Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 13.10.2016 Konkrete Auswirkungen der Förderkulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ in der kreisfreien Stadt Ansbach Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Regionalmanagements in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des Regionalmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 2. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Konversionsmanagements in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des Konversionsmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 3. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Innovationsgutscheine in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der Innovationsgutscheine (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 4. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe )? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 5. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des LEADER-Förderprogramms in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des LEADER-Förderprogramms (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 6. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 7. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Feuerwehrförderung in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der Feuerwehrförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 8. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Hochwasserschutzes in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des Hochwasserschutzes (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2017 17/15311 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15311 Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 06.02.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die weitere positive Entwicklung des ländlichen Raums ist wesentlicher Schwerpunkt und Kernaufgabe der Staatsregierung . Mit unterschiedlichen Programmen und Plänen fördert die Staatsregierung seit Langem den ländlichen Raum und trägt damit dem in der Verfassung verankerten Auftrag, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern herzustellen, umfassend Rechnung. So werden in der Heimatstrategie mit fünf zentralen Schwerpunkten die ländlichen Räume konkurrenzfähig gemacht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Unterstützung der strukturschwächeren Regionen, die dem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ zugeordnet sind. Diese kommt vielfach durch höhere Fördersätze bei einschlägigen Programmen und Plänen zum Tragen. Die Anstrengungen haben Erfolg, wie aus den veröffentlichten Heimatberichten wiederholt ersichtlich ist. Der ländliche Raum ist heute wichtiger Wirtschaftsraum und Heimat für immer mehr Menschen in Bayern. 1. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Regionalmanagements in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des Regionalmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe )? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Die kreisfreie Stadt Ansbach unterhält kein Regionalmanagement und erhält keine entsprechende Förderung. 2. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Konversionsmanagements in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des Konversionsmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? In der Stadt Ansbach war im Zeitraum 2010–2015 kein Konversionsmanagement eingerichtet. Konversionsmanagements können von Konversionsstandorten beim Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beantragt werden. Von der kreisfreien Stadt Ansbach liegen keine Anträge vor. 3. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Innovationsgutscheine in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Projektträger Bayern Innovations- und Technologiezentrum (ITZB), der dann die Antragsprüfung unter Einschaltung eines Fachmanns vornimmt. Innerhalb von vier bis acht Wochen erhält das Unternehmen bei positivem Prüfergebnis einen Zuwendungsbescheid . Die Auszahlung erfolgt dann anteilig nach Nachweis und Prüfung der entstandenen Kosten durch den Projektträger. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der Innovationsgutscheine (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe )? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? In der kreisfreien Stadt Ansbach wurden 2010 und 2015 Fördermittel jeweils in Höhe von 7.500 Euro ausgereicht. 4. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Folgende „Förderinstrumente“ werden in der kreisfreien Stadt Ansbach eingesetzt: • „Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft“ (BRF) und • „Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen“ (RÖFE). Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (BRF) werden z. B. Errichtungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen von gewerblichen Betriebsstätten gefördert. Wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass mit dem Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Stellen dauerhaft gesichert werden . Die Fördermittel werden überwiegend als verlorene Zuschüsse ausgereicht, die direkt Eigenkapital verstärkend wirken und somit auch die Position der Unternehmen gegenüber den Banken stärken. Im Rahmen der Förderung der touristischen Infrastruktur (RÖFE) wird die Attraktivität und die Wettbewerbsposition der bayerischen Tourismusgebiete verbessert und somit deren Wirtschaftskraft gesteigert. Zuwendungsempfänger von RÖFE-Leistungen sind ausschließlich Kommunen. Die kreisfreie Stadt Ansbach liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf. In den Gemeinden und Landkreisen, die dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugehörig sind, wurde die Mindestinvestitionssumme von 500.000 Euro auf 200.000 Euro abgesenkt. Damit kann einer deutlich größeren Anzahl von Unternehmen der Zugang zu Regionalfördermitteln erleichtert werden. Zum anderen werden in den Gebieten des Raums mit besonderem Handlungsbedarf die beihilferechtlich zulässigen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft. Die Abwicklung des kompletten Förderverfahrens wurde bereits vor Jahren auf die zuständigen Bezirksregierungen, hier die Regierung von Mittelfranken, delegiert. Drucksache 17/15311 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2015 wurden Fördermittel der regionalen Wirtschaftsförderung bewilligt. Die Höhe der bewilligten Fördermittel kann aus Datenschutzgründen nicht beziffert werden, da Rückschlüsse über einzelbetriebliche Unternehmensund Förderdaten möglich wären. 5. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des LEADER-Förderprogramms in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Das EU-Programm LEADER ist ein Förderinstrument zur selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Gebiete. Zentrale Elemente bei LEADER sind: • starke Einbindung der Land- und Forstwirtschaft, • Vernetzung und Zusammenwirken verschiedener Akteure und Maßnahmen, • Ausrichtung aller Aktivitäten auf ökologische, ökonomische und sozialkulturelle Nachhaltigkeit, • Wertschöpfung in der Region und • eine aktive Bürgergesellschaft. Die Höhe der Zuwendung ist von folgenden Kriterien abhängig (Förderperiode 2014–2020): • Kategorie des beantragten Projekts: LAG Management, Einzelprojekt, Kooperationsprojekt (dabei wird zwischen gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationen unterschieden) • Ausrichtung des Projekts: Produktive Investition, sonstiges Projekt • Gebietskulisse: In LAGs im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ ist eine höhere Förderung möglich Regelfördersätze bei LEADER-Projekten: produktive Investition sonstiges Projekt außerh. RmbH im RmbH außerh. RmbH im RmbH LAG-Management 50 % 60 % Einzelprojekt 30 % 40 % 50 % 60 % Kooperationsprojekt gebietsübergreifend 40 % 40 % 60 % 70 % Kooperationsprojekt transnational 40 % 40 % 70 % 80 % Der LEADER-Zuschuss für Projekte ist grundsätzlich auf 200.000 Euro pro Projekt beschränkt. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des LEADER-Förderprogramms (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2010 wurden für Projekte in der kreisfreien Stadt Ansbach keine LEADER-Mittel ausbezahlt. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2015 wurden für Projekte in der kreisfreien Stadt Ansbach Zuwendungen (LEADER-Mittel) i. H. von 48,72 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. 291.195 Euro ausbezahlt. 6. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Mit der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015 (AIIMBl S. 143) fördert der Freistaat neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit in ganz Bayern. Im RmbH kann eine erhöhte Zuwendung von bis zu 90.000 Euro je Kooperationsprojekt gewährt werden . Die Richtlinie, Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung sowie die Ansprechpartner der zuständigen Regierung sind für jedermann öffentlich zugänglich und können im Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr eingesehen werden. (http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suk/kommunen/förderrichtlinie .pdf) Zudem bietet die Integrierte Ländliche Entwicklung kommunalen Allianzen Möglichkeiten der Unterstützung. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Da die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 26.11.2012 (AllMBl S. 1044) zum 01.12.2012 in Kraft getreten ist, konnte im Jahr 2010 keine Förderung auf Grundlage dieser Richtlinie erfolgen. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Bei der Regierung von Mittelfranken wurden aus dieser Region im Jahr 2015 keine Anträge auf Förderung eingereicht. Ferner ist die Stadt Ansbach nicht Mitglied einer über die Integrierte Ländliche Entwicklung unterstützten kommunalen Allianz. Daher flossen 2010 und 2015 über die ländliche Entwicklung keine Mittel in die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in die kreisfreie Stadt Ansbach. 7. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Feuerwehrförderung in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden – und damit auch die kreisfreie Stadt Ansbach – bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe aus Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) insbesondere durch die staatliche Förderung bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern gemäß den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr -Zuwendungsrichtlinien – FwZR). Die Förderung erfolgt in beiden Förderbereichen durch Förderfestbeträge. Gemeinden, die dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013 angehören bzw. nach den Beschlüssen des Ministerrats vom 05.08.2014 und vom Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15311 12.07.2016 künftig angehören sollen, werden mit Festbeträgen gefördert, die um 5 Prozent erhöht sind. Sofern baugleiche Feuerwehrfahrzeuge von mehreren Kommunen gemeinsam in interkommunaler Zusammenarbeit beschafft werden, werden die für diese Fahrzeugtypen vorgesehenen Festbeträge für die beteiligten Gemeinden um 10 Prozent erhöht. Über die Förderung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien hinaus unterstützt der Freistaat Bayern aktuell die Kommunen mit zeitlich befristeten Sonderförderprogrammen bei der Beschaffung von Wärmebildkameras, der Ersatzbeschaffung von sog. Hilfeleistungssätzen (Rettungsspreizer , Rettungsschere, Rettungszylinder) für die Bergung Verunfallter aus Kraftfahrzeugen sowie von Gerätewagen- Gefahrgut GW-G. Die Gemeinden beantragen die Förderung mit Formblatt bei der für sie zuständigen Regierung. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich der Feuerwehrförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe )? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Bau von Feuerwehrgerätehäusern 2010 70.000 € 20.000 € 2015 0 € 0 € Hinweis: Da es sich bei der Feuerwehrförderung um eine Festbetragsförderung handelt, kann nur die absolute Mittelhöhe der ausgezahlten Mittel angegeben werden. 8. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Hochwasserschutzes in der kreisfreien Stadt Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Der Freistaat ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern I. und II. Ordnung umzusetzen. Dies erfolgt durch die Wasserwirtschaftsämter . Die begünstigten Kommunen leisten Beteiligtenbeiträge in der Regel von 50 Prozent der Investitionskosten , im Raum mit besonderem Handlungsbedarf von 35 Prozent. Die Gemeinde kann diesen Beitrag bar oder in Form einer unbaren Dienstleistung erbringen. Die Vorhaben zum Hochwasserschutz bei Gewässern III. Ordnung werden nach der Förderung im nichtstaatlichen Wasserbau nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) abgewickelt. Die Kommunen beantragen beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt die Anmeldung von baureifen Vorhaben zur Aufnahme in das Förderprogramm. Sofern dies erfolgt, kann die Kommune das Vorhaben zur Förderung mittels Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt beantragen. Das Wasserwirtschaftsamt prüft diesen und erlässt den Zuwendungsbescheid . Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab. So werden z. B. gewässerökologische Maßnahmen höher als Hochwasserschutzprojekte gefördert. Auch in den Verfahren der ländlichen Entwicklung können Hochwasserschutzvorhaben im Rahmen des Förderinstrumentes Flurneuordnung umgesetzt werden. Die eingesetzten Mittel sind bei vielen Vorhaben jedoch aufgrund der vermischten Kosten nur mit erheblichem Aufwand zu beziffern. Die nachfolgenden Angaben im Bereich der ländlichen Entwicklung beziehen sich daher ausschließlich auf den Ausbau von Rückhaltebecken. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an die kreisfreie Stadt Ansbach im Bereich des Hochwasserschutzes (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe )? Im Jahr 2010 investierte der Freistaat Bayern auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Ansbach 1.152.177 Euro, auf die Kommunen entfiel kein eigener Anteil. Nach RZWas wurden an die kreisfreie Stadt Ansbach im Jahr 2010 keine Zuwendungen ausbezahlt. Über die ländliche Entwicklung flossen im Jahr 2010 insgesamt 4.000 Euro in die kreisfreie Stadt Ansbach zum Einsatz im Bereich des Hochwasserschutzes. Der prozentuale Förderanteil betrug 84 Prozent. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an die kreisfreie Stadt im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2015 investierte der Freistaat Bayern auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Ansbach 78.524,54 Euro, auf die Kommune entfiel kein eigener Anteil. An die kreisfreie Stadt Ansbach wurden im Jahr 2015 keine Zuwendungen nach RZWas ausbezahlt. Über die ländliche Entwicklung flossen im Jahr 2015 ebenfalls keine Mittel in die kreisfreie Stadt Ansbach zum Einsatz im Bereich des Hochwasserschutzes.