Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 11.11.2016 BOS-Digitalfunk in U-Bahnstationen und bei Inhouse- Einsätzen Nach der flächendeckenden Einführung des Digitalfunks in Bayern gibt es nach wie vor Schwierigkeiten in bestimmten Bereichen. Sowohl in U-Bahnstationen wie auch bei Einsätzen in größeren Gebäuden (Inhouse-Einsätze) gibt es erhebliche Probleme mit dem Digitalfunk. SEK-Einsätze (SEK = Spezialeinsatzkommando) in größeren Gebäuden werden daher meist mit dem Analogfunk bestritten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Bis wann wird der Digitalfunk auch in U-Bahnstationen in Bayern der Polizei zur Verfügung stehen? b) Welche Schwierigkeiten gilt es für die Bereitstellung des Digitalfunks in U-Bahnstationen noch zu beseitigen ? c) Wer ist für die technische Ertüchtigung zur Bereitstellung des Digitalfunks in U-Bahnstationen in Bayern verantwortlich? 2. a) In welchem Umfang greifen SEK-Einheiten bei Inhouse -Einsätzen auf den Analogfunk zurück? b) Aus welchen Gründen geschieht das? c) Auf welche Weise soll die Inhouse-Problematik behoben werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.02.2017 1. a) Bis wann wird der Digitalfunk auch in U-Bahnstationen in Bayern der Polizei zur Verfügung stehen? Die Planungsarbeiten zur Umrüstung der analogen Objektfunkanlagen in der U-Bahn Nürnberg/Fürth schreiten stetig voran. Die Stadt Nürnberg hat bereits den Antrag zum Einbau digitaler Objektfunkanlagen bei der zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Berlin gestellt. Mit der Umrüstung soll nach derzeitigen Planungen 2017 begonnen werden. Zur Umrüstung der U-Bahn München wurden mit der Landeshauptstadt, der Branddirektion München und dem Polizeipräsidium München bereits Gespräche geführt. Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) hat zuletzt erklärt , stadtintern ihr weiteres Vorgehen noch abzuklären. b) Welche Schwierigkeiten gilt es für die Bereitstellung des Digitalfunks in U-Bahnstationen noch zu beseitigen? In der U-Bahn München wird der vollständige Austausch des alten Antennensystems vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. In finanzieller Hinsicht kann die Landeshauptstadt mit Fördermitteln nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) unterstützt werden, soweit damit eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bewirkt wird. Bisher hat sich die Stadt hierzu noch nicht geäußert. In der U-Bahn Nürnberg/Fürth ist hingegen das gesamte U-Bahnfunksystem bereits für den Digitalfunk BOS vorgerüstet . c) Wer ist für die technische Ertüchtigung zur Bereitstellung des Digitalfunks in U-Bahnstationen in Bayern verantwortlich? Die Installation, Nach- bzw. Umrüstung von Objektfunkanlagen ist nicht Aufgabe des Freistaats Bayern, sondern des jeweiligen Objektbetreibers/-eigentümers, d. h. der Kommune bzw. des von ihr betrauten Verkehrsbetriebes. 2. a) In welchem Umfang greifen SEK-Einheiten bei Inhouse -Einsätzen auf den Analogfunk zurück? b) Aus welchen Gründen geschieht das? Die Migration der Funkkommunikation der Bayerischen Polizei von Analogfunk auf Digitalfunk BOS ist erfolgt. Die Bayerische Polizei und auch die Spezialeinheiten sind somit mit Digitalfunkgeräten ausgestattet und verwenden diese auch aktiv. Jedoch bestehen bei den Spezialeinheiten bei bestimmten Einsatzlagen spezielle taktische Erfordernisse, die eine Verwendung spezieller analoger Funkgeräte noch erforderlich machen. Bereits im Jahr 2013 wurde dies durch die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.03.2017 17/15336 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15336 bundesweite Projektgruppe zur „Mindestversorgung Analogfunk “ mit Beschluss des AK II festgestellt. Laut Aussage der Projektgruppe bestehen bei den Spezialeinheiten verschiedene taktische Einsatzformen, die eine Weiterverwendung des Analogfunks auf unbestimmte Zeit erfordern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Einsätze im Inneren von Gebäuden stattfinden, die noch mit analogen oder keinen Objektfunkanlagen ausgestattet sind, in der Regel als Gerätzu Gerät-Funkverkehr. Einer Relaisabdeckung im Sinne eines Analogfunknetzes bedarf es dazu nicht. Ein weiterer Grund für eine Verwendung des Analogfunks bei den Spezialeinheiten ist die systembedingte Zeit für den Aufbau der Sprechverbindung von wenigen Sekundenbruchteilen beim Digitalfunk. Dieses Verhalten fällt normalerweise nicht ins Gewicht, ist jedoch im Einsatzspektrum der Spezialeinheiten bei Einsatzlagen, die einer sofortigen Reaktion bedürfen, wie beispielsweise Geiselnahmen zur sekundengenauen Koordination von Einsatzmaßnahmen oder bei akuten reaktionsbedürftigen Gefahrenlagen, nicht hinnehmbar. Dies ist grundsätzlich unabhängig von der Einsatzörtlichkeit (innerhalb von Gebäuden oder im Freifeld) der Fall. Gleiches gilt beim taktischen Vorgehen im Team, wie beispielsweise in Wohnungen oder Gebäuden. Dabei ist eine permanente Kommunikation erforderlich. Neben Absprachen von Handlungsabläufen während des Einsatzes müssen Gefahrensituationen an jedes Teammitglied sofort umsetzbar sein. Die Entwicklungen im Digitalfunk BOS werden auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der Spezialeinheiten proaktiv auch auf Bundesebene verfolgt. Ein künftiger vollständiger Umstieg und somit möglicher Verzicht auf den Analogfunk durch die Spezialeinheiten wird mittelfristig angestrebt, ist aber nur in bundesweiter Abstimmung möglich. c) Auf welche Weise soll die Inhouse-Problematik behoben werden? Der Digitalfunk BOS ist seit 2016 in Bayern flächendeckend in Betrieb. Dabei werden, aufgrund der guten Funkversorgung im Freifeld, bereits viele Gebäude mitversorgt. Für die Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste ist es aus einsatztaktischen Gründen erforderlich, auch in weiteren Bauwerken über eine ausreichende Funkversorgung zu verfügen . Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von diesen Objekten eine evidente Brand- oder Explosionsgefahr ausgeht, durch die im Schadensfall eine größere Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden oder bei denen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Besucher eine regelmäßige oder ständige Anwesenheit der Polizei erforderlich ist. Im Anwendungsbereich der Bayerischen Bauordnung kann für bestandskräftig genehmigte bauliche Anlagen grundsätzlich keine Objektfunkanlage nachträglich verlangt werden. Ist eine Altanlage jedoch als Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes genehmigt bzw. durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt (die Einrichtung einer Objektfunkanlage also bauordnungsrechtlich verlangt), so wird eine funktionsfähige, den jeweils geltenden technischen Standards entsprechende Funkanlage gefordert. In diesen Fällen ist eine analoge Anlage auf eine digitale Anlage umzurüsten . Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Einzelfall erkennbar speziell eine analoge Funkanlage vorgeschrieben ist. Um darüber hinaus aus einsatztaktischen Gründen zeitnah für alle BOS den alsbaldigen Einbau digitaler Objektfunkanlagen , insbesondere in den Straßentunneln, den U-Bahnen Nürnberg oder München, zu erlangen, unterstützt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Einsatzkräfte tatkräftig. Das Innenministerium prüft derzeit, inwieweit gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Objektfunkversorgungen noch geändert, ergänzt oder angepasst werden können. Auch nach der Umrüstung aller relevanten Objekte auf den Digitalfunk wird es – wie bisher im Analogfunk – Bereiche geben, die nicht vollständig mit Digitalfunk versorgt sind (z. B. Tiefgaragen von Privathäusern). Für diesen Fall greifen die Spezialeinheiten auch weiterhin auf eigene, für den jeweiligen Einsatzzweck speziell beschaffte und konfigurierte Kommunikationseinrichtungen zurück.