Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Güll SPD vom 03.02.2014 Nutzung des Angebots „Flexibilisierungsjahr“ an bayerischen Gymnasien im Schuljahr 2013/2014 Wie viele Schülerinnen und Schüler in Bayern sind bis zum Schulhalbjahr 2013/2014 in ein Flexibilisierungsjahr zurückbzw . übergetreten (im Sinne von § 66 a Abs. 2 Satz 1 und § 66 a Abs. 3 Satz 1 GSO)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.03.2014 Das Flexibilisierungsjahr ist ein Baustein des neuen Förderkonzepts „Individuelle Lernzeit“, das im Schuljahr 2013/2014 flächendeckend eingeführt wurde. Auf Basis einer mit Stichtag 28.02.2014 durchgeführten Erhebung an allen staatlichen Gymnasien in Bayern können folgende Teilnehmerzahlen genannt werden: Im laufenden Schuljahr haben bisher 16.468 Schülerinnen und Schüler dauerhaft oder vorübergehend an einzelnen Fördermaßnahmen der Individuellen Lernzeit teilgenommen . An rd. 60 % der befragten Gymnasien (183 von 309 Schulen) nehmen Schülerinnen und Schüler dabei auch die Möglichkeit des Flexibilisierungsjahres wahr. Es handelt sich um insgesamt 520 Schülerinnen und Schüler, d. h. um 3 % der Teilnehmer an den Fördermaßnahmen der Individuellen Lernzeit. Davon wiederum belegen rund 15 % dieses zusätzliche Förderjahr in der Variante des § 66 a Abs. 2 Satz 1 GSO und 85 % in der Variante des § 66 a Abs. 3 Satz 1 GSO. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.05.2014 17/1511 Bayerischer Landtag