Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.12.2016 Zukunft der Ausbildung zum/zur Textilreiniger/-in in Bayern Die duale Ausbildung zum/zur Textilreiniger/-in wurde in den vergangenen Jahren in Bayern ausschließlich an der städt. Berufsschule 5 Nürnberg angeboten (vgl. Drs. 17/3086). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass der Berufsschulunterricht für den Ausbildungsberuf Textilreiniger/-in in Bayern in den vergangenen Jahren ausschließlich an der städt. Berufsschule 5 Nürnberg angeboten wurde? 2. Trifft es zu, dass im Zuge der Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender das erste Berufsschuljahr im Ausbildungsberuf Textilreiniger/-in aktuell nicht mehr an der Berufsschule 5 in Nürnberg absolviert werden kann, und damit keine Möglichkeit mehr dazu in Bayern besteht? 3. Gibt es derzeit Pläne, auch das zweite und dritte Berufsschuljahr in andere Bundesländer auszulagern? Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret (Hintergründe, bereits bestehende Beschlüsse, Zeitplan usw.)? 4. Wie haben sich die Beschäftigten und Auszubildendenzahlen in Bayern für den Beruf Textilreiniger/-in in den letzten 10 Jahren entwickelt (Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden im entsprechenden Ausbildungsberuf , Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, Anzahl unbesetzter Lehrstellen und unbesetzter Stellen für Fachkräfte mit entsprechender Berufsausbildung, Anzahl der un- und angelernten Beschäftigten in der entsprechenden Branche usw.)? 5. Wie schätzt die Staatsregierung die weitere Entwicklung der Ausbildungszahlen für den Beruf Textilreiniger/-in in Bayern in den nächsten 10 Jahren ein, und wie sieht sie den Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich? 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeit, dass der Ausbildungsberuf Textilreiniger/-in in Zukunft in Bayern aufgrund mangelnder Ausbildungsmöglichkeiten nur mehr erschwert oder gar nicht erlernt werden könnte bzw. dessen Attraktivität leidet, wenn keine einzige bayerische Berufsschule mehr ein Angebot vorsieht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass der Berufsschulunterricht für den Ausbildungsberuf Textilreiniger/-in in Bayern in den vergangenen Jahren ausschließlich an der städt. Berufsschule 5 Nürnberg angeboten wurde? Die Stadt Nürnberg hatte sich bei der Vergabe eines bayerischen Standorts bereit erklärt, die Fachklasse an einer Berufsschule einzurichten. Bereits bei der Neuordnung des Ausbildungsberufs im Jahr 2002 gab es in Bayern nur einen Berufsschulstandort für diesen Beruf. Die Schülerzahlen für den Ausbildungsberuf „Textilreiniger/Textilreinigerin“ (vgl. Tab. 1) waren in den letzten 10 Jahren so gering, dass für die Einrichtung eines weiteren Berufsschulstandorts kein Bedarf bestand. Die Fachkompetenz der Schule wurde seitens der Wirtschaft sehr positiv bewertet. Tab. 1: Schuljahr 06/07 07/ 08 08/ 09 09/ 10 10/ 11 11/ 12 12/ 13 13/ 14 14/ 15 15/ 16 16/ 17 Schülerzahl 1.–3. Ausbildungsjahr 106 90 74 70 60 58 58 43 40 28 12* * Stichtag 29.06.2016: voraussichtlich 10. Klasse: 1 Schüler, 11. Klasse: 4 Schüler, 12. Klasse: 7 Schüler 2. Trifft es zu, dass im Zuge der Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender das erste Berufsschuljahr im Ausbildungsberuf Textilreiniger/-in aktuell nicht mehr an der Berufsschule 5 in Nürnberg absolviert werden kann, und damit keine Möglichkeit mehr dazu in Bayern besteht? Aufgrund der in Tab. 1 dargestellten Entwicklung der Schülerzahlen (für das aktuelle Schuljahr konnten 4 Schüler in die Jahrgangsstufe 11 und 7 Schüler in die Jahrgangsstufe 12 aufsteigen) hat die Stadt Nürnberg die Schulaufsicht gebeten , die neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in die länderübergreifende Fachklasse nach Frankfurt abzugeben , da sich bis zum 29.06.2016 nur ein Schüler für die Jahrgangsstufe 10 angemeldet hatte. Am Standort Frankfurt ist eine Fachklassenbildung möglich, da die Auszubildenden aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland den Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.03.2017 17/15192 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15192 Standort bereits besuchen. Mit diesem Angebot kann die Ausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin für die jungen Menschen im Süden Deutschlands qualitativ hochwertig dauerhaft gesichert werden. Da es keinen affinen Ausbildungsberuf zum Textilreiniger gibt und die Schülerzahl in den einzelnen Jahrgangsstufen so gering ist, konnte auch die Option einer Berufsgruppenbeschulung nicht realisiert werden. 3. Gibt es derzeit Pläne, auch das zweite und dritte Berufsschuljahr in andere Bundesländer auszulagern? Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret (Hintergründe , bereits bestehende Beschlüsse, Zeitplan usw.)? Die Schüler, die im letzten Schuljahr in Nürnberg aufgenommen wurden und derzeit in der Jahrgangsstufe 11 die Schule besuchen, können ihre Ausbildung an der Berufsschule Nürnberg noch abschließen. 4. Wie haben sich die Beschäftigten und Auszubildendenzahlen in Bayern für den Beruf Textilreiniger/-in in den letzten 10 Jahren entwickelt (Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden im entsprechenden Ausbildungsberuf, Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, Anzahl unbesetzter Lehrstellen und unbesetzter Stellen für Fachkräfte mit entsprechender Berufsausbildung, Anzahl der un- und angelernten Beschäftigten in der entsprechenden Branche usw.)? Nach Angaben des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit waren in Bayern im Jahr 2013 in Berufen der Textilreinigung 3.743 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt . Im Jahr 2014 waren es 3.619 und im Jahr 2015 3.544. Weitere Daten und Daten für vor 2013 liegende Zeiträume konnten vom Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgelegt werden. Die gemeldeten Arbeitsstellen im Bereich „Textilreinigungsfachkräfte “ sind folgender Tabelle 2 zu entnehmen (Quelle ebenfalls Statistik der Bundesagentur für Arbeit): Tab. 2: Jahr Gemeldete freie Arbeitsstellen im Bereich „Textilreinigungsfachkräfte“ 2007 59 2008 41 2009 29 2010 30 2011 28 2012 32 2013 23 2014 26 2015 24 2016 37 5. Wie schätzt die Staatsregierung die weitere Entwicklung der Ausbildungszahlen für den Beruf Textilreiniger/-in in Bayern in den nächsten 10 Jahren ein, und wie sieht sie den Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich? Einschätzungen bzw. Erkenntnisse zum zukünftigen Bedarf an Fachkräften im Berufsbild „Textilreiniger/in“ liegen der Staatsregierung nicht vor. 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeit, dass der Ausbildungsberuf Textilreiniger/-in in Zukunft in Bayern aufgrund mangelnder Ausbildungsmöglichkeiten nur mehr erschwert oder gar nicht erlernt werden könnte bzw. dessen Attraktivität leidet, wenn keine einzige bayerische Berufsschule mehr ein Angebot vorsieht? Mit Ausnahme der Schüler aus der Region Mittelfranken (aktuell ein Schüler für die Jgst. 10) müssen die Schüler im Blockunterricht in einem Schülerwohnheim übernachten, da sie nicht täglich zum Wohnort zurückkehren können. Die Kostenerstattung für Unterbringung und Fahrtkosten ist unabhängig vom Schulstandort. Damit sind bayerische Schüler , die außerhalb Bayerns eine Berufsschule besuchen müssen, keinesfalls finanziell benachteiligt. Die Reisezeiten sind abhängig vom Wohnort der Auszubildenden . Die Hauptursache für die Beschulungsänderung von Textilreinigern / Textilreinigerinnen in Bayern ist der sehr starke Rückgang an Auszubildenden. Es liegt somit auch in der Hand der ausbildenden Betriebe, durch die Bereitstellung und Besetzung von Ausbildungsplätzen Berufsschulstandorte zu sichern bzw. zu stärken.