmet B Neuanlage naturnaher, besonnter Flachgewässer mit Submersvegetation (möglichst bis ca. 1 m tief) an ausgewählten Feuchtstandorten im Umfeld aktueller und früherer Kammmolch -Vorkommen, inkl. nötigenfalls Extensivierung des umgebenden Landhabitates (insbes. Gehölzbestände und Feuchtwiesen). Verzicht auf Fischbesatz, bestenfalls sehr extensive Nutzung. Wiederherstellung offener Wasserflächen in verlandeten potenziellen Laichgewässern als naturnahes, besonntes Kleingewässer mit Submersvegetation. Bei Anlage von Flachmulden sind auch tiefere dabei, die kammmolchgeeignet sind, auf Art abgezielte Pflege im Heggraben Drucksache 17/15052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE6842371 Sandgrube bei Schachendorf B Gewässermulden erhalten und optimieren (Freistellung, Entfernen von Unrat, Gestaltung eines Kleingewässersystems aus perennierenden bis ephemeren, tieferen Gewässern); vorausgehend: Elektrobefischung der Stillgewässer ; Hieb der Ufergehölze im „Mittelteil“ der Sandgrube. Die Freistellung muss dauerhaft erfolgen (Rodung). Aufkommende Gehölze müssen periodisch immer wieder entfernt werden. Hieb v. a. am Südufer (Ausnahme „Weiher mit Insel“, dort Gehölzabschirmung erhalten); Waldumbau in lichte standortheimische (Kiefernwald)Bestände, Anlage von besonnten Kleingewässern; Einbau fester Leit- und Querungshilfen für Amphibien Seit 1990 ff. Ankauf, Aufwertung (Reliefmodellierung , Laichgewässer anlegen etc.) und Pflege der Flurstücke 258, 278, 267, 256, 250, Gemarkung Schachendorf (5098), durch den Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. bzw. durch die Kreisgruppe des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. DE7029371 Wörnitztal C Gezielte Habitatoptimierung für den Kammmolch (z. B. Besonnung, Steuerung Fischbesatz ) Umsetzung gezielter Maßnahmen bereits seit Jahren DE7132372 Galgenberg und Schutterquelle B Aufweitung und leichte Vertiefung des von Norden her in die Schutterquelle einmündenden Teilstückes des Johannisgrabens, bzw. Kammmolchgerechte Gestaltung des Umleitungsgraben, Aufstellen einer Informationstafel Bislang keine Umsetzung DE7229301 Abbaustelle bei Oberringingen , Teich b. Sternbach , Prälatenweiher B Abfischen des Weihers (Raubfische), Anlage von Laichgewässern, schonendes Entkrauten Erste Maßnahmen ergriffen DE7233371 Amphibienhabitate um Neuburg B a) Uferbereiche des Sees in der Kreidegrube Galgenberg auslichten: (Reduktion des Bestandes um ca. 50 %); b) Auslichtung Uferbereiche, Umbau von Nadel- Laub-Mischwald, Reduktion Entenbestand ; c) Vernetzung d. Gew.-Lebensräume, Auslichtung , Entfernung d. Entenhäuschens, Unterlassung v. Fischbesatz a) Uferbereich in Teilbereichen ausgelichtet b) Umbau der Nadel-Laub-Mischwaldes wird laufend fortgeführt (durch sukzesssive Entnahme der Fichte); das Anfüttern der Enten wurde eingestellt, der Entenbestand wurde reduziert (bei den Begängen wurden keine Enten gesichtet) c) Vernetzung d. Lebensräume durch Anlage von kleinen Tümpeln; Entenhäuschen wurde entfernt; soweit erkennbar, kein Fischbesatz DE7233373 Donaumoosbäche, Zucheringer Wörth und Brucker Forst B Freistellung v. stark eingewachsenen Laichgew ., behutsame, abschnittsweise Entlandung v. Gewässern, Entfernung v. Fischbesatz, ggf. Anlage neuer Laichgewässer Die stark eingewachsenen Laichgewässer wurden schon von drei bis vier Jahren v.a. auf der Südseite freigestellt DE7243301 Untere Isar zwischen Landau und Plattling B Erhaltung Laichgewässer Müllentfernung Vernetzung der Laichgewässer Bislang keine Maßnahmen umgesetzt DE7246372 Sand- und Lehmgrube Loizersdorf B Anlage von Kleingewässern Freihalten von Fischen Anlage von Kleingewässern, Verzicht auf restlichen Lehmabbau DE7328302 Steinbruch nördlich Bergheim B Dieses Gewässer ist derzeit in einem Optimalzustand . Es sind lediglich von Zeit zu Zeit Gehölze zurückzuschneiden, um ein zu starkes Zuwachsen zu verhindern. Maßnahmen werden umgesetzt DE7328303 Dattenhauser Ried C Schaffung mehrerer kleiner Weiher, Zulassen von Sukzession, Erhaltung von Weidengebüschen Allgemeine Vernässungsmaßnahmen im Rahmen des Klimaprogramms Bayern (KLIP 2020) DE7328305 Wittislinger Ried C Sukzessive Schaffung neuer Kleingewässer Hydrologische Sanierung geplant, Pflegemaßnahmen des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) und BUND Naturschutz (Schaffung von Kleingewässern) DE7329372 Jurawälder nördlich Höchstädt B Gewässeroptimierung, Neuanlage, Entbuschung , Abfischen Gewässeroptimierung, Entbuschung DE7346371 Ehemaliges Kiesgrubengelände nördlich Hellersberg B Teilentlandung von Kleingewässern Neuanlage von Kleingewässern Rohbodenschaffung Bislang keine Maßnahmen umgesetzt DE7439371 Leiten der Unteren Isar C Fischereiliche Nutzung beschränken Laichgewässer pflegen Ufergehölze entnehmen Laichgewässer anlegen Ufergehölze entnehmen, fischereiliche Nutzung beschränken, Laichgewässer pflegen/entlanden, neue Laichgewässer anlegen; guter Umsetzungsstand Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15052 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Erhaltungs - zustand Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 6 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 6 c) DE7530301 Lützelburger Lehmgrube B Regelmäßige Entlandung der Gewässer, Entbuschung, Gewässeroptimierung regelmäßige Pflege im Sinne des Managementplans DE7535371 Kammmolch-Habitate im Kranzberger Forst B Totholz erhöhen, Gehölz i. Ufernähe auslichten , Amphibiengew. artgerecht pflegen, Laichgewässer in d. Nähe anlegen, Öffentlichkeitsarbeit : aufklären üb. Folgen v. Fischbesatz Fortführung naturnahe Behandlung, Totholzanteil erhöhen, Gewässer pflegen, Laichgewässer anlegen, Ufergehölze entnehmen DE7537301 Isarauen von Unterföhring bis Landshut C Notwendige Erhaltungsmaßnahmen • Erhalt und Förderung strukturreicher Offenlandbereiche (Wiesen, Brennen, Lichtungen, Teile der alten Dämme, ehemalige Abbaugebiete , Waldränder und Gewässerufer) • Pflegeeingriffe sind nur zum gezielten Erhalt wichtiger Laichgewässer bzw. Teilpopulationen und zum Erhalt sonniger Gewässer(teile), offener und halboffener Landlebensräume vorzunehmen • Zur Stützung der kleinen Populationen ist es erforderlich, geeignete Laichgewässer neu zu schaffen bzw. bestehende, nicht geeignete Gewässer entsprechend zu entwickeln. Ein System unterschiedlicher geeigneter Gewässer sollte entlang der vorhandenen Auerinnensysteme aufgebaut und bestehende Gewässer im Umfeld von bekannten Laichgewässern optimiert werden. Die Gewässer sollten maximal 400 Meter von einem Vorkommen entfernt liegen. Darunter sollten auch temporäre Gewässer sein. Die Gewässer müssen zumindest teilweise (mindestens 30 % bis 50 %) besonnt sein. Laichgewässer angelegt, teilw. Ufergehölze entnommen DE7726371 Untere Illerauen B Gewässeroptimierung, Neuanlage, Entbuschung Bislang keine Umsetzung DE7833371 Moore und Buchenwälder zwischen Etterschlag und Fürstenfeldbruck B Vertiefung des Gewässers Nr.14, Entnahme von beschattenden Ufergehölzen am Gewässer Nr. 14, Neuanlage von Laichgew. zur Verbesserung der Verbundsituation Alle Maßnahmen wurden umgesetzt DE7837371 Ebersberger und Großhaager Forst B Verschattende Vegetation entfernen, Laichgew . Anlegen, Öffentlichkeitsarbeit, Fischbesatz entfernen etc. Anlage von 2 Feuchtbiotopen DE7934371 Moore und Wälder der Endmoräne bei Starnberg B Freistellung v. stark eingewachsenen Laichgew ., behutsame, abschnittsweise Entlandung v. Gewässern, Entfernung v. Fischbesatz, ggf. Anlage neuer Laichgew. Bislang keine Umsetzung DE8032372 Moore und Wälder westlich Dießen B Entlandung, Optimierung d. Amphibiengewässers , Auslichtung, Entfernung d. Krebsscherenbesatzes , Vernetzung d. Laichhabitate, Entfernung Fischbesatz etc. Bislang keine Umsetzung DE8238371 Innauwald bei Neubeuern und Pionierübungsplatz Nussdorf C Zum Teil massives Ausholzen der Uferbereiche , Entschlammung, Ausschieben bestehender Lachensysteme in mehrjährigem Abstand Bislang keine Umsetzung DE8343371 Moore und Extensivwiesen bei Berchtesgaden C Hanottenweiher: Auslichtung, Entschlammung , Eggler Lacke: keine Maßnahmen, Bislang keine Umsetzung 7. a) In welchen FFH-Gebieten kommt der Lebensraumtyp „alpine Flüssen mit Lavendelweide“ in wie vielen Hektaren und in welchem Erhaltungszustand vor? Gebiets-Nr. Gebiets-Name Quelle für Flächengröße Erhaltungszustand nach SDB DE7537301 Isarauen von Unterföhring bis Landshut MP k.A. DE7631372 Lech zwischen Landsberg und Königsbrunn mit Auen und Leite SDB B DE7939301 Innauen und Leitenwälder SDB B DE8034371 Oberes Isartal MP B DE8131371 Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten SDB C DE8234372 Loisach SDB C DE8237371 Leitzachtal SDB A DE8239372 Geigelstein und Achentaldurchbruch SDB B DE8241372 Östliche Chiemgauer Alpen SDB B DE8331302 Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet „Ammersee-Südufer“ SDB B DE8332371 Moore im Oberen Ammertal SDB B Drucksache 17/15052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 DE8336371 Mangfallgebirge MP A DE8342301 Nationalpark Berchtesgaden SDB B DE8342302 Naturschutzgebiete „Aschau“, „Schwarzbach“ und „Schwimmendes Moos“ SDB B DE8431371 Ammergebirge MP A DE8432301 Loisachtal zwischen Farchant und Eschenlohe SDB B DE8433301 Karwendel mit Isar MP B DE8433371 Estergebirge MP A DE8434372 Jachenau und Extensivwiesen bei Fleck SDB B DE8532371 Wettersteingebirge SDB A DE7631371 Lechauen zwischen Königsbrunn und Augsburg SDB B DE8329301 Wertachdurchbruch SDB B DE8330303 Unterer Halblech SDB B DE8331303 Trauchberger Ach, Moore und Wälder am Nordrand des Ammergebirges SDB C DE8426301 Oberes Weißachtal mit Lanzen-, Katzen- und Mittelbach MP B DE8426302 Nagelfluhkette Hochgrat-Steineberg SDB B DE8429303 Kienberg mit Magerrasen im Tal der Steinacher Achen SDB B DE8430303 Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher und Lechtal SDB B DE8526301 Wildflußsystem Bolgenach SDB B DE8528301 Allgäuer Hochalpen MP A MP: Entwurf Managementplan; SDB: Standarddatenbogen; Abkürzungen Erhaltungszustand des Lebensraumtyps/Gebietsbeurteilung gesamt: A: sehr hoch B: hoch C: mittel b) Welche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Erhaltungszustandes dieses Lebensraumtyps wurden für die einzelnen Gebiete vorgeschlagen? c) Welche Maßnahmen beim Lebensraumtyp „alpine Flüssen mit Lavendelweide“ wurden seit dem Bericht 2013 umgesetzt, um die Einstufung des Erhaltungszustandes zu verbessern (bitte konkrete Maßnahmen mit Gebiet und Landkreis benennen)? Gebiets-Nr. Gebiets-Name Landkreis Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 7 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 7 c) DE8430303 Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher- und Lechtal OAL Maßnahmen zur Dynamisierung des Lechs Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen durch Wasserwirtschaftsamt (WWA) wie Altarmreaktivierung und Förderung der Seitenerosion Anreißen von Uferrehnen und Buchten, Anlegen von Seitengerinnen, Einbau von strukturverbessernden Maßnahmen, um die gewässermorphologischen Entwicklungen des Lechs Fkm 167,0–168,5 zu fördern, seit Öffnen des österreichischen Sohlgurts 2008 gelangt jährlich ca. 20.000 m³ gröberes Geschiebe in den deutschen Lech. DE7537301 Isarauen von Unterföhring bis Landshut Stadt München , M, FS, ED, LA Der Lebensraumtyp konnte im derzeitigen Zustand der Isar nicht nachgewiesen werden, Eine Verbesserung der Geschiebe - und Abflussdynamik könnte den Lebensraumtyp wieder herstellen. Es ist beabsichtigt, den Lebensraumtyp Alpine Fließgewässer durch geeignete Maßnahmen der Standortverbesserung wiederherzustellen. Notwendige Maßnahmen: Sicherung der Flusssohle gegen weitere Eintiefungen durch den Bau von Sohlgleiten im Bereich zwischen Achering und Freising; sofern fachlich notwendig, auch in anderen Abschnitten, Förderung eigendynamischer Prozesse durch Entnahme von Uferverbauungen bzw. Zulassen von Uferanbrüchen und Eigenentwicklung, Aktivierung der Geschiebedurchgängigkeit an den noch vorhandenen Querbauwerken , Umbau der restlichen Sohlabstürze, Maßnahmen zur Strukturverbesserung und Zulassen morphologischer Entwicklung im Gewässerbett Anbindung von Seitengewässern Erhalt und Sicherung von Überschwemmungsgebieten, Förderung des Ausuferungsvermögens Struktur- und standortfördernde Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung (Umsetzung erfolgt): Entfernung Uferversteinung und Zulassung eigendynamischer Entwicklungen auf insgesamt ca. 6.000 m Länge , verteilt auf Einzelmaßnahmen zwischen Moosburg und Garching. Einbau eines Teils der Uferversteinung als Strukturelemente ins Gewässer. Dynamisierungsmaßnahmen Bruckberg/Volkmannsdorf mit eigendynamischer Bett- und Uferentwicklung Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15052 Gebiets-Nr. Gebiets-Name Landkreis Maßnahmenvorschläge nach FFH-Managementplan (zu Frage 7 b) Maßnahmenumsetzung (zu Frage 7 c) DE8034371 Oberes Isartal GAP, TÖL (Managementplan noch nicht fertiggestellt) Struktur- und standortfördernde Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung : Obere Isar bei Wallgau/Krün: Umsetzung von Dynamisierungsmaßnahmen Unterhalb des Sylvensteinspeichers: Maßnahmen der Remobilisierung von Kiesinseln an verschiedenen Stellen, vereinzelte Geschiebeumsetzungen aus dem Sylvensteinspeicher , Umsetzung des Geschiebes an den Wehranlagen Tölz und Icking Fortlaufend Strukturverbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung von Uferschutzbauten DE7631371 Lechauen zwischen Königsbrunn und Augsburg A (Managementplan noch nicht fertiggestellt) Struktur- und standortfördernde Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung : Im Abschnitt zwischen Staustufe 23 und Hochablass, Flusskilometer (Fl-km) 56,795–46,95, wurden seit dem Jahr 2011 rund 50.000 Tonnen Kies als Geschiebezugabe in den Lech eingebracht. Zwei größere Zugaben erfolgten Anfang 2013 und Anfang 2014 direkt im Unterwasser der Staustufe 23, wobei ein Teil der Geschiebezugabe von 2014 aufgrund fehlender Hochwasserereignisse bisher vom Lech nicht aktiviert wurde und sich noch im Flussbett an der Eingabestelle befindet. DE8329301 Wertachdurchbruch OAL (Managementplan noch nicht fertiggestellt) Struktur- und standortfördernde Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung : Seit 2013 Geschiebezugabe von insgesamt 1.260 m³ an Fl-km 122,1 DE8330303 Unterer Halblech OAL (Managementplan noch nicht fertiggestellt) Struktur- und standortfördernde Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung : 11.2016: 2.000 m³ Kiesentnahme zur gewässermorphologischen Entwicklung