Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 15.12.2016 Folgen des Netzausbaus für Landwirte und Grundstückseigentümer Der Ausbau der Netze beschäftigt die Landwirte und Grundstückseigentümer im Landkreis Landshut sehr. Der Bayerische Bauernverband befürchtet, dass die berechtigten Belange der Landwirtschaft zu kurz kommen. Dabei verlaufen die geplanten Leitungen weitgehend auf privaten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und betreffen damit die Landwirte und Grundstückseigentümer im Landkreis Landshut auf den Trassen in ganz erheblichem Maße. Aus den Erfahrungen mit Gasleitungen, Ölpipelines und Stromtrassen wissen die Landwirte, wie massiv Freileitungen und erdgebundene Versorgungsleitungen die Wirtschaftsweise, den Grund- und Boden sowie alles, was auf ihm wächst, dauerhaft beeinträchtigen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was unternimmt die Staatsregierung, um den zu erwartenden enormen Flächenverbrauch an land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch den geplanten Netzausbau zu minimieren? 2. Mit welchem Flächenverbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche rechnet die Staatsregierung im Raum Landshut durch Baumaßnahmen, Wiederaufforstungsmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Netzausbau? 3. Wie wird dem Bodenschutz bei der Umsetzung der Projekte, insbesondere für erdverkabelte Leitungen Rechnung getragen? 4. a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung zur Neuordnung des Entschädigungs- und Dienstbarkeitsrechts für den Leitungsbau, insbesondere wenn die privaten Netzbetreiber mit garantierten Renditen und die betroffenen Gemeinden mit stattlichen Vergütungen zur Akzeptanzsteigerung ausgestattet werden ? b) Wie sieht die Staatsregierung die Durchsetzbarkeit einer Änderung der gängigen Entschädigungspraxis hin zu wiederkehrenden Leistungen, wie sie auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgegriffen wurde? 5. Was unternimmt die Staatsregierung, um gerade die für die Durchführung der Maßnahmen wichtige Akzeptanz der Grundstückseigentümer zu erreichen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 31.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird unter Beteiligung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutzfür (StMUV) und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wie folgt beantwortet: 1. Was unternimmt die Staatsregierung, um den zu erwartenden enormen Flächenverbrauch an landund forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch den geplanten Netzausbau zu minimieren? Die Staatsregierung legt größten Wert darauf, dass der erforderliche Netzausbau möglichst flächensparend umgesetzt wird und Auswirkungen auf die Umwelt und die Natur so gering wie möglich gehalten werden. Aus diesem Grund sollen bspw. wo möglich und sinnvoll sensible bzw. wertvolle Land- und Forstwirtschaftsflächen umgangen sowie eine Bündelung der HGÜ-Leitungen (HGÜ = Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung) mit bestehenden Infrastrukturen vorgenommen werden. Daneben gilt es, die Realisierung der HGÜ-Leitungen SuedLink und SuedOstLink als Erdkabel in Bezug auf die gesetzlich vorgegebenen Kompensationsverpflichtungen möglichst flächenschonend umzusetzen. Hierfür wird die Staatsregierung für die naturschutzrechtliche Kompensation auf Grundlage der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) und für den waldrechtlichen Ausgleich auf Grundlage des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) in Kürze Vollzugshinweise erlassen. Diese werden Regelungen zur Kompensation enthalten, die eine zusätzliche Belastung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke über den Flächenbedarf für die Vorhaben selbst hinaus weitgehend vermeiden. 2. Mit welchem Flächenverbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche rechnet die Staatsregierung im Raum Landshut durch Baumaßnahmen, Wiederaufforstungsmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Netzausbau? Die Festlegung der letztendlichen Leitungsführung sowie davon abhängig die Flächenbeanspruchung durch den Bau und die Notwendigkeit und der Umfang von Ausgleichsmaßnahmen sind Gegenstand des jeweiligen Planungsund Genehmigungsverfahrens. Dieses besteht für das für den Raum Landshut relevante Projekt SuedOstLink aus Bundesfachplanung und dem darauffolgenden Planfeststellungsverfahren , die jedoch beide noch nicht begonnen haben. Die Vorhabenträger planen, den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes im Frühjahr 2017 zu stellen. Deshalb sind derzeit keine Aussagen zum Flächenverbrauch im Zusammenhang mit dem Netzausbau im Raum Landshut möglich. Darüber Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.03.2017 17/15180 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15180 hinaus kann festgehalten werden, dass sowohl beim Bau von Freileitungen (Ausnahme Maststandorte) als auch bei der Verlegung von Erdkabeln die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten grundsätzlich wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Davon ausgenommen sind aus technischen Gründen tief wurzelnde land- und forstwirtschaftliche Kulturen und Nutzungen auf den Kabeltrassen. 3. Wie wird dem Bodenschutz bei der Umsetzung der Projekte, insbesondere für erdverkabelte Leitungen Rechnung getragen? Irreversible Schäden des Bodens durch den Bau und Betrieb von Erdkabeln sind zu vermeiden. Dies kann unter anderem durch fachgerechten, nach Schichten getrennten Aushub, Lagerung und Wiederverfüllung des Bodens und damit Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenstruktur oder auch durch einen Baustopp in Abhängigkeit der Witterung erreicht werden. Eine besondere Beachtung des Bodenschutzes wird durch eine bodenkundliche Baubegleitung erreicht, für die sich die Staatsregierung gegenüber der als Genehmigungsbehörde zuständigen Bundesnetzagentur einsetzt. 4. a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung zur Neuordnung des Entschädigungs- und Dienstbarkeitsrechts für den Leitungsbau, insbesondere wenn die privaten Netzbetreiber mit garantierten Renditen und die betroffenen Gemeinden mit stattlichen Vergütungen zur Akzeptanzsteigerung ausgestattet werden? b) Wie sieht die Staatsregierung die Durchsetzbarkeit einer Änderung der gängigen Entschädigungspraxis hin zu wiederkehrenden Leistungen, wie sie auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgegriffen wurde? Die Staatsregierung begrüßt, dass die Entschädigungspraxis beim Netzausbau in der Bundesrepublik Deutschland derzeit umfangreich überprüft wird. Die kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Studie „Entschädigung von Grundstückseigentümern und -nutzern beim Stromnetzausbau – eine Bestandsaufnahme“ soll als Grundlage für die weitere Überprüfung der Entschädigungspraxis dienen. Die Staatsregierung setzt sich in diesem Prozess vor allem für die Schaffung einvernehmlicher, umsetzbarer Lösungen in Form von Rahmenvereinbarungen zwischen den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft und den Übertragungsnetzbetreibern ein. Sie legt großen Wert darauf, dass die vom Leitungsbau betroffenen Grundstückseigentümer und -nutzer eine angemessene und faire Entschädigung für die Wertminderung der betroffenen Grundstücke durch die Eintragung einer Dienstbarkeit sowie tatsächliche durch die Baumaßnahmen verursachte Schäden erhalten. In diesem Zusammenhang müssen auch die Mehrbelastungen für Endverbraucher sowie mögliche Auswirkungen auf die einheitliche Entschädigungspraxis bei anderen dem Allgemeinwohl dienenden lnfrastrukturmaßnahmen im Blick behalten werden. Im Übrigen ist anzumerken, dass für Erdkabel gesetzlich keine Ausgleichszahlungen für betroffene Gemeinden vorgesehen sind. 5. Was unternimmt die Staatsregierung, um gerade die für die Durchführung der Maßnahmen wichtige Akzeptanz der Grundstückseigentümer zu erreichen ? Die Akzeptanz der Grundstückseigentümer und -nutzer ist für eine möglichst problemfreie und schnelle Umsetzung der im Zuge der Energiewende erforderlichen Netzausbauprojekte zwingend notwendig. Die Staatsregierung und die beim Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie angesiedelte Taskforce Netzausbau Bayern setzen sich deshalb dafür ein, dass im Sinne einer möglichst schonenden und beeinträchtigungsfreien Umsetzung der Netzausbauvorhaben die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer und -nutzer umfassend Berücksichtigung finden (z. B. durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur einer bodenkundlichen Baubegleitung im Planfeststellungsbeschluss für die Vorhabenträger). In ihrer Funktion als zentrale Informations- und Koordinierungsplattform hat die Taskforce Netzausbau Bayern insbesondere auch die Grundstückseigentümer und -nutzer im Blick. So finden am 2. Februar 2017 speziell zwei Veranstaltungen für Landwirte , Waldbesitzer und Winzer in Würzburg und Regensburg statt, bei denen diese transparent über den geplanten Netzausbau und dessen Ablauf und mögliche Folgen informiert und alle wichtigen Aspekte offen mit dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und der Genehmigungsbehörde Bundesnetzagentur sowie Fachleuten diskutiert werden.