17. Wahlperiode 23.03.2017 17/15066 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 29.11.2016 Messenger-Dienste für die Bayerische Polizei Die Polizei in Hessen will ihre Einsatzkräfte in Zukunft mit sicheren Messenger-Diensten ausstatten. Die schnelle und sichere Übermittlung von Bildmaterial hat bei Ermittlungen und Fahndungen eine besondere Bedeutung. Aus Sicherheitsgründen kommen dafür herkömmliche Anbieter wie WhatsApp nicht infrage. In Hessen befasst man sich daher mit der Entwicklung eines eigenen Messenger-Dienstes. Auch die Bundespolizei beabsichtigt die Einführung eines Messenger-Dienstes. Anbieter wie Teamwire haben sich auf sichere Übertragungen in Firmennetzwerken spezialisiert. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wurden oder werden solche Dienste in begrenztem Rahmen in Bayern bereits erprobt? b) Bejahendenfalls: Welcher Messenger-Dienst wurde dabei erprobt? c) Welche Erkenntnisse wurden dabei gesammelt? 2. a) Welche Anforderungen sind im Bezug auf die Einsatztauglichkeit an die jeweiligen Messenger-Dienste zu stellen? b) Gibt es einen Anbieter, der diesen Anforderungen gerecht wird? 3. Gibt es Absprachen mit den anderen Bundesländern und der Bundespolizei zur Entwicklung eines einheitlichen Systems? 4. Überlegt man, auch in Bayern einen eigenen Messenger -Dienst für die Polizei zu entwickeln? 5. a) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann Bildmaterial bei polizeilichen Einsätzen via Messenger-Dienst übermittelt werden? b) Was gilt es dabei im Bezug auf den Datenschutz zu beachten? 6. a) Auf welchen Smartphones wurde die App getestet? b) Müssten dafür in Zukunft Diensthandys an alle Beamte im Einsatz ausgegeben werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.01.2017 1. a) Wurden oder werden solche Dienste in begrenztem Rahmen in Bayern bereits erprobt? Die Bayerische Polizei führt aktuell eine sogenannte Machbarkeitsstudie für den Einsatz eines sicheren Messenger- Dienstes auf dienstlichen Smartphones durch. b) Bejahendenfalls: Welcher Messenger-Dienst wurde dabei erprobt? Auf Basis bestehender Verträge für das Behördennetz des Freistaates Bayern wird der vom Provider Vodafone zur Verfügung gestellte Messenger „Teamwire“ der Firma Grouptime getestet. c) Welche Erkenntnisse wurden dabei gesammelt? Gegenstand des Tests ist ein Gesamtpaket aus Smartphone -Betrieb, App-Bereitstellung und App-Betrieb sowie der hierzu erforderlichen Dienstleistungen. Ziel ist es, die Einsatzmöglichkeiten von Smartphones mit einem Messenger- Dienst als einsatzunterstützendes Kommunikationsmittel in Ergänzung zur etablierten Sprachkommunikation mittels Digitalfunk zu verifizieren sowie den fachlichen Mehrwert bei den polizeilichen Aufgabenstellungen dieses Zusatzdienstes nachzuweisen. Nach den bisher gesammelten Erkenntnissen und Erfahrungen verläuft der Test äußerst positiv. Der Messenger- Dienst wird von den Einsatzkräften als zielführende und sinnvolle Ergänzung zu den bereits etablierten Kommunikationsmitteln gewertet. 2. a) Welche Anforderungen sind im Bezug auf die Einsatztauglichkeit an die jeweiligen Messenger- Dienste zu stellen? Grundvoraussetzung ist die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des Dienstes sowie die Berücksichtigung aller sicherheitstechnischen Maßnahmen nach aktuellstem Standard (u. a. Authentifizierung, Verschlüsselungsmechanismen). Damit scheiden bereits viele kommerziell angebotene Dienste aus. Wesentlich für die Einsatztauglichkeit ist die einfache bzw. komfortable Handhabung analog dem im privaten Umfeld weitverbreiteten „WhatsApp“. Funktionell werden Kommunikationsmöglichkeiten mittels Textnachrichten, Versand von Fotos, Audio- und Videodateien als Basisdienste für die Einsatztauglichkeit benötigt. Des Weiteren ist die Verfügbarkeit eines stationären Softwarepakets für den nicht mobilen Einsatz in den Einsatzzentralen und Führungsstäben zur zentralen Kommunikationssteuerung bzw. für das Einsatzmanagement der Einsatzzentralen eine fachlich zwingend erforderliche Voraussetzung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15066 Der Test dient insbesondere auch zur Erkenntniserlangung, welche Gesamtfunktionalitäten für den Einsatz bei der Bayerischen Polizei zur Verfügung stehen sollen sowie welche sonstigen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, hierunter fällt auch der Nachweis der fachlichen und technischen Einsatztauglichkeit der Lösung. b) Gibt es einen Anbieter, der diesen Anforderungen gerecht wird? Um dies abschießend belastbar beurteilen zu können, wird aktuell dieser Test eines gesicherten, polizeieigenen Messenger -Dienstes durchgeführt. Zur ersten Einschätzung darf auf Frage 1b verwiesen werden. 3. Gibt es Absprachen mit den anderen Bundesländern und der Bundespolizei zur Entwicklung eines einheitlichen Systems? Im Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ der Innenministerkonferenz wurde die Thematik „Sichere Datenkommunikation im Einsatz – Polizeiliches Mobile Messaging System“ mit dem Ziel behandelt, für die Polizeien der Länder und des Bundes ein solches System zu etablieren. Der Auftrag wird derzeit bearbeitet, jedoch wird erfahrungsgemäß dieser Prozess einen derzeit noch nicht abschätzbaren Realisierungszeitraum in Anspruch nehmen. Aufgrund der aktuellen Sicherheits- und Bedrohungslage hat sich die Bayerische Polizei deshalb entschieden, ergänzend zu den bundesweiten Aktivitäten den Einsatzkräften schnellstmöglich einen sicheren Messenger-Dienst zur Verfügung zu stellen. Der Einstieg hierzu ist die derzeit laufende Machbarkeitsstudie. Sobald auf Bundesebene belastbare Rahmenbedingungen vorliegen, wird eine Neubewertung auf Landesebene vollzogen. 4. Überlegt man auch in Bayern einen eigenen Messenger -Dienst für die Polizei zu entwickeln? Die aktuell im Test eingesetzte Messenger-App ist ein Standardprodukt der Fa. Grouptime und keine Produktentwicklung exklusiv für die Bayerische Polizei. Eine rein polizeieigene Produktentwicklung ist aus Effizienzgründen auch künftig nicht vorgesehen. 5. a) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann Bildmaterial bei polizeilichen Einsätzen via Messenger- Dienst übermittelt werden? Die Übermittlung personenbezogener Daten, zu denen auch Bildmaterial zu zählen ist, richtet sich innerhalb der Bayer. Polizei nach den Art. 2, 39, 40 Polizeiaufgabengesetz und §§ 163, 483 Abs. 3 Strafprozessordnung in Verbindung mit den Richtlinien für die Führung personenbezogener polizeilicher Sammlungen (RPpS VS-NfD). b) Was gilt es dabei im Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Über ein Mobile Device Management (MDM) wird dafür Sorge getragen, dass der Messenger-Dienst in einem Containerbereich sicher verwaltet wird. Sämtliche Chatverläufe werden verschlüsselt. Zusätzliche, nicht über das MDM konfigurierte Geräte außerhalb des Tests, können – auch bei Verwendung der gleichen Messenger-Applikation – nicht mit den Teilnehmern am Test kommunizieren. Der technische Betrieb sowie die Bereitstellung des Messenger -Dienstes erfolgt zentral durch einen externen Dienstleister mit Serverstandort und Datenhosting in Deutschland in einem sicherheitszertifizierten Rechenzentrum. Die Vorgabe für die Speicherung, der Ausschluss der missbräuchlichen Verwendung der gespeicherten Daten sowie die Löschung der Daten als auch die Überwachung obliegt der vorläufigen Verfahrenskoordination beim Polizeipräsidium München. Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei den für die Daten fachlich zuständigen Stellen der teilnehmenden Verbände. Sämtliche Daten werden mittels eines „Zeitstempels“ sowohl auf den Smartphones als auch auf den Desktop- Anwendungen, also auf den Endgeräten, automatisiert nach sieben Tagen gelöscht. Sollte eine Recherche nach den sieben Tagen erforderlich sein, kann dies bis zu 90 Tage über den Revisor des Verbandes bewerkstelligt werden. Die Smartphones werden mit technischen Mitteln gegen eine unbefugte Benutzung durch Dritte, zum Beispiel im Falle eines Verlustes, gesichert. Die Messenger-Applikation ist zusätzlich gegen unbefugtes Öffnen abgesichert. Darüber hinaus ist es auf den Geräten aus Sicherheitsgründen nicht möglich, ungenehmigte Applikationen Dritter (beispielsweise über den App-Store) zu installieren. Außerhalb der besonders gesicherten Messenger-Applikation erfolgt auf den Smartphones grundsätzlich keine Speicherung von datenschutzrelevanten Inhalten. 6. a) Auf welchen Smartphones wurde die App getestet ? Der Test wird ausschließlich auf Smartphones der Apple- Produktpalette durchgeführt. Diese Auswahl hat rein (sicherheits )technische Gründe. b) Müssten dafür in Zukunft Diensthandys an alle Beamte im Einsatz ausgegeben werden? Nein, nach dem derzeitigen Planungsansatz ist eine funktionsbezogene Ausstattung der Einsatzkräfte vorgesehen. Dies genügt für die Ausstattung im Streifendienst. Eine sogenannte „persönliche Mannausstattung“ analog z. B. der Schusswaffe steht derzeit nicht im Fokus.