Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.01.2017 Abschlagsfreier Antragsruhestand in bayerischen Justizvollzugsanstalten Reichten bisher 20 Jahre Schicht- bzw. Wechselschichtdienst , um mit 60 Lebensjahren in Pension gehen zu können , so braucht man dafür künftig insgesamt 450 Stunden Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass die Möglichkeit des abschlagsfreien Antragsruhestands durch die neuen Bedingungen schwerer erreichbar ist? b) Wenn ja, will die Staatsregierung die Vorgaben nachbessern ? 2. a) Wäre ein zu erreichender Sollwert von 350–380 Stunden umsetzbar? b) Wenn nein, was hält die Staatsregierung für möglich? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.02.2017 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18. Januar 2017 betreffend „Abschlagsfreier Antragsruhestand in bayerischen Justizvollzugsanstalten“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Beamte mit besonderer Altersgrenze (u. a. Beamte im Strafvollzugsdienst ) können ab dem 60. Lebensjahr auf Antrag abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, wenn sie mindestens 20 Jahre im Schicht- oder Wechselschichtdienst geleistet haben. Wegen des Wegfalls der Schichtzulage zugunsten einer Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten in der Nacht (vgl. Art. 11 Haushaltsgesetz 2017/2018) wird für Dienstzeiten ab dem Jahr 2017 anstelle des Schichtoder Wechselschichtdienstes auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst abgestellt. Zu 1. a) bis 2. b): Die Voraussetzung, dass für die Abschlagsfreiheit beim Antragsruhestand besondere Belastungen über mindestens 20 Jahre ruhegehaltsfähiger Dienstzeit vorliegen müssen, blieb unverändert. Ersetzt wurde lediglich der Schicht- und Wechselschichtdienst durch Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst. Die Anforderungen wurden dadurch nicht erschwert und werden auch in Zukunft einem hohen Anteil von Beamten im Strafvollzugsdienst einen abschlagsfreien Antragsruhestand ermöglichen. Mit 450 abgerechneten Stunden pro Kalenderjahr wird gegenüber dem Status quo ante ein vergleichbares und angemessenes Belastungsniveau vorausgesetzt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.03.2017 17/15298 Bayerischer Landtag