Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.11.2016 Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt 1.1 Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über die schulischen und beruflichen Qualifikationen der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge in Bayern vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 1.2 Hat sich die Qualifikationsstruktur im Verlauf der vergangenen fünf Jahre verändert? Wenn ja, inwiefern? 1.3 Wird die berufliche Qualifikation von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern erfasst? Wenn ja, in welcher Weise und welche Ergebnisse haben diese Erhebungen ergeben? Wenn nein, warum nicht, und sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, in Erstaufnahmeeinrichtungen die schulische und berufliche Qualifikation zu erfassen? 2.1 Von welchen Prognosen geht die Staatsregierung hinsichtlich einer Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Bayern aus? 2.2 Unternimmt die Staatsregierung Anstrengungen hinsichtlich einer Zertifizierung von Qualifikationen von Flüchtlingen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 2.3 Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren getroffen, um den Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu beschleunigen (bitte die einzelnen Maßnahmen und die Zahl der Anerkennungen für die letzten fünf Jahre benennen)? 3.1 Wie viele Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind im Rahmen der Maßnahme „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ (unterzeichnet am 13.10.2015 von der Staatsregierung, den Spitzenorganisationen der bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit) in Bayern entstanden (bitte die Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze getrennt und die jeweiligen Praktikumsund Arbeitsbereiche getrennt aufzählen)? 3.2. Wurden die in der oben genannten Vereinbarung festgehaltenen halbjährlichen Evaluierungen durchgeführt ? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Wenn nein, warum nicht? 3.3 Welche sind die in der oben genannten Vereinbarung von der Staatsregierung erwähnten eigenen Ausbildungs -, Arbeitsmarkt - und Integrationsmaßnahmen und wie erfolgreich sind diese? 4.1 Wurde das in der oben genannten Vereinbarung genannte „Brückenjahr“ für 22- bis 25-jährige junge Erwachsene , die nicht mehr der Berufspflicht unterliegen , eingeführt? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? 4.2 Nachdem in der o. g. Vereinbarung bei den über 25 jährigen die vorhandenen Qualifizierungen möglichst rasch festgestellt, anerkannt und nutzbar gemacht werden sollen, frage ich die Staatsregieerung, mit welchem Erfolg dieser Punkt der Vereinbarung bereits umgesetzt ist? 4.3 Welche Unterstützungsstrukturen wurden für die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 22 und 25 Jahren (auch in der o. g. Vereinbarung festgehalten) neu entwickelt ? 5. Welche Projekte der Wirtschaft (im Rahmen der o. g. Vereinbarung eingeleitet) wurden im Jahr 2015 und 2016 von der Staatsregierung unterstützt (bitte die einzelnen Projekte und die Finanzierungsvolumen der einzelnen Projekte von EU, Bund und Freistaat getrennt auflisten)? 6. Wie sind die Modularen Integrations- und Förderketten für Jugendliche und junge Erwachsene und die Modularen Integrations - und Förderketten für Erwachsene , die von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet werden sollten, aufgebaut , wie viele Personen haben die Maßnahmen in Anspruch genommen und wie viele Personen haben den Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Antreten in eine Ausbildungs - oder Arbeitsstelle geschafft? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26.01.2017 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.04.2017 17/15159 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15159 1.1 Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über die schulischen und beruflichen Qualifikationen der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge in Bayern vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten vor. Das StMBW erhebt zentral keine Daten von den schulpflichtigen bzw. berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die vorliegenden schulischen und ggf. beruflichen Qualifikationen werden an den Schulen erhoben und z. B. bei der individuellen Schullaufbahnberatung bzw. Berufsvorbereitung mit einbezogen. Die Qualifikation der Arbeit suchend und arbeitslos gemeldeten Personen im Kontext von Fluchtmigration wird von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern) erfasst. Die Daten der RD Bayern (Stand: November 2016) können nachstehender Übersicht entnommen werden: 1.2 Hat sich die Qualifikationsstruktur im Verlauf der vergangenen fünf Jahre verändert? Wenn ja, inwiefern ? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (vgl. auch Ziffer 1.1). Laut Auskunft der RD Bayern ist für die angesprochene Personengruppe erst seit Mitte dieses Jahres eine gesonderte Arbeitsmarktberichterstattung möglich. Daten zu geflüch -teten Menschen vor diesem Zeitraum lägen nicht vor. 1.3 Wird die berufliche Qualifikation von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern erfasst ? Wenn ja, in welcher Weise und welche Ergebnisse haben diese Erhebungen ergeben? Wenn nein, warum nicht, und sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, in Erstaufnahmeeinrichtungen die schulische und berufliche Qualifikation zu erfassen ? Eine Kompetenzfeststellung in allen Ankunftszentren und Aufnahmeeinrichtungen mit Außenstellen wird sukzessive durch die RD Bayern eingeleitet. In Bayern findet dies nach Auskunft der RD Bayern im Ankunftszentrum Bamberg statt, wo die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg räumlich und personell vertreten ist. Dort werden für diejenigen, die mit einem positiven Bescheid rechnen können, grundsätzlich Gruppeninformationen – zu den Unterstützungsangeboten der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter sowie – Informationen zu Arbeit, Ausbildung, Praktika in Deutschland (Einstiegsmöglichkeiten in den deutschen Arbeitsoder Ausbildungsmarkt) angeboten. Ziel sei es, hierbei den Geflüchteten Prozesssicherheit zu vermitteln, realistische Erwartungen zu erzielen und Fragen zu beantworten. In der Praxis zeige sich jedoch, dass aufgrund der Heterogenität der Personengruppen (unterschiedliche Sprachen, teilweise Analphabeten) die Erteilung von zusätzlichen individuellen Informationen notwendig ist. Diesbezüglich werden folgende Daten zu Kompetenzen erhoben: – Schulbildung, – Ausbildung (Berufsausbildung, Studium, sonstige Qualifikationen inkl. Ort, Zeitraum und Abschluss), – Berufserfahrung (Tätigkeit, Tätigkeitsebene, Ort, Zeitraum ), – insbesondere auch zu beruflicher Vorerfahrung und Qualifikation , – weitere Informationen (Berufswünsche, Alter und Anzahl der Kinder, Einschränkungen wie z. B. Gesundheit). Für die Kommunikation wird hierbei auf eine Dolmetscherhotline zurückgegriffen, die die Übersetzungsdienstleistung in 11 gängigen Sprachen anbietet. Drucksache 17/15159 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Sofern Geflüchtete nicht über das Ankunftszentrum Bamberg einreisen, werde das Bewerberprofil laut RD Bayern entweder von der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aufgenommen – je nach dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme . 2.1 Von welchen Prognosen geht die Staatsregierung hinsichtlich einer Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Bayern aus? Die Staatsregierung hat am 13. Oktober 2015 mit der Bayerischen Wirtschaft und der RD Bayern die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ unterzeichnet. Gemeinsam haben sich die Vereinbarungspartner zum Ziel gesetzt, 20.000 Flüchtlingen bis Ende 2016 ein Praktikum, eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz anzubieten. Bis Ende 2019 sollen 60.000 Menschen in Arbeit integriert werden . Das erste Teilziel wurde im Herbst 2016 nicht nur erreicht, sondern war mit 39.376 Vermittlungen von Flüchtlingen in Praktika, Ausbildung und Arbeit nahezu doppelt so hoch. Auf die Ausführungen zu Antwort auf Frage 3.1 und 3.2 wird verwiesen. Die Staatsregierung geht davon aus, dass auch das zweite Ziel erreicht werden kann. 2.2 Unternimmt die Staatsregierung Anstrengungen hinsichtlich einer Zertifizierung von Qualifikationen von Flüchtlingen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es wird davon ausgegangen, dass mit Zertifizierungen die förmlichen Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen gemeint sind. Grundlage sind die Gesetze über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen von Bund und den Ländern sowie weitere Fachgesetze . Unterstützung in den Anerkennungsverfahren geben die Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie ein Internetportal, welches an das Dienstleistungsportal Bayern angegliedert wurde. Drei Anerkennungsberatungsstellen werden vom Bund gefördert (in Augsburg, München und Nürnberg). Im Rahmen der Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ fördert das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) fünf weitere Stellen in Ingolstadt, Landshut, Regensburg, Bamberg und Würzburg. Dadurch ist eine flächendeckende Beratung in Bayern möglich. An diese Stellen kann sich jeder wenden. „Mitgebrachte“ Qualifikationen können so schneller für den bayerischen Arbeitsmarkt nutzbar gemacht werden. Bezüglich der Kompetenzfeststellung von Flüchtlingen wird auf Ziffer 4.2 verwiesen. 2.3 Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren getroffen, um den Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu beschleunigen (bitte die einzelnen Maßnahmen und die Zahl der Anerkennungen für die letzten fünf Jahre benennen )? Folgende Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren getroffen, um den Prozess der Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu beschleunigen: a) Zum 1. August 2013 trat das „Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, BayBQFG“ („Anerkennungsgesetz “) in Kraft. Der Inhalt des BayBQFG entspricht im Wesentlichen dem des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG). Es regelt die Anerkennung der landesrechtlichen Abschlüsse und enthält Verfahrensregelungen, während das BQFG für die bundesrechtlichen Berufsabschlüsse gilt. Daneben gibt es noch Anerkennungsregelungen in Fachgesetzen, z. B. dem Bayerischen Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ und „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin “ oder „Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge “ (Bayerisches Sozial- und Kindheitspädagogengesetz – BaySozKiPädG) für die Anerkennung der Berufsabschlüsse zur/zum staatlich anerkannten Sozialpädagogin /Sozialpädagogen oder zur/zum staatlich anerkannten Kindheitspädagogin/Kindheitspädagogen . Das BayBQFG gilt insbesondere für folgende Berufsgruppen nicht: – Lehrer: Anerkennungsverfahren nur nach der EU – Anerkennungsrichtlinie 2013/55 EU möglich, – Ingenieure: Regelungen des Ingenieurgesetzes gehen vor, dort bestehen bereits Anerkennungsmöglichkeiten , – Architekten: Regelungen des Baukammerngesetzes gehen vor, dort bestehen bereits Anerkennungsmöglichkeiten , – Beamte: Regelungen des Leistungslaufbahngesetzes gehen vor; dort bestehen bereits Anerkennungsmöglichkeiten Nähere Informationen zum BayBQFG und zum BaySoz- KiPädG sind zur Information der Antragsteller unter http:// www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/ index.php eingestellt. b) Aufgrund der novellierten EU-Richtlinie (RL 2013/55/ EU) wurde das BayBQFG angepasst. Das BayBQFG- ÄndG trat zum 1. Januar 2016 in Kraft. Das Änderungsgesetz enthält folgende Neuerungen: – Im Anerkennungsverfahren wurde ein elektronischer „einheitlicher Ansprechpartner“ (Dienstleistungsportal Bayern) eingeführt. – Für das Ablegen der Eignungsprüfung wurde erstmals eine Sechs-Monats-Frist eingeführt. – Für zunächst fünf Berufsgruppen wurde der elektronische Berufsausweis eingeführt (Krankenschwester /Krankenpfleger für allgemeine Pflege, Apotheker/Apothekerin, Physiotherapeut/Physiotherapeutin , Bergführer/Bergführerin und Immobilienmakler /Immobilienmaklerin). – Das Binnenmarkt-Informationssystem IMI findet auch im Bereich des Berufsrechts Anwendung. Das IMI ist ein von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestelltes IT-gestütztes Netzwerk der Amtshilfe zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit der Behörden in Europa. Das IMI ermöglicht es, öffentlichen Verwaltungen ihre Ansprechpartner in anderen Ländern ausfindig zu machen und mit ihnen Informationen in ihrer eigenen Sprache auszutauschen. Als IMI-Koordinator für Bayern obliegt es der Regierung der Oberpfalz insbesondere, die zuständigen Behörden im IMI zu Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15159 registrieren, diese zu schulen und als Anlaufstelle in den IMI-Verfahren zu unterstützen. – Bei reglementierten Berufen wurde ein partieller Berufszugang ermöglicht, d. h. die Anerkennung kann so gestaltet werden, dass bei reglementierten Berufen nur Teile des Berufsbildes ausgeübt werden dürfen. c) Dienstleistungsportal Bayern Über das Dienstleistungsportal Bayern gibt es nun die Möglichkeit, sich zum Thema „Berufsanerkennung“ umfassend zu informieren. Es bietet Informationen über: – Berufe, Weiterbildungsabschlüsse, schulische und universitäre Ausbildungen. – Gebühren und Auslagen der zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren. – die Möglichkeiten bei Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Abschlusses. – die Stellung eines Antrages auf Anerkennung einer beruflichen Auslandsqualifizierung. Das Dienstleistungsportal Bayern ist verlinkt mit dem Internetportal „Anerkennung in Deutschland“. Das mehrsprachige Portal informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können. Der besondere Service dieses Portals ist der „Anerkennungs- Finder“. Dieser benennt den Ratsuchenden mit wenigen Klicks die für die Antragstellung zuständige Stelle. Darüber hinaus bündelt das Portal wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zu den Anerkennungsverfahren in den einzelnen Berufen und zu Beratungsangeboten. Ein weiterer Link führt zur Datenbank „anabin“. Sie stellt Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereit. Diese Informationen liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Behörden und Hochschulen, die für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen zuständig sind. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die breite Öffentlichkeit in die Lage versetzt werden, den Wert einer ausländischen Bildungsqualifikation einschätzen zu können. d) Anerkennungsberatungsstellen Wie in der Antwort zu Frage 2.2 ausgeführt, erhalten Ratsuchende Unterstützung in Anerkennungsverfahren durch die Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Landshut, Regensburg, Bamberg und Würzburg. e) Zahlen zu Anerkennungen: • Für das Jahr 2013: Nach der Erhebung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2013 bayernweit 3.203 Anträge nach dem BQFG – und ab 1. August 2013 auch nach dem Bay- BQFG gestellt. Davon wurde bei 1.660 der im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse eine volle Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Allein aus der Gruppe der medizinischen Gesundheitsberufe wurden 1.288 Anträge positiv beschieden, darunter 741 von Ärztinnen und Ärzten. In der Gruppe Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe wurden 75 Anträge positiv beschieden. • Für das Jahr 2014: Nach der Erhebung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2014 bayernweit 5.115 Anträge nach dem BQFG und nach dem BayBQFG gestellt. Davon wurde bei 2.688 der im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse eine volle Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren: Berufe Anträge Gleichwertigkeit Arzt/Ärztin 941 741 Gesundheits- und Krankenpfleger/in 872 345 Zahnarzt/Zahnärztin 88 60 Bürokaufmann/ Bürokauffrau 80 53 Physiotherapeut/in 71 25 Apotheker/in 59 36 Tierarzt/Tierärztin 53 39 Masseur/in 51 2 Industriemechaniker/-in 44 17 Altenpfleger/in 42 1 • Für das Jahr 2015: Nach der Erhebung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2015 bayernweit 6.688 Anträge nach dem BQFG und nach dem BayBQFG gestellt. Davon wurde bei 3.239 der im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse eine volle Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren: Berufe Anträge Gleichwertigkeit: Gesundheits- und Krankenpfleger /in 1.925 891 Arzt/Ärztin 1.797 1.219 Physiotherapeut/in 209 105 Erzieher/in 181 15 Zahnarzt/Zahnärztin 145 86 Kraftfahrzeugmechatroniker/in 121 19 Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement 118 58 Elektroanlagenmonteur/in 111 61 Apotheker/in (Erteilung der Approbation) 108 64 Industrieelektriker/in 95 33 Insgesamt führten seit dem Jahr 2012 (dem Inkrafttreten des BQFG) 8.905 Anerkennungsverfahren zu einer vollständigen Anerkennung (Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern). f) Weitere Maßnahmen: Da es viele Stellen gibt, die für die Anerkennungsverfahren zuständig sind, gibt es verschiedene Ansätze, die Kompetenzen und Zuständigkeiten zu bündeln. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) haben eine zentrale Stelle in Nürnberg (IHK FOSA, „Foreign Skills Approval“) errichtet, die bundesweit die Verfahren für die IHK-Berufe mit Ausnahme einiger Kammern in Niedersachsen durchführt. Die Handwerkskammern (HWK) haben ein Leitkammersystem geschaffen, d. h., jede Kammer ist auf mehrere Herkunftsregionen spezialisiert und unterstützt ggf. die Vor-Ort- Kammer, die den Bescheid erstellt. Drucksache 17/15159 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Sie beantwortet jedes Jahr etwa 43.000 Anfragen. Die ZAB arbeitet als Erstanlaufstelle für alle Anträge aus dem Ausland, die die Anträge an die zuständigen Stellen in den Bundesländern verteilt. Die Kosten für die ZAB tragen die Länder (Kultusressorts) gemeinsam nach dem Königsteiner Schlüssel. 3.1 Wie viele Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind im Rahmen der Maßnahme „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ (unterzeichnet am 13.10.2015 von der Staatsregierung, den Spitzenorganisationen der bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit) in Bayern entstanden (bitte die Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze getrennt und die jeweiligen Praktikums- und Arbeitsbereiche getrennt aufzählen)? 3.2. Wurden die in der oben genannten Vereinbarung festgehaltenen halbjährlichen Evaluierungen durch geführt? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Wenn nein, warum nicht? Gemeinsam wollen die Vereinbarungspartner der Initiative 20.000 Flüchtlingen bis Ende 2016 ein Praktikum, eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz anbieten. Bis Ende 2019 sollen 60.000 Menschen in Arbeit integriert werden. Eine erste Jahresbilanz der Gesamtinitiative ist durch die Erhebung der in der Pressekonferenz von Frau Staatsministerin Ilse Aigner und Herrn Staatssekretär Georg Eisenreich vom 23. September 2016 vorgestellten Zahlen erfolgt: Bis zum Herbst 2016 wurde das erste Teilziel nicht nur erreicht, die Vermittlungen waren nahezu doppelt so hoch. Bis 23. September 2016 konnten insgesamt 39.376 Flüchtlinge in Praktika, Ausbildung und Arbeit vermittelt werden. Im Einzelnen: 20.200 Flüchtlinge in Arbeit, 4.126 Flüchtlinge in Ausbildung, 15.050 Flüchtlinge in Praktika. Fast 40.000 erfolgreiche Integrationen in Arbeit, Ausbildung und Praktika zeigen, dass die Projekte der Initiative greifen und einen spürbaren Beitrag zu einer raschen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen leisten können. Aktuellere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor. 3.3. Welche sind die in der oben genannten Vereinbarung von der Staatsregierung erwähnten eigenen Ausbildungs- , Arbeitsmarkt - und Integrationsmaßnahmen und wie erfolgreich sind diese? Das StMBW bietet bedarfsbezogen Plätze in den Berufsintegrationsklassen der beruflichen Schulen an. Anfang Dezember 2016 waren rund 1.100 Berufsintegrations- bzw. Sprachintensivklassen eingerichtet. Zum Vergleich: Zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 waren es noch rund 440 Klassen. In den Berufsintegrationsklassen wird die Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausbildung gelegt, indem Spracherwerb und Berufsvorbereitung miteinander verwoben werden. Asylbewerber und Flüchtlinge, die einen Ausbildungsvertrag erhalten oder eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, werden in die Fachklassen der Berufsschule aufgenommen. In diesen Klassen und auch in den Berufsfachschulen wurde eine berufssprachliche Förderung über Drittkräftemittel bzw. Wahlfächer etabliert. Zusätzlich erfahren die jungen Menschen durch das Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch Unterstützung. In Kooperation mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und der RD Bayern fördert das StMAS die allgemeinsprachliche Qualifizierung in folgenden Projekten: • IdA Bayern Turbo zur Herstellung der Ausbildungsreife von Jugendlichen Das Projekt bereitet jugendliche Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und guter Schulbildung innerhalb von sechs bis acht Monaten auf eine betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung und damit gezielt auf die Anforderungen im Beruf vor. Dem Projekt vorangestellt ist ein 2-monatiger Sprachkurs, der mit rd. 1 Mio. Euro vom StMAS finanziert wird. • IdA 1000 zur Vermittlung und Integration von nicht mehr Schulpflichtigen. Das Projekt wendet sich an nicht mehr schulpflichtige Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive und einer beruflichen Vorqualifikation. Die Hauptinhalte des Projektes sind der Erwerb der deutschen Sprache und Praktikumseinsätze in beteiligten Unternehmen. Das StMAS trägt mit einem Fördervolumen von rd. 1,3 Mio. Euro die Kosten für die allgemeinsprachliche Qualifizierung der Teilnehmer. Beide Projekte laufen noch, sodass aussagekräftige Ergebnisse derzeit noch nicht vorliegen. Das StMAS hat ferner nachfolgende Fördermaßnahmen aufgelegt: • Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ wurde auf jugendliche Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete ausgeweitet. Durch die Förderung soll dem besonderen Aufwand der Unternehmen, die betriebliche Ausbildungen von jungen Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive und Geduldeten durchführen, Rechnung getragen werden. Die Betriebe erhalten Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen. Die Förderung greift ab dem Ausbildungsjahr 2016. • Fünf Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (s. hierzu auch Antwort zu Ziffer 2.2). • Die bereits genehmigten 25 Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge (Stand 1. Januar 2017) sollen anerkannte jugendliche Flüchtlinge, junge Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder junge Geduldete, die peer-groups (Gruppen von jugendlichen Flüchtlingen, die sich an bestimmten Treffpunkten aufhalten und untereinander eine große Solidarität haben) und Familien proaktiv aufsuchen und über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung informieren sowie Hilfestellungen leisten. Sie stehen aber auch für Betriebe, die diese Flüchtlinge ausbilden, als Ansprechpartner zur Verfügung und verfolgen einen Netzwerkansatz. • 41 genehmigte Jobbegleiter sollen als Lotsen, Netzwerker und Partner für Flüchtlinge und Unternehmen fungieren und so auch die Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort verbessern. Als Netzwerker soll der Jobbegleiter insbesondere die berufliche Integration organisieren. Er soll das vorhandene Netzwerk einschließlich kommunaler Behörden koordinieren oder als Teil eines vorhandenen Netzwerkes mit den örtlichen Akteuren kooperieren sowie in den unter Federführung der RD Bayern entstehenden Koordinierungszentren Arbeit & Asyl mitarbeiten. Gleichzeitig soll der Jobbegleiter aber auch für soziale Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15159 Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der beruflichen Integration zur Verfügung stehen. Die neuen Förderbereiche wurden erst im Lauf des Jahres 2016 etabliert. Erkenntnisse über die Ergebnisse ihrer Arbeit liegen noch nicht vor. 4.1 Wurde das in der oben genannten Vereinbarung genannte „Brückenjahr“ für 22- bis 25-jährige junge Erwachsene, die nicht mehr der Berufspflicht unterliegen, eingeführt? Wenn ja, mit welchem Erfolg ? Wenn nein, warum nicht? Nach Auskunft der RD Bayern dient das Brückenjahr 21plus zur Eingliederung von Asylbewerbern und Geduldeten mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlingen, die älter als 21 Jahre sind (Teilnahme bis zum 35. Lebensjahr möglich) und damit nicht mehr der Berufsschulpflicht unterliegen. Ziel sei primär die Einmündung in Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung , aber auch in Beschäftigung. Es handle sich um eine Maßnahme nach § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) mit einer Dauer von sechs bis neun Monaten . Beim Brückenjahr 21plus stehen in Bayern seit Beginn ca. 1.000 Plätze zur Verfügung. Die Maßnahmen seien zum Großteil noch nicht beendet. 4.2 Nachdem in der o. g. Vereinbarung bei den über 25- jährigen die vorhandenen Qualifizierungen möglichst rasch festgestellt, anerkannt und nutzbar gemacht werden sollen, frage ich die Staatsregierung , mit welchem Erfolg dieser Punkt der Vereinbarung bereits umgesetzt ist? Die RD Bayern als für die Integration in Arbeit zuständiger Sozialleistungsträger hat hierzu mitgeteilt, dass die Einstufung der Kompetenzen und der Fähigkeiten mit Bezug auf den Arbeitsmarkt in Bayern mangels vergleichbarer allgemeiner bzw. beruflicher Bildungssysteme eine große Herausforderung darstellt. Im Hinblick auf die möglichst ideale Nutzung der bereits vorhandenen Kompetenzen der Geflüchteten gebe es mehrere Ansätze. Die RD Bayern sei derzeit bei zwei Projekten (an Modellstandorten ) zur Erkennung von beruflichen Kompetenzen involviert bzw. federführend: – Vonseiten der IHK München und Oberbayern werden mittels einer interaktiven Online-Anwendung Tests durchgeführt , in denen Fähigkeiten – von allgemeinen beruflichen Erfahrungen bis hin zu konkreten Tätigkeiten – hinterfragt werden. – Vonseiten des Berufspsychologischen Services in der Agentur für Arbeit werde an bestimmten Standorten ebenfalls eine Testung angeboten, die die Kenntnisse bei einzelnen Berufen in Erfahrung bringen soll. Beide Modelle seien jedoch erst in der Erprobung. Im Übrigen wird nach Auskunft der RD Bayern vonseiten der Agenturen für Arbeit sehr viel Wert darauf gelegt, dass auch innerhalb von Qualifizierungsmaßnahmen Praktika in Unternehmen abgeleistet werden. So könne in die Planung des weiteren Wegs für den Geflüchteten die sehr nahe am Markt orientierte Rückmeldung der Unternehmen einfließen. 4.3 Welche Unterstützungsstrukturen wurden für die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 22 und 25 Jahren (auch in der o. g. Vereinbarung festgehalten ) neu entwickelt? Auf die Ausführungen zur Antwort auf Frage 3.3 zum Projekt „IdA 1000“ und Ziffer 4.1. zum „Brückenjahr 21plus“ wird verwiesen. 5. Welche Projekte der Wirtschaft (im Rahmen der o. g. Vereinbarung eingeleitet) wurden im Jahr 2015 und 2016 von der Staatsregierung unterstützt (bitte die einzelnen Projekte und die Finanzierungsvolumen der einzelnen Projekte von EU, Bund und Freistaat getrennt auflisten)? Im Folgenden werden die Projekte, die Projektbeteiligten sowie die Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern, soweit nicht anders vermerkt, dargestellt. Nachrichtlich: Im Rechtskreis SGB III standen nach Mitteilung der RD Bayern 2016 ca. 99 Mio. Euro zur Verfügung (davon ca. 42 Mio. Euro für Sprachkurse und ca. 57 Mio. Euro für Arbeitsmarktpolitik und Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen ). Hinzu kommen ca. 55 Mio. Euro für den Rechtskreis SGB II. Weiterhin wichtig seien auch die Investitionen in die Menschen, die schon in Bayern leben (2016: z. B. ca. 200 Mio. Euro für Weiterbildung). a) Sprachförderung Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern Ausbildungsvorbereitende Sprachförderung im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) Bayerischer Industrie- und Handelskammertag (BIHK) / StMBW / RD Bayern (Träger der EQ) Vgl. Berufsbezogene, ausbildungsbegleitende Sprachförderung in der Berufsschule bei Vorlage Ausbildungsvertrag Berufsbezogene, ausbildungsbegleitende Sprachförderung in der Berufsschule bei Vorlage Ausbildungsvertrag StMBW Start September 2016 – Finanzierungsvolumen noch nicht bekannt. Ausweitung des Unterrichtskonzepts „Berufssprache Deutsch“ StMBW nicht genau bezifferbar b) Kompetenzfeststellung, Zertifizierung und Anerkennung von Qualifikationen Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern IdA KompetenzCheck vbw / StMWi 599.252,01 Euro IdA Navigatoren vbw / StMWi 2.610.000,00 Euro Kompetenz- und Talentcheck für Geflüchtete BIHK / BHT / StMWi / RD Bayern 451.500,00 Euro Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse zur Ausbildungsvorbereitung (in einem Projekt mit anderen zusammengefasst) HWK / StMWi / RD Bayern 1.455.191,50 Euro Drucksache 17/15159 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern Förderung von Beratungsstellen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifizierungen StMAS 2016: 339.162,53 Euro (bewilligte Fördersumme ) c) Berufsorientierung Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern Berufsorientierung für Schüler mit Fluchthintergrund RD Bayern / StMBW 300.000 Euro (nur 2016) Berufsorientierung –„Integration pro Ausbildung “ (in einem Projekt mit anderen zusammengefasst ) HWK / StMWi 1.847.862,22 Euro Fortführung bzw. Weiterentwicklung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) Verfahren wie bisher im AJS: Umsetzung StMAS in Zusammenwirkung mit Kommunen und RD Bayern. Das Angebot richtet sich auch an junge anerkannte Asylberechtigte sowie Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung bzw. Beschäftigungserlaubnis, sofern sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Mit Blick auf diese Zielgruppe hat der Freistaat die Förderung ab 2016 um 1,5 Mio. Euro erhöht. Für die AJS stehen im Landeshaushalt 2016 und 2017 rd. 5,5 Mio. Euro zur Verfügung, zudem im ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 (ESF = Europäischer Sozialfonds) 40 Mio. Euro ESF-Mittel. Hinzu kommen jährlich rd. 700.000 Euro aus dem Arbeitsmarktfonds. d) Integration durch Ausbildung (Zielgruppe: Azubis bis 21 Jahre) Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern IdA Bayern-Turbo vbw / RD Bayern / StMAS 2016: rd. 825.000 Euro (beantragte Fördersumme ) Ausbau der Berufsintegrationsklassen an Berufsschulen StMBW Neben den Lehrkräften und Kostenersatz stehen in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung: rd. 61.983.000 Euro für Kooperationspartner Modellprojekt „Berufliches Übergangsjahr“ StMBW / RD Bayern / Stiftung Bildungspakt Bayern Neben den Lehrkräften und Kostenersatz stehen in den Jahren 2015 und 2016 für die Kooperationspartner zur Verfügung (80% RD BY; 20% StMBW): rd. 1.044.000 Euro Modellprojekt „Perspektive Beruf für Asylbewerber und Flüchtlinge“ Stiftung Bildungspakt Bayern / StMBW / vbw 507.300 Euro IdA-„Sprungbrett into work“ vbw / StMWi 639.121,00 Euro Unterstützung von Auszubildenden im Ausbildungsverbund („Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge“) BIHK / StMAS 2016: 2.187.781,00 Euro (bewilligte Fördersumme ) Fortbildung und Unterstützung der Lehrkräfte StMBW nicht genau bezifferbar Praxislernwerkstätte HWK / StMWi 4.434.869,33 Euro e) Integration durch Ausbildung und Arbeit (Zielgruppe: Erwachsene über 21 Jahre) Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern IdA 120 vbw / RD Bayern / StMAS (bereits laufendes Projekt) 2015: rd. 125.000 Euro (beantragte Fördersumme ) IdA 1000 vbw / RD Bayern / StMAS 2016: rd. 1,33 Mio. Euro (beantragte Fördersumme ) Unterstützung von Arbeitnehmern / Erwachsenen in Arbeit „Jobbegleiter“ BIHK / StMAS / weitere Partner 2016: 3.687.837,28 Euro (bewilligte Fördersumme ) Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15159 f) Integration durch Ausbildung und Arbeit (Zielgruppe: Unternehmen) Projekt Projektbeteiligte Finanzierungsbeteiligung bzw. -volumen des Freistaates Bayern IdA Ausbilderqualifizierung vbw / StMWi 239.725,23 Euro Interkulturelle Qualifizierung von Ausbildungsund Personalverantwortlichen BIHK / StMWi 427.123,18 Euro Interkulturelle Qualifizierung von Ausbildern „Integration – Plus“ (In einem Projekt mit anderen zusammengefasst ) HWK / StMWi 369.572,44 Euro Ergänzung des Programms „Fit for Work“. StMAS 2016: Haushaltsansatz 2,64 Mio. Euro; Förderung greift erst mit dem Ausbildungsjahr 2016; Förderzusagen wurden noch nicht erteilt. 6. Wie sind die Modularen Integrations- und Förderketten für Jugendliche und junge Erwachsene und die Modularen Integrations - und Förderketten für Erwachsene, die von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet werden sollten, aufgebaut, wie viele Personen haben die Maßnahmen in Anspruch genommen und wie viele Personen haben den Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Antreten in eine Ausbildungs - oder Arbeitsstelle geschafft? Nach Auskunft der RD Bayern wurden je nach Personengruppe – Erwachsene oder Jugendliche – unterschiedliche Wege aufgebaut: Drucksache 17/15159 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Die Teilnehmenden an ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten könnten folgender Übersicht entnommen werden (Stand: November 2016): Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 3.1 und 3.2 ausgeführt, erfolgten bis Ende September 2016 rd. 20.000 Integrationen in Arbeit. Von den anerkannten Geflüchteten haben ca. 4.900 die Integration auf dem Arbeitsmarkt erreicht . Im Bereich der Asylbewerber bzw. Geduldeten wurden von den Agenturen für Arbeit ca. 15.300 Zustimmungen zur Arbeitsaufnahme erteilt. Ein Großteil der Geflüchteten nimmt nach Auskunft der RD Bayern Helfertätigkeiten an. Es handle sich überwiegend um befristete Arbeitsverhältnisse. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen wird die RD Bayern insbesondere in die Stabilisierung und Ausweitung dieser eingegangenen Beschäftigungsverhältnisse sowie in die Qualifikation der Geflüchteten investieren. Dies erfolge im Rahmen des sogenannten branchenübergreifenden Kooperationsmodells: a) mit dem Ziel der Ausbildung für die Zielgruppe der Jugendlichen unter 25 Jahren, b) mit dem Ziel des direkten Weges in Beschäftigung mit begleitender Qualifizierung für die Zielgruppe der über 25-Jährigen. Im Kern besage dies, dass bei Jugendlichen der Fokus insbesondere auf eine mögliche Ausbildung gerichtet sein sollte – hierbei sei eine Verzahnung mit ausbildungsvorbereitender und -begleitender Unterstützung vorgesehen (z.B. Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung). Bei Erwachsenen stehe – nach dem Erwerb eines „Grundstocks “ – die Erwerbstätigkeit im Vordergrund (Work-First). Dies erfolge mittels Förderungen durch das Programm „We- GebAU“ (Weiterbildung von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten in Unternehmen) und gerade auch über das Angebot von Teilqualifizierungen. Die jeweiligen Wege sind in folgenden Schaubildern dargestellt : Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15159 Das Kooperationsmodell ist gleichwohl nicht auf den Personenkreis im Kontext von Flucht beschränkt.