Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 20.01.2017 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“ gibt es in Bayern (bitte die jeweiligen Gebiete einzeln auflisten )? 2. Wie viele Stellen sind aktuell nicht besetzt? a) Wie viele waren in den letzten 5 Jahren nicht besetzt (bitte die jeweiligen Gebiete einzeln nach Jahren aufführen )? 3. Seit wann sind diese Stellen unbesetzt? a) Was sind nach Auffassung der Staatsregierung die Gründe hierfür? 4. Wie lange ist der Staatsregierung bekannt, dass es unbesetzte Stellen gibt (bitte jeweils einzeln aufführen)? 5. Was unternimmt die Staatsregierung konkret, um die unbesetzten Stellen mit qualifizierten Ärzten zu besetzen ? 6. Welche Gefahren und Risiken bestehen für die Bevölkerung , wenn diese Stellen weiterhin nicht besetzt sind? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.02.2017 1. Wie viele Stellen „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“ gibt es in Bayern (bitte die jeweiligen Gebiete einzeln auflisten)? 2. Wie viele Stellen sind aktuell nicht besetzt? Grundsätzlich gibt es in Bayern in jedem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). In größeren ZRF gibt es zwei Stellen. Auf Ebene der Rettungsdienstbezirke gibt es jeweils einen Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst . Auf Landesebene gibt es schließlich einen Ärztlichen Landesbeauftragten Rettungsdienst. Da es sich bei den ÄLRD auf Ebene der ZRF um kommunales Personal handelt, wurde der Verfahrensstand in den ZRF durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr abgefragt . Ebene AnzahlStellen Verfahrensstand 30.01.2017 ZRF Erding 1 Besetzt ZRF Fürstenfeldbruck 1 Besetzt ZRF München 2 Eine Stelle besetzt, Verfahren zweite Stelle läuft ZRF Oberland 1 Besetzt ZRF Region Ingolstadt 1 Besetzt ZRF Rosenheim 1 Besetzt ZRF Traunstein 1 Besetzt ZRF Landshut 1 Besetzt ZRF Passau 1 Verfahren läuft, 4 Bewerber ZRF Straubing 1 Besetzt ZRF Amberg 1 Verfahren läuft, 2 Bewerber ZRF Regensburg 1 Verfahren läuft, 3 Bewerber, Abschluss 1. Quartal 2017 ZRF Nordoberpfalz 1 Besetzt ZRF Bamberg Forchheim 1 Verfahren läuft, 2 Bewerber ZRF Bayreuth-Kulmbach 1 Besetzt ZRF Coburg 1 Verfahren läuft, 1 Interessent ZRF Hochfranken 1 Besetzt ZRF Ansbach 1 Besetzt ZRF Mittelfranken Süd 1 Verfahren läuft, 2 Bewerber ZRF Nürnberg 2 Eine Stelle besetzt, Verfahren zweite Stelle läuft ZRF Bayerischer Untermain 1 Besetzt ZRF Schweinfurt 1 Besetzt ZRF Würzburg 1 Besetzt ZRF Allgäu 1 Besetzt ZRF Augsburg 2 Besetzt ZRF Donau Iller 1 Verfahren läuft, ein Bewerber Bezirk Süd-Ost 1 Besetzt Bezirk München 1 Besetzt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.04.2017 17/15308 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15308 Ebene AnzahlStellen Verfahrensstand 30.01.2017 Bezirk Niederbayern 1 Besetzt Bezirk Oberpfalz 1 Verfahren läuft, ein Bewerber Bezirk Oberfranken 1 Besetzt Bezirk West 1 Besetzt Bezirk Unterfranken 1 Besetzt Bezirk Süd-West 1 Besetzt Freistaat Bayern 1 Besetzt 38 28 Stellen besetzt a) Wie viele waren in den letzten 5 Jahren nicht besetzt (bitte die jeweiligen Gebiete einzeln nach Jahren aufführen)? 3. Seit wann sind diese Stellen unbesetzt? a) Was sind nach Auffassung der Staatsregierung die Gründe hierfür? 4. Wie lange ist der Staatsregierung bekannt, dass es unbesetzte Stellen gibt (bitte jeweils einzeln aufführen )? Das bisherige System, das durch die BayRDG-Novelle zum 8. März 2016 nach Kündigung der ÄLRD-Vereinbarung durch die Krankenkassen aufgegeben wurde, sah vor, dass die ÄLRD nebenamtlich in Arbeitsgruppen bei den ZRF organisiert waren. In jedem ZRF waren so bis zu vier ÄLRD tätig. Ärztliche Bezirksbeauftragte Rettungsdienst waren in diesem System nicht vorgesehen. Das jetzige System der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, wie es nun in Art. 11 ff. des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geregelt ist, sieht hauptamtliche Stellen bei den jeweiligen ZRF und auf Bezirksebene bei den Regierungen mit einem Stellenanteil von 50 Prozent einer Vollzeitstelle vor. Diese Stellen wurden nach Abschluss der von Art. 11 Abs. 3 BayRDG vorgesehenen Vereinbarung zwischen der obersten Rettungsdienstbehörde und den Sozialversicherungsträgern erstmalig ausgeschrieben. Die Stellen, die bisher noch unbesetzt sind, waren daher auch zuvor noch nie besetzt, weil sie nicht vorhanden waren. Die Bewerber für die ÄLRD-Stellen müssen nach Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayRDG ein anspruchsvolles Qualifizierungsverfahren und eine Eignungsfeststellung durchlaufen. Aufgrund dessen nimmt das Besetzungsverfahren einige Zeit in Anspruch. Gleichzeitig wird so jedoch sichergestellt, dass die ÄLRD für ihre anspruchsvolle Tätigkeit geeignet sind. Nach Auffassung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr verläuft das Besetzungsverfahren für die bayernweit ausgeschriebenen Stellen erwartungsgemäß und zufriedenstellend. 5. Was unternimmt die Staatsregierung konkret, um die unbesetzten Stellen mit qualifizierten Ärzten zu besetzen? Da es sich bei den ÄLRD vorwiegend um kommunales Personal handelt, ist es Aufgabe der ZRF, die offenen Stellen zu bewerben. Üblicherweise werden die Stellenausschreibungen über den Notarztverteiler der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bekannt gemacht. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sieht aufgrund der guten Bewerberlage und der fortgeschrittenen Bestellungsverfahren derzeit keine Veranlassung, auf die ZRF einzuwirken, um eine offensivere Werbung für die offenen Stellen zu erreichen . Die Stellen für Ärztliche Bezirksbeauftragten Rettungsdienst , bei denen es sich um staatliche Stellen handelt, sind nahezu vollständig besetzt, sodass auch hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. 6. Welche Gefahren und Risiken bestehen für die Bevölkerung , wenn diese Stellen weiterhin nicht besetzt sind? Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 BayRDG ist es Aufgabe der ÄLRD, in ihrem Rettungsdienstbereich die Qualität rettungsdienstlicher Leistungen sicherzustellen. Dies geschieht durch die in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayRDG genannten Maßnahmen. Die Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst übernehmen nach Art. 12 Abs. 2 BayRDG Koordinierungsaufgaben; der Ärztliche Landesbeauftragte Rettungsdienst verantwortet das Qualitätsmanagement landesweit. Diese Funktionen dienen vor allem der qualitativen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes. Operative rettungsdienstliche Leistungen werden dagegen durch ÄLRD nicht erbracht. Dies bedeutet auch, dass eine unbesetzte ÄLRD-Stelle keine schlechtere rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung in einem Rettungsdienstbereich zur Folge hat. Einzig bei einer über einen sehr langen Zeitraum unbesetzten ÄLRD-Stelle sind ggfs. Beeinträchtigungen denkbar, wenn bayernweite Vorgaben zum Qualitätsmanagement nicht effizient genug umgesetzt werden können. Da aber in Ausnahmefällen eine Steuerung durch die Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst erfolgen kann, ist auch hier ein Risiko als gering einzustufen.