Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 20.12.2016 Finanzielle Förderung von Projekt-Seminaren Projekt-Seminare zur Studien- und Berufsorientierung (P- Seminare) sind Teil der gymnasialen Oberstufe in Bayern. Sie sollen die Schüler bei ihrer Studien- und Berufswahl unterstützen . Dabei arbeiten Schüler ein Jahr lang in einem Projekt mit, das gemeinsam mit außerschulischen Partnern umgesetzt wird. Die Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Partnern wird vom Freistaat Bayern finanziell gefördert. Der bürokratische Aufwand, die Finanzierungsförderung zu beantragen, ist jedoch beträchtlich und führt oft dazu, dass die Förderung erst gar nicht beansprucht wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe fördert die Staatsregierung P-Seminare und die darin eingebundenen außerschulischen Partner (bitte einzeln auflisten )? 2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung Fördermittel für P-Seminare seit deren Einführung zur Verfügung gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk , kreisfreien Städten und Landkreisen)? 3. a) In welcher Höhe wurden diese Fördermittel durch die Schulen abgerufen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk , kreisfreien Städten und Landkreisen)? b) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der tatsächlich ausgezahlten Mittel an den möglichen Fördermitteln (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, kreisfreien Städten und Landkreisen)? 4. Gibt es Pläne seitens der Staatsregierung, die Inanspruchnahme der Mittel durch schulische Einrichtungen zu erhöhen, z. B. durch Verringerung des bürokratischen Aufwandes? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25.01.2017 1. Mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe fördert die Staatsregierung P-Seminare und die darin eingebundenen außerschulischen Partner (bitte einzeln auflisten)? Den staatlichen Gymnasien stehen seit der Einführung der derzeitigen gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2009/2010 Haushaltsmittel in pauschaler Höhe von 300 Euro für jedes Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminar) und für jedes Wissenschaftspropädeutische Seminar (W-Seminar) zur Verfügung. Diese sog. Oberstufenseminarpauschale kann von den Schulen bei Bedarf für Honorar- und Fahrtkosten der externen Referenten aus dem Hochschulbereich, der Arbeitswelt und anderen kooperierenden Einrichtungen, die von den Gymnasien z. B. für Expertengespräche, Coachings oder Workshops eingeladen werden, in Anspruch genommen werden. Seit dem Schuljahr 2013/2014 können maximal 100 Euro der Oberstufenseminarpauschale je Seminar auch dafür verwendet werden, Aufwendungen für gemeinsame eintägige Fahrten der Schüler zu Hochschulen, Bibliotheken oder Projektpartnern im Rahmen der Seminare zu decken. Die mit dem P-Seminar verbundenen Sachkosten obliegen wie alle anderen schulischen Sachkosten dem schulischen Sachaufwandsträger. Da das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySch- FG) eine strenge Trennung zwischen Personal- und Sachaufwandsträgerschaft vorsieht, können mit der Oberstufenseminarpauschale grundsätzlich keine Sachaufwendungen bestritten werden. Dies ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Referententätigkeit stehen. Darüber hinaus stehen für die Reisekosten der Lehrkräfte bei Fahrten zu externen Partnern im Rahmen der gymnasialen Oberstufe Haushaltsmittel in Höhe eines Grundbetrags von 450 Euro je Schule zur Verfügung; bei darüber hinausgehendem Bedarf können die Schulen bei den Regierungen zusätzliche Mittel abrufen. 2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung Fördermittel für P-Seminare seit deren Einführung zur Verfügung gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk , kreisfreien Städten und Landkreisen )? Pro Schuljahr sind für die Oberstufenseminarpauschale Haushaltsmittel in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro eingeplant. Dabei wird nicht nach W- und P-Seminaren unterschieden. Den staatlichen Gymnasien stehen die Pauschalen in Abhängigkeit von der Zahl der eingerichteten Seminare zur Verfügung. Die Abrechnung bzw. Begleichung der von den Schulen eingereichten Rechnungen erfolgt über die Regie- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.03.2017 17/15142 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15142 rungen. Dabei findet keine Vorabverteilung der Mittel auf die einzelnen Regierungen statt. Die Ausgaben für die Oberstufenseminarpauschale werden in der Ausgabenübersicht der Haushaltstitel auch nicht als eigene Position ausgewiesen . Für eine Ausgabenübersicht nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen liegen (außer für das Jahr 2014/2015, siehe Antwort zu 3 a und 3 b) daher dem Staatsministerium keine Daten vor. 3. a) In welcher Höhe wurden diese Fördermittel durch die Schulen abgerufen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, kreisfreien Städten und Landkreisen )? b) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der tatsächlich ausgezahlten Mittel an den möglichen Fördermitteln (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Aus den in der Antwort zu Frage 2 genannten Gründen ist auch bei den abgerufenen Mitteln eine regionale Aufschlüsselung nicht möglich. Im Zuge der 2013 geschaffenen Möglichkeit, die Pauschale teilweise auch für Schülerfahrten zu verwenden, wurde allerdings einmalig eine Erhebung durchgeführt, in welchem Umfang Haushaltsmittel für die Oberstufenseminarpauschale in Anspruch genommen wurden. Diese führte zu folgenden Ergebnissen: Im Schuljahr 2014/2015 wurden rd. 310.000 Euro für die Oberstufenseminarpauschale verwendet. Das waren ca. 20 Prozent der eingeplanten Mittel. Die regionale Aufteilung nach Regierungsbezirken stellte sich wie folgt dar: Oberbayern 101.957 € Niederbayern 37.445 € Oberpfalz 21.052 € Oberfranken 17.688 € Mittelfranken 46.074 € Unterfranken 45.160 € Schwaben 39.535 € Eine weitere Differenzierung ist nicht erfolgt. 4. Gibt es Pläne seitens der Staatsregierung, die Inanspruchnahme der Mittel durch schulische Einrichtungen zu erhöhen, z. B. durch Verringerung des bürokratischen Aufwandes? Es werden keine Geldmittel auf das Konto der Schule überwiesen , da die haushalts- und kassenrechtlichen Vorschriften dies nicht zulassen. Nach § 25 Abs. 1 Satz 4 der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) können Aufwendungen für Schulveranstaltungen im Rahmen der Seminare finanziell nicht über ein Konto der Schule abgewickelt werden. Die Schulen reichen deshalb die angefallenen Rechnungen bei der jeweils zuständigen Regierung zur Begleichung ein. Bei Kosten für Referententätigkeiten externer Partner müssen die allgemeinen Bestimmungen der kultusministeriellen Bekanntmachung zum „Einsatz von Honorarkräften an Schulen“ vom 26. August 2008 (KWMBl 2008, S. 251), geändert am 7. Mai 2010 (KWMBl 2010, S. 163) – mit Ausnahme der Bestätigung der Regierung über das Vorhandensein der Haushaltsmittel – eingehalten werden. Der Antrag auf Bereitstellung der Mittel für die Vergütung der Honorarkräfte ist dabei formlos unter Vorlage der von Schulleitung und Honorarkraft unterzeichneten Vereinbarung zu stellen (Nr. 5.2 der genannten Bekanntmachung). Diese Verfahrensweisen entsprechen allgemeinen Grundsätzen des Haushaltsrechts. Deshalb sind keine Änderungen geplant.