Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 21.12.2016 ÖPNV: Elektrobusse im ländlichen Raum Aufgrund der zunehmenden Umweltbelastung denken Unternehmen , die in Bayern den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besorgen, vermehrt über mögliche Alternativen bei den Antrieben der Busse nach. In Ballungsräumen werden zunehmend Umweltzonen ausgewiesen, die von Bussen mit Verbrennungsmotoren möglicherweise in Zukunft (blaue Umweltzonen) nicht mehr durchfahren werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass Elektrobusse mittlerweile als echte Alternative zu herkömmlichen Beförderungsmitteln in Betracht gezogen werden. Um diese elektrischen Fortbewegungsmittel mit Strom zu versorgen, sind die Betriebsstellen der Busunternehmen im betreffenden Stadtgebiet meistens schnell erreichbar. Ein dauerhafter Einsatz im Regionalverkehr – sprich im ländlichen Raum – ist aber bisher noch nicht bekannt, was unter anderem wohl daran liegt, dass entsprechende Stromladestationen in der Fläche zu wenig verbreitet sind und damit Leerfahrten in Kauf genommen werden müssen. Hinsichtlich der Praxistauglichkeit sind auch weitere Aspekte interessant. So unterscheiden sich die Streckenprofile des Regionalverkehrs hinsichtlich der deutlich längeren Fahrstrecken zwischen den einzelnen Haltestellen deutlich von denen des Stadtverkehrs. Ein wichtiges Thema beim Betrieb der Busse ist der Energieverbrauch für Heizung und Klimatisierung. Um nicht einen allzu großen Anteil der Batteriekapazität hierfür aufwenden zu müssen, ist der Einsatz von energieeffizienten Techniken (z. B. Wärmepumpe oder Brennstoffzelle) zu überlegen und zu testen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung derzeit oder in der Vergangenheit ein solches Projekt, das auf den Einsatz von Elektrobussen im ländlichen Raum zielt, bekannt? 2. Inwieweit wäre ein entsprechendes Pilotprojekt durch die öffentliche Hand förderfähig? a) Welche Fördertöpfe kommen dafür infrage? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.01.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bayerische Elektrobusprojekte im überörtlichen Regionalverkehr sind der Staatsregierung mit Ausnahme der Planungen für den E-MoBus nicht bekannt. Die Technische Hochschule Deggendorf will gemeinsam mit der Regionalbus Ostbayern GmbH (Inhaber der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für die Linie Straubing – Viechtach) und weiteren Unternehmen das Projekt „E-MoBus“ (Inter- und Multimodalität im ländlichen Raum durch Verknüpfung von Elektrobus- und Schienenregionalverkehr mit innovativer Ladetechnologie im Kontext mit E-Wald) durchführen. Dabei soll das derzeitige ÖPNV-Angebot der Linie 6096 Straubing – Viechtach ohne zusätzliche Fahrt- oder km-Leistungen in einen Betrieb mit Elektrofahrzeugen umgewandelt werden. Ziel ist die Erforschung der Belastbarkeit von Elektrobussen auf einer freien, topografisch und klimatisch anspruchsvollen Strecke. Außerhalb der Metropolregionen München und Nürnberg gibt es aktuell sowohl Planungen für innerörtliche Elektrobusprojekte – auch im ländlichen Raum – als auch umgesetzte Projekte. Der erste vom Freistaat geförderte Elektrobus verkehrt seit 2015 in Bad Wörishofen. Zu 2. und 2. a): Entsprechende Pilotprojekte können durch die öffentliche Hand auf Bundes- oder auf Landesebene gefördert werden. Die Staatsregierung unterstützt die Umstellung des allgemeinen ÖPNV auf Elektromobilität. Um dies zu erreichen, können von den ÖPNV-Verkehrsunternehmen konzipierte Verkehrsprojekte unter Einsatz von Elektrobussen – auch in Kombination mit der Erprobung autonomer Fahrlösungen – gefördert werden. Vorrangig sollen Verkehrsräume, die eines besonderen Schutzes bedürfen, unterstützt werden. Hierzu zählen insbesondere sensible, schützenswerte Altstadtlagen sowie die Anbindung von Kureinrichtungen. Mit Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2017/2018 wurden in Bayern Mittel in Höhe von 1,6 Mio. Euro bei Kap. 03 66 Tit. 893 57 bereitgestellt, um derartige Pilotvorhaben zu bezuschussen. Die Zweckbestimmung dieses Titels wurde entsprechend um innovative Pilotprojekte im ÖPNV erweitert . Die Bemessung der Förderquote muss die europarechtliche Regelung über Umweltbeihilfen in Artikel 36 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) berücksichtigen . Zulässig ist eine maximale Beihilfeintensität von bis zu 40 Prozent. Im bayerischen Forschungsprogramm „Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwen- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.03.2017 17/15195 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15195 dungen“ sind neben den klassischen Themen der Elektromobilität die weiteren Schwerpunkte des Förderprogramms die Motorentechnologie, Getriebetechnologie, Tank- und Speichertechnologien (E-, Gas-, Flüssigtreibstoffbasis), Verbrauchs - und Abgasmodifizierungsmaßnahmen sowie Hybridtechnologien . Die Förderung beschränkt sich auf reine Verbundvorhaben im Bereich der Forschung und Entwicklung und soll zukunftsweisende Projekte entlang der Wertschöpfungskette unterstützen. Forschung und Entwicklung zu Elektrobussen ist aus dem Programm grundsätzlich förderfähig. Pilotvorhaben im Hinblick auf den Einsatz von Elektrobussen im ländlichen Raum sind aus dem Forschungsprogramm nicht förderfähig.