Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 11.01.2017 Einsatzzeiten im Bereich des Rettungszweckverbandes Nordoberpfalz Im Bereich des Rettungszweckverbandes Nordoberpfalz gab es mit der Zuweisung von neuen Standorten für die Rettungswägen nach Mitterteich, Lohma und Weiden-Süd eine Neustrukturierung. Die Notwendigkeit dieser Verschiebung wurde damit begründet, dass die verpflichtende Hilfszeit von 12 Minuten nach Eingang des Notrufes bis zum Eintreffen am Einsatzort für mehr Orte eingehalten werden kann. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich seit der Eröffnung der neuen Standorte die Einhaltung der Einsatzzeiten im Vergleich zur vorherigen Situation entwickelt? 2. Wie oft konnte die verpflichtende Hilfszeit von 12 Minuten bei den einzelnen Standorten der Rettungswägen nicht eingehalten werden? 3. Welche Gründe gab es für die Nichteinhaltung der verpflichtenden Hilfszeit? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.02.2017 Im Bereich des Rettungszweckverbandes Nordoberpfalz gab es mit der Zuweisung von neuen Standorten für die Rettungswägen nach Mitterteich, Lohma und Weiden-Süd eine Neustrukturierung. Zu 1.–3.: Zunächst muss klargestellt werden, dass das bayerische Rettungsdienstrecht keine verpflichtende Hilfszeit kennt. In § 2 Abs. 1 Satz 2 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG) ist geregelt, dass die Zuordnung von Gemeindegebieten zum Versorgungsbereich einer Rettungswache so erfolgen muss, dass Notfälle in der Regel in 12 Minuten erreicht werden können. Der Zeitraum von 12 Minuten dient damit nur dazu, die Größe eines Versorgungsbereiches sowie den Standort einer Rettungswache festzulegen. Sie dient dagegen nicht dazu, den Durchführenden des Rettungsdienstes vorzuschreiben, wann sie am Einsatzort sein müssen. Wird diese Fahrzeit in weniger als 80 Prozent der Fälle im gesamten Versorgungsbereich einer Rettungswache eingehalten, ist es die Aufgabe des örtlichen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, die Versorgungsstruktur zu optimieren . Zum 1. Januar 2016 wurden im Rettungsdienstbereich bestehende Standorte verlagert. Im Zuge dieser Neustrukturierung wurde die Rettungswache Waldsassen in die Stadt Mitterteich und die Rettungswache Vohenstrauß in den Ortsteil Lohma der Stadt Pleystein verlegt. Die Verlagerung der Rettungswache Waldsassen in die Stadt Mitterteich erfolgte, weil der grenznahe Standort in Waldsassen verhinderte, dass der dortige Rettungswagen (RTW) sein Potenzial optimal entfalten konnte. Dies hatte zur Folge, dass der Einsatzschwerpunkt Markt Wiesau nicht optimal abgedeckt wurde: Bei 32,0 Prozent der Einsätze in Markt Wiesau, bei denen der RTW von der Rettungswache in Waldsassen startete, konnte die Fahrzeit von 12 Minuten nicht eingehalten werden. Hinzu kam, dass der Hauptort des Marktes Fuchsmühl regelmäßig nicht innerhalb von einer Fahrzeit von 12 Minuten zu erreichen war. Mit der Verlagerung sollten unter anderem diese Probleme behoben werden . Gleichzeitig diente sie der Abdeckung von Duplizitäten (Fälle, in denen der dortige RTW bereits anderweitig gebunden ist) in Tirschenreuth. Durch die Verlagerung der Rettungswache Waldsassen in die Stadt Mitterteich ergaben sich deutliche Verbesserungen in der Versorgung: Während im Jahr 2015 die Fahrzeit für Einsätze in dem Markt Wiesau nur in 68,34 Prozent der Fälle eingehalten wurde, so wurde im ersten Halbjahr 2016 (aktuellere Daten liegen noch nicht vor), d. h. nach der Standortverlagerung, die Fahrzeit in 84,46 Prozent der Einsätze eingehalten. Einsätze in dem Markt Fuchsmühl wur- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.03.2017 17/15299 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15299 den 2015 in 41,94 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten erreicht. Im ersten Halbjahr 2016 konnte die Fahrzeit in 73,68 Prozent der Einsätze eingehalten werden. Die Rettungswache Vohenstrauß wurde in den Ortsteil Lohma der Stadt Pleystein verlagert. Dies erfolgte hauptsächlich , um die Erreichbarkeit des Marktes Eslarn zu verbessern und um im Versorgungsbereich der Rettungswache insgesamt regelmäßig die Fahrzeit einhalten zu können. Im Jahr 2015 wurde bei Einsätzen in dem Markt Eslarn die Fahrzeit von 12 Minuten in 67,90 Prozent der Fälle eingehalten . Im ersten Halbjahr 2016 konnte die Fahrzeit dagegen in 86,36 Prozent der Fälle eingehalten werden. Auch hier zeigt sich eine deutliche Verbesserung. Zusätzlich zu den gerade beschriebenen Maßnahmen wurde die neue Rettungswache Weiden-Süd zum 1. Januar 2016 eingerichtet. Dafür wurde der zweite RTW aus der Rettungswache Weiden, der bisher nicht 24 Stunden am Tag in Betrieb war, in die Rettungswache Weiden-Süd verlegt und in Dauerbetrieb genommen. Dies erfolgte, um eine verbesserte Erreichbarkeit insbesondere der peripher gelegenen Orte Markt Luhe-Wildenau, Markt Kohlberg und der Gemeinde Weiherhammer zu erreichen. In dem Markt Luhe-Wildenau wurde die Fahrzeit von 12 Minuten 2015 in 63,01 Prozent der Fälle eingehalten. Für das erste Halbjahr 2016 verbesserte sich der Wert auf 81,61 Prozent. In dem Markt Kohlberg wurde die Fahrzeit von 12 Minuten 2015 in 69,70 Prozent der Fälle eingehalten. Für das erste Halbjahr 2016 verbesserte sich der Wert auf 84,21 Prozent. In der Gemeinde Weiherhammer wurde die Fahrzeit von 12 Minuten 2015 in 51,41 Prozent der Fälle eingehalten. Für das erste Halbjahr 2016 verbesserte sich der Wert auf 71,83 Prozent. Die Frage nach den Gründen für das Nichterreichen der Fahrzeit kann über die oben bereits angesprochenen Aspekte hinaus nicht pauschal beantwortet werden. Es handelt sich in der Regel um eine komplexe Gemengelage. Maßgeblich können z. B. ungünstige Standorte, gestiegene Einsatzzahlen, die Dispositionsstrategie der Leitstelle oder gestiegenes Stauaufkommen auf den Straßen sein.