Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 21.12.2016 Verstöße gegen Tierschutzrecht in Schlachtbetrieben Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchen Fällen wurden in den Jahren 2014 und 2015 Bußgelder gegen Schlachtbetriebe wegen Ver stößen gegen das Tierschutzrecht verhängt? b) Aufgrund welcher Verstöße wurden die Bußgelder ver hängt? c) In welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt? 2. a) In wie vielen Fällen wurde in diesem Zeitraum wegen des Verdachts auf eine Straftat nach § 17 des Tier schutzgesetzes die Staatsanwaltschaft eingeschaltet? b) Aufgrund welcher Verstöße wurden die Fälle an die Staatsanwaltschaft übergeben? 3. a) Wie viele Nachkontrollen fanden in Schlachtbetrieben statt, in denen im Zuge der Schwerpunktkontrollen aus den Jahren 2014 und 2015 schwerwiegende Mängel beim Tierschutz festgestellt wurden (bitte Zeitpunkte der Nachkontrollen angeben)? b) Welche gravierenden Mängel gaben den Anlass zu diesen Nachkontrollen? 4. a) In wie vielen Fällen waren die festgestellten Mängel zum Zeitpunkt der Nachkontrollen bereits behoben? b) In wie vielen dieser Fälle wurden bei Kontrollen zu ei nem späteren Zeitpunkt erneute Mängel festgestellt? 5. a) Was wurde von behördlicher Seite unternommen, wenn die zuvor festgestellten Mängel bei den Nach kontrollen erneut auftraten? b) In wie vielen Fällen wurden im Zuge der Nachkontrol len Bußgelder verhängt? c) In welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt? 6. a) Für wie viele Schlachtbetriebe wird die Kontrollbehör de für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ab 2018 zuständig sein? b) Soll bei den Kontrollen in Schlachtbetrieben aus schließlich Personal der Kontrollbehörde für Lebens mittelsicherheit und Veterinärwesen zum Einsatz kom men? c) Welche Unterschiede hinsichtlich Häufigkeit und Ab lauf der Kontrollen werden sich durch den Übergang der Zuständigkeit auf die neue Kontrollbehörde erge ben? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher schutz vom 25.01.2017 1. a) In welchen Fällen wurden in den Jahren 2014 und 2015 Bußgelder gegen Schlachtbetriebe wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht verhängt? b) Aufgrund welcher Verstöße wurden die Bußgelder verhängt? c) In welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt? Die Informationen zu diesenFragen liegen nicht zentral vor. Für die Kontrollen sind die Kreisverwaltungsbehörden zu ständig. Eine entsprechende Aufstellung zu den über 1.500 bayerischen Schlachtstätten ist innerhalb des Beantwor tungszeitraums durch die Kreisverwaltungsbehörden nicht möglich. 2. a) In wie vielen Fällen wurde in diesem Zeitraum we gen des Verdachts auf eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes die Staatsanwaltschaft einge schaltet? b) Aufgrund welcher Verstöße wurden die Fälle an die Staatsanwaltschaft übergeben? Die Informationen zur Beantwortung dieser Fragen liegen nicht zentral vor und können im vorhandenen Beantwor tungszeitraum nicht erhoben werden. 3. a) Wie viele Nachkontrollen fanden in Schlachtbetrie ben statt, in denen im Zuge der Schwerpunktkont rollen aus den Jahren 2014 und 2015 schwerwie gende Mängel beim Tierschutz festgestellt wurden (bitte Zeitpunkte der Nachkontrollen angeben)? In den Schlachtbetrieben, bei denen nach Schwerpunkt kontrollen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) der Jahre 2014 und 2015 das Vorliegen gravierender Mängel bezüglich des Tierschut zes festgestellt wurde, fanden insgesamt über 130 Nach kontrollen durch das jeweils zuständige Veterinäramt statt. Die Termine der Nachkontrollen (Stand 23. Januar 2017 nach Rückmeldung der Regierungen) sind der nachstehen den Tabelle zu entnehmen. Betrieb Termine der Nachkontrollen – Teil 1 1 10.03.2015 13.03.2015 20.03.2015 08.01.2016 15.04.2016 19.04.2016 22.04.2016 31.05.2016 19.07.2016 14.09.2016 30.09.2016 11.11.2016 / 2 22.09.2014 02.03.2015 24.03.2015 29.09.2015 02.03.2016 28.09.2016 08.11.2016 30.11.2016 / 3 03.06.2014 04.06.2014 19.08.2014 20.08.2014 17.10.2014 23.06.2015 24.06.2015 09.07.2015 03.08.2015 04.08.2015 23.11.2015 10.12.2015 14.12.2015 07.06.2016 08.06.2016 04.07.2016 25.07.2016 26.07.2016 08.08.2016 21.09.2016 22.09.2016 10.10.2016 21.10.2016 22.10.2016 08.11.2016 09.11.2016 / Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2017 17/15149 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15149 Betrieb Termine der Nachkontrollen – Teil 1 4 04.10.2014 05.02.2015 09.04.2015 17.08.2015 24.09.2015 19.10.2015 08.12.2015 07.04.2016 11.05.2016 16.06.2016 31.08.2016 13.09.2016 26.09.2016 10.11.2016 / Betrieb Termine der Nachkontrollen – Teil 2 5 14.01.2015 09.06.2015 02.07.2015 03.12.2015 11.12.2015 13.01.2016 14.01.2016 16.02.2016 18.02.2016 23.02.2016 22.03.2016 08.04.2016 13.04.2016 07.07.2016 04.08.2016 12.10.2016 28.10.2016 10.11.2016 13.01.2017 / 6 09.12.2014 16.12.2014 13.01.2015 14.04.2015 24.04.2015 02.06.2015 16.06.2015 22.06.2015 13.08.2015 10.09.2015 03.03.2016 11.04.2016 01.09.2016 20.10.2016 / 7 12.01.2015 05.02.2015 03.12.2015 07.12.2015 10.12.2015 21.01.2016 03.03.2016 10.03.2016 21.04.2016 03.11.2016 8 26.11.2014 16.03.2015 01.04.2016 22.08.2016 19.09.2016 04.10.2016 / 9 31.03.2014 10.06.2014 15.07.2014 20.03.2015 27.03.2015 30.03.2015 20.04.2015 12.05.2015 08.06.2015 10.08.2015 23.01.2016 07.03.2016 08.04.2016 20.07.2016 22.07.2016 11.11.2016 23.11.2016 09.12.2016 / 10 30.06.2014 13.10.2014 01.12.2014 02.03.2015 18.05.2015 12.10.2015 19.10.2015 24.10.2016 31.10.2016 28.11.2016 13.01.2017 16.01.2017 / Große Schlachthöfe sollen nach einem aktuellen Entwurf des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz von der Reform der Veterinärverwaltung in Bayern um fasst sein. Im Ergebnis soll eine völlig neue Behörde für die Kontrolle komplexer Betriebe in Bayern entstehen. Um einen nahtlosen Übergang der Kontrollen von Schlachthö fen auf die neue Kontrollbehörde sicherzustellen, wurde die Spezialeinheit des LGL mit der Durchführung eines neuen „Sonderkontrollprojekts Tierschutz“ an Schlachthöfen be auftragt. In Kürze werden im Rahmen des Projekts unter Leitung des LGL größere Schlachtbetriebe kontrolliert. Aktuell führt das LGL bereits ein Kontrollprogramm in Schlachthöfen durch. Schwerpunkt sind die Eigenkontroll systeme der Schlachtbetriebe im Bereich Tierschutz. In allen größeren Schlachthöfen in Bayern überprüft das LGL dabei, ob das verpflichtende betriebseigene Tierschutzkonzept tat sächlich in der Praxis durch das Betriebspersonal umgesetzt wird. Außerdem ist die Erstellung von neuen Schulungsun terlagen vorgesehen. Das Kontrollprogramm findet neben den Regelkontrollen durch die Behörden vor Ort statt. b) Welche gravierenden Mängel gaben den Anlass zu diesen Nachkontrollen? Die Mängel traten an verschiedenen Stellen des Schlacht vorganges auf, von der Anlieferung der Tiere bis zur Fest stellung deren Todes. 4. a) In wie vielen Fällen waren die festgestellten Män gel zum Zeitpunkt der Nachkontrollen bereits be hoben? b) In wie vielen dieser Fälle wurden bei Kontrollen zu einem späteren Zeitpunkt erneute Mängel festge stellt? Nutztiere dürfen nur nach den strengen Vorgaben des Tier schutzrechts geschlachtet werden. Festgestellte Mängel sind ausnahmslos und möglichst nachhaltig abzustellen. Dies schließt nicht aus, dass Mängel zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder erstmals auftreten. Angesichts der ho hen Zahl an Nachkontrollen kann die gewünschte Aufzäh lung im Beantwortungszeitraum nicht erfolgen. 5. a) Was wurde von behördlicher Seite unternommen, wenn die zuvor festgestellten Mängel bei den Nachkontrollen erneut auftraten? Vgl. Antwort zu Frage 4 a. Neben Verwaltungsmaßnahmen erfolgten auch Sanktionierungen. b) In wie vielem Fällen wurden im Zuge der Nachkont rollen Bußgelder verhängt? Das Einleiten eines Bußgeldverfahrens liegt im Ermessen der zuständigen Behörden vor Ort. Im Zeitraum der unter 3 a genannten Kontrollen wurden insgesamt sieben Bußgelder verhängt. c) In welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt? Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen der zuständigen Behörden vor Ort. Es wurden Bußgelder in Höhe von 150 € bis 400 Euro verhängt. 6. a) Für wie viele Schlachtbetriebe wird die Kontrollbe hörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwe sen ab 2018 zuständig sein? Ab Anfang 2018 wird eine neue bayernweite Behörde für die lebensmittelrechtliche Kontrolle komplexer Betriebe zu ständig sein. Die neue Behörde übernimmt von den Land ratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung der komplexen Betriebe inklusive Vollzug. Komplexe Betrie be sind beispielsweise überregional tätige Betriebe, die bestimmte Produkte herstellen wie etwa Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Auch größere Schlachthöfe sind komplexe Betriebe. Die endgültige Zahl der Schlachtbe triebe in ganz Bayern, die in die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde fallen, ist abhängig von den noch zu be schließenden gesetzlichen Regelungen. Aufgrund des Mi nisterratsbeschlusses vom 20. Dezember 2016 ist bisher die Verbandsanhörung zu den geplanten Neuregelungen eingeleitet. b) Soll bei den Kontrollen in Schlachtbetrieben aus schließlich Personal der Kontrollbehörde für Le bensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum Ein satz kommen? Die neue Kontrollbehörde soll für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Betriebe grundsätzlich alle Überwachungs und Vollzugsaufgaben übernehmen. Die Schlachttier und FIeischuntersuchungen in Schlacht höfen, die den Herstellungsprozess für frisches Fleisch be gleiten und arbeitstäglich durchzuführen sind, sollen dane ben für eine größtmögliche Kontrolldichte weiterhin von den amtlichen Tierärzten wahrgenommen werden. c) Welche Unterschiede hinsichtlich Häufigkeit und Ablauf der Kontrollen werden sich durch den Über gang der Zuständigkeit auf die neue Kontrollbe hörde ergeben? Interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungs grad sorgen künftig für eine Kontrolle auf Augenhöhe. 70 neue Stellen und rund 4,1 Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem LGL zur neuen Behörde verlagert wer den. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.