Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 05.12.2016 Ertüchtigung der S-Bahnaußenäste im MVV-Bereich: Finanzierung Wie aus dem Bericht der Staatsregierung zum Thema „Aktueller Sachstand 2. Stammstrecke München“ hervorgeht, werden die Mittel des Bundes für die 2. Stammstrecke von der Staatsregierung vorfinanziert und über die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über 30 Jahre zurückgezahlt. Dies bedeutet, wie mehrere Zeitungen geschrieben haben, dass insgesamt weniger Mittel für andere Schieneninfrastrukturprojekte zur Verfügung stehen, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Aus welchen Fördertöpfen des Bundes werden Ertüchtigungen auf den Münchner S-Bahnaußenästen finanziert? 2. Stellt der Freistaat für diese Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung? 3. a) Welche konkreten Projekte sollen zur Ertüchtigung der Außenäste mit diesen Mitteln finanziert werden? b) Bis wann sollen diese Projekte fertiggestellt werden? 4. In welcher Höhe stehen Mittel für die Projekte zur Verfügung (bitte aufgelistet nach Projekt)? 5. Werden aufgrund der Finanzierung der 2. Stammstrecke Verzögerungen bei diesen Projekten auftreten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.01.2017 1. Aus welchen Fördertöpfen des Bundes werden Ertüchtigungen auf den Münchner S-Bahnaußenästen finanziert? Maßnahmen zum Ausbau der Schieneninfrastruktur bei der S-Bahn München, deren Finanzierungsvolumen größer 50 Mio. Euro ist, fördert der Bund aus dem GVFG-Bundesprogramm . 2. Stellt der Freistaat für diese Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung? Entsprechend dem GVFG fördert der Bund bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Komplementärfinanzierung zuzüglich der Planungskosten werden vom Freistaat übernommen. 3. a) Welche konkreten Projekte sollen zur Ertüchtigung der Außenäste mit diesen Mitteln finanziert werden? Derzeit sind die folgenden Maßnahmen zur Finanzierung über das GVFG-Bundesprogramm mit entsprechender Komplementärfinanzierung durch den Freistaat vorgesehen: • 2. Stammstrecke mit sieben netzergänzenden Maßnahmen (Wendegleis Weßling, zweites Gleis Steinebach – Seefeld -Hechendorf, Ausbau Abzweigstelle Westkreuz, Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB) westlich Pasing, Fahrzeitverkürzung zum Flughafen, zusätzlicher Bahnsteig Markt Schwaben, zweites Gleis im Bereich St. Koloman) • Neufahrner Kurve • Lückenschluss Flughafen – Erding • Ausbau S4 West Pasing – Eichenau • S7-Verlängerung Geretsried Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, die zum Teil allein aus Mitteln des Freistaates (z.B. Sendlinger Spange) oder aber über Mittel aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (z.B: Ausbau Daglfing – Johanneskirchen) realisiert werden sollen. b) Bis wann sollen diese Projekte fertiggestellt werden ? Bei der Neufahrner Kurve geht die Deutsche Bahn von einer Inbetriebnahme bis Ende 2018 aus. Die 2. Stammstrecke soll gemäß dem von der Deutschen Bahn vorgelegten Zeitplan bis Ende 2026 fertiggestellt sein. Ein Teil der netzergänzenden Maßnahmen soll bereits vor der Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke realisiert werden und zu einem qualitativ verbesserten Betrieb der S-Bahn beitragen. Die netzergänzenden Maßnahmen zweites Gleis Steinebach – Seefeld-Hechendorf und zweites Gleis im Bereich St. Koloman wird die Deutsche Bahn bis zur Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke fertigstellen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2017 17/15158 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15158 Die übrigen in der Antwort zu 3 a aufgezählten Maßnahmen befinden sich in der Planung. Die dafür erforderlichen Planungsmittel hat der Freistaat der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt. Belastbare Aussagen zur Fertigstellung dieser Maßnahmen sind aktuell nicht möglich. 4. In welcher Höhe stehen Mittel für die Projekte zur Verfügung (bitte aufgelistet nach Projekt)? Der bayerische Förderanteil zur Realisierung der Projekte wird in der Regel aus den Regionalisierungs- und FAG- Mitteln erbracht. Soweit die Projekte bereits in Realisierung sind oder kurz davor stehen, wurde eine entsprechende Förderzusage in Höhe der aktuell veranschlagten Kosten gegenüber den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn abgegeben. Im Übrigen wurden die notwendigen Förderbeträge bei der mittel- und langfristigen Mittelplanung berücksichtigt. Die jahresscharfe Einplanung von Fördermitteln kann erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn bei einem Projekt Baurecht und Baubeginn absehbar sind. Für die 2. Stammstrecke geht die Deutsche Bahn von Gesamtkosten in Höhe von 3.176 Mio. Euro (ohne Risiken) aus. Davon entfallen auf den Freistaat Kosten in Höhe von 1.286 Mio. Euro. Der Betrag wird aus Regionalisierungsund Finanzausgleichsgesetz (FAG)-Mitteln in Höhe von 935 Mio. Euro, aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Höhe von 100 Mio. Euro und aus dem zur Rückzahlung anstehenden Gesellschafterdarlehen des Flughafens München in Höhe von 251 Mio. Euro gefördert. Der Bund fördert aus dem GV- FG-Bundesprogramm Kosten in Höhe von 1.552 Mio. Euro. Die Deutsche Bahn bringt 177 Mio. Euro und die Landeshauptstadt München 161 Mio. Euro in die Gesamtfinanzierung der 2. Stammstrecke ein. Der Freistaat hat sich aufgrund der Bedeutung der 2. Stammstrecke für die Zukunftsfähigkeit der S-Bahn bereit erklärt, gegebenenfalls beim Bund fehlende Förderanteile vorzufinanzieren. In diesem Zusammenhang hat der Ministerrat am 25. Oktober 2016 festgestellt, dass die Finanzierung der 2. Stammstrecke die übrigen GVFG-Projekte nicht beeinträchtigen werde. Bei der im Bau befindlichen Neufahrner Kurve belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 90 Mio. Euro. Davon entfallen auf den Freistaat Kosten in Höhe von rund 34 Mio. Euro, die aus Regionalisierungs- und FAG-Mitteln gefördert werden . Der Bund fördert aus dem GVFG-Bundesprogramm Kosten in Höhe von rund 46 Mio. Euro und die Deutsche Bahn trägt mit rund 10 Mio. Euro zur Gesamtfinanzierung der Neufahrner Kurve bei. Zu den weiteren Projekten kann aufgrund des Planungsstandes derzeit keine belastbare Angabe zu Kosten und deren Finanzierung gemacht werden. 5. Werden aufgrund der Finanzierung der 2. Stammstrecke Verzögerungen bei diesen Projekten auftreten ? Herr Ministerpräsident Horst Seehofer hat anlässlich der am 25. Oktober 2016 zwischen dem Freistaat und dem Bund geschlossenen Realisierungsvereinbarung über die 2. Stammstrecke betont, dass dafür Sorge getragen wird, dass andere bayerische Projekte aus dem GFVG-Programm durch die Finanzierung der 2. Stammstrecke in München nicht beeinträchtigt werden.