Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 22.12.2016 Behördenverlagerung beim „Amt für Ländliche Entwicklung “ Bis 2025 sollen in Bayern mehr als 50 Behörden, Ämter und Fachschulen des Freistaats aus den Ballungsgebieten weg und in ländliche Gegenden verlagert werden. Eine dieser Behörden ist das bislang in München ansässige „Amt für Ländliche Entwicklung“. Medienberichten zufolge sollen von den über 140 hier beschäftigten Mitarbeitern nur ganze neun planen, an den neuen Standort „umzuziehen“. Ich frage die Staatsregierung: 1. Für wie viele Mitarbeiter plant die Staatsregierung konkret einen Dienstortwechsel an den neuen Standort des „Amt für Ländliche Entwicklung“? 2. a) Inwieweit könnten diese Mitarbeiter aufgrund des Beamtenrechts oder ihres Angestelltenvertrages (Arbeitsvertrages ) quasi zwangsweise an den neuen Dienstort versetzt werden? b) Inwieweit wird von diesen Möglichkeiten seitens der Staatsregierung Gebrauch gemacht? c) Wie viele werden davon insgesamt konkret per dienstlicher Anordnung direkt versetzt? 3. a) Wie viele Mitarbeiter scheiden vor dem geplanten Verlagerungstermin aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst aus? b) Wie viele Mitarbeiter haben jetzt schon konkret festgelegt , dass sie keinen Ortswechsel mitmachen würden? c) Bei wie vielen steht schon jetzt eine Versetzung in andere Behörden am Standort München fest? 4. Wie viele verlassen ggf. aufgrund der Verlagerung komplett den Staatsdienst und wechseln zu anderen, z. B. kommunalen Arbeitgebern? 5. Welche wirtschaftlichen und verwaltungsseitigen Vorteile werden konkret mit dieser Verlagerung erzielt oder verspricht sich die Staatsregierung davon? 6. a) Wie ist angesichts der diversen Unsicherheitsfaktoren durch zum Beispiel Mitarbeiterfluktuation, zeitweilig oder dauerhaft unbesetzte Stellen und unterbesetzte Arbeitsbereiche die weitgehende Aufrechterhaltung des Betriebs geplant? b) Welche konkreten Maßnahmen werden dazu ergriffen ? 7. Mit welchen konkreten Kosten rechnet die Staatsregierung kurz-, mittel- und langfristig? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.02.2017 Gemäß Beschluss zur Heimatstrategie sind 141 Arbeitsplätze des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern von München nach Mühldorf am Inn zu verlagern. Für die Verlagerung wurde ein Zeitraum bis zum Jahr 2025 eröffnet . Die Bedingungen für von der Verlagerung betroffene Beschäftigte sind im Personalrahmenkonzept der Staatsregierung geregelt. 1. Für wie viele Mitarbeiter plant die Staatsregierung konkret einen Dienstortwechsel an den neuen Standort des „Amt für Ländliche Entwicklung“? Entsprechend dem Personalrahmenkonzept wird niemand gegen seinen Willen an den neuen Dienstort versetzt. Insofern werden nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den neuen Dienstort versetzt, die damit einverstanden sind. Das sind aus derzeitiger Sicht neun Personen. Für Personen, die bis zum Zeitpunkt der Verlagerung neu eingestellt werden , ist die Bereitschaft zum Dienstortwechsel nach Mühldorf Einstellungsvoraussetzung. Seit dem Verlagerungsbeschluss wurden am ALE Oberbayern acht Personen neu eingestellt. Diese Anfangsbesetzung von 17 Personen wird sukzessive im Laufe der kommenden Jahre durch Neueinstellungen weiter aufgebaut werden. 2. a) Inwieweit könnten diese Mitarbeiter aufgrund des Beamtenrechts oder ihres Angestelltenvertrages (Arbeitsvertrages) quasi zwangsweise an den neuen Dienstort versetzt werden? b) Inwieweit wird von diesen Möglichkeiten seitens der Staatsregierung Gebrauch gemacht? c) Wie viele werden davon insgesamt konkret per dienstlicher Anordnung direkt versetzt? Das öffentliche Dienstrecht eröffnet Möglichkeiten zur Versetzung , die jedoch durch das Personalrahmenkonzept eingeschränkt sind, das im Fall der Verlagerung maßgebend und einzuhalten ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.04.2017 17/15292 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15292 3. a) Wie viele Mitarbeiter scheiden vor dem geplanten Verlagerungstermin aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst aus? Von den aktuell 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen sich 135 im aktiven Dienst befinden, scheiden 53 Personen bis zum Jahr 2025 aus. Diese Zahl kann sich durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit noch erhöhen. Wie viele Personen bis zum Verlagerungszeitpunkt Altersteilzeit in Anspruch nehmen werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. b) Wie viele Mitarbeiter haben jetzt schon konkret festgelegt, dass sie keinen Ortswechsel mitmachen würden? Angesichts des Zeitraums bis zur Verlagerung erscheint es nicht zielführend, die Mitarbeiter jetzt schon zu verbindlichen Aussagen hierüber zu veranlassen. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten neun Personen stammen aus einer Umfrage der Personalvertretung, die in Absprache mit der Behördenleitung durchgeführt wurde und lediglich informativen Charakter hat. Aufgrund dieser Informationen wurden dann mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche geführt, mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen, wie unter 3 c beschrieben, einzuleiten. c) Bei wie vielen steht schon jetzt eine Versetzung in andere Behörden am Standort München fest? Für einige Mitarbeiter laufen derzeit Gespräche mit anderen Behörden, nicht nur am Standort München, sondern auch im Umfeld von München. Sechs Personen können aktuell aller Voraussicht nach an andere Behörden in München und Umfeld versetzt werden. Es ist zu erwarten, dass weitere Personen an Behörden in München und im Umfeld von München wechseln werden. 4. Wie viele verlassen ggf. aufgrund der Verlagerung komplett den Staatsdienst und wechseln zu anderen , z. B. kommunalen Arbeitgebern? Eine Aussage kann hierzu derzeit nicht gemacht werden. 5. Welche wirtschaftlichen und verwaltungsseitigen Vorteile werden konkret mit dieser Verlagerung erzielt oder verspricht sich die Staatsregierung davon ? Ziel der Verlagerung ist es, in der Zielregion attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und damit vor allem jungen Menschen eine berufliche Perspektive in ihrer Heimat zu bieten. Die Verlagerung hat insbesondere eine strukturpolitische Bedeutung und ist nicht vorrangig auf verwaltungsseitige Vorteile ausgerichtet. 6. a) Wie ist angesichts der diversen Unsicherheitsfaktoren durch zum Beispiel Mitarbeiterfluktuation, zeitweilig oder dauerhaft unbesetzte Stellen und unterbesetzte Arbeitsbereiche die weitgehende Aufrechterhaltung des Betriebs geplant? Hier ist wiederum der lange Zeitraum von Vorteil, der für die Verlagerung zur Verfügung steht. Ziel ist es, im Zeitraum bis zur vollständigen Verlagerung ausscheidende Fachkräfte sukzessive zu ersetzen und hierzu junge Nachwuchskräfte baldmöglichst einzustellen und auszubilden, damit diese bis zur Verlagerung noch Berufserfahrung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sammeln können. b) Welche konkreten Maßnahmen werden dazu ergriffen ? Die Einstellung von Nachwuchskräften in allen Qualifikationsebenen (QE) erfolgt derzeit bevorzugt am ALE Oberbayern . So sollen 2017 beispielsweise 12 Dienstanfänger eingestellt werden, die eine Ausbildung zu Technikern für Ländliche Entwicklung absolvieren. 3 Vermessungsingenieure für die 3. QE können eingestellt werden; zudem wird das ALE mit sechs Studienanfängern der Studienrichtung „Angewandte Geodäsie und Geoinformatik“ Bildungsverträge zum dualen Studium abschließen. Nach Studienabschluss stehen die jungen Vermessungsingenieure dann dem ALE als Arbeitskräfte zur Verfügung. 7. Mit welchen konkreten Kosten rechnet die Staatsregierung kurz-, mittel- und langfristig? Nachdem geeignete Gebäude in Mühldorf nicht zur Verfügung stehen, ist die Errichtung eines Neubaus in Holzbauweise geplant. Hierfür hat das staatliche Bauamt Kosten in Höhe von ca. 18–20 Millionen Euro veranschlagt. Dazu addieren sich die Umzugskosten für die Behörde selbst und einzelne Mitarbeiter, die zum Umzugszeitpunkt noch nicht in Mühldorf oder Umfeld wohnen. Die Kosten hierfür können derzeit nicht abgeschätzt werden. Mittel- und langfristig werden höhere Reisekosten für die zahlreihen Außendienste entstehen, da Mühldorf im Dienstbezirk , der ganz Oberbayern umfasst, wesentlich dezentraler liegt als München. Kosten hierfür können allerdings derzeit nicht beziffert werden.