Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.02.2014 Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Noch immer werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften ohne spezielle Betreuung oder in der Sammelunterkunft Bayernkaserne untergebracht . Die Ankündigung der Staatsregierung, die Jugendlichen endlich entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Die spezielle Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ihre Bedürfnisse, ihre rechtliche Situation sowie der Zugang zu Schulen und Ausbildung verlangt regelmäßige Evaluierung, um mit den Erkenntnissen dieser Erhebungen die Lebensumstände der betroffenen Jugendlichen verbessern zu können. Darum frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden bis heute aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf Jugendhilfeeinrichtungen verteilt? b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit 2010 direkt nach ihrer Ankunft auf Jugendhilfeeinrichtungen verteilt? c) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit 2010 aus Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften auf Jugendhilfeeinrichtungen verteilt? 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich bis heute noch in welchen Erstaufnahmeeinrichtungen , bettenführenden Rasten, dezentralen oder Gemeinschaftsunterkünften, aufgeschlüsselt nach betroffenem Standort und Art der Unterbringung? 3. a) In welchen Jugendhilfeeinrichtungen befinden sich bis heute wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, aufgeschlüsselt nach Art der Jugendhilfeeinrichtung und Landkreis, in dem sich die Einrichtung befindet? b) In welchen Jugendhilfeeinrichtungen befindet sich jeweils nur ein einziger Flüchtling seiner bzw. ihrer Nationalität ? c) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in Wohngruppen, aufgeschlüsselt nach Standort der Wohngruppe? 4. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in Ausbildung, aufgeschlüsselt nach Art der Ausbildung? b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden an welchen Schulen unterrichtet? c) Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind in Bayern weder in schulischer Ausbildung noch in Berufsausbildung ? 5. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben seit 2010 welche Schulabschlüsse erworben, aufgeschlüsselt nach Alter und Einreisejahr der Flüchtlinge ? b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben seit 2010 welche Berufsausbildungen abgeschlossen? c) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, wie viele ehemals unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit 2010 ein Hochschulstudium aufgenommen und abgeschlossen haben? 6. a) Wie viele minderjährige Flüchtlinge werden trotz bestehender Schulpflicht nicht an einer Schule unterrichtet ? b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden trotz bestehender Schulpflicht nicht an einer Schule unterrichtet? 7. a) Wo in Bayern werden künftig Clearingstellen eingerichtet ? b) Zu welchen Zeitpunkten sollen diese Clearingstellen eröffnet werden? 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die medizinische Ungleichbehandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – je nachdem ob sie sich in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften oder in Jugendhilfeeinrichtungen befinden? b) Wie viele Anträge auf medizinische Leistungen von Flüchtlingen wurden seit 2010 mit Verweis auf das AsylbLG abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Alter der Flüchtlinge? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2014 17/1513 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1513 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26.03.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet : Die Schriftliche Anfrage wird mit der Feststellung eingeleitet, dass nach wie vor unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften oder der Bayernkaserne untergebracht werden und die Ankündigung, diese in Zukunft in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen, nicht umgesetzt ist. Diese pauschale Aussage bildet die seit Herbst 2013 eingeleitete Entwicklung sowie die Sachlage für die unter 16-jährigen unbegleiteten Minderjährigen nicht zutreffend ab. Die unter 16-jährigen unbegleiteten Minderjährigen wurden auch in der Vergangenheit schon bei ihrem ersten Aufgriff in der Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut. Die 16- und 17-Jährigen, welche im Rahmen des Asylrechts bereits verfahrensfähig sind, wurden in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) an den Standorten München und Zirndorf untergebracht und besonders betreut. Nach erfolgtem Clearing wurde für den weit überwiegenden Teil (95 %) dieser jungen Menschen ebenfalls eine Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet. Die Umstellung vom bisherigen System hin zur Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe wurde zum 1. Januar 2014 wie geplant eingeleitet. Auch die 16- und 17-jährigen unbegleiteten Minderjährigen werden nun (wie die unter 16-jährigen) möglichst von Beginn an in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, entsprechend den Vorgaben des SGB VIII, in Obhut genommen. In der Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige in Zirndorf werden seit Mitte Februar keine neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen aufgenommen . Für Neuaufnahmen steht seit diesem Zeitpunkt eine erste Inobhutnahmeeinrichtung in Nürnberg zur Verfügung. Anfang April wird eine weitere Inobhutnahmeeinrichtung in Nürnberg hinzukommen, die alle unbegleiteten Minderjährigen , die sich derzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf befinden, übernehmen wird. Somit wird die Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige in Zirndorf Anfang April geschlossen. In der Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne werden seit November 2013 keine unbegleiteten Minderjährigen mehr aufgenommen. Von ursprünglich ca. 175 Jugendlichen befinden sich noch ca. 65 Jugendliche in der Bayernkaserne. Ein großer Teil der Jugendlichen möchte in München bleiben, was die Anschlussunterbringung zusätzlich erschwert. Für ca. 110 Jugendliche konnten bis Mitte März 2014 bereits Plätze in der Kinder- und Jugendhilfe gefunden werden. Leider hat die Landeshauptstadt München, gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe noch keine ausreichenden Plätze zur Inobhutnahme für unbegleitete Minderjährige geschaffen. Die Situation wird dadurch verschärft, dass der Zugang seit letztem Herbst massiv angestiegen und auch über den Winter kaum zurückgegangen ist. Um für Entlas- tung zu sorgen, hat sich die Regierung von Oberbayern bereit erklärt, einige unbegleitete Minderjährige für max. 2-3 Wochen in die Kurzzeitaufnahme in der Baierbrunnerstraße in München bei gleichzeitiger Betreuung aufzunehmen. So soll der Landeshauptstadt mehr Zeit bei der Einrichtung von Plätzen verschafft werden. Im Laufe des letzten Jahres konnten bereits alle Wohngruppen für unbegleitete Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften geschlossen werden. Seit Veröffentlichung der konzeptionellen Eckpunkte für die zentralen Inobhutnahmeeinrichtungen Mitte November 2013 sind vonseiten der Kommunen und der freien Träger der Wohlfahrtspflege große Anstrengungen unternommen worden, um die entsprechenden Einrichtungsstrukturen zu schaffen. Die Staatsregierung unterstützt die Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Plätze mit abgestimmten Konzepten sowie mit Kommunikation und Koordination. Trotz teilweise noch erforderlicher Übergangslösungen hat der Prozess der Umstellung viele Fortschritte gebracht. 1. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden bis heute aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf Jugendhilfeeinrichtungen verteilt? Aus den Erstaufnahmeeinrichtungen für unbegleitete Minderjährige wurden verteilt: Jahr EAE München EAE Zirndorf 2012 233 Jugendliche 38 Jugendliche 2013 259 Jugendliche 71 Jugendliche 2014 (Stand 28.02.2014) 85 Jugendliche 14 Jugendliche Für die Jahre 2010 und 2011 liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit 2010 direkt nach ihrer Ankunft auf Jugendhilfeeinrichtungen verteilt? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration führt keine Statistik, wie viele unbegleitete Minderjährige direkt nach ihrer Ankunft in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht wurden. Dieses Geschehen vor Ort wird nicht zentral erfasst. Entsprechende Daten liegen der Staatsregierung daher nicht vor. c) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit 2010 aus Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften auf Jugendhilfeeinrichtungen verteilt? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Informationen vor. 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich bis heute noch in welchen Erstaufnahmeeinrichtungen , bettenführenden Rasten, dezentralen oder Gemeinschaftsunterkünften, aufgeschlüsselt nach betroffenem Standort und Art der Unterbringung? In der Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige in der Bayernkaserne in München befinden sich 66 Jugendliche, in der Baierbrunnerstraße sind es 44. Die Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige in Zirndorf ist mit 22 Jugendlichen belegt (Stand: März 2014). Im Laufe des letzten Jahres konnten alle Wohngruppen in Gemeinschaftsunterkünften für unbegleitete Minderjährige geschlossen werden. Auch in den bettenführenden Rasten Drucksache 17/1513 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 und dezentralen Unterkünften sind keine unbegleiteten Minderjährigen untergebracht. 3. a) In welchen Jugendhilfeeinrichtungen befinden sich bis heute wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, aufgeschlüsselt nach Art der Jugendhilfeeinrichtung und Landkreis, in dem sich die Einrichtung befindet? Die Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen erfolgt in der Kinder- und Jugendhilfe, je nach festgestelltem Hilfebedarf, in unterschiedlichsten Formen. Diese reichen von der Pflegefamilie über Angebote des Jugendwohnens und des betreuten Wohnens bis hin zur Unterbringung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit unterschiedlich ausgeprägtem pädagogischem oder therapeutischem Setting. Der Hilfebedarf wird durch die fallzuständigen Jugendämter in eigener Zuständigkeit entschieden . Entsprechende Daten liegen der Staatsregierung dazu nicht vor. Bei den für die Heimaufsicht zuständigen Regierungen (Heimaufsichten) wurde vonseiten des StMAS mit Stichtag 31. Oktober 2013 jedoch eine Abfrage für den Bereich der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Ziel war, einen Überblick über die Gesamtzahl der Plätze für 16- und 17-jährige unbegleitete Minderjährige, in besonders für diese Zielgruppe vorgehaltenen Gruppen und Einrichtungen zu bekommen, für die von den Heimaufsichten entsprechende Betriebserlaubnisse erteilt wurden. In welchem Umfang daneben unbegleitete Minderjährige auf sogenannten „eingestreuten Plätzen“ untergebracht sind oder durch andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden, geht aus der gewonnenen Übersicht jedoch nicht hervor. Vorübergehend durch Jugendämter mit unbegleiteten Minderjährigen belegte Gruppen sind dabei ebenfalls nicht erfasst. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass bei den folgenden Angaben in einigen Fällen auch Überschneidungen zwischen unter und über 16-jährigen Jugendlichen vorliegen können. • Für Oberbayern wurden insgesamt 400 ausgewiesene Plätze für unbegleitete Minderjährige in 29 Gruppen und Einrichtungen durch die zuständigen Heimaufsichten rückgemeldet. Davon entfallen allein auf die Stadt München 24 Angebote. Weitere Angebote werden bei der Stadt Rosenheim sowie in den Landkreisen Erding, Freising , Starnberg und Weilheim bereitgehalten. • In Niederbayern stehen insgesamt 23 Plätze in 2 Gruppen und 1 Wohngruppe in der Stadt Landshut, dem Landkreis Deggendorf und der Stadt Straubing zur Verfügung. • Unterfranken meldet 25 Plätze in 3 Gruppen in der Stadt Würzburg und dem Landkreis Haßberge. • Mittelfranken hält 73 Plätze in 7 Gruppen in der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land vor. • Für Oberfranken sind insgesamt 30 Plätze in 3 Gruppen in den Städten Bayreuth, Bamberg und Hof ausgewiesen. • Für die Oberpfalz wurden 41 Plätze in 3 Einrichtungen oder Gruppen in der Stadt Regensburg, der Stadt Weiden i. d. Opf. und dem Landkreis Amberg-Sulzbach rückgemeldet . • In Schwaben stehen 68 spezielle Plätze für unbegleitete Minderjährige in 6 Gruppen oder Einrichtungen in der Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis AichachFriedberg und Landkreis Nördlingen-Donauwörth bereit. b) In welchen Jugendhilfeeinrichtungen befindet sich jeweils nur ein einziger Flüchtling seiner bzw. ihrer Nationalität? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Von Trägervertretern wird jedoch berichtet, dass insbe- sondere dort, wo besondere Gruppen für unbegleitete Minderjährige vorgehalten werden, darauf geachtet wird, dass bei Platznachfragen der fallzuständigen Jugendämter die Gruppenstruktur und das Zusammenpassen der Nationalitäten beachtet wird. c) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in Wohngruppen, aufgeschlüsselt nach Standort der Wohngruppe? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. 4. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in Ausbildung, aufgeschlüsselt nach Art der Ausbildung? Eine Aussage zur Zahl der unbegleiteten Minderjährigen in den Fachklassen der Berufsschulen bzw. an den Berufsfachschulen ist nicht möglich, da für die Amtlichen Schuldaten weder das Merkmal Asylbewerber und Flüchtling, noch die Betreuungssituation (begleitet/unbegleitet) oder die Art der Unterbringung erhoben wird. b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden an welchen Schulen unterrichtet? An den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen wird nicht zwischen begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen differenziert. Es werden auch keine Zahlen zur Frage 4 b erhoben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass jeder schulpflichtige Jugendliche zunächst einer Mittelschule zugewiesen wird. Je nach Deutschkenntnissen und Lernfortschritt kann nach einer gewissen Zeit auch ein Übertritt an eine andere weiterführende Schule erfolgen. Schulpflichtige Jugendliche werden je nach Alter grundsätzlich der nächstgelegenen Mittelschule zugewiesen. Wenn aufgrund der ausreichenden Anzahl gleichaltriger Kinder oder einer bereits bestehenden Übergangsklasse die Möglichkeit besteht , werden die Jugendlichen in einer Übergangsklasse eingeschult. Gemäß Art. 35 BayEUG nehmen die Berufsschulen junge Asylsuchende ohne Ausbildungsplatz im Alter zwischen 16 und 21 Jahren in die qualifizierten Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im zweijährigen Modell auf (Schwerpunkte: 1. Jahr: Spracherwerb und Alphabetisierung ; 2. Jahr: Berufsvorbereitung mit besonderer sprachlicher Förderung). Im laufenden Schuljahr 2013/2014 (Stand Oktober 2013) sind 98 derartige Klassen mit ca. 1.800 Plätzen eingerichtet, zusätzlich existieren 3 Sondermodelle . Darüber hinaus werden in die Fachklassen der Berufsschule ebenfalls unbegleitete und begleitete Minderjährige, als auch solche, die über 18 Jahre alt sind, aufgenommen, wenn sie in Ausbildung stehen. Da der Flüchtlingsstatus nicht eigens erhoben wird, liegen dazu, wie auch in Bezug auf Asylsuchende an Berufsfachschulen, keine Zahlen vor. c) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Bayern weder in schulischer Ausbildung noch in Berufsausbildung? Wie dargestellt werden unbegleitete Minderjährige an den Berufsschulen und Berufsfachschulen statistisch nicht ge- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1513 sondert erfasst. Es ist daher nicht möglich, die Zahl der jungen Menschen anzugeben, die sich weder in schulischer Ausbildung noch in Berufsausbildung befinden. 5. a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben seit 2010 welche Schulabschlüsse erworben , aufgeschlüsselt nach Alter und Einreisejahr der Flüchtlinge? Zu den Schulabschlüssen werden weder an den allgemein bildenden Schulen noch an den beruflichen Schulen Daten nach Schülergruppen erhoben. b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben seit 2010 welche Berufsausbildung abgeschlossen ? Hierzu werden ebenfalls keine Daten erhoben. c) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, wie viele ehemals unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit 2010 ein Hochschulstudium aufgenommen und abgeschlossen haben? Hierzu werden von den Hochschulen keine Daten erhoben. 6. a) Wie viele minderjährige Flüchtlinge werden trotz bestehender Schulpflicht nicht an einer Schule unterrichtet ? b) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden trotz bestehender Schulpflicht nicht an einer Schule unterrichtet? Zahlen dazu werden nicht erhoben. Siehe auch Antwort zu Frage 4 b. 7. a) Wo in Bayern werden künftig Clearingstellen eingerichtet ? In Bayern sollen zentrale Inobhutnahmestellen, die neben der jugendhilfegerechten Erstversorgung und einem regelmäßigen Sprachangebot innerhalb von ca. 3 Monaten das erforderliche Clearing zur Feststellung des Hilfebedarfes durchführen, vorerst an den Standorten München (für den Bereich München und Oberbayern), Augsburg (für den Bereich Schwaben), Nürnberg (für die fränkischen Regierungsbezirke ) sowie Landshut und Regensburg (für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz) mit insgesamt 150 Plätzen eingerichtet werden. Sollte aufgrund weiterer Zuwachsraten von unbegleiteten Minderjährigen zusätzlicher Bedarf entstehen, wäre optional Würzburg als weiterer Standort einzubeziehen. b) Zu welchen Zeitpunkten sollen diese Clearingstellen eröffnet werden? Seit Januar 2014 werden die zentralen Inobhutnahmestellen schrittweise eröffnet. Insbesondere Probleme bei der Be- schaffung geeigneter Gebäude und Räumlichkeiten oder erforderliche Umbaumaßnahmen verzögern in Einzelfällen die ursprünglichen Ankündigungen der freien Träger. Die aktuelle Übersicht des Internetportals www.inobhut nahme-bayern.de weist 68 bereits belegte Plätze bei zentralen Inobhutnahmestellen aus. Das Übergangsangebot in Abensberg für Niederbayern und Oberpfalz wird so bald wie möglich durch Dauerlösungen in Regensburg und Landshut ersetzt und erweitert. In Nürnberg wurden Anfang März zusätzlich 12 Plätze geschaffen, welche umgehend mit neu in Zirndorf angekommenen jungen Menschen belegt wurden. Weitere 34 Plätze werden bis Ende März in Nürnberg hinzukommen , sodass dann auch diese 46 Plätze für Franken im Internetportal eingestellt werden können. Damit werden in der neu eingerichteten Struktur der zentralen Inobhutnahmestellen ab April 2014 insgesamt 114 Plätze zur Verfügung stehen, die nach abgeschlossenem Clearing jeweils wieder neu belegt werden können. Entsprechend vorliegender Ankündigungen der Träger der zukünftigen zentralen Inobhutnahmestellen ist damit zu rechnen, dass bis Juli 2014 das vorläufige Ausbauziel von 150 Plätzen in zentralen Inobhutnahmestellen erreicht werden kann. 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die medizinische Ungleichbehandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – je nachdem ob sie sich in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften oder in Jugendhilfeeinrichtungen befinden ? Das von der Staatsregierung im Dezember 2012 ins Leben gerufene fachliche Dialogforum For.UM – Forum Unbegleitete Minderjährige – hat Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen erarbeitet. Die zentrale Empfehlung dieses Forums ist die Unterbringung und Versorgung aller unbegleiteten Minderjährigen von Anfang an unter dem Dach der Jugendhilfe. Dies wird von den Kommunen als Träger der Jugendhilfe wie für alle anderen in der Kinder - und Jugendhilfe betreuten Kinder und Jugendlichen im eigenen Wirkungskreis umgesetzt und gilt für alle neu ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unter 18 Jahren gleichermaßen. b) Wie viele Anträge auf medizinische Leistungen von Flüchtlingen wurden seit 2010 mit Verweis auf das AsylbLG abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Alter der Flüchtlinge? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor.