Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Arif Taşdelen SPD vom 20.12.2016 Einbürgerung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war die Einbürgerungsquote in Bayern in den Jahren 2015 und 2016? b) Ist Bayern im Bundesvergleich immer noch Schlusslicht bei der Einbürgerungsquote? c) Wie erklärt sich die Staatsregierung diese niedrige Einbürgerungsquote im Vergleich zu anderen Bundesländern , wo doch die Integration nach Auffassung der Staatsregierung in Bayern besonders gut funktioniert? 2. a) Wie viele der in den Jahren 2015 und 2016 eingebürgerten Personen besitzen weiterhin ihre bisherige Staatsangehörigkeit? b) Wie hoch war die unter 2 a genannte Quote bei Menschen mit türkischem Migrationshintergrund? c) Wie hoch war die unter 2 a genannte Quote bei Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten (außer der türkischen Staatsangehörigkeit)? 3. Wie lange haben sich die in Bayern in den Jahren 2015 und 2016 eingebürgerten Personen zuvor bereits durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten? 4. Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um die Einbürgerungsquote zu erhöhen, vor dem Hintergrund der Einschätzung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dass die integrationsbezogenen Einbürgerungsvoraussetzungen auch einen Anreiz zur Integration schaffen können? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.01.2017 Vorbemerkung: Statistische Daten zu Einbürgerungen im Jahre 2016 liegen derzeit weder für Bayern noch für das Bundesgebiet vor. Der nachfolgenden Antwort sind daher nur die statistischen Angaben für das Jahr 2015 zugrunde gelegt. 1. a) Wie hoch war die Einbürgerungsquote in Bayern in den Jahren 2015 und 2016? b) Ist Bayern im Bundesvergleich immer noch Schlusslicht bei der Einbürgerungsquote? Mit einer Einbürgerungsquote von 0,91 (d. h. 0,91 Einbürgerungen je 100 Ausländer) liegt Bayern im Jahr 2015 nach der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts an 12. Stelle der 16 Länder. c) Wie erklärt sich die Staatsregierung diese niedrige Einbürgerungsquote im Vergleich zu anderen Bundesländern , wo doch die Integration nach Auffassung der Staatsregierung in Bayern besonders gut funktioniert? Die Einbürgerungsquoten bewegen sich in allen Ländern auf einem niedrigen Niveau. So liegt diese Quote bundesweit außerhalb der Stadtstaaten lediglich zwischen 0,66 und 1,63. Ob ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, hängt im konkreten Einzelfall von vielen Faktoren ab. Die Ursache niedriger sowie unterschiedlicher Einbürgerungsquoten in den Ländern können dementsprechend nicht auf eine einzige konkrete Ursache zurückgeführt werden, sondern sind das Resultat verschiedener einbürgerungsbegünstigender und einbürgerungshemmender Faktoren. Eine niedrige Einbürgerungsquote kann unter anderem auch durch eine weitgehende soziale und wirtschaftliche Eingliederung von Ausländern in die Gesellschaft verursacht sein, wenn von diesen eine Einbürgerung wegen der auch so bestehenden Integration als entbehrlich betrachtet wird. Eine niedrige Einbürgerungsquote kann aber auch Ausdruck des Fortbestehens von engen Bindungen an das Herkunftsland und fehlender endgültiger Zuwendung zur deutschen Gesellschaft sein, wenn der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Ausländern aufgrund dieses Umstandes abgelehnt wird. Hinreichend belastbare Informationen darüber, welche konkreten Umstände in welchem Land jeweils konkret und in welchem Ausmaß den Ausschlag für oder gegen eine Einbürgerung geben und damit für die Ursachen der unterschiedlichen Einbürgerungsquoten, liegen nicht vor. Ein Zusammenhang zwischen der jeweiligen Einbürgerungsquote in den Ländern und dem jeweiligen Ausmaß gelungener Integration in diesen Ländern ist bei der gegebenen Sachlage – entgegen dem Ausgangspunkt der Frage – nicht ersichtlich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2017 17/15079 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15079 2. a) Wie viele der in den Jahren 2015 und 2016 eingebürgerten Personen besitzen weiterhin ihre bisherige Staatsangehörigkeit? b) Wie hoch war die unter 2 a genannte Quote bei Menschen mit türkischem Migrationshintergrund? c) Wie hoch war die unter 2 a genannte Quote bei Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten (außer der türkischen Staatsangehörigkeit)? Einbürgerungen sind nach geltendem Recht grundsätzlich nur möglich, wenn Mehrstaatigkeit vermieden wird. Die Ausnahmen hiervon sind nach § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz eng begrenzt, insbesondere auf Einzelfälle, in denen das Verlangen, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, unzumutbar wäre. Die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit ist in aller Regel ohne Schwierigkeiten und ohne besondere Nachteile für die Betroffenen möglich und zumutbar . Generell hingenommen wird Mehrstaatigkeit aufgrund der genannten gesetzlichen Regelung dagegen bei Unionsbürgern und Schweizern. Von den 13.373 im Jahre 2015 in Bayern eingebürgerten Personen besitzen 7.523 Personen, davon 4.628 von 4.735 eingebürgerten Unionsbürgern und 82 von 1.979 eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen weiterhin ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Von 11.394 im Jahre 2015 eingebürgerten Ausländern ohne türkische Staatsangehörige besitzen 7.441 Personen, davon 4.628 Unionsbürger, weiterhin ihre bisherige Staatsangehörigkeit. 3. Wie lange haben sich die in Bayern in den Jahren 2015 und 2016 eingebürgerten Personen zuvor bereits durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten ? Bei den im Jahr 2015 in Bayern eingebürgerten 13.373 Personen ergaben sich im Zeitpunkt der Einbürgerung folgende Aufenthaltsdauern in Deutschland: weniger als 8 Jahre: 1.368 Personen zwischen 8 und 9 Jahre: 862 Personen zwischen 9 und 15 Jahre: 4.508 Personen zwischen 15 bis 20 Jahre: 2.632 Personen mehr als 20 Jahre: 4.003 Personen 4. Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um die Einbürgerungsquote zu erhöhen, vor dem Hintergrund der Einschätzung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dass die integrationsbezogenen Einbürgerungsvoraussetzungen auch einen Anreiz zur Integration schaffen können? Die Möglichkeiten der Staatsregierung, die Einbürgerungsquote zu erhöhen, sind begrenzt. Die Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist zunächst eine höchstpersönliche Entscheidung eines jeden Ausländers . Unabhängig hiervon ist es ein großes Anliegen, dass möglichst viele Ausländer sich aufgrund einer gelungenen Integration zur deutschen Gesellschaft sowie zum deutschen Staat bekennen und dementsprechend die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben. In Bayern wird daher in zahlreichen Städten und Landkreisen mit Einbürgerungsfeiern und Neubürgerfeiern für die Einbürgerung geworben. Insbesondere auch Mitglieder der Staatsregierung führen höchstpersönlich entsprechende Empfänge und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durch. Daran soll auch in Zukunft festgehalten werden.