Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 17.10.2016 Konkrete Auswirkungen der Förderkulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ im Landkreis Ansbach Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Regionalmanagements im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des Regionalmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 2. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Konversionsmanagements im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des Konversionsmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 3. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Innovationsgutscheine im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der Innovationsgutscheine (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 4. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 5. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des LEADER-Förderprogramms im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des LEADER-Förderprogramms (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 6. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 7. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Feuerwehrförderung im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der Feuerwehrförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? 8. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Hochwasserschutzes im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des Hochwasserschutzes (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2017 17/15312 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15312 Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 06.02.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die weitere positive Entwicklung des ländlichen Raums ist wesentlicher Schwerpunkt und Kernaufgabe der Staatsregierung . Mit unterschiedlichen Programmen und Plänen fördert die Staatsregierung seit Langem den ländlichen Raum und trägt damit dem in der Verfassung verankerten Auftrag, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern herzustellen, umfassend Rechnung. So werden in der Heimatstrategie mit fünf zentralen Schwerpunkten die ländlichen Räume konkurrenzfähig gemacht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Unterstützung der strukturschwächeren Regionen, die dem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ zugeordnet sind. Diese kommt vielfach durch höhere Fördersätze bei einschlägigen Programmen und Plänen zum Tragen. Die Anstrengungen haben Erfolg, wie aus den veröffentlichten Heimatberichten ersichtlich ist. Der ländliche Raum ist heute wichtiger Wirtschaftsraum und Heimat für immer mehr Menschen in Bayern. 1. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Regionalmanagements im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? Das Regionalmanagement des Landkreises Ansbach erhält derzeit Anschubfinanzierung; der Förderzeitraum des Regionalmanagements Ansbach läuft von 01.10.2014 bis 30.09.2017. Die Finanzierung dient zum Aufbau und zur Verstetigung des Regionalmanagements. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des Regionalmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2010 floss an den Landkreis Ansbach noch keine Regionalmanagement-Förderung. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Die Fördersumme über den gesamten Förderzeitraum 01.10.2014–30.09.2017 beträgt 192.682 Euro, der Fördersatz 50 Prozent. Auf das Jahr 2015 entfielen lt. Förderbescheid davon 51.382 Euro. 2. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Konversionsmanagements im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des Konversionsmanagements (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Landkreis Ansbach war im Zeitraum 2010–2015 kein Konversionsmanagement eingerichtet. Konversionsmanagements können von Konversionsstandorten beim Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beantragt werden. Aus dem Landkreis Ansbach liegen keine Anträge vor. 3. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Innovationsgutscheine im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Projektträger Bayern Innovations- und Technologiezentrum (ITZB), der dann die Antragsprüfung unter Einschaltung eines Fachmanns vornimmt. Innerhalb von vier bis acht Wochen erhält das Unternehmen bei positivem Prüfergebnis einen Zuwendungsbescheid . Die Auszahlung erfolgt dann anteilig nach Nachweis und Prüfung der entstandenen Kosten durch den Projektträger. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der Innovationsgutscheine (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Landkreis Ansbach wurden 2010 Fördermittel in Höhe von 75.000 Euro und im Jahr 2015 keine Fördermittel ausgereicht . 4. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Folgende „Förderinstrumente“ werden im Landkreis Ansbach eingesetzt: • „Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft“ (BRF) und • „Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen“ (RÖFE). Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (BRF) werden z. B. Errichtungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen von gewerblichen Betriebsstätten gefördert. Wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass mit dem Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Stellen dauerhaft gesichert werden . Die Fördermittel werden überwiegend als verlorene Zuschüsse ausgereicht, die direkt Eigenkapital verstärkend wirken und somit auch die Position der Unternehmen gegenüber den Banken stärken. Im Rahmen der Förderung der touristischen Infrastruktur (RÖFE) wird die Attraktivität und die Wettbewerbsposition der bayerischen Tourismusgebiete verbessert und somit deren Wirtschaftskraft gesteigert. Zuwendungsempfänger von RÖFE-Leistungen sind ausschließlich Kommunen. Der Landkreis Ansbach liegt im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH). In den Gemeinden und Landkreisen , die zu den als RmbH deklarierten Gebieten zählen, Drucksache 17/15312 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 wurde die Mindestinvestitionssumme von 500.000 Euro auf 200.000 Euro abgesenkt. Damit kann einer deutlich größeren Anzahl von Unternehmen der Zugang zu Regionalfördermitteln erleichtert werden. Zum anderen werden in den Gebieten des RmbH die beihilferechtlich zulässigen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft. Die Abwicklung des kompletten Förderverfahrens wurde bereits vor Jahren auf die zuständigen Bezirksregierungen – hier: Regierung von Mittelfranken – delegiert. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2015 wurden im Landkreis Ansbach Fördermittel der regionalen Wirtschaftsförderung bewilligt. Die Höhe der bewilligten Fördermittel kann aus Datenschutzgründen nicht beziffert werden, da Rückschlusse über einzelbetriebliche Unternehmens- und Förderdaten möglich wären. 5. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des LEADER-Förderprogramms im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? Das EU-Programm LEADER ist ein Förderinstrument zur selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Gebiete. Bei LEA- DER geht es um neue Wege und Ideen, wie in einem Gebiet vorhandene Stärken besser genutzt und eventuelle Schwächen abgebaut werden können. Dazu haben sich engagierte Menschen vor Ort in LEADER-Gruppen zusammengeschlossen und ein „Regionales Entwicklungskonzept“ für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Heimat erarbeitet. Zentrale Elemente bei LEADER sind: • starke Einbindung der Land- und Forstwirtschaft, • Vernetzung und Zusammenwirken verschiedener Akteure und Maßnahmen, • Ausrichtung aller Aktivitäten auf ökologische, ökonomische und sozialkulturelle Nachhaltigkeit, • Wertschöpfung in der Region und • eine aktive Bürgergesellschaft. Die Höhe der Zuwendung ist von folgenden Kriterien abhängig (Förderperiode 2014–2020): • Kategorie des beantragten Projekts: LAG Management, Einzelprojekt, Kooperationsprojekt (dabei wird zwischen gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationen unterschieden) • Ausrichtung des Projekts: Produktive Investition, sonstiges Projekt • Gebietskulisse: In LAGs im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist eine höhere Förderung möglich Regelfördersätze bei LEADER-Projekten: produktive Investition sonstiges Projekt außerh. RmbH im RmbH außerh. RmbH im RmbH LAG-Management 50 % 60 % Einzelprojekt 30 % 40 % 50 % 60 % Kooperationsprojekt gebietsübergreifend 40 % 40 % 60 % 70 % Kooperationsprojekt transnational 40 % 40 % 70 % 80 % Der LEADER-Zuschuss für Projekte ist grundsätzlich auf 200.000 Euro pro Projekt beschränkt. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des LEADER-Förderprogramms (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2010 wurden für Projekte im Landkreis Ansbach Zuwendungen (LEADER-Mittel) i. H. von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. 96.291 Euro ausbezahlt. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2015 wurden für Projekte im Landkreis Ansbach Zuwendungen (LEADER-Mittel) i. H. von 45,09 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. 227.604 Euro ausbezahlt. 6. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens)? Mit der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015 (AIIMBl S. 143) fördert der Freistaat neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit in ganz Bayern. Im Raum mit besonderem Handlungsbedarf kann eine erhöhte Zuwendung von bis zu 90.000 Euro je Kooperationsprojekt gewährt werden. Die Richtlinie, Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung sowie die Ansprechpartner der zuständigen Regierung sind für jedermann öffentlich zugänglich und können im Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr eingesehen werden. (http://www.stmi.bayern. de/assets/stmi/suk/kommunen/förderrichtlinie.pdf) Zudem bietet die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) kommunalen Allianzen Möglichkeiten der Unterstützung. Die ILE unterstützt die Kommunen bei • dem Erfassen, Bewerten und Aufzeigen von übergemeindlichen Problem- und Handlungsfeldern, • der Festlegung gemeinsamer Zielsetzungen und zielführender Lösungsansätze, • dem Aufbau von tragfähigen Strukturen zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit und • der Umsetzung konkreter Vorhaben. Derzeit haben sich Kommunen im Landkreis Ansbach zu sechs kommunalen Allianzen zusammengeschlossen und die Erarbeitung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) in Auftrag gegeben. Eines der Konzepte ist bereits fertiggestellt, drei Konzepte stehen kurz vor der Fertigstellung und zwei Allianzen haben die Konzepterstellung erst kürzlich in Auftrag gegeben. Inhalte von ILEK sind Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15312 gemeindeübergreifende Problem- und Handlungsfelder sowie gemeinsame Zielsetzungen und Lösungsansätze. Die Konzeptentwicklung kann mit bis zu 75 Prozent der Ausgaben und maximal bis zu 70.000 Euro je Konzept gefördert werden. Zur Stärkung tragfähiger Strukturen zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit kann im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung die Umsetzungsbegleitung der Entwicklungsprozesse in Form eines Umsetzungsbegleiters (Förderung einer Personalstelle) oder einer auf ein konkretes, gemeindeübergreifendes Vorhaben bezogenen Unterstützung durch ein Büro gefördert werden. Die Umsetzungsbegleitung der Entwicklungsprozesse schließt sich in der Regel an die Konzepterstellung an. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 Prozent der Ausgaben. Personalkosten können auf maximal sieben Jahre, jährlich jedoch mit höchstens 90.000 Euro unterstützt werden. Derzeit konkretisieren vier kommunale Allianzen im Landkreis Ansbach ihre Zielsetzungen für eine personelle Begleitung der Entwicklungsprozesse durch eine geförderte Umsetzungsbegleitung. Zur Umsetzung der interkommunalen Zielsetzungen können Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung und Flurneuordnung , oder außerhalb von Verfahren der ländlichen Entwicklung als Infrastrukturmaßnahmen gemäß Anlage 3 der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung oder als Vorhaben gemäß Nr. 4 Absatz 4 der Dorferneuerungsrichtlinien unterstützt werden. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Da die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 26.11.2012 (AllMBl S. 1044) zum 01.12.2012 in Kraft getreten ist, konnte im Jahr 2010 keine Förderung auf Grundlage dieser Richtlinie erfolgen. Auch über die Integrierte Ländliche Entwicklung flossen im Jahr 2010 noch keine Mittel in die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Bei der Regierung von Mittelfranken wurden aus dem Landkreis Ansbach im Jahr 2015 keine Anträge auf Förderung gem. o. g. Richtlinie eingereicht. Im Jahr 2015 flossen über die Integrierte Ländliche Entwicklung für die Konzepterstellung und die Umsetzungsbegleitung insgesamt 33.000 Euro in die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Der prozentuale Förderanteil betrug 75 Prozent. 7. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen der Feuerwehrförderung im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen – und damit auch den Landkreis Ansbach und seine kreisangehörigen Gemeinden – bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben aus Art. 1 bzw. Art. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), insbesondere durch die staatliche Förderung bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern bzw. Feuerwachen gemäß den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens “ (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR). Die Förderung erfolgt in beiden Förderbereichen durch Förderfestbeträge. Gemeinden bzw. Landkreise, die dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 angehören bzw. nach den Beschlüssen des Ministerrats vom 05.08.2014 und vom 12.07.2016 künftig angehören sollen, werden mit Festbeträgen gefördert, die um 5 Prozent erhöht sind. Sofern baugleiche Feuerwehrfahrzeuge von mehreren Kommunen gemeinsam in interkommunaler Zusammenarbeit beschafft werden, werden die für diese Fahrzeugtypen vorgesehenen Festbeträge für die beteiligten Kommunen um 10 Prozent erhöht. Über die Förderung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien hinaus unterstützt der Freistaat Bayern aktuell die Kommunen mit zeitlich befristeten Sonderförderprogrammen bei der Beschaffung von Wärmebildkameras, der Ersatzbeschaffung von sog. Hilfeleistungssätzen (Rettungsspreizer , Rettungsschere, Rettungszylinder) für die Bergung Verunfallter aus Kraftfahrzeugen sowie von Gerätewagen- Gefahrgut GW-G. Die Gemeinden bzw. Landkreise beantragen die Förderung mit Formblatt bei der für sie zuständigen Regierung. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich der Feuerwehrförderung (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Bau von Feuerwehrgerätehäusern 2010 370.500 € 365.000 € 2015 645.364 € 340.400 € Hinweis: Da es sich bei der Feuerwehrförderung um eine Festbetragsförderung handelt, kann nur die absolute Mittelhöhe der ausgezahlten Mittel angegeben werden. 8. a) Welche Förderinstrumente kommen im Rahmen des Hochwasserschutzes im Landkreis Ansbach zum Einsatz (bitte auch Erläuterung des Förderverfahrens )? Der Freistaat ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern I. und II. Ordnung umzusetzen. Dies erfolgt durch die Wasserwirtschaftsämter . Die begünstigten Kommunen leisten Beteiligtenbeiträge in der Regel von 50 Prozent der Investitionskosten , im Raum mit besonderem Handlungsbedarf von 35 Prozent. Die Gemeinde kann diesen Beitrag bar oder in Form einer unbaren Dienstleistung erbringen. Die Vorhaben zum Hochwasserschutz bei Gewässern III. Ordnung werden nach der Förderung im nichtstaatlichen Wasserbau nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) abgewickelt. Die Kommunen beantragen beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt die Anmeldung von baureifen Vorhaben zur Aufnahme in das Förderprogramm. Sofern dies erfolgt, kann die Kommune das Vorhaben zur Förderung mittels Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt beantragen. Das Drucksache 17/15312 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Wasserwirtschaftsamt prüft diesen und erlässt den Zuwendungsbescheid . Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab. So werden z. B. gewässerökologische Maßnahmen höher als Hochwasserschutzprojekte gefördert. Auch in den Verfahren der ländlichen Entwicklung können Hochwasserschutzvorhaben im Rahmen des Förderinstrumentes Flurneuordnung umgesetzt werden. Die eingesetzten Mittel sind bei vielen Vorhaben jedoch aufgrund der vermischten Kosten nur mit erheblichem Aufwand zu beziffern. Die nachfolgenden Aufgaben im Bereich der ländlichen Entwicklung beziehen sich daher ausschließlich auf den Ausbau der Rückhaltebecken. b) Wie viel Geld floss im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach und/oder die einzelnen Gemeinden im Bereich des Hochwasserschutzes (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2010 investierte der Freistaat Bayern im Landkreis Ansbach 479.217 Euro, auf die Kommunen entfiel kein eigener Anteil. Nach RZWas wurden bei Gewässern III. Ordnung im Landkreis Ansbach im Jahr 2010 848.448,78 Euro an Zuwendungen des Freistaats Bayern an die Kommunen ausgezahlt . Dies entspricht einem Fördersatz von ca. 67 Prozent der Gesamtkosten der Vorhaben. Über die ländliche Entwicklung flossen im Jahr 2010 insgesamt 57.000 Euro in Gemeinden des Landkreises Ansbach zum Einsatz im Bereich des Hochwasserschutzes. Der prozentuale Förderanteil betrug 70 Prozent. c) Wie hoch waren diese Zahlungen an den Landkreis und/oder die Kommunen im Jahr 2015 (Förderanteil prozentual und absolute Mittelhöhe)? Im Jahr 2015 investierte der Freistaat Bayern im Landkreis Ansbach 1.140.366,93 Euro, der Beitrag der Kommunen umfasste dabei 200.954 Euro. Dies entspricht einem Anteil von ca. 17,6 Prozent. Nach RZWas wurden im Landkreis Ansbach im Jahr 2015 12.677 Euro an Zuwendungen des Freistaats Bayern bei Gewässern III. Ordnung an die Kommunen ausgezahlt. Dies entspricht einem Fördersatz von ca. 75 Prozent der Gesamtkosten der Vorhaben. Über die ländliche Entwicklung flossen im Jahr 2015 insgesamt 6.000 Euro in Gemeinden des Landkreises Ansbach zum Einsatz im Bereich des Hochwasserschutzes. Der prozentuale Förderanteil betrug 80 Prozent.