Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 28.02.2014 Bevorzugung der Firma Allflex beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) In vielen Gesprächen mit Landwirtinnen und Landwirten wird oftmals beklagt, dass das LKV sich bei der Abgabe der Ohrmarken auf die Marken der Firma Allflex beschränkt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Weshalb wird die Firma Allflex bei der Abgabe der Ohrmarken offensichtlich bevorzugt, obwohl bayerische Hersteller , nach Angaben von betroffenen Landwirten (z. B. die Firma GEPE), viel günstiger anbieten könnten? 2. Gibt es spezielle Beziehungen oder Erfahrungen mit der Firma Allflex, die diese Besserstellung des französischen Herstellers seitens des LKVs rechtfertigen? 3. Fließen staatliche Mittel in diesen Bereich an das LKV, wenn ja, wie hoch sind diese (Zeitraum 2005–2013)? 4. Wie erklärt sich der immense preisliche Unterschied bei den Ohrmarken, obwohl die Unterschiede seitens der Hersteller nur im Centbereich liegen (4,27 € (Allflex) zu 6,35 € (alternativer Hersteller, z. B. GEPE) je Doppelohrmarke )? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.04.2014 Das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV Bayern) ist mittels öffentlichrechtlichem Vertrag von meinem Haus beauftragt, amtliche Kennzeichnungsmittel (in der Regel Ohrmarken) nach den Vorgaben der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Tierverkehr (Viehverkehrsverordnung ) für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, auf Antrag und unter Berücksichtigung des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, an Tierhalter abzugeben. Die Beantwortung der Fragen 1 und 4 wird aufgrund ähnlichen Inhalts zusammengefasst. 1. Weshalb wird die Firma Allflex bei der Abgabe der Ohrmarken offensichtlich bevorzugt, obwohl bayerische Hersteller, nach Angaben von betroffenen Landwirten (z. B. die Firma GEPE), viel günstiger anbieten könnten? 4. Wie erklärt sich der immense preisliche Unterschied bei den Ohrmarken, obwohl die Unterschiede seitens der Hersteller nur im Centbereich liegen (4,27 € (Allflex ) zu 6,35 € (alternativer Hersteller, z. B. GEPE) je Doppelohrmarke)? Derzeit werden vom LKV Bayern insgesamt sieben verschiedene Ohrmarkenhersteller angeboten (Allflex, Caisley, Datamars, GEPE, Hauptner, OS ID, Shearwell), wobei die Auswahl an Anbietern für Ohrmarken (OM) für Schafe und Ziegen am größten ist. Für Schweineohrmarken stehen vier Anbieter zur Auswahl, für Rinderohrmarken drei bzw. ein Hersteller. Die scheinbare Bevorzugung der Firma Allflex bei der Abgabe von Rinderohrmarken ergibt sich aus der unterschiedlichen internen Vertriebslogistik des LKV für Rinder haltende Betriebe, die Milchleistungsprüfung durchführen lassen (MLP-Mitglieder), und Betriebe ohne Milchleistungsprüfung (Nicht-Mitglieder), die sich folgendermaßen darstellt: Ohrmarkenbestellungen für MLP-Mitgliedsbetriebe laufen über ein automatisiertes EDV-basiertes Vergabeprogramm, wonach im 8-Wochenrhythmus der Ohrmarkenverbrauch der Betriebe mit dem Anteil der unter Leistungsprüfung stehenden weiblichen Rindern abgeglichen und bei Erreichung eines bestimmten Schwellenwertes automatisiert eine neue Serie mit individuellen Ohrmarkennummern bereitgestellt wird. Anschließend werden diese Nummernserien an den OM-Hersteller zur Produktion der OM weitergeleitet. Für Rinderohrmarken sind dies derzeit drei verschiedene Hersteller, die die produzierten OM an die für den Betrieb regional zuständige LKV-Außenstelle schicken. Parallel dazu werden in der LKV-Zentrale in München die zugehörigen Unterlagen gedruckt (Geburtsmeldekarten mit den OM-Nummern und Bestandsregister) und ebenfalls an die jeweilige LKVAußenstelle weitergeleitet. Um die Außendienstmitarbeiter des LKV vor Ort nicht mit zusätzlichen Konfektionierungsarbeiten zu belasten und um Fehler bei der Auslieferung zu vermeiden, wird standardmäßig nur ein OM-Fabrikat je Außenstelle angeboten. Der Vorteil dieses Verfahrens für die Betriebe besteht darin, dass keine schriftliche Bestellung der OM beim LKV erforderlich ist und dem Betrieb keine Versandkosten berechnet werden müssen, da die OM zusammen mit den Geburtsmeldekarten durch die LKV-Mitarbeiter im Rahmen der regulären Betriebsbesuche an den Betrieb ausgeliefert werden. Ein Nachteil dieses Verfahrens ist, dass dem Tierhalter standardmäßig keine Auswahlmöglichkeit zwischen den drei OM-Herstellern angeboten werden kann. Wird dennoch ein OM-Fabrikat eines anderen Anbieters gewünscht, muss der Betrieb vom automatisierten Verfahren ausgeschlossen und die Bestellung händisch in der LKV-Zentrale bearbeitet werden. Der dadurch erforderliche personelle Mehraufwand schlägt sich dann, unabhängig von Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.05.2014 17/1528 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1528 der Bestellmenge, im Preis nieder, der aktuell bei 6,35 € netto pro Doppelohrmarke liegt. Bei Nicht-Mitgliedsbetrieben des LKV kann das geschilderte automatisierte Verfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Anwendung kommen. Die OM-Bestellung muss schriftlich mittels Bestellformular durch den Tierhalter an das LKV geschickt und dort eingescannt bzw. von Hand erfasst werden. Anschließend wird ein mehrstufiges, rechtlich erforderliches Prüfverfahren durchgeführt, um sicherzustellen , dass nur befugte Rinderhalter die rechtlich zulässige Anzahl an amtlichen Ohrmarken erhalten. Die für den Betrieb ermittelte Ohrmarkennummernserie wird an den OM-Hersteller weitergeleitet. Im Gegensatz zu den MLP-Betrieben muss hier der Hersteller neben der Produktion der OM auch die zugehörigen Unterlagen individuell für jeden Betrieb erstellen und zur Vermeidung doppelter Portokosten zusammen mit den OM an den Betrieb versenden. Diese zusätzlichen, vom Hersteller zu erbringenden Dienstleistungen , schlagen sich im Einkaufspreis der OM nieder. 2. Gibt es spezielle Beziehungen oder Erfahrungen mit der Firma Allflex, die diese Besserstellung des französischen Herstellers seitens des LKV rechtfertigen? Das Bestell- und Ausgabeverfahren für Rinderohrmarken für Milchviehbetriebe, die nicht an Milchleistungsprüfungen (MLP) teilnehmen, ist, wie dargestellt, wesentlich aufwendiger als für MLP-Betriebe. Von den OM-Herstellern sind dabei Leistungen zu erbringen, die über die reine Produktion von Ohrmarken hinausgehen. Die Firma Allflex hat nach den Erfahrungen des LKV diese speziellen Anforderungen bisher sehr gut erfüllt. Von der Einbindung anderer Hersteller, z. B. der Firma GEPE, hat das LKV bisher Abstand genommen, da der Preis für die Doppelohrmarke bereits im Einkauf über dem der Firma Allflex liegt. Insofern trifft die Behauptung nicht zu, dass GEPE Rinderohrmarken günstiger anbieten kann. 3. Fließen staatliche Mittel in diesen Bereich an das LKV, wenn ja, wie hoch sind diese (Zeitraum 2005– 2013)? Das LKV Bayern in seiner Funktion als vom StMUV beauftragte Stelle erhält für die Durchführung bestimmter Aufgaben im Rahmen der Viehverkehrsverordnung keine staatlichen Mittel. Das LKV Bayern ist berechtigt, zur Kostenabdeckung Gebühren zu erheben. Bei den ausgewiesenen Gebühren handelt es sich um Pauschalen, die sich aufgrund der durch Kostenstellenrechnung tatsächlich ermittelten Kosten ableiten. Die Höhe der Gebühren wird in Form einer Gebührenordnung vom LKV-Ausschuss, der sich aus Vertretern der Landwirtschaft und Vertretern von berufsständischen Organisationen zusammensetzt, genehmigt . Als Selbsthilfeeinrichtung der Landwirtschaft ist das LKV Bayern zudem verpflichtet, zum Selbstkostenpreis zu arbeiten, da keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen.