Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 12.12.2013 Mobile Reserven Für den entstehenden Ausfall von Lehrkräften durch Schulungen , Krankheiten und Schwangerschaften werden Mobile Reserven eingesetzt. Scheinbar gibt es innerhalb der Schularten und auch der Schulamtsbezirke unterschiedliche Ausstattungen und Handhabungen bei der Zuteilung von Mobilen Reserven. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Zuweisung von Mobilen Reserven im Bereich der Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien? 2. Gibt es bei der tatsächlichen Zuweisung regionale Unterschiede , innerhalb der Oberpfalz und im Vergleich Oberpfalz – Oberbayern? 3. Wie hoch ist der Anteile der Mobilen Reserven, die im Verlauf eines Schuljahres für Mutterschutz/Erziehungszeit eingesetzt sind und dadurch für Vertretungen im Krankheitsfall nicht zur Verfügung stehen? 4. Ist daran gedacht, durch Zuweisung von Mitteln für „Mehrarbeit“ auch im Volks- und Förderschulbereich Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. eine fachgerechte Unterrichtsvertretung zu ermöglichen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.03.2014 1. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Zuweisung von Mobilen Reserven im Bereich der Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien? Für den Bereich der Grund- und Mittelschulen: Zum Schuljahresbeginn stehen den Staatlichen Schulämtern in Bayern insgesamt Lehrerstunden im Umfang von 1.900 Vollzeitkontingenten sowie Fachlehrerstunden im Umfang von 212 zur Verfügung. Diese Zahl bedeutet bei seit Jahren rückläufigen Klassenzahlen eine stete Verbesserung der Einsatzlage. Diese werden den Schüleranteilen entsprechend zunächst auf die sieben Regierungsbezirke verteilt und von der jeweils zuständigen Regierung den Staatlichen Schulämtern zugewiesen. Dabei werden auch örtliche Bedarfe berücksichtigt. Die Kontingente der Mobilen Reserve werden zusätzlich wie in den Vorjahren in den Monaten November, Januar und Februar weiter erhöht. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen , d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Die Zuweisung orientiert sich dabei an einem sich ggf. abzeichnenden Bedarf, der durch das bereits zur Verfügung stehende Aushilfskontingent nicht mehr angemessen abgedeckt werden kann. Für den Bereich der Realschulen: Damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen auf kurzfristig oder mittelfristig auftretenden Unterrichtsausfall zukünftig eigenverantwortlich vor Ort aufgrund des an der weiterführenden Schulart Realschule vorhandenen „Fachlehrerprinzips “ noch besser reagieren können, wurden die für eine Mobile Reserve zur Verfügung stehenden 110 Lehrerkapazitäten zum Schuljahr 2013/2014 für den Aufbau einer sog. „integrierten Lehrerreserve“ genutzt. Jeder staatlichen Realschule wurden dafür zum Schuljahr 2013/2014 zusätzlich zum Grundbudget weitere Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die von der Schulleitung so geplant werden mussten, dass sie sofort verwendet werden können , wenn kurzfristiger oder mittelfristiger Unterrichtsausfall droht. Langfristigem Unterrichtsausfall (Elternzeit, Krankheit ) wird bis zur Rückkehr der Stammlehrkraft mit Aushilfslehrkräften auf Arbeitsvertrag begegnet. Die an die Einzelschule für die integrierte Lehrerreserve zusätzlich zugewiesene Stundenzahl ist im Sinne des Budgetgedankens abhängig von der Gesamtschülerzahl der Schule. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen wurden im Schuljahr 2013/2014 Lehrkräfte als Mobile Reserven zugewiesen. Gründe hierfür lagen vorrangig in besonderen Situationen an Einzelschulen, z. B. bereits in der Personalplanungs- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.05.2014 17/1512 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1512 phase bekannte, krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften des Stammpersonals, die nicht durch Aushilfsverträge aufgefangen werden können. Diese sog. „festen“ Mobilen Reserven sind das ganze Schuljahr 2013/2014 über ausschließlich an der Stammschule eingesetzt. Die durchgeführte Umwandlung der Mobilen Reserve in eine integrierte Lehrerreserve gibt den Schulleitungen und den Lehrkräften der staatlichen Realschulen höhere Planungssicherheit . Einen Zuweisungsschlüssel für Mobile Reserven gibt es jedoch damit im Bereich der staatlichen Realschulen nicht. Für den Bereich der Gymnasien: Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es auch im Bereich der staatlichen Gymnasien eine Mobile Reserve zur Kompensation längerfristiger Ausfälle. Zum September 2012 wurden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2012 zur weiteren Reduzierung des ersatzlos ausfallenden Unterrichts 250 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Mit diesen konnte auch die Anzahl der Mobilen Reserven um 50 % erhöht werden – von 110 im Schuljahr 2011/2012 auf nunmehr ca. 165 im Schuljahr 2013/2014. Die Mobile Reserve wird im Gymnasialbereich ausschließlich für längerfristigen Aushilfsbedarf (z. B. Mutterschutz mit anschließender Elternzeit, langfristige Erkrankungen ) eingesetzt, da aufgrund des Fachlehrerprinzips sowie der im Vergleich zum Grundschulbereich wesentlich geringeren Anzahl an Standorten ein Schulwechsel für eine Lehrkraft der Mobilen Reserve häufig mit einem Umzug verbunden ist und damit schwieriger zu realisieren ist als im Grundschulbereich. Die Zuweisung erfolgt in den meisten Fällen für mindestens ein Halbjahr. Ausfälle von kürzerer Dauer werden dagegen mit der Zuweisung von Mitteln für befristete Beschäftigungsverhältnisse oder mit schulinternen Maßnahmen (Einsatz der integrierten Lehrerreserve, Einsatz der Mittel zur eigenen Bewirtschaftung, Mehrarbeit etc.) kompensiert. Die Tätigkeit in der Mobilen Reserve dauert für Lehrkräfte ein Jahr. Anders als im Bereich der Grund- und Mittelschulen organisiert im Gymnasialbereich das Staatsministerium selbst den Einsatz der Mobilen Reserve. Jede Lehrkraft der Mobilen Reserve wird zunächst einer MB-Dienststelle zugewiesen . Die MB-Schule wird dann als Stammschule der Lehrkraft bezeichnet und ist die personalführende Schule. Darüber hinaus weist das Staatsministerium die meisten Lehrkräfte der Mobilen Reserve zum Schuljahresbeginn bzw. Halbjahreswechsel im Rahmen der jeweiligen Personalplanung einer Standortschule zu, an der längerfristig Aushilfsbedarf besteht. Nur in wenigen Fällen, z. B. bei Wegfall des Aushilfsbedarfs an der Standortschule, wird eine Lehrkraft der Mobilen Reserve während eines Schulhalbjahres einer anderen Schule zugewiesen; diese Schule wird dann als Einsatzschule bezeichnet. 2. Gibt es bei der tatsächlichen Zuweisung regionale Unterschiede, innerhalb der Oberpfalz und im Vergleich Oberpfalz – Oberbayern? Für den Bereich der Grund- und Mittelschulen: Im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve werden regionale Unterschiede im Ersatzbedarf, die sich aus der konkreten Vertretungssituation (Anzahl der Langzeiterkrankungen , Schwangerschaften, etc.) ergeben, berücksichtigt . Dies führt bedarfsentsprechend zu regionalen Un- terschieden in der Zuweisung an die Regierungen wie auch innerhalb der Regierungsbezirke. Für den Bereich der Realschulen: Aufgrund der Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden an jede staatliche Realschule Bayerns zur Ausgestaltung einer integrierten Lehrerreserve gibt es hierbei keine regionalen Unterschiede – weder innerhalb eines Bezirks noch im Vergleich der Bezirke untereinander. Maßgeblich ist einzig die Schülerzahl der konkreten Einzelschule. Bei den wenigen, in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen , Mobilen Reserven kommt es aufgrund der Orientierung am Bedarf der Einzelschulen und nicht am Bedarf eines Bezirkes zu regionalen Unterschieden. Solche „Mobilen Reserven “ gibt es in der Oberpfalz 2, in Oberbayern 14. Dies hat seine Begründung zum einen in der Tatsache, dass es in der Oberpfalz eine deutlich geringere Anzahl an staatlichen Realschulen gibt (Oberpfalz: 24, Oberbayern: 64). Zum anderen liegt dies daran, dass an den dortigen Realschulen derartige längerfristige Ausfälle, die die Zuweisung einer Mobilen Reserve notwendig gemacht hätten, zum Zuweisungszeitpunkt nicht gegeben waren oder die Schulleitungen bereits Aushilfslehrkräfte akquirieren konnten. Für den Bereich der Gymnasien: Die Verteilung der Lehrkräfte in der Mobilen Reserve ist regional sehr unterschiedlich. Insbesondere da die Anzahl der staatlichen Gymnasien in der Oberpfalz deutlich geringer ist als in Oberbayern (Oberpfalz: 27, Oberbayern: 109), ergibt sich folgende Verteilung für die Lehrkräfte in der Mobilen Reserve: Oberpfalz: 13 Lehrkräfte in der Mobilen Reserve Oberbayern: 60 Lehrkräfte in der Mobilen Reserve 3. Wie hoch ist der Anteil der Mobilen Reserven, die im Verlauf eines Schuljahres für Mutterschutz/Erziehungszeit eingesetzt sind und dadurch für Vertretungen im Krankheitsfall nicht zur Verfügung stehen? Für den Bereich der Grund- und Mittelschulen: Der Ersatzbedarf für Lehrkräfte mit ganzjähriger Elternzeit wird bereits im Rahmen der Einstellung berücksichtigt. Die Mobile Reserve ist davon nicht berührt. Vertretungssituationen aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit, die sich im weiteren Verlauf des Schuljahres ergeben, werden ebenso wie Krankheitsfälle durch Lehrkräfte der Mobilen Reserve versorgt. Die konkreten Vertretungsursachen werden vom Staatsministerium und den nachgeordneten Behörden nicht detailliert erfasst. Daher können keine differenzierten Aussagen zu dem Anteil der Einsätze der Mobilen Reserve aufgrund von Mutterschutz oder Erziehungszeit getroffen werden. Für den Bereich der Realschulen: Die Antwort zu Frage 3 entfällt für den Bereich der staatlichen Realschulen in der Konsequenz der Antworten zu den Fragen 1 und 2. Für den Bereich der Gymnasien: Diese Fragestellung wird nicht statistisch erhoben. Daher ist keine Angabe eines konkreten Zahlenwerts möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Lehrkräfte in der Mobilen Reserve eine Lehrkraft in Mutterschutz bzw. Elternzeit ersetzt. Drucksache 17/1512 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. Ist daran gedacht, durch Zuweisung von Mitteln für „Mehrarbeit“ auch im Volks- und Förderschulbereich Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. eine fachgerechte Unterrichtsvertretung zu ermöglichen? Im Bereich der Förderzentren wird das gesamte Kontingent für die Mobile Reserve bereits zu Schuljahresbeginn den Regierungen zum bedarfsgerechten Einsatz zugewiesen. An den Grund- und Mittelschulen hat sich das System der Unterrichtsvertretung durch Bereitstellung von fest angestelltem Lehrpersonal in Kombination mit einer stufenweise bedarfsgerechten Aufstockung bewährt. Das Modell orientiert sich am Bedarf und ist bei der Gewinnung von Vertretungspersonal sehr flexibel. Eine Umstellung im Sinne einer Zuweisung von Mitteln für „Mehrarbeit“ ist für Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren derzeit nicht vorgesehen. Der Staatshaushalt weist hierfür keine eigenen Personalmittel /Stellen für Mehrarbeit aus. Wird im Einzelfall Mehrarbeit angeordnet, geht dies zulasten der allgemeinen Personalversorgung bzw. zulasten der Mobilen Reserve.