Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 03.11.2016 Barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neufahrn/Ndb. Am 02.12.2015 wurden im Maximilianeum parteiübergreifend 1.200 Unterschriften zur Unterstützung der Forderung nach einem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neufahrn/ Ndb. von Bürgermeister Peter Forstner (SPD) und den stellvertretenden Bürgermeistern Otto Pritscher (CSU) und Sebastian Schinhanl (FW) an Staatssekretär Gerhard Eck überreicht. „Derzeit werden die Konzepte für die nächsten Ausbauschritte in Sachen Barrierefreiheit erarbeitet“, erläuterte hierbei Staatssekretär Gerhard Eck und erklärte es zu seinem persönlichen Ziel, dass Neufahrn zeitnah in die Liste der Bahnhöfe aufzunehmen sei, die barrierefrei ausgebaut werden. Für die Ausbauprogramme „Barrierefreier Bahnhof“ war der Neufahrner Bahnhof in den letzten Jahren mit 1.900 Umsteigern zu klein. Für das Sonderprogramm des Bundes „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen – (ZIP)“ ist der Bahnhof zu groß. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was hat Staatssekretär Gerhard Eck in den letzten 11 Monaten detailliert unternommen, um sein ausgerufenes Ziel, „Neufahrn zeitnah in die Liste der Bahnhöfe aufzunehmen, die barrierefrei ausgebaut werden“, zu erreichen? 2. Wie weit ist das Konzept der Obersten Baubehörde für die weiteren Schritte zum barrierefreien Ausbau der bayerischen Bahnhöfe und Haltepunkte, auf das Staatssekretär Gerhard Eck in seiner Antwort vom 01.02.2016 an die Gemeinde Neufahrn verweist, gediehen ? 3. a) Wann startet das Folgeprogramm zum „Bayern-Paket 2013–2018“ das lt. Antwort von Staatssekretär Gerhard Eck noch „dieses Jahr“ verhandelt werden sollte? b) Erfüllt der Bahnhof Neufahrn/ Ndb. die Fördervoraussetzungen für dieses Programm? c) Wann ist mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neufahrn/ Ndb. zu rechnen? 4. a) Was ergaben die Verhandlungen zwischen dem Freistaat und der DB Station & Service AG über den weiteren barrierefreien Ausbau der bayerischen Bahnhöfe für den Zeitraum 2019 ff., auf die der Konzernbevollmächtigte Klaus-Dieter Josel in seiner Antwort auf die Fragen zum „Dialog im Landtag“ vom 12. Juli 2016 verweist? b) Wird der Bahnhof Neufahrn in dieser Fortschreibung berücksichtigt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2017 Voranstellend ist anzumerken, dass für den barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen, die der Deutschen Bahn (DB) gehören, die DB Station & Service oder die DB Regio- Netz zuständig sind und die politische Verantwortung für die Schieneninfrastruktur gemäß Grundgesetz beim Bund liegt. Nichtsdestotrotz kümmert sich auch der Freistaat um dieses Thema, zum einen wegen der herausragenden gesellschaftspolitischen Bedeutung, zum anderen weil er die Zuständigkeit für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs und daher ein elementares Interesse daran hat, dass die Fahrgäste barrierefrei in den vom Freistaat bestellten Zügen ein- und aussteigen können. 1. Was hat Staatssekretär Gerhard Eck in den letzten 11 Monaten detailliert unternommen, um sein ausgerufenes Ziel, „Neufahrn zeitnah in die Liste der Bahnhöfe aufzunehmen, die barrierefrei ausgebaut werden“, zu erreichen? Herr Staatssekretär Gerhard Eck setzt sich an der Seite von Herrn Staatsminister Herrmann fortwährend dafür ein, dass kurz-, mittel- und langfristig Perspektiven geschaffen werden , damit möglichst bald im gesamten Bahnland Bayern barrierefreies Reisen möglich ist. Hierzu gehören alle Verhandlungen und Besprechungen mit der DB, Mitgliedern des Landtags, usw., die zur Verbesserung des barrierefreien Reisens mit der Bahn dienen. Dies gilt auch für den Bahnhof Neufahrn (Niederbayern). 2. Wie weit ist das Konzept der Obersten Baubehörde für die weiteren Schritte zum barrierefreien Ausbau der bayerischen Bahnhöfe und Haltepunkte, auf das Staatssekretär Gerhard Eck in seiner Antwort vom 01.02. 2016 an die Gemeinde Neufahrn verweist gediehen? 3. a) Wann startet das Folgeprogramm zum „Bayern- Paket 2013–2018“, das lt. Antwort von Staatssekretär Gerhard Eck noch „dieses Jahr“ verhandelt werden sollte? b) Erfüllt der Bahnhof Neufahrn/ Ndb. die Fördervoraussetzungen für dieses Programm? c) Wann ist mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Neufahrn/ Ndb. zu rechnen? 4. a) Was ergaben die Verhandlungen zwischen dem Freistaat und der DB Station & Service AG über den weiteren barrierefreien Ausbau der bayerischen Bahnhöfe für den Zeitraum 2019 ff., auf die der Konzernbevollmächtigte Klaus-Dieter Josel in seiner Antwort auf die Fragen zum „Dialog im Landtag“ vom 12. Juli 2016 verweist? b) Wird der Bahnhof Neufahrn in dieser Fortschreibung berücksichtigt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.04.2017 17/15194 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15194 Das Folgeprogramm zum „Bayern-Paket 2013–2018“ des Freistaats soll nahtlos an das aktuelle Programm anschließen und daher im Jahr 2019 starten. So hat der Ministerrat in seiner letzten Sitzung vor Jahreswechsel unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel ein neues Bayern-Paket II für die Jahre 2019–2021 mit 12 Bahnhofsprojekten beschlossen und mit der DB AG hierzu eine entsprechende Absichtserklärung abgeschlossen. Der Bahnhof Neufahrn konnte im Bayern-Paket II leider nicht berücksichtigt werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die DB AG nicht in der Lage gesehen hatte, mehr als rund 30 Mio. Euro für die Finanzierung der Programmmaßnahmen beizusteuern. Der Bahnhof Neufahrn hat wie circa 600 weitere Bahnhöfe in Bayern, die noch barrierefrei ausgebaut werden sollen und der DB AG gehören, die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt, weil für seinen Ausbau derzeit keine Finanzierung durch den Bund vorgesehen ist. Gemessen an der Fahrgastfrequenz, der Knotenfunktion, der Nähe zu besonderen touristischen und sozialen Entfernungen sowie an der Distanz zum nächsten barrierefreien Bahnhof standen jedoch andere Bahnhöfe in der Priorität vor Neufahrn (Niederbayern). Eine Prognose über die Realisierung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Neufahrn ist daher derzeit nicht möglich.