Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.12.2016 Sammelanhörung senegalesischer Geflüchteter am Flughafen München Es war geplant, eine Sammelanhörung senegalesischer Geflüchteter in der 48. Kalenderwoche 2016 am Flughafen München durchzuführen. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Trifft es zu, dass die Regierung von Oberbayern und somit die Staatsregierung diese Sammelanhörung eigenständig geplant und initiiert hat? 1.2 Bezweifelt die Staatsregierung die Aussage des Bundesministeriums des Innern, welches aussagt, dass es nicht die Federführung innehatte, sondern Sammelanhörungen zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit – im Fall von Senegal – im Rahmen der Amtshilfe von der Bundespolizei in enger Zusammenarbeit mit den Ländern organisiert (hier: Regierung von Oberbayern) werden? 1.3 Wurde die Staatsregierung von der EU-Kommission, EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos oder Mitgliedern der senegalesischen Regierung angesprochen oder aufgefordert, diese Sammelanhörung durchzuführen ? 2.1 Warum war eine Vereinbarung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos mit dem senegalesischen Staatspräsidenten Sall vom August dieses Jahres Grundlage, um die Sammelanhörungen vorzunehmen , obwohl diese Vereinbarung keinen bindenden Charakter für den Freistaat Bayern oder für die Bundesregierung hatte? 2.2 Gab es im Zusammenhang mit der angekündigten Sammelanhörung zwischen der Regierung von Oberbayern oder bayerischen Staatsministerien und der Botschaft der Republik Senegal beziehungsweise senegalesischen Konsulaten irgendwelche Vereinbarungen (wenn ja, welchen Inhalts)? 3.1 Welches Ziel wurde mit dieser Sammelanhörung verfolgt ? 3.2 Trifft es zu, dass den Geflüchteten von der Regierung von Oberbayern und den örtlichen Landratsämtern angedroht wurde, dass, sollten Geflüchtete nicht an der Sammelanhörung teilnehmen, sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind und somit gezwungenermaßen einer Anhörung vorgeführt werden? 3.3 Wie viele Geflüchtete wurden zu dieser Anhörung geladen ? 4.1 Woran scheiterte nach Kenntnis der Staatsregierung diese Sammelanhörung? 4.2 Ist geplant, diese Anhörung nachzuholen? 4.3 Sollte geplant sein, diese Anhörung nachzuholen, wer hätte dann die Federführung inne? 5.1 Wer ist nach der Definition der Staatsregierung ein Experte oder eine Expertin, um in diesem Zusammenhang valide und fundierte Expertenmeinungen äußern zu können, nachdem die Staatsregierung in mehreren Anfragen davon spricht, dass diese genannte Sammelanhörung eine „Expertenanhörung“ war? 5.2 Bezweifelt die Staatsregierung die öffentlichen Aussagen der Botschaft der Republik Senegal in Berlin, keinerlei Kenntnis von dieser Sammelanhörung zu haben und nicht in der Lage zu sein, vor Ort in München abschließend die Identitäten von vorgeführten Geflüchteten klären zu können? 6.1 Welches weitere Vorgehen plant die Staatsregierung im Umgang mit den sich rund 3.000 in Bayern aufhaltenden senegalesischen Geflüchteten? 6.2 Sind Sammelabschiebungen senegalesischer Geflüchteter geplant? 6.3 Welches Ziel verfolgt die Staatsregierung mit der Verlagerung von senegalesischen Geflüchteten in die Ankunfts - und Rückführungseinrichtung Bamberg? 7.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die weitreichenden diplomatischen Konsequenzen dieser Sammelanhörung für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Senegal? 7.2 Welche Gründe führten zur Absage des im Herbst geplanten Besuchs Senegals der Europaministerin Dr. Beate Merk? 7.3 Ist geplant, diesen Besuch nachzuholen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2017 17/15077 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15077 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: 1.1 Trifft es zu, dass die Regierung von Oberbayern und somit die Staatsregierung diese Sammelanhörung eigenständig geplant und initiiert hat? Nein. Siehe Antwort zu Frage 1.2. 1.2 Bezweifelt die Staatsregierung die Aussage des Bundesministeriums des Innern, welches aussagt, dass es nicht die Federführung innehatte, sondern Sammelanhörungen zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit – im Fall von Senegal – im Rahmen der Amtshilfe von der Bundespolizei in enger Zusammenarbeit mit den Ländern organisiert (hier: Regierung von Oberbayern) werden? Nein. Es trifft zu, dass die für den 14.12.2016 geplante Sammelanhörung in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei vorbereitet wurde. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Sevim Degdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 13.04.2015, BT-Drs. 18/4346 und Drs. 18/4595, wird verwiesen. 1.3 Wurde die Staatsregierung von der EU-Kommission , EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos oder Mitgliedern der senegalesischen Regierung angesprochen oder aufgefordert, diese Sammelanhörung durchzuführen? Insbesondere auch die EU-Kommission hat ein großes Interesse an der Verbesserung der Rückführungssituation in den Senegal. Deshalb fanden letztes Jahr entsprechende Gespräche auch auf höchster politischer EU-Ebene statt. Bei diesen Gesprächen war u. a. vereinbart worden, dass eine Delegation aus dem Senegal in mehrere EU-Staaten, so u. a. auch nach Deutschland, kommen sollte. Gleichzeitig fanden auch bilaterale Gespräche zwischen Vertretern der deutschen Botschaft und Regierungsvertretern des Senegals statt. In diesem Rahmen wurde auch die Frage der Identifizierungsmission nach Deutschland erörtert. Die Aktivitäten auf europäischer Ebene und die nationalen deutschen Aktivitäten werden, um Synergien zu nutzen, regelmäßig abgestimmt. 2.1 Warum war eine Vereinbarung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos mit dem senegalesischen Staatspräsidenten Sall vom August dieses Jahres Grundlage, um die Sammelanhörungen vorzunehmen, obwohl diese Vereinbarung keinen bindenden Charakter für den Freistaat Bayern oder für die Bundesregierung hatte? Die angesprochenen Gesprächsergebnisse des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos und der EU-Kommission im Senegal dienen auch der Verbesserung der Rückführungssituation von vollziehbar zur Ausreise verpflichteten senegalesischen Staatsangehörigen. Da auch die Staatsregierung ein großes Interesse an der Beendigung des Aufenthaltes dieses Personenkreises hat, werden die entsprechenden Aktivitäten auf EU-Ebene sehr begrüßt und unterstützt. 2.2 Gab es im Zusammenhang mit der angekündigten Sammelanhörung zwischen der Regierung von Oberbayern oder bayerischen Staatsministerien und der Botschaft der Republik Senegal beziehungsweise senegalesischen Konsulaten irgendwelche Vereinbarungen (wenn ja, welchen Inhalts)? Nein. 3.1 Welches Ziel wurde mit dieser Sammelanhörung verfolgt? Ziel der Sammelanhörung war es, die Identität von ausreisepflichtigen mutmaßlichen senegalesischen Staatsangehörigen zu klären, die angeben, nicht im Besitz von Identitätsnachweisen zu sein, und die für die Abschiebung notwendigen Passersatzdokumente zu erhalten, nachdem sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise bisher nicht nachgekommen waren. 3.2 Trifft es zu, dass den Geflüchteten von der Regierung von Oberbayern und den örtlichen Landratsämtern angedroht wurde, dass, sollten Geflüchtete nicht an der Sammelanhörung teilnehmen, sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind und somit gezwungenermaßen einer Anhörung vorgeführt werden? Dies ist zutreffend. Bei den Betroffenen handelt es sich ausnahmslos um rechtskräftig bzw. bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, bei denen festgestellt wurde, dass ihnen im Senegal keinerlei Gefahr droht, und die aber trotzdem nicht bereit sind, ihrer Verpflichtung zur Ausreise nachzukommen. Die Verpflichtung zur Teilnahme zur Anhörung ergibt sich aus § 82 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Die Androhung der zwangsweisen Vorführung beruht auf § 82 Abs. 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. Art. 36 Bayerisches Verwaltungszustellungs - und Vollstreckungsgesetz. 3.3 Wie viele Geflüchtete wurden zu dieser Anhörung geladen? Insgesamt 121 Personen. 4.1 Woran scheiterte nach Kenntnis der Staatsregierung diese Sammelanhörung? Die für die Anhörung vorgesehenen senegalesischen Experten haben ohne Nennung von Gründen die Termine bei der deutschen Botschaft in Dakar zur Erteilung von Visa für die Identifizierungsreise versäumt. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen könnte die kontroverse innenpolitische Diskussion im Senegal ursächlich gewesen sein. 4.2 Ist geplant, diese Anhörung nachzuholen? Ja. 4.3 Sollte geplant sein, diese Anhörung nachzuholen, wer hätte dann die Federführung inne? Siehe Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2. Drucksache 17/15077 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.1 Wer ist nach der Definition der Staatsregierung ein Experte oder eine Expertin, um in diesem Zusammenhang valide und fundierte Expertenmeinungen äußern zu können, nachdem die Staatsregierung in mehreren Anfragen davon spricht, dass diese genannte Sammelanhörung eine „Expertenanhörung “ war? Bei den sogenannten Expertenanhörungen handelt es sich um Anhörungen durch Experten aus den entsprechenden Zielländern, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Herkunftsland feststellen können, ob ein jeweils Befragter aus dem fraglichen Land kommt und ihm deswegen auch die Wiedereinreise in das Herkunftsland gestattet werden kann. 5.2 Bezweifelt die Staatsregierung die öffentlichen Aussagen der Botschaft der Republik Senegal in Berlin, keinerlei Kenntnis von dieser Sammelanhörung zu haben und nicht in der Lage zu sein, vor Ort in München abschließend die Identitäten von vorgeführten Geflüchteten klären zu können? Die Botschaft der Republik Senegal in Berlin war an den Vorbereitungen der Sammelanhörung nicht beteiligt. Welche Informationen die Regierung der Republik Senegal an die Botschaft in Berlin gibt und welche Qualifikation das derzeitige Botschaftspersonal hat, kann von hier aus nicht beurteilt werden. 6.1 Welches weitere Vorgehen plant die Staatsregierung im Umgang mit den sich rund 3.000 in Bayern aufhaltenden senegalesischen Geflüchteten? Das weitere Vorgehen der Staatsregierung richtet sich nach den Vorgaben des Asyl- und Ausländerrechts. Demnach müssen alle abgelehnten und vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Asylbewerber, auch aus dem Senegal, das Bundesgebiet innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen wieder verlassen. Der weitere Aufenthalt ist nicht in das Belieben dieses Personenkreises gestellt. Sollte die Ausreise nicht freiwillig erfolgen, muss die Abschiebung in die Wege geleitet werden. 6.2 Sind Sammelabschiebungen senegalesischer Geflüchteter geplant? Ja. 6.3 Welches Ziel verfolgt die Staatsregierung mit der Verlagerung von senegalesischen Geflüchteten in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtung Bamberg ? Asylbewerber aus dem sicheren Herkunftsstaat Senegal haben keine Bleibeperspektive in Deutschland. Sie sind nach § 47 Abs. 1 a des Asylgesetzes im Fall der Ablehnung des Asylantrags bis zur Aufenthaltsbeendigung zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet. Die Unterbringung in der besonderen Aufnahmeeinrichtung Bamberg erleichtert die Vorbereitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. 7.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die weitreichenden diplomatischen Konsequenzen dieser Sammelanhörung für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Senegal? Wir gehen davon aus, dass es nach wie vor im Interesse des Senegals ist, mit der EU und auch Deutschland gute Beziehungen zu pflegen, und dass die Regierung des Senegals nach wie vor ihre Verantwortung für die eigenen Staatsangehörigen wahrnehmen wird. 7.2 Welche Gründe führten zur Absage des im Herbst geplanten Besuchs Senegals der Europaministerin Dr. Beate Merk? Die Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Staatskanzlei, Dr. Beate Merk, beabsichtigte, vom 16. bis 18.11.2016 in den Senegal zu reisen. Aufgrund einer kurzfristigen Terminkollision musste Frau Staatsministerin Dr. Merk in Vertretung von Herrn Ministerpräsidenten Seehofer am 16.11.2016 einen wichtigen Termin in Brüssel wahrnehmen. An diesem Tag fand in der Bayerischen Vertretung eine Veranstaltung statt, an der u. a. der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, sowie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker teilnahmen . Die hochrangige Gästeliste stand erst kurz vor der Veranstaltung fest und erforderte die Anwesenheit von Frau Staatsministerin Dr. Merk als Hausherrin der Bayerischen Vertretung in Brüssel. Infolgedessen konnte die Reise in den Senegal leider nicht wie geplant stattfinden. 7.3 Ist geplant, diesen Besuch nachzuholen? Nach derzeitigem Stand ist geplant, die Reise von Frau Staatsministerin Dr. Merk in den Senegal im ersten Halbjahr 2017 nachzuholen. Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4595 13.04.2015 Antwort der Bundesregierung ^. 1= l^ -s -? i^ 'Q t ö) ?' ä 0 ^ -^0 (^ Die Anhvort wirde namens der Bimdesregjening mit Schreiben des Bimdesmimsteriiims des Iimern vom 9 April 2015 übermitte ] t. Drucksache 18/4595 -2- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode Die Bundespolizei ist gemäß § l Absatz 2 Bundespolizeigesetzes i. V. m. § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG im Wege der Amtshilfe für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für Ausländer zuständig. Derzeit sind dies 19 afrikanische Staaten (Benin, Burkina Faso, Burundi, Cöte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo und Uganda) sowie Vietnam. In Deutschland haben sich zur Feststellung der Identität bzw. Nationalität, die Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, folgende wirksame Verfahren etabliert: . Anhörung vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes. . Anhörung vor Vertretern (entsandte Delegationen) des mutmaßlichen Herkunftslandes . Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Darlegungen in den Bundestagsdrucksachen 17/8042 und 18/341. Im Aufgabenbereich der Bundespolizei werden solche Delegationen immer formal auf diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten entsandt. Die Delegationen bestehen regelmäßig aus Vertretern der für Migrationsangelegenheiten zuständigen Behörden. Die Entscheidung über die Rückübemahme eigener bzw. sonstiger Staatsangehöriger obliegt dem jeweiligen Aufhahmestaat. Soweit die Fragesteller durch ihre Vorbemerkung und die Formulierung von Einzelfragen den Eindruck erwecken wollen, dass die Botschaft der Bundesrepublik Nigeria hierbei bewusst und fälschlich Drittstaatsangehörige als nigerianische Staatsangehörige identifizieren und deutsche Behörden hierzu beitragen würden, weist die Bundesregierung dies zurück. Weitere Details werden in nachfolgender Antwort zu Frage 14 näher dargestellt. Da die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung sowohl auf die Ergebnisse Forderungskatalog der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (im Jahr 2000) als auch auf die vom Bundesinnenminister eingesetzte "Unabhängige Kommission Zuwanderung" (im Jahr 2001) Bezug nehmen, weist die Bundesregierung zusammenfassend auf folgende aktuelle Entwicklungen zum kohärenten Ansatz in der Migrations- und Flüchtlingspolitik hin: Deutschland sowie andere EU-Mitgliedstaaten stehen heute vor großen Herausforderungen im politischen Bereich der Migration. Migration, als eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, ist aber auch eine Chance und kann durch ein gut gesteuertes Migrationssystem sowohl für die Herkunftsländer als auch die Zielländer wie Deutschland ein Potenzial für die Arbeitsmärkte darstellen und zugleich eine verbesserte Lebensgrundlage für die Migranten selbst schaffen . Aufgrund der anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsbewegungen über das Mittelmeer nach Europa muss eine gut gesteuerte Migrations- und Flüchtlingspolitik jedoch auch die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländem der Flüchtlinge und Migranten stärken. Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vom 29. November 2013 folgendes vereinbart: "Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie begründen. Angesicht der weltweit zunehmenden Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwanderung und zur Bekämpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres s«^ .Ü c^ ^ 0) c -s ^ § .^® 'l -1 *^-*^ . Q) -.r** "*- §^ ~ö :5 l Ö) ?:' ä tß co ^^ er" Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -3- Drucksache 18/4595 Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung einschließt. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legal er Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer Strategie für Migration und Entwicklung." . Unter gemeinsamem Vorsitz des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern sowie unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat sich am 15. Oktober 2014 eine Staatssekretärs-Arbeitsgruppe "Internationale Migration" konstituiert, deren Auftrag es ist, im Sinne einer kohärenten und ganzheitlichen Migrationspolitik für eine engere Abstimmung im Ressortkreis zu den Zielen, Möglichkeiten und Notwendigkeiten eihes modernen Migrationsmanagements Sorge zu tragen. Ergänzend verweist die Bundesregierung aufBundestagsdrucksache 18/341. l. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorspräche vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunfisstaates nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verpflichtet (bitte nach beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)? 2. Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind in den Jahren 2013 und 2014 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)? 3. Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den Kategorien gemäß Frage 2 zuordnen)? Die Fragen l bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwertet . Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, müssen nach der verfassungsrechtlichen vorgegebenen und im Aufenthaltsgesetz umgesetzten föderalen Verteilung der Verwaltungskonipetenzen grundsätzlich die Länder den ordnungsgemäßen Vollzug der Ausreisepflicht eigenverantwortlich gewährleisten (§ 71 Absatz l Satz l AufenthG). Die Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu China im Rahmen ihrer Zuständigkeit diverse Expertenanhörungen organisiert und durchgeführt. Der Bundesregierung liegen folgende Erkenntnisse zu diesen Expertenanhörungen in den Jahren 2013 und 2014 zu China in Deutschland vor: . Jahr 2013: - Es fanden Anhörungen im Zeitraum 31. Mai bis 27. Juli 2013 statt. - Nach Länderangaben waren Einsatzorte Bielefeld, Kassel und München (mit Teilnähmen) öglichkeiten für folgende weitere Länder: Rheinland- Pfalz, Niedersachsen, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg). - Insgesamt wurden 206 Personen angehört, davon wurden 119 Personen als chinesische Staatsbürger identifiziert. 4.^ .N^ CD C^D c .l i M ^ l '! :§ -CD ^ :5 -c p "^<5 s Öi ?" ^ 0 (rj .^ -Q m Drucksache 18/4595 -4- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode . Jahr 2014: - Es fanden Anhörungen im Zeitraum vom 13. Oktober bis 5. Dezember 2014 statt. - Nach Länderangaben war München Anhörungsort. - Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen zu den Zahlen und Ergebnissen dieses Experteneinsatzes vor. Soweit die Länder Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung in eigener Verantwortung und in anderen Staaten in den Jahren von 2013 bis 2014 durchführten, liegen der Bundesregierung daher keine weiteren Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Anordnung der Vorspräche i. S. d. § 82 Absatz 4 AufenthG verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. Soweit die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Amtshilfe für die Länder Maßnahmen der Passersatzbeschaffüng getroffen hat, stellen sich die Anhörungen im Jahr 2013 wie folgt dar: Staat Beteiligte Bundesländer Benin Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein Burkina Faso Sachsen-Anhalt Burundi Cöte d'Ivoire Gambia Ort(e) der Anhörungen Eine Anhörung in Halberstadt Anzahl der geladenen Personen 119 25 Bayern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein- Westfalen Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommem, Berlin, Bayern, Niedersachsen, Rheinland Pfalz Nordrhein-Westfal en, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, 90 Eine Anhörung in Berlin (Delegation) Eine Anhörung in Berlin Vier Anhörungen in Berlin (Botschaft), eine Anhörung Delegation in Berlin Eine Anhörung in 122 Karlsruhe (Delegation) Anzahl der tatsächlich Anzahl der identifizierten angehörten Personen Personen 92 72 18 14 44 61 15 vl-.t.' .N 4<^ Q) 2' Q> c. .2 i ^ ^: '6^ 's .p^ ^ Jü . 0} . ' **«. lt; -c E ^ ös c 5 co ^ .^ f^ Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -5- Drucksache 18/4595 Staat Beteiligte Bundesländer Ghana Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, .Thüringen, Saarland Mecklenburg- Vorpommem, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland Pfalz Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern Sachsen-Anhalt, Hamburg, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg- Vorpommem, Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hamburg Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Brandenburg Senegal Berlin, Sachsen- Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein- Westfalen, Mecklenburg- Vorpommem Ort(e) der Anhörungen 21 jeweils eintägige Anhömngen in Berlin (Botschaft) Anzahl der Anzahl der Anzahl der geladenen tatsächlich identifizierten Personen angehörten Personen Personen 296 112 54 Guinea Guinea-Bissau Liberia Mauretanien Niger Nigeria Eine Anhörung in 12 Berlin Eine Anhörung in 29 Berlin Zwei Anhörungen in 28 Berlin Eine Anhörung in Berlin Zwei Anhörungen in 4l Berlin FünfAnhörungen: 357 Ix Köln, Ixßielefeld, Ix Karlsruhe, l x München, IxHalberstadt Sechs Anhörungen in 48 Berlin 10 20 20 27 171 17 67 33 s-^ .N '.{-..j Q) Q^) c; .0 '. ->». ^ ^. ^ i .! -ß^ ^ >^-'^< -5 -c: l "ö "D ^ ^" ä co co -^ö (T') Drucksache 18/4595 -6- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode Staat Sierra Leone Sudan Südsudan Togo Uganda Vietnam Beteiligte Bundesländer Berlin, Sachsen- Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein- Westfalen, Hessen, Brandenburg, Thüringen Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg Schleswig-Holstein, B aden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Hessen Bayern, Nordrhein- Westfalen, Berlin; Sachsen Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg- Vorpommem, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen Ort(e) der Anhörungen Eine Anhörung in München (Delegation) Zwei Anhörungen in Berlin Eine Anhörung in Berlin Fünf Anhörungen in Berlin Anzahl der geladenen Personen 56 20 27 Drei Anhörungen in Berlin Fünf Anhörungen in Berlin, Eisenhüttenstadt, Halberstadt, Hannover (Delegationen) 23 599 Anzahl der tatsächlich angehörten Personen 28 Anzahl der identifizierten Personen 9 6 12 l 0 9 123 117 t-^ .N v+».«j 0) s CD .9 ^ i '^..i-**./ ^ ^ '§ p 4^,' ^ ^ L^.*"- "0 ...r* i '.«..^ s .l ^J.» c' ä co (/) .^.0 o- Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode -7- , Drucksache 18/4595 Für das Jahr 2014 stellen sich die Erkenntnisse der Bundesregierung zu Anhörungen unter Beteiligung der Bundespolizei wie folgt dar: Staat Benin Burkina Faso Cöte cTIvoire Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Liberia Beteiligte Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommem, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden- Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg- Vorpommem, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Thüringen, Saarland Mecklenburg- Vorpommem, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland Pfalz Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Hamburg, Brandenburg, Baden- Württemberg, Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Hamburg, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz Ort(e) der Anhörungen Eine Anhörung in Halberstadt Eine Anhörung in Berlin (Delegation) Eine Anhörung in Berlin (Delegation) Eine Anhörung in Ludwigsburg (Delegation) 14 Anhörungen in Berlin, Bielefeld und Nostorf Acht Anhörungen: 6x Berlin, Ix Halle, l x München Drei Anhörungen in Berlin Eine Anhörung in Berlin Anzahl der geladenen Personen 56 98 54 59 302 49 97 Anzahl der tatsächlich angehörten Personen 37 Anzahl der identifizierten Personen 28 82 58 37 34 166 96 35 61 20 43 24 15 .N -t»*.' CÜ eo ^ (ü c: .0 '. "-t.. c/? ^ .?> ..^ "§ p t^; ^' ^ ^ -0 .^ i "ö ~Ü Öi § tk^ co ^ ^° .T**«. ..D Drucksache 18/4595 -8- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode Staat Beteiligte Bundesländer Mali Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Baden-Württemberg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen Mauretanien Baden-Württemberg Ort(e) der Anhörungen Eine Anhörung in Berlin (Delegation) Nigeria Senegal Sudan Südsudan Togo Eine Anhörung in Berlin Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Rlieinland Pfalz, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommem Berlin, Sachsen- Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein- Westfalen, Mecklenburg- Vorpommem, Baden-Württemberg - Brandenburg, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen, B aden-Württemberg, Bayern, Sachsen- Anhalt S chleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Hessen davon eine durch Delegation: ^x Ludwigsburg, l x München, 2x Dortmund Fünf Anhörungen in Berlin Zwei Anhörungen in Berlin Eine Anhörung in Berlin Drei Anhörungen in Berlin Anzahl der Anzahl der Anzahl der geladenen tatsächlich identifizierten Personen angehörten Personen / Personen 103 73 34 Nordrhein-Westfalen, Fünf Anhörungen, 218 104 48 45 31 12 20 10 14 27 10 14 v>-«."' ..N vt«-r CD £ CD £:. .0 '. *>-*. s? 1.^ . aii .l .p 'tw ^ ^ ^^ -'~* 'Ö ^ 1 . "-"' "ö .ü sk ^. c: ä co co -^.Q (r Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -9- Drucksache 18/4595 Ort(e) der Anhörungen Zwei Anhörungen in Berlin Vier Anhörungen in Berlin (Delegationen) 17 761 Staat Beteiligte Bundesländer Uganda Bayern, Berlin, Niedersachsen, Brandenburg Vietnam Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen, Mecklenburg- . Vorpommem, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen 4. In welcher Höhe verlangten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre'Vertreter Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw; in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste? Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, stellen sich diese wie folgt dar: Anzahl der Anzahl der Anzahl der geladenen tatsächlich identifizierten Personen angehörten Personen Personen 10 90 90 Staat Benin Burundi Cöte d'Ivoire Gambia (Generalhonorarkonsulat) Ghana Guinea Guinea-Bissau Liberia Mauretanien Niger Nigeria Senegal Sierra Leone Sudan Togo Uganda Vietnam Anhörungsgebühr 300 Euro 50 Büro 100 Büro keine 250 Büro keine 175 Euro 150 Euro keine 100 Büro keine 100 Büro keine positive Prüfung der Staatsangehörigkeit : keine negative Prüfung der Staatsangehörigkeit: 125 Euro 130 Euro keine keine Gebühr Passersatzpapier 300 Euro 50 Büro 250 Büro 135 Euro 60 Büro 45 Euro keine Erkenntnisse 200 Euro keine keine Erkenntnisse keine 5 Büro 100 Eure 20 Euro 130Euro keine keine '4^' £ 'fcj*^ CD @ c .§ § ^ ^ ? ,p '-^ ^ J^ .-»». . CD ^ i ü t Ö) c ;3 ^ 0 -^ö (t- Drucksache 18/4595 -10- Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode 5. Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder ihre Vertreter in den Jahren 2013 und 2014 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf nachstehende Tabellen: Staat Cöfe d'Ivoire Burkina Faso Gambia Sierra Leone Vietnam Staat Burkina Faso Cote d'Ivoire Gambia Mali Nigeria Vietnam Gezahlte Tagegelder für Dclegationen oder Vertreter in 2013 l 500 Eure (3 Personen x 5 Tage x 100 Büro) 2 400 Euro (4 Personen x 6 Tage x 100 Euro) 2 100 Büro (3 Personen x 7 Tage x 100 Euro) 2 400 Büro (4 Personen x 6 Tage x ] 00 Euro) 9 000 Euro (5 Anhörungen x 3 Personen x 6 Tage x 100 Euro) Gezahlte Tagegeldcr für Delegationen oder Vertreter in 2014 4 000 Euro (4 Personen x 10 Tage x 100 Büro) l 500 Eure (3 Personen x 5 Tage x 100 Büro) l 200 Büro (3 Personen x 4 Tage x 100 Euro) l 800 Euro (3 Personen x 6 Tage x 100 Büro) 2 400 Euro (3 Personen x 8 Tage x 100 Euro) 7 200 Euro (4 Anhörungen x 3 Personen x 6 Tage x 100 Büro) 6. In welcher Höhe sind in den Jahren 2013 und 2014 weitere Kosten von der Bundespolizei oder anderen Behörden imRahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf nachstehende Tabellen: Staat Cote d'Ivoire (eine Delegation, drei Personen, fünf Tage Aufenthalt) Burkina Faso (eine Delegation, vier Personen, sechs Tage Aufenthalt) Gambia (eine Delegation, drei Personen, vier Tage Aufenthalt) 2013 Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten:' Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpfl egungskosten: Dolmetscherkosten: 11 163,92 Büro 2 056,27 Büro 993,06 Euro 3031,76Euro 15 062,42 Büro 2718,55Euro l 066,51 Euro 3 267,02 Euro 10 667,66 Euro 4 308,42 Euro 752,84 Büro ] 596,00 Euro ^--J .N^ -d Qs Q^) c .0 . *-.». ^ i t i '"->- .p^ ^ ß> ^ ^ .^^ .ü ^ "i 0. c ä co co .§ .0 ns Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -11- Drucksache 18/4595 Staat Sierra Leone (eine Delegation, vier Personen, sechs Tage Aufenthalt) Vietaam (flinfDelegationen, jeweils drei Personen, jeweils sechs Tage Aufenthalt) Staat Burkina Faso (eine Delegation, vier Personen, zehn Tage Aufenthalt) Cote d'Ivoire (eine Delegation, drei Personen, fünf Tage Aufenthalt) Gambia (eine Delegation, drei Personen, vier Tage Aufenthalt) Mali (eine Delegation, drei Personen, sechs Tage Aufenthalt) Nigeria (eine Delegation, drei Personen, acht Tage Aufenthalt) Vietnam (vier Delegationenjeweils drei Personen, jeweils sechs Tage Aufenthalt) 2013 Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: 2014 Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: Reisekosten: Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Dolmetscherkosten: 14 163,03 Büro 4 458,65 Eure l 295,77 Euro l 500,00 Euro 56 758,61 Euro 13 340,97 Eure 3 382,92 Euro 12 906,60 Euro 14 293,53 Euro 4513,12 Büro l 424,55 Euro 5 426,88 Büro 9 558,27 Büro l 065,39 Büro 732,78 Euro 3 392,03 Euro 8 998,71 Büro 2 426,85 Euro 459,24 Euro 12 050,08 Euro 2341,45Euro 833,34 Euro l 290,00 Euro 9 939,95 Euro 7 250,89 Euro l 539,65 Euro 63,37 Euro 33324,81Euro 8 298,52 Euro 2 276,69 Büro 10 138,80 Eure s<^ -6 Q) ^ ^. (Ü c. .2 g ^^ > ß> 's^ '£ . p' '-1c>*«rf .^ ;..*-«. -6 -c: s 'ö B -. S-- t. ?" ö co co 1,1 CD «o Drucksache 18/4595 -12- Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode 7. Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Be- Schaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübemahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria wurde zwar kein Rückübemahmeabkommen jedoch am 19. April 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration unterzeichnet. Die Erklärung sieht die Vereinheitlichung der Verfahren bei der Rückübemahme ausreisepflichtiger Personen unter Berücksichtigung der internationalen völkerrechtlichen Übereinkünfte zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. Es wurden darüber hinaus kein Rückübernahmeabkommen und keine weitere gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration mit den in Rede stehenden Staaten abgeschlossen. 8. Wann und wo gab es seit dem Jahr 2008 Gespräche von Vertretern des Bundes mit Vertretern Pakistans über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger pakistanischer Staats angehöriger nach Pakistan, und welche Verabredungen gelten derzeit gegebenenfalls bezüglich solcher Rücküberstellungen und entsprechender Abkommen? Folgende Gespräche von Vertretern des Bundes mit Vertretern Pakistans über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger pakistanischer Staatsängehöriger nach Pakistan gab es seit dem Jahr 2008: . 20. bis 26. Februar 2009 in Pakistan, . Mai 2011 in Berlin, . 30. Juni bis l. Juli 2011 in Pakistan, . 17. Dezember 2012 in Berlin, . 18. August 2013 in Pakistan. Die Rückfuhrung von Personen nach Pakistan wird mit demam l. Dezember 2010 in Kraft getretenen Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübemahme von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung geregelt. -N "t-«««' ^ £ '-»<.> CD [-^ "^ .^w . CD '§ p $ . 0) .^ .; --.^ x> >x: ^ -§ £ 9. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 1999 Gespräehe zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückflihrung ausreisepflichtiger Personen in. den Kosovo? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt. Datum 20. September 1999 25. September 1999 26. Oktober 1999 26. Oktober 1999 Gesprächsort Kosovo Kosovo Kosovo Berlin ^ ^' 5 co 0 .^.^l fr Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -13- Drucksache 18/4595 Datum 17. November 1999 17. Januar 2000 25. Februar 2000 8. Juni 2000 25. bis 28. Mai 2000 6. Juli 2001 4. bis 7. März 2002 8. November 2002 19./20. Februar 2003 31. März 2003 11.,12. September 2003 11.,12. Februar 2004 10./ll. Juni2004 31. August/1. September 2004 16. November 2004 25./26. April 2005 16. Juni 2005 14./15. Dezember 2005 12./13. Januar 2006 33. Kalenderwoche 2006 29. November 2006 Gesprächsort Berlin Berlin Kosovo Berlin Kosovo Berlin Kosovo Berlin Kosovo Berlin Berlin Kosovo Berlin Berlin Kosovo Berlin Kosovo Kosovo Berlin KOSOYO Berlin 10. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 2008 Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretem der Republik Kosovo über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückfiihrung ausreisepflichtiger Personen in den Kosovo? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt. Datum 8. Juli 2008 Gesprächsort Berlin 25. bis 27. November 2008 (vgl. Bundestags- Berlin drucksache 16/11477, Seite 5, Frage 8) 16. bis 18. März 2009 14. April 2009 30. Juni bis 2. Juli 2009 12. bis 14. April 2010 14. April 2010 Kosovo Berlin Berlin Kosovo Berlin ^ E vi»*«r Q> Q^) ^ .s l?^ ^ t: ,0 '§ .0 '-f-rf ^ ^ .ü ^ s ä :g l ^ ^ ^ c^ co .^-Q (T) Drucksache 18/4595 -14- Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode Datum 20. bis 22. Juli 2010 20. Oktober 2010 3. bis 5. Mai 2011 l. November 20] l 23 .,24. Januar 2012 16. bis 18. Juli 2012 9. bis 11. Juli 2013 7. März 2014 16. bis 19. Juli 2014 4. März 2015 Gesprächsort Kosovo Kosovo Kosovo Berlin Berlin Kosovo Kosovo Berlin Kosovo Berlin 11. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 2000 Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretem der Bundesrepublik Jugoslawien bzw. nachfolgend der Republik Serbien über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückfiihrung ausreisepflichtiger Personen nach Serbien? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt. Datum 19./20. Juni2001 12./13. Dezember 2001 25. bis 27. März 2002 3. bis 5. Juli 2002 16. September 2002 27. Mai 2003 15.,16. November 2004 6./7. Juli 2009 29. März 2011 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5422, Seite 21, Frage 32) 12. März 2012 15. Juli 2014 Gesprächsort nicht ermittelbar Belgrad Berlin Belgrad Berlin Berlin Belgrad Berlin Belgrad Berlin Belgrad 12- Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen , Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmem bzw. Bevollmächtigten , sonstige Sachkosten) im Rahmen d es Projekts "Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumen- N^ Q) Q^) t. .0 ^ ^. i yf ßt ; c .0 "R Jy ^ tk>~* ^ ^ i -^t l't5 ^ Ü ^ ä 0 co -^0 . (^ Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode -15- Drucksache 18/4595 ten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen" im Jahr 201 l getätigt? Im Rahmen des Projektes wurden folgende Ausgaben im Jahr 2011 getätigt: Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 25 020,44 Euro Verpflegungskosten: 924,92 Euro Kosten für Dolmetscher: 3 991,30 Euro Pers.onalkosten: 9 318,55 Büro 13. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch dieBundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen , Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmem bzw. Bevollmächtigten , sonstige Sachkosten) im Rahmen des Projekts "Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückfilhrungsmaßnahmen" im Jahr 2012 getätigt? Im Rahmen des Projektes wurden folgende Ausgaben im Jahr 2012 getätigt: Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: Verpflegungskosten: Kosten für Dolmetscher: Personalkosten: Tagegelder: 67 202,02 Euro 3 083,86 Euro 21 205,53 Büro 20 384,46 Büro 7 300,00 Büro 14. Welche Erkenntnisse -hat die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen, in denen durch die nigerianische Botschaft ETC an Personen ausgegeben wurden, die nicht nigerianische Staatsangehörige sind? Zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen liegen der Bundesregierung unter diesen Personalien keine Erkenntnisse vor. Nach den Erfährungen aus der Praxis ist es aber keineswegs unüblich, dass ausreisepflichtige Personen ihre Reisedokumente unterdrücken und vernichten und bei Anhörungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit keine oder falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit machen. Dabei kaim es durchaus vorkommen, dass die betroffene Person bei mehreren Anhörungen unterschiedliche Angaben zu ihrer vermeintlichen Staatsangehörigkeit macht, um die Klärung der Staatsangehörigkeit und die Rückführung zu erschweren oder zu verhindern. Umgekehrt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die den Schluss zulassen , ausländische Vertretungen würden eigene und ggf. Drittstaatsangehörige ohne rechtliche Verpflichtung rückübemehmen oder bewusst falsche Feststellungen treffen, die zu solch einer Rückübemahme führen würden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. vt«f j^i 4-w CD g 05 ^ l ^ ffi. ffi '§ ..p t4»>»» ^ JD ^ - : g .5 ~6 s öc ?' ä co ^ ^ ^ Drucksache 18/4595 -16- Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die nigerianische Botschaft auch derzeit noch die Staatsangehörigkeit mutmaßlich eigener Staatsangehönger auch ohne Vorlage von Sachbeweisen bestätigt und entsprechende Passersatzpapiere ausstellt? Die Feststellung^der Staatsangehörigkeit obliegt grundsätzlich den jeweiligen Heimatstaaten. Zudem erfolgt diese Feststellung in Abhängigkeit von den vielfältigen Umständen des Sachverhalts. Eine generelle Aussage darüber, ob Nigeria - oder ein anderer Staat - ohne Vorlage von Sachbeweisen die Staatsangehörigkeit feststellt, lässt sich daher nicht mit einer Allgemeingültigkeit treffen . 16. Welche weiteren Botschaften oder Delegationen von Drittstaatsbehörden akzeptieren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Glaubhafimachung der Staatsangehörigkeit ebenfalls ohne Sachbeweise? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. N s^.5 (ü g a r -1"«,.. -2 s i »"»-<- .,p> v& w^u^ ^ '§ j5 . '"^t -sci CD k^*-^ 'X3 ^ ^ ^ ^ i ,»3?i t ö^ c ä co co ^ -0 n Gesamlherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerej, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 5Q44S Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21)-S7'66 83 44,-www.bel'riffi-'g"esetze.de ISSN 0722-8333