Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.01.2017 Einführung der Ehrenamtskarte in München Ich frage die Staatsregierung: 1. Was sind die Gründe für die bis dato nicht erfolgte Einführung der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt München ? 2. Wie schätzt die Staatsregierung den Bedarf an der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt München ein? 3. lst abzusehen, wann die Einführung der Ehrenamtskarte in München erfolgen wird? 4. Welche Vergünstigungen genießen ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München bisher? 5. Wie stellt sich die ehrenamtliche Tätigkeit der Münchnerinnen und Münchner generell dar (prozentualer Anteil der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zur Gesamtbevölkerung Münchens)? 6. ln welchen fünf Bereichen konzentriert sich das ehrenamtliche Engagement der Münchnerinnen und Münchner ? 7. Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in München im Verlauf der letzten zehn Jahre entwickelt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 08.02.2017 Zu 1.: Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein freiwilliges Angebot des Freistaats Bayern an alle seine Landkreise und kreisfreien Städte. Aus welchen Gründen die Landeshauptstadt München sich bisher nicht an der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligt, ist nicht bekannt. Zu 2.: Setzt man die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt München in Relation zu der durchschnittlichen Einwohnerzahl der an der Ehrenamtskarte beteiligten Landkreise und den dort im Durchschnitt ausgegebenen Ehrenamtskarten, so könnten nach einer groben Schätzung etwa 20.000 bis 25.000 Ehrenamtliche mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt München in den Genuss der Bayerischen Ehrenamtskarte kommen. Zu 3.: Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: In der Landeshauptstadt München gibt es die Auszeichnung „München dankt“. Hierbei handelt es sich um eine Urkunde, die mit einem Gutscheinheft verbunden ist. Die Auszeichnung erhält auf Antrag, wer sich beispielhaft für das Gemeinwohl im Stadtgebiet München einsetzt oder im Stadtgebiet München wohnt und sich in den umliegenden Landkreisen engagiert. Die Dauer des Engagements muss mindestens 80 Stunden pro Jahr oder 200 Stunden in einem Projekt betragen. Zu 5.: Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 7.: Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.04.2017 17/15337 Bayerischer Landtag