Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.12.2016 Investitionsprogramm Katastrophen- und Hochwasserschutz für Feuerwehren Im Jahr 2008 wurde ein mehrjähriges Beschaffungsprogramm für eine verbesserte Ausstattung im Katastrophenschutz mit einem Gesamtvolumen von 40 Mio. Euro aufgelegt. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Hochwasser“ im Zeitraum von 2015 bis 2018 insgesamt 24 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die beiden Förderprogramme sollen auch den bayerischen Feuerwehren bei der Beschaffung von Ausrüstung zugutekommen . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Haushaltsmittel für das Investitionssonderprogramm Katastrophenschutz bereitgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren)? b) In welcher Höhe haben jeweils die Feuerwehren Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Feuerwehren )? c) In welcher Höhe haben jeweils die freiwilligen Hilfsorganisationen Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Hilfsorganisationen)? 2. a) In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren Haushaltsmittel für das Investitionssonderprogramm Hochwasser bereitgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren)? b) In welcher Höhe haben jeweils die Feuerwehren Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Feuerwehren )? c) In welcher Höhe haben jeweils die freiwilligen Hilfsund Wasserrettungsorganisationen Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Organisationen)? 3. a) Aus welchen Gründen werden die für Feuerwehrzwecke zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände für beide Investitionssonderprogramme künftig aus Mitteln für den Brandschutz und damit über die Feuerschutzsteuer finanziert? b) Wie beurteilt die Staatsregierung, dass der Katastrophenschutz zulasten des Brandschutzes finanziert wird, zumal das Volumen der Investitionsprogramme noch gar nicht ausgeschöpft wurde? 4. Inwiefern haben die auch für die nächsten Jahre prognostizierten Mehreinnahmen bei der Feuerschutzsteuer Konsequenzen für die Rücklagenbildung? 5. a) Ist geplant, die beiden Sonderinvestitionsprogramme über 2018 hinaus fortzusetzen? b) Wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.01.2017 1. a) In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Haushaltsmittel für das Investitionssonderprogramm Katastrophenschutz bereitgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren)? 2009: 1.880,0 Tsd. € 2010: 2.055,0 Tsd. € 2011: 2.055,0 Tsd. € 2012: 2.055,0 Tsd. € 2013: 2.490,0 Tsd. € 2014: 2.555,0 Tsd. € 2015: 2.555,0 Tsd. € 2016: 2.555,0 Tsd. € Summe 2009 bis 2016: 18.200,0 Tsd. €. Mit Restmitteln von rund 1.000,00 Tsd. Euro aus dem Beschaffungsprogramm anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 ergibt sich von 2009 bis 2016 ein Investitionsvolumen von insgesamt 19.200,00 Tsd. Euro. b) In welcher Höhe haben jeweils die Feuerwehren Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Feuerwehren)? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat gemeinsam mit den Landesverbänden der freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. in den Jahren 2007/2008 ein Investitionsprogramm für eine verbesserte Ausstattung im Katastrophenschutz mit einem Finanzierungsvolumen von 40 Mio. Euro erarbeitet. Das Programm umfasst sowohl staatliche Beschaffungen als auch Fördermaßnahmen. Staatseigene Ausstattung wird durch Vereinbarung den Gemeinden bzw. den freiwilligen Hilfsorganisationen des Sanitäts- und Betreuungsdienstes überlassen (der Freistaat Bayern bleibt Eigentümer). Dieses Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz setzt Schwerpunkte vor allem dort, wo sich der Bund mit seinen Leistungen in der ergänzenden Ausstattung im Katastrophenschutz zurückgezogen hat. Während der Bund für den Bereich der Feuerwehren eine weitgehend ausreichende Ausstattung vorsieht, bedarf es im Sanitäts- und Betreuungsdienst in der Fläche gegenüber der Konzeption Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.03.2017 17/15112 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15112 von 1995 zusätzlicher Leistungen der Länder, um einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen sicherzustellen. So ist auch im IMK-Umlaufbeschluss (IMK = Innenministerkonferenz) zur Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung vom 27.07.2007 ausgeführt, dass die Länder den Katastrophenschutz durch eigene Maßnahmen ergänzen , die geeignet sind, die ehrenamtlichen Helferzahlen aufrechtzuerhalten. Mit dem Sonderinvestitionsprogramm sollen diese Defizite behoben werden. Einvernehmlich wurde festgelegt, dass die vorgesehenen Mittel zwischen den freiwilligen Hilfsorganisationen des Sanitäts - und Betreuungsdienstes und den Feuerwehren im Verhältnis 70 zu 30 aufgeteilt werden. Demnach sollten auf die Feuerwehren rund 5.800 Tsd. Euro entfallen (Zeitraum: 2009 bis 2016). Die einzelnen Investitionen lassen sich jedoch nicht in allen Fällen auf einzelne Jahre aufteilen, da eine Beschaffungsmaßnahme von der Konzeption über die Ausschreibung und Fertigung bis zu drei Jahre dauern kann. Die Beschaffungen und Förderungen zugunsten der Feuerwehren haben wir nachstehend zusammengefasst: Maßnahme Jahr Kosten in € Förderung von fünf Mehrzweckbooten Ölwehr 2009/2010 350.000 Ölwehr-Förderung (sonstige Ausstattung) 2009/2010 105.000 Ersatzbeschaffung Außenlastbehälter zur Brandbekämpfung aus der Luft 2009/2010 45.000 Ersatzbeschaffung von vier Strahlenschutzfahrzeugen 2011/2012 372.000 Förderung von fünf Mehrzweckbooten Ölwehr 2011/2012 350.000 Ölwehr-Förderung (sonstige Ausstattung) 2011/2012 235.000 Ersatzbeschaffung Außenlastbehälter 2011/2012 15.000 Förderung von fünf Einsatzleitwagen 2011/2012 280.000 Beschaffung von drei Wasserförderkomponenten 2011–2013 1.236.000 Ölwehr-Förderung (sonstige Ausstattung) 2013 37.000 K-Boot Ölwehr Bodensee Freiwillige Feuerwehr (FF) Wasserburg 2013 265.000 Förderung eines Mehrzweckbootes Ölwehr 2013/2014 70.000 Beschaffung von drei Wasserförderkomponenten 2013/2014 1.236.000 Förderprogramm Flachwasserschubboote 2013–2015 892.000 Ölwehr-Förderung (sonstige Ausstattung) 2014 35.000 Maßnahmen Außenlastbehälter zur Brandbekämpfung aus der Luft 2014 150.000 Ölwehr-Förderung (sonstige Ausstattung ), Zelte, Abrollbehälter Besprechung 2015 89.000 Ölwehr-Förderung (sonstige Ausstattung ), Zelte, Abrollbehälter Besprechung 2016 72.000 Summe 5.834.000 Damit wurden 30,38 v. H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Maßnahmen zugunsten der Feuerwehren verwendet. Dies entspricht der vorgesehenen Aufteilung. Zuständige Förderbehörden sind die Regierungen. Die einzelnen Zuwendungsempfänger liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr deshalb nicht in allen Fällen vor. Nachstehend aufgelistet sind die Zuwendungsempfänger für die größeren Fördermaßnahmen sowie die Gemeinden und Landkreise bzw. die kommunalen Feuerwehren , die eine staatseigene Ausstattung erhalten haben. Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Zuwendungsemp - fänger bzw. Standort Ausstattungsart bzw. Maßnahme Mittelfranken kreisfreie Stadt Nürnberg Berufsfeuerwehr (BF) Nürnberg Wasserförderkomponente Mittelfranken Landkreis Roth Landkreis Roth Einsatzleitwagen Mittelfranken Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen Mehrzweckboot Ölwehr Niederbayern Landkreis Deggendorf Gemeinde Niederalteich Mehrzweckboot Ölwehr Niederbayern Landkreis Deggendorf Markt Winzer Mehrzweckboot Ölwehr Niederbayern Landkreis Kelheim Landkreis Kelheim Einsatzleitwagen Niederbayern Landkreis Landshut FF Ahrain Strahlenschutzfahr - zeug Niederbayern kreisfreie Stadt Landshut FF Stadt Landshut Strahlenschutzfahr - zeug Niederbayern - kreisfreie Stadt Passau FF Passau Wasserförderkomponente Oberbayern Landkreis Altötting Landkreis Altötting Mehrzweckboot Ölwehr Oberbayern Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen Gemeinde Kochel am See Mehrzweckboot Ölwehr Oberbayern Landkreis Miesbach Stadt Tegernsee Mehrzweckboot Ölwehr Oberbayern Landkreis Mühldorf a. Inn Landkreis Mühldorf a. Inn Einsatzleitwagen Oberbayern Landkreis Rosenheim Landkreis Rosenheim Mehrzweckboot Ölwehr Oberbayern Landkreis Rosenheim Markt Prien am Chiemsee Mehrzweckboot Ölwehr Oberbayern kreisfreie Stadt Rosenheim FF Rosenheim Wasserförderkomponente Oberfranken Stadt Bamberg Stadt Bamberg Einsatzleitwagen Oberfranken Landkreis Bayreuth FF Speichersdorf Wasserförderkomponente Schwaben Landkreis Aichach- Friedberg Landkreis Aichach- Friedberg Einsatzleitwagen Schwaben kreisfreie Stadt Augsburg BF Augsburg Wasserförderkomponente Schwaben Landkreis Dillingen a. d. Donau FF Stadt Dillingen Strahlenschutzfahr - zeug Schwaben Landkreis Oberallgäu Landkreis Oberallgäu Mehrzweckboot Ölwehr Unterfranken Landkreis Haßberge Stadt Haßfurt Mehrzweckboot Ölwehr Unterfranken Landkreis Haßberge FF Zeil a. Main Strahlenschutzfahr - zeug Unterfranken Landkreis Miltenberg Landkreis Miltenberg Mehrzweckboot Ölwehr Unterfranken kreisfreie Stadt Schweinfurt FF Schweinfurt Wasserförderkomponente Drucksache 17/15112 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für staatliche Beschaffungsmaßnahmen zugunsten der Feuerwehren standen im Doppelhaushalt 2015/2016 über einen Deckungsvermerk jährlich zusätzlich bis zu 850,0 Tsd. Euro aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bereit. Hieraus wurde die Beschaffung von weiteren Wasserförderkomponenten sowie Außenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft eingeleitet. Die Beschaffungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. c) In welcher Höhe haben jeweils die freiwilligen Hilfsorganisationen Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Hilfsorganisationen)? Entsprechend den Ausführungen zu Frage 1 b stehen den freiwilligen Hilfsorganisationen 70 v. H. der bereitgestellten Mittel (siehe Antwort zu Frage 1 a) zur Verfügung, also im Zeitraum von 2009 bis 2016 rund 13.400 Tsd. Euro. Die Maßnahmen zugunsten der freiwilligen Hilfsorganisationen beinhalten ausschließlich staatliche Beschaffungen. Auch hier lassen sich die einzelnen Investitionen nicht in allen Fällen auf einzelne Jahre aufteilen. Die Beschaffungen zugunsten der freiwilligen Hilfsorganisationen haben wir nachstehend zusammengefasst: Maßnahme Jahr Kosten in € Beschaffung von 38 Mannschaftstransportwagen Betreuung (MTW Bt) 2011/2012 1.900.000 Beschaffung von 38 Geräteanhängern Betreuung (GA-Bt) 2011/2012 1.160.000 Beschaffung von 22 Gerätewagen Sanität (GW San) 2011/2012 3.520.000 Beschaffung von 10 Gerätewagen Sanität (GW San) 2013 1.600.000 Beschaffung von 35 Mannschaftstransportwagen Behandlung (MTW Beh) 2013/2014 2.000.000 Beschaffung von 38 Mannschaftstransportwagen Betreuung (MTW Bt) 2015/2016 2.060.000 Beschaffung von 38 Geräteanhängern Betreuung (GA-Bt) 2015/2016 1.070.000 Summe: 13.310.000 Damit wurden 69,32 v. H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Maßnahmen zugunsten der freiwilligen Hilfsorganisationen verwendet. Dies entspricht der vorgesehenen Aufteilung. Die vorgenannten Einsatzfahrzeuge wurden folgenden freiwilligen Hilfsorganisationen als staatseigene Ausstattung überlassen: Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Mittelfranken Landkreis Ansbach Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) GA-Bt Mittelfranken Landkreis Ansbach BRK MTW Bt Mittelfranken Landkreis Ansbach BRK GW San Mittelfranken Landkreis Erlangen- Höchstadt BRK GA-Bt Mittelfranken Landkreis Erlangen- Höchstadt BRK MTW Bt Mittelfranken Landkreis Erlangen- Höchstadt Arbeiter- Samariter- Bund (ASB) MTW Beh Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Mittelfranken Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim BRK GA-Bt Mittelfranken Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim BRK MTW Bt Mittelfranken Landkreis Nürnberger Land BRK GA-Bt Mittelfranken Landkreis Nürnberger Land BRK MTW Bt Mittelfranken Landkreis Nürnberger Land BRK GW San Mittelfranken Landkreis Roth BRK GA-Bt Mittelfranken Landkreis Roth BRK MTW Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Ansbach BRK GA-Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Ansbach BRK MTW Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Erlangen BRK GA-Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Erlangen BRK MTW Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Fürth BRK GA-Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Fürth BRK MTW Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Nürnberg BRK GA-Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Nürnberg BRK MTW Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Nürnberg Malteser Hilfsdienst (MHD) GW San Mittelfranken kreisfreie Stadt Schwabach Johanniter- Unfall-Hilfe (JUH) GA-Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Schwabach JUH MTW Bt Mittelfranken kreisfreie Stadt Schwabach JUH GW San Mittelfranken Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen BRK GA-Bt Mittelfranken Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen BRK MTW Bt Mittelfranken Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen BRK GW San Mittelfranken Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen BRK MTW Beh Niederbayern Landkreis Deggendorf BRK GA-Bt Niederbayern Landkreis Deggendorf BRK MTW Bt Niederbayern Landkreis Deggendorf BRK MTW Beh Niederbayern Landkreis Dingolfing- Landau BRK GA-Bt Niederbayern Landkreis Dingolfing- Landau BRK MTW Bt Niederbayern Landkreis Freyung- Grafenau BRK GA-Bt Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15112 Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Niederbayern Landkreis Freyung- Grafenau BRK MTW Bt Niederbayern Landkreis Regen BRK GA-Bt Niederbayern Landkreis Regen BRK MTW Bt Niederbayern Landkreis Regen BRK MTW Beh Niederbayern Landkreis Rottal-Inn BRK MTW Beh Niederbayern kreisfreie Stadt Landshut BRK GA-Bt Niederbayern kreisfreie Stadt Landshut BRK MTW Bt Niederbayern kreisfreie Stadt Passau BRK GA-Bt Niederbayern kreisfreie Stadt Passau BRK MTW Bt Niederbayern kreisfreie Stadt Passau MHD MTW Beh Niederbayern - kreisfreie Stadt Straubing MHD GA-Bt Niederbayern kreisfreie Stadt Straubing MHD MTW Bt Niederbayern kreisfreie Stadt Straubing BRK GW San Niederbayern Landkreis Straubing- Bogen BRK GA-Bt Niederbayern Landkreis Straubing- Bogen BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Altötting BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Altötting BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Altötting BRK GW San Oberbayern Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Berchtesgadener Land BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Berchtesgadener Land BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Berchtesgadener Land BRK GW San Oberbayern Landkreis Dachau BRK MTW Beh Oberbayern Landkreis Ebersberg BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Ebersberg BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Eichstätt BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Eichstätt BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Eichstätt BRK GW San Oberbayern Landkreis Erding MHD GA-Bt Oberbayern Landkreis Erding MHD MTW Bt Oberbayern Landkreis Erding MHD MTW Beh Oberbayern Landkreis Freising BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Freising JUH GA-Bt Oberbayern Landkreis Freising BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Freising JUH MTW Bt Oberbayern Landkreis Fürstenfeldbruck MHD GA-Bt Oberbayern Landkreis Fürstenfeldbruck MHD MTW Bt Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Oberbayern Landkreis Fürstenfeldbruck BRK MTW Beh Oberbayern Landkreis Garmisch- Partenkirchen BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Garmisch- Partenkirchen BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Garmisch- Partenkirchen BRK GW San Oberbayern Landkreis Landsberg a. Lech BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Landsberg a. Lech BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Miesbach BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Miesbach BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Miesbach BRK MTW Beh Oberbayern Landkreis Mühldorf a. Inn BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Mühldorf a. Inn BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Mühldorf a. Inn BRK MTW Beh Oberbayern Landkreis München BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis München MHD GA-Bt Oberbayern Landkreis München BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis München MHD MTW Bt Oberbayern Landkreis Neuburg- Schrobenhausen BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Neuburg- Schrobenhausen BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm BRK MTW Bt Oberbayern Landkreis Rosenheim BRK GW San Oberbayern kreisfreie Stadt Ingolstadt BRK GA-Bt Oberbayern kreisfreie Stadt Ingolstadt BRK MTW Bt Oberbayern kreisfreie Stadt München ASB GA-Bt Oberbayern kreisfreie Stadt München ASB MTW Bt Oberbayern kreisfreie Stadt München MHD GW San Oberbayern kreisfreie Stadt München MHD MTW Beh Oberbayern Landkreis Starnberg BRK MTW Beh Oberbayern Landkreis Traunstein MHD GA-Bt Oberbayern Landkreis Weilheim- Schongau BRK GA-Bt Oberbayern Landkreis Weilheim- Schongau BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Bamberg MHD GA-Bt Oberfranken Landkreis Bamberg MHD MTW Bt Oberfranken Landkreis Bayreuth BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Bayreuth BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Coburg BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Coburg BRK MTW Bt Drucksache 17/15112 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Oberfranken Landkreis Coburg ASB GW San Oberfranken Landkreis Hof BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Hof BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Kronach BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Kronach BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Kronach BRK MTW Beh Oberfranken Landkreis Kulmbach BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Kulmbach BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Kulmbach BRK GW San Oberfranken Landkreis Kulmbach BRK MTW Beh Oberfranken Landkreis Lichtenfels BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Lichtenfels BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Lichtenfels BRK MTW Beh Oberfranken kreisfreie Stadt Bamberg BRK GA-Bt Oberfranken kreisfreie Stadt Bamberg BRK MTW Bt Oberfranken kreisfreie Stadt Bayreuth BRK GA-Bt Oberfranken kreisfreie Stadt Bayreuth BRK MTW Bt Oberfranken kreisfreie Stadt Coburg BRK GA-Bt Oberfranken kreisfreie Stadt Coburg BRK MTW Bt Oberfranken kreisfreie Stadt Coburg BRK MTW Beh Oberfranken Landkreis Wunsiedel i. F. BRK GA-Bt Oberfranken Landkreis Wunsiedel i. F. BRK MTW Bt Oberfranken Landkreis Wunsiedel i. F. BRK GW San Oberfranken Landkreis Wunsiedel i. F. BRK MTW Beh Oberpfalz Landkreis Amberg- Sulzbach BRK GW San Oberpfalz Landkreis Amberg- Sulzbach BRK MTW Beh Oberpfalz Landkreis Cham BRK GA-Bt Oberpfalz Landkreis Cham BRK MTW Bt Oberpfalz Landkreis Cham BRK GW San Oberpfalz Landkreis Neumarkt i. d. Opf. BRK GW San Oberpfalz Landkreis Neumarkt i. d. Opf. BRK MTW Beh Oberpfalz Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab BRK GA-Bt Oberpfalz Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab BRK MTW Bt Oberpfalz Landkreis Regensburg BRK GA-Bt Oberpfalz Landkreis Regensburg BRK MTW Bt Oberpfalz Landkreis Schwandorf BRK GA-Bt Oberpfalz Landkreis Schwandorf BRK MTW Bt Oberpfalz kreisfreie Stadt Amberg BRK GA-Bt Oberpfalz kreisfreie Stadt Amberg BRK MTW Bt Oberpfalz kreisfreie Stadt Regensburg BRK GA-Bt Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Oberpfalz kreisfreie Stadt Regensburg MHD GA-Bt Oberpfalz kreisfreie Stadt Regensburg BRK MTW Bt Oberpfalz kreisfreie Stadt Regensburg MHD MTW Bt Oberpfalz Landkreis Tirschenreuth BRK GA-Bt Oberpfalz Landkreis Tirschenreuth BRK MTW Bt Oberpfalz Landkreis Tirschenreuth BRK GW San Schwaben Landkreis Aichach- Friedberg BRK GW San Schwaben Landkreis Augsburg BRK GA-Bt Schwaben Landkreis Augsburg BRK MTW Bt Schwaben Landkreis Augsburg MHD GW San Schwaben Landkreis Augsburg BRK MTW Beh Schwaben Landkreis Dillingen a. d. Donau BRK GA-Bt Schwaben Landkreis Dillingen a. d. Donau BRK MTW Bt Schwaben Landkreis Dillingen a. d. Donau BRK GW San Schwaben Landkreis Dillingen a. d. Donau BRK MTW Beh Schwaben Landkreis Donau-Ries JUH GW San Schwaben Landkreis Donau-Ries JUH MTW Beh Schwaben Landkreis Günzburg BRK MTW Beh Schwaben Landkreis Lindau BRK GW San Schwaben Landkreis Lindau BRK MTW Beh Schwaben Landkreis Neu-Ulm BRK GA-Bt Schwaben Landkreis Neu-Ulm BRK MTW Bt Schwaben Landkreis Ostallgäu BRK MTW Beh Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt MHD GA-Bt Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt MHD MTW Bt Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt JUH MTW Beh Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt MHD MTW Beh Schwaben kreisfreie Stadt Kaufbeuren BRK GA-Bt Schwaben kreisfreie Stadt Kaufbeuren BRK MTW Bt Schwaben kreisfreie Stadt Kaufbeuren BRK GW San Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt JUH GA-Bt Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt JUH MTW Bt Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt JUH GW San Schwaben kreisfreie Stadt kreisfreie Stadt JUH MTW Beh Schwaben Landkreis Unterallgäu MHD MTW Beh Unterfranken Landkreis Aschaffenburg MHD GW San Unterfranken Landkreis Bad Kissingen BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Bad Kissingen BRK MTW Bt Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15112 Regierungs - bezirk Landkreis / kreisfreie Stadt Kreisverwaltungs - behörde Hilfsorganisa - tion Fahrzeugart Unterfranken Landkreis Bad Kissingen BRK GW San Unterfranken Landkreis Haßberge BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Haßberge BRK MTW Bt Unterfranken Landkreis Haßberge BRK GW San Unterfranken Landkreis Haßberge BRK MTW Beh Unterfranken Landkreis Kitzingen BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Kitzingen BRK MTW Bt Unterfranken Landkreis Kitzingen BRK GW San Unterfranken Landkreis Kitzingen BRK MTW Beh Unterfranken Landkreis Main- Spessart BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Main- Spessart BRK MTW Bt Unterfranken Landkreis Miltenberg BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Miltenberg BRK MTW Bt Unterfranken Landkreis Miltenberg BRK GW San Unterfranken Landkreis Miltenberg BRK MTW Beh Unterfranken Landkreis Rhön- Grabfeld BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Rhön- Grabfeld BRK MTW Bt Unterfranken Landkreis Rhön- Grabfeld BRK MTW Beh Unterfranken Landkreis Schweinfurt BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Schweinfurt BRK MTW Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Aschaffenburg MHD GA-Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Aschaffenburg MHD MTW Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Aschaffenburg MHD MTW Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Schweinfurt ASB GA-Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Schweinfurt ASB MTW Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Würzburg MHD GA-Bt Unterfranken kreisfreie Stadt Würzburg MHD MTW Bt Unterfranken Landkreis Würzburg BRK GA-Bt Unterfranken Landkreis Würzburg BRK MTW Bt Unterfranken Landkreis Würzburg BRK GW San Unterfranken Landkreis Würzburg BRK MTW Beh 2. a) In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren Haushaltsmittel für das Investitionssonderprogramm Hochwasser bereitgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren)? Die Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 hat die Einsatzkräfte in Bayern vor große Herausforderungen gestellt. Die Einsätze wurden im Nachgang sehr intensiv besprochen und es konnten Verbesserungspotenziale klar erkannt werden . So hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr rasch reagiert und in 2014 mit allen Beteiligten ein Sonderinvestitionsprogramm Hochwasser erarbeitet. Es umfasst eine optimale Ausrüstung für die Bekämpfung von Hochwasser und hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahren (2015 bis 2018). Für Beschaffungen sowie Förderungen zugunsten der Feuerwehren standen in 2015 und 2016 jährlich über einen Deckungsvermerk zulasten der Feuerschutzsteuer bis zu 4.364,0 Tsd. Euro zur Verfügung; davon entfallen auf staatliche Beschaffungen bis zu 3.315,0 Tsd. Euro und auf Fördermaßnahmen bis zu 1.049,0 Tsd. Euro. Für Maßnahmen der freiwilligen Hilfs- und Wasserrettungsorganisationen wurden in 2015 1.500,0 Tsd. Euro aus der Rücklage des Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes bereitgestellt. Im Nachtragshaushalt 2016 wurden für die Maßnahmen der freiwilligen Hilfs- und Wasserrettungsorganisationen 1.450,0 Tsd. Euro bereitgestellt. b) In welcher Höhe haben jeweils die Feuerwehren Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Feuerwehren)? Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mittel wird auf die Ausführungen zu Frage 2 a verwiesen. Die eingeleiteten staatlichen Beschaffungen (Wasserfördersysteme , Verstärkerpumpen, Hochwassermodule Pumpen und Abrollbehälter für Ölwehrkontingente) sind noch nicht abgeschlossen. Das Sonderinvestitionsprogramm beinhaltet folgende Förderprogramme: • Sandsackabfüllanlagen • mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen • Einsatzleitwagen für ÖEL/UG-ÖEL Die Regierungen als zuständige Förderbehörden erteilten hier im Doppelhaushalt 2015/2016 die Zustimmungen für folgende Beschaffungen: • 34 Sandsackabfüllanlagen mit einer Fördersumme von insgesamt 151,3 Tsd. Euro • 44 mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen mit einer Fördersumme von insgesamt 74,3 Tsd. Euro • neun Einsatzleitwagen für ÖEL/UG-ÖEL mit einer Fördersumme von insgesamt 819,0 Tsd. Euro Bei den Förderprogrammen Sandsackabfüllanlagen und mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen verfügen die Regierungen über Kontingente, innerhalb derer sie den Förderanträgen zustimmen können. Die einzelnen Zuwendungsempfänger liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr deshalb nicht vor. Die Zuwendungsempfänger für die neun Einsatzleitwagen haben wir in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst : Regierungsbezirk Zuwendungsempfänger Niederbayern Landkreis Landshut Oberbayern Landkreis Dachau Drucksache 17/15112 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Regierungsbezirk Zuwendungsempfänger Oberbayern Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Oberbayern Stadt München Oberfranken Landkreis Bayreuth Oberfranken Landkreis Hof Oberpfalz Landkreis Neumarkt i. d. OPf. Schwaben Stadt Kempten Unterfranken Stadt Würzburg c) In welcher Höhe haben jeweils die freiwilligen Hilfs- und Wasserrettungsorganisationen Haushaltsmittel aus diesem Fördertopf erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren und Organisationen )? Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mittel wird auf die Ausführungen zu Frage 2 a verwiesen. Das Sonderinvestitionsprogramm beinhaltet hier ausschließlich staatliche Beschaffungen und keine Förderungen. Die Beschaffungen haben wir in folgender Übersicht zusammengefasst : Maßnahme Kosten in € Organisation Sachstand Beschaffung von 19 Geräteanhängern (GA) 484.800 14 GA für Deutsche Lebens-Rettungs -Gesellschaft (DLRG) und fünf GA für WW ausgeliefert Beschaffung von 19 Mannschaftstransportwagen (MTW) 1.175.720 14 MTW für DLRG und fünf MTW für WW in Auslieferung Beschaffung von sieben Logistik- Lkws 1.194.188 4 Lkws für BRK, je ein Lkw für ASB, JUH und MHD Auftragsvergabe ist erfolgt 3. a) Aus welchen Gründen werden die für Feuerwehrzwecke zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände für beide Investitionssonderprogramme künftig aus Mitteln für den Brandschutz und damit über die Feuerschutzsteuer finanziert? Die Mittel aus der Feuerschutzsteuer können für die Finanzierung der Maßnahmen im Bereich Katastrophenschutz zugunsten der Feuerwehren verwendet werden. Nach Art. 3 und 29 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist das Aufkommen der Feuerschutzsteuer für die Förderung des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes , insbesondere zur Gewährung von Zuwendungen an die Gemeinden sowie zur Unterhaltung von Landesfeuerwehrschulen einzusetzen. Die Deckungsvermerke zur Feuerschutzsteuer bei den beiden Sonderinvestitionsprogrammen entsprechen daher den gesetzlichen Vorgaben. b) Wie beurteilt die Staatsregierung, dass der Katastrophenschutz zulasten des Brandschutzes finanziert wird, zumal das Volumen der Investitionsprogramme noch gar nicht ausgeschöpft wurde? Die Staatsregierung begrüßt, dass der Haushaltsgesetzgeber umfassend Mittel zur Verfügung gestellt hat, um die Ausstattung für die wichtige Aufgabe Katastrophenschutz, wie unter 1 a bis 2 c im Einzelnen dargestellt, erheblich zu verbessern. 4. Inwiefern haben die auch für die nächsten Jahre prognostizierten Mehreinnahmen bei der Feuerschutzsteuer Konsequenzen für die Rücklagenbildung ? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr prüft fortlaufend, wie die aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Zweckbindung optimal eingesetzt werden können, und berücksichtigt dabei auch die aktuellen Entwicklungen. Neben der verbesserten Einnahmeseite ist auch die Entwicklung der Ausgabenseite zu berücksichtigen, u. a.: – deutliche Steigerung der laufenden Ausgaben für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen, insbesondere durch zusätzliche 55 Stellen seit 2011, – deutliche Steigerung der prognostizierten Ausgaben für den Ausbau der drei Feuerwehrschulen nach Masterplan bis 2028: In 2012 waren Gesamtkosten von rund 139 Mio. Euro veranschlagt worden, inzwischen ist die Prognose der Gesamtbaukosten auf rund 189 Mio. Euro in 2016 gestiegen. Hintergrund für die Kostensteigerung sind insbesondere zusätzlich erforderliche Maßnahmen, notwendige Verbesserungen in der Ausführungsplanung, allgemeiner Anstieg des Baukostenindex und die Anpassung der HOAI für Architekten und Ingenieure. Bislang sind für die beabsichtigten Baumaßnahmen rund 55 Mio. Euro abgeflossen. – deutliche Verbesserungen bei der Feuerwehrförderung durch o Anhebung der Festbeträge in den Feuerwehrzuwendungsrichtlinien um durchschnittlich rd. 20 Prozent zum 01.03.2015, o Sonderförderprogramm GW-G mit einem Gesamtvolumen von 10–12 Mio. Euro in der Laufzeit 01.09.13 bis 31.12.2020, – Finanzierung der Maßnahmen für die Feuerwehr in den Sonderprogrammen Katastrophenschutz und Hochwasser über Deckungsvermerke aus der Feuerschutzsteuer in den Jahren 2015 bis 2018. Insbesondere durch die noch beabsichtigten Baumaßnahmen an den drei Staatlichen Feuerwehrschulen werden die Ausgabereste bei der Feuerschutzsteuer Schritt für Schritt abgebaut. Aus den laufenden Einnahmen der Feuerschutzsteuer wären diese Bauausgaben nicht finanzierbar. 5. a) Ist geplant, die beiden Sonderinvestitionsprogramme über 2018 hinaus fortzusetzen? Das Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz soll nach den Planungen der Staatsregierung über den Doppelhaushalt 2017/2018 fortgeführt werden, um die Zielsetzungen des Programms umzusetzen. Das Sonderinvestitionsprogramm Hochwasser hat zunächst eine Laufzeit von 2015 bis 2018. Danach findet zu den einzelnen Programminhalten eine Evaluation, insbesondere eines möglichen weiteren Bedarfs, mit allen Beteiligten statt. Entsprechend diesen Ergebnissen wird verfahren. b) Wenn nein, weshalb nicht? Auf die Ausführungen zu Frage 5 a wird verwiesen.